Arbeitsmarkt im Wandel: Mindestlohnanhebung
Anfang Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Insgesamt wird die Erhöhung gut 6,6 Mio. Beschäftigte bzw. 17,8 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigten betreffen. Wie aus der Karte ersichtlich ist, profitiert im Osten (29,1 Prozent) ein höherer Anteil der Beschäftigten von der Anhebung als im Westen (16,1 Prozent). Die höchsten Anteile finden sich in den Kreisen Sonneberg (44,0 Prozent), Teltow-Fläming (43,1 Prozent) und dem Saale-Orla-Kreis (40,0 Prozent). Besonders niedrige Anteile sind in Wolfsburg (7,9 Prozent), Erlangen (8,1 Prozent) und dem Landkreis München (9,7 Prozent) zu finden.
Daten zur Anzahl der Beschäftigten mit Bruttostundenlöhnen unter 12 Euro und ihrem Anteil an allen mindestlohnberechtigten Beschäftigten stehen für alle 400 Stadt- und Landkreise zum Download zur Verfügung.
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Literatur
Pusch, Toralf / Seils, Eric (2022):12 Euro Mindestlohn. Auswirkungen in den Kreisen. WSI Policy Brief 72, 09/2022, Düsseldorf
KONTAKT
Ansprechpartner für alle Fragen zum WSI Datenportal "Arbeitsmarkt im Wandel" ist Dr. Eric Seils.