zurück
Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2014: Öffentlicher Dienst - Bund und Gemeinden

Seit langem wird im öffentlichen Dienst getrennt und zeitlich jeweils um ein Jahr versetzt in zwei Tarifbereichen verhandelt: Zum einen im Bereich der Länder, dort hat es den letzten Abschluss im März 2013 gegeben, der bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine Erhöhung um 2,65 % zu Beginn des Jahres 2013 und eine Stufenanhebung um weitere 2,95 % zu Beginn dieses Jahres vorsah. Zum anderen für den Bereich Bund und Gemeinden.(1) Hier liefen die Verträge Ende Februar dieses Jahres aus.

Der letzte Abschluss für Bund und Gemeinden stammt aus dem Frühjahr 2012 und beinhaltete eine dreiteilige Tariferhöhung: 3,5 % ab März 2012, weitere 1,4 % ab Januar 2013 und noch einmal 1,4 % ab August 2013.

Bereits im Oktober 2013 hatte die ver.di-Bundestarifkommission die Diskussion um die Forderungsstruktur und -höhe begonnen. Nach einer intensiven Meinungsbildung in der Organisation beschloss sie am 11. Februar 2014 diese Forderungen: 

  • Erhöhung der Tarifentgelte um einen Grundbetrag von 100 € plus 3,5 % 
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 € monatlich 
  • altersunabhängiger Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen für alle Beschäftigten 
  • für Beschäftigte im Nahverkehr Zahlung einer Nahverkehrszulage von monatlich 70 € 
  • verbindliche Regelung zur unbefristeten Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung 
  • tarifvertraglicher Ausschluss von sachgrundlosen Befristungen 
  • zusätzliche Forderungen für den Bereich Krankenhäuser. 

Der Grundtenor der Forderung und ihrer Begründung ähnelte der Tarifbewegung für Bund und Gemeinden 2012. Das Motto der Tarifrunde lautete „Wir sind es wert - Anschluss halten an die Einkommensentwicklung“. Die Einkommensentwicklung der Beschäftigten bei Bund und Gemeinden sei hinter der Lohnentwicklung in der privaten Wirtschaft zurückgeblieben. Die Arbeitnehmereinkommen insgesamt hätten sich im Vergleich zu 2000 nur knapp oberhalb der Inflationsrate erhöht, während die Unternehmens- und Kapitalerträge preisbereinigt um mehr als 20 % gestiegen seien. Erneut - wie bereits seit dem Jahr 2008 - forderte ver.di eine „soziale Komponente“, also eine überproportionale Erhöhung der unteren Einkommensgruppen. Auffällig ist die Veränderung in der Forderungsstruktur: ver.di forderte erstmals eine Kombination aus einem Sockelbetrag (in Höhe von 100 €) und einer prozentualen Erhöhung (von 3,5 %).

Zur Frage der Finanzierung der Forderungen verwies ver.di vor allem auf die „sprudelnden Steuereinnahmen“ aufgrund der guten Konjunkturentwicklung. Die Steuerschätzungen rechneten für den Zeitraum 2011 – 2015 mit einem Plus von 15,4 %,bei den Kommunen sogar von18,1 %.

 

Verhandlungen und Ergebnis

Die Verhandlungen begannen am 13. März mit der ausführlichen Darstellung und Begründung der gewerkschaftlichen Forderungen. Ver.di belegte den Einkommensrückstand gegenüber der Privatwirtschaft mit folgenden Daten: Gegenüber dem Basisjahr 2000 seien die Tarifeinkommen im öffentlichen Dienst auf 129,1 % gestiegen, dagegen in der der chemischen Industrie auf 139,9 %, in der Metallindustrie auf 138,9 % und im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft auf 133,7 %. Der Abstand zur Gesamtwirtschaft müsse auch im Interesse des öffentlichen Dienstes verringert werden, um konkurrenzfähig auf dem Arbeitsmarkt zu sein. Es dürfe nicht gewartet werden, bis die Personalgewinnungsprobleme flächendeckend geworden seien (ver.di, TS berichtet Nr. 2/2014 v. 17.03.2014). Die Arbeitgeberseite lehnte die Forderungen als maßlos und die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst gefährdend ab. Die Gehälter würden im Schnitt um 7,14 % steigen, in der Spitze sogar um bis zu 10,2 %. Ein Nachholbedarf im öffentlichen Dienst bestehe nicht. Ab 2008 seien die Einkommen dort stärker gestiegen als in der Gesamtwirtschaft, die Sockelbetragsforderung gefährde Beschäftigung insbesondere in den unteren Einkommensbereichen. Es steige der Druck auf die Kommunen zu Privatisierungen, Outsourcing und Fremdvergabe (vgl. VKA Presseinformation v. 11.2.2014). Ein Angebot legten die Arbeitgeber erwartungsgemäß nicht vor.

Ver.di reagierte darauf mit dem Aufruf zu Warnstreiks, an denen sich innerhalb einer Woche bundesweit mit über 110.000 mehr Beschäftigte beteiligten als erwartet. In der 2. Verhandlungsrunde am 20. und 21. März standen nicht die Entgeltforderung, sondern die übrigen Forderungen und deren mögliches materielles Gewicht im Mittelpunkt. Die Tarifparteien vertagten sich auf eine weitere Verhandlungsrunde, die für den 31. März und 1. April terminiert wurde. Bis dahin organisierten die Gewerkschaften eine zweite Warnstreikwelle, an der sich rund 200.000 Beschäftigte beteiligten.

In der 3. Verhandlungsrunde konnte am 1. April ein Abschluss mit folgenden Inhalten erreicht werden:

Entgelt:

  • Erhöhung der Entgelte um 3,0 %, mindestens 90 € monatlich ab 01.03.14, (im Bereich des Tarifvertrags Versorgung, TV-V, 3,3 % ohne Mindestbetrag) 
  • Stufenerhöhung um 2,4 % ab 01.03.15 
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 40 € und weitere 20 € 
  • Laufzeit insgesamt 24 Monate bis 29.02.16 

Urlaub:

  • Erhöhung des Urlaubs von 29/30 Arbeitstage für Beschäftigte vor/nach vollendetem 55. Lebensjahr auf 30 Arbeitstage für alle Beschäftigten 
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende um 1 Tag auf 28 Arbeitstage 

Sonstige Regelungen:

  • Auszubildende: Wiederinkraftsetzung der Übernahmeregelung von Ausgebildeten für 12 Monate bei dienstlichem/betrieblichem Bedarf; bei entsprechender Bewährung im Anschluss daran Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis; Verbesserungen der Fahrtkostenerstattung und Unterbringungskosten bei auswärtigen Ausbildungsmaßnahmen 
  • Gemeinden: Verlängerung des TV „Pauschalzahlung“, der einen Ausgleich für Bewährungsaufstiege für Beschäftigte regelt, die ab dem 01.10.05 eingestellt oder übergeleitet wurden. Pauschalzahlung in 2014 und 2015 je 360 € 
  • Maßregelungsklausel. 

 

Nicht durchsetzen konnten die Gewerkschaften u. a. die geforderte Nahverkehrszulage, die Angleichung des Nachtarbeitszuschlags im Krankenhaus sowie eine Regelung zur sachgrundlosen Befristung.

In der Bewertung des Abschlusses hob die Gewerkschaft vor allem das materielle Ergebnis und hier insbesondere den Sockelbetrag hervor, der im unteren Einkommensbereich Tarifsteigerungen bis zu 5,8 % im ersten Jahr bewirkt. Im gewichteten Mittel beläuft sich die Steigerung auf 3,3 % und liegt damit, wie Frank Bsirkse betonte, „in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse“. Tatsächlich wurde lediglich in der chemischen Industrie mit 3,7 % ein höherer Wert erzielt. Zu Recht wurde insofern von einem „verteilungspolitischem Erfolg“ (Busch 2014) gesprochen. Die Bundestarifkommission empfahl bei acht Gegenstimmen und sieben Enthaltungen die Annahme des Ergebnisses in der anschließenden Mitgliederbefragung. Hierbei sprachen sich dann 87,33 % der teilnehmenden Mitglieder für das Verhandlungsergebnis aus.

Aus Sicht der kommunalen Arbeitgeber ging das Gesamtpaket des Abschlusses „an die Grenze“, so VKA-Präsident Thomas Böhle. Der Abschluss koste die kommunalen Arbeitgeber 2014 rund 2,55 Milliarden Euro (alle Bestandteile des Abschlusses) und 2015 zusätzliche zwei Milliarden Euro (VKA Pressemitteilung v. 1.4.2014). Das Volumen des Mindestbetrages von 0,3 Prozent sei jedoch in der Gesamtabwägung vertretbar. Die Arbeitgeber betonten, dass sie sich in wesentlichen Bereichen durchgesetzt hätten. Bundesinnenminister de Maizière sprach von einem „guten und fairen Ergebnis“ und kündigte einen Gesetzentwurf zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten an.

In der Presse überwogen die positiven Kommentare auch mit Blick auf die soziale Komponente. Die FAZ vertrat demgegenüber die Meinung, der Abschluss sei „Klientelpolitik“ zugunsten der unteren Einkommensgruppen und leiste damit der Gründung von Spartengewerkschaften Vorschub (FAZ v. 4.4.2014).

----------------------------------------------------

(1) Auf Arbeitgeberseite verhandeln der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Auf Gewerkschaftsseite gehören neben ver.di die GEW, IG BAU und GdP seitens des DGB gemeinsam mit der dbb Tarifunion zu den verhandelnden Gewerkschaften im öffentlichen Dienst.

 

Quelle:WSI Tarifpolitischer Halbjahresbericht 2014


 

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen