Als eine der wichtigsten Herausforderungen für die nächsten Jahre nennen 74 % der befragten Betriebsräte eine Personalaufstockung, um die tatsächlichen Arbeitsanforderungen auch bewältigen zu können.
Der Mindestlohn wird angehoben – um 5,8 Prozent, verteilt über zwei Jahre. Das ist mehr, als nach Gesetz und Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission zu erwarten war. Jedoch das Grundproblem bleibt: Der Mindestlohn ist zu niedrig.
Im Jahr 2019 lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst (inkl. Sonderzahlungen) der Vollzeitbeschäftigten insgesamt bei 25,87 Euro. Zwischen den Branchen gibt es nach wie vor große Unterschiede.
„Was für die einen Sozialdumping ist, ist für andere ganz einfach Beschäftigung“, so rechtfertigt ein EuGH-Generalanwalt, dass das Prinzip vom „gleichen Lohn am gleichen Ort für gleiche Arbeit“ nur mit Abstrichen gilt. Die Antwort der Gewerkschaften: Sozialdumping ist ein Fall für das EU-Wettbewerbsrecht und stellt eine Verletzung der EU-Verträge dar.
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