Das 2020 beschlossene „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ (ASKG) hat das bisherige Arbeits- und Geschäftsmodell der Fleischindustrie, das wesentlich auf dem Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten beruhte, grundlegend in Frage gestellt. Wie wird das Gesetz umgesetzt? Wie verändern sich die Arbeits- und Partizipationsbedingungen sowie die Wechselbeziehungen zwischen gesetzlichen Regulierungen und industriellen Beziehungen?
Wie können Tarifbeziehungen stabilisiert werden? Neben Initiativen zur Stärkung der Mitgliederbasis der Tarifvertragsparteien kommen auch direkte Vorgaben ins Blickfeld, wie z.B. Tariftreueklauseln oder AVE. Die Auseinandersetzungen um die Zukunft des Tarifsystems berühren nicht nur grundlegende Auffassungen über die Rechtsnatur der Tarifautonomie, sondern auch das Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Sozialstaat ebenso wie zwischen abhängiger und selbstständiger Arbeit.