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Tarifarchiv - Tarifrunden Tarifarchiv

Tarifrunde 2022: Aktueller Überblick

Die DGB-Gewerkschaften verhandeln 2022 neue Vergütungstarifverträge für knapp zehn Millionen Beschäftigte. Mehr zu den Verhandlungen in den einzelnen Bereichen auf dieser Seite.

Insgesamt verhandeln die DGB-Gewerkschaften im Jahr 2022 für knapp 10 Millionen Beschäftigte neue Vergütungstarifverträge. Wann in welchem Bereich verhandelt wird, zeigt der tarifliche Kündigungsterminkalender des WSI.
Alle Forderungen und Abschlüsse der Tarifrunde 2022 für wichtige Branchen hier auf einen Blick (pdf).

Die 1. Verhandlungsrunde über die im Dezember 2021 ausgelaufenen Branchenmindestlöhne für das Bauhauptgewerbe war ergebnislos.
Laut IG BAU stellten die Arbeitgeber den Branchenmindestlohn generell in Frage, der Mindestlohn II für Facharbeiter soll abgeschafft werden. Der gesetzliche Mindestlohn würde für die Branche ausreichen. Bis zum 31.12.2021 galten im Bauhauptgewerbe die Mindestlöhne von 12,85/15,70 €/Stunde bundesweit/Facharbeiter im Westen und Berlin, der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,82/10,45/12 €/Stunde ab Juli/Oktober.
Bei diesen Vorstellungen blieben die Arbeitgeber auch in der 2. Verhandlungsrunde am 27.1., obwohl die IG BAU Vorschläge zur Weiterentwicklung der Branchenmindestlöhne vorgelegt hat. Die Arbeitgeber brachen die Verhandlungsrunde ab. Am 28.2., in der 3. Verhandlungsrunde, erklärte die IG BAU die Verhandlungen für gescheitert. 

In der Schlichtung, unter Vorsitz von Prof. Dr. Rainer Schlegel, konnten sich die Tarifvertragsparteien ebenfalls nicht einigen. Der Schlichterspruch sieht eine Erhöhung des Mindestlohnes I um jeweils 0,60 € in 2022/2023/2024 vor, in 2025/2026 soll sich die unterste Lohngrenze an der zurückliegenden Teuerungsrate orientieren. Der Mindestlohn II soll Ende 2022 wegfallen. Die Verhandlungskommission der IG BAU will diesem Schlichterspruch voraussichtlich zustimmen und hofft, dass auch die Arbeitgeberverbände dies innerhalb der nächsten 2 Wochen noch tun. Ansonsten würde der gesetzliche Mindestlohn für die Beschäftigten gelten. 

Die IG BAU stimmte dem Schlichterspruch zu, da sie der gesamt-
gesellschaftlichen Verantwortung nachkomme und die Abschaffung der Branchenmindestlöhne für die Baubranche, mit den großen Aufgaben, die vor ihr liegen bei gleichzeitig hohem Fachkräftemangel „fatal“ wäre. Die Bauarbeitgeber lehnten den Schiedsspruch danach jedoch ab und sorgen somit für die Abschaffung der Branchenmindestlöhne. Die IG BAU findet dies unverantwortlich, da dies die Zukunft der Bauwirtschaft gefährde. Sie werde jetzt mit den Beschäftigten intensiv diskutieren, wie sich die weitere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern gestalten wird; zur Entspannung an der Tariffront würde dies sicherlich nicht führen. Der Branchenmindestlohn in der Bauwirtschaft wurde vor 25 Jahren eingeführt, es war der erste in Deutschland.

 

Chemische Industrie

Die IG BCE stellt in der diesjährigen Tarifrunde für die Beschäftigten der Chemischen Industrie die Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ins Zentrum. Ziel müsse sein, die Kaufkraft der Beschäftigten nachhaltig zu steigern, hieß es in der Forderungsempfehlung des IGBCE-Hauptvorstands, die Ende November bei einem Online-Event der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Dabei stellte die IG BCE keine Prozentforderung auf und begründete dies in der Unsicherheit über die Inflationsentwicklung. Darüber hinaus forderte die Gewerkschaft, die Nachtzuschläge auf einheitlich 25 % anzuheben. Auch eine Festschreibung der Mindestanzahl Auszubildender und die Gestaltung guter mobiler Arbeit der Zukunft war Teil der Forderungsempfehlung.

Die Forderungsempfehlung des Gewerkschaftsvorstands wurde, nach vorausgehenden Diskussionen in den Regionen, am 22.02. von der Bundestarifkommission Chemie endgültig beschlossen. Die Tarifverträge laufen am 31.03. aus.

Von Anfang bis Mitte März führten IG BCE und Chemie-Arbeitgeber Tarifverhandlungen auf regionaler Ebene. Diese waren geprägt von einer intensiven Debatte über die wirtschaftliche Lage und zukünftige Herausforderungen, auch in Bezug auf die Folgen der Ukraine-Krise.

Alle regionalen Verhandlungen endeten ergebnislos und auch in der 1. Bundesrunde gab es keine Einigung. IG BCE und Arbeitgeber verständigten sich in der 2. Bundesrunde am 04./05.04. angesichts der unwägbaren Entwicklungen auf eine Brückenlösung. Diese sieht die unveränderte Wiederinkraftsetzung der Entgelttarifverträge bis Oktober 2022 sowie eine Einmalzahlung von 1.400 € im Mai 2022 vor. Diese kann bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens auf 1.000 € reduziert werden. Des Weiteren wurde beschlossen, die Nachtarbeitszuschläge auf einheitlich 20 % anzugleichen, die Altersfreizeiten zu erweitern und zu flexibilisieren sowie zusätzliche Lern- und Prüfungsunterstützung Pandemie bedingter Defizite durch die Vereinbarung eines Förderprogramms „AusbildungPlus“  zu gewährleisten. Darüber hinaus soll eine wissenschaftliche Studie zum Mobilen Arbeiten mit anschl. Prüfung zur Ableitung tarifpolitischer Maßnahmen erstellt werden und bis Jahresende ein TV zur Einführung des Sozialpartnermodells umgesetzt werden.

Die 3. Bundesrunde wurde einen Tag vorgezogen, so dass die Verhandlungen am 16. Oktober fortgesetzt wurden. Nach drei Verhandlungstagen konnten die Verhandlungsparteien am 18.10. eine Einigung für die Beschäftigten in der Chemiebranche erzielen. Danach steigen die Entgelte nach 2 Nullmonaten ab 01.01.2023 und 2024 um je 3,25 %. Es besteht die Möglichkeit, die Tariferhöhungen aus wirtschaftlichen Gründen um bis zu drei Monate zu verschieben. Zusätzlich bekommen die Beschäftigten ein tarifliches Inflationsgeld von je 1.500 € mit der Januarzahlung 2023 und 2024 . Die Tarifparteien haben sich auf eine Neufassung der Tarifverträge über den Unterstützungsverein der Chemischen Industrie sowie Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg verständigt und sich darauf geeinigt, bis zur nächsten Verhandlung tarifliche Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung zu entwickeln.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 20 Monaten bis zum 30.06.24.

Nach einer Beschäftigtenbefragung hat die ver.di-Tarifkommission am 15.11.21 die Forderung für die Beschäftigten in der Druckindustrie für die Tarifrunde 2022 beschlossen:
5,0 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Lohn- und Gehaltstarifverträge sollen zum 31.01.22 gekündigt werden.

Die Verhandlungen begannen am 14.02. Die Arbeitgeberseite legte kein konkretes Angebot vor. In der 2. Verhandlungsrunde am 21.02. boten sie 500 € als Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie für eine Laufzeit von 12 Monaten an. Ver.di forderte die Arbeitgeber auf, das Angebot nachzubessern. 

Am 29.03.22 konnte ver.di in der 3. Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielen: Nach 3 Nullmonaten (Februar - April) steigen die Löhne und Gehälter um 2,0 % ab 01.05.22 und um weitere 1,5 % ab 01.05.23 mit einer Laufzeit von 25 Monaten bis zum 29.02.24. Außerdem werden die Manteltarifverträge unverändert mit einer Befristung bis zum 31.10.24 wieder in Kraft gesetzt.

Die ver.di-Tarifkommission hat am 13.04.22 dem Tarifergebnis zugestimmt.

Eisen- und Stahlindustrie

Für die Beschäftigten der nordwest- und ostdeutschen Stahlindustrie fordert die IG Metall bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 8,2 %. Das hat der Vorstand nach Empfehlung der Tarifkommissionen beschlossen. Darüber hinaus sollen die Tarifverträge zur Altersteilzeit, zum Einsatz von Werkverträgen und zur Beschäftigungssicherung verlängert werden.

Für den Nordwesten endeten die ersten 3 Verhandlungsrunden ohne Ergebnis. In der 1. Verhandlungsrunde machte die Arbeitgeberseite ein Angebot über eine Einmalzahlung von 2.100 € bei einer Laufzeit von 12 Monaten, an welchem sie auch in der 2. Verhandlungsrunde festhielt.

Kurz nach der 2. Tarifverhandlung beschloss die Tarifkommission nach Ende der Friedenspflicht, am 31. Mai, mit Warnstreiks zu beginnen. Die ersten Warnstreiks am 01. Juni in Gelsenkirchen, Niedersachsen und Bremen machten den Beginn einer Reihe von angekündigten Arbeitsniederlegungen in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen und Brandenburg.

In der 3. Verhandlungsrunde ließen die Arbeitgeber sich auf eine tabellenwirksame Erhöhung ein und verbesserten ihr Angebot auf eine Entgelterhöhung von 4,7 % bei einer Laufzeit von 21 Monaten. Auch diese Runde blieb ergebnislos und so forderte die IG Metall bis zur nächsten Verhandlung ein verbessertes Angebot und kündigte an, die Warnstreiks fortzusetzen.

Erst die 4. Verhandlung brachte am 15.06. einen Abschluss: Für die Monate Juni und Juli gibt es eine Pauschalzahlung in Höhe von insgesamt 500 €, die Löhne und Gehälter werden ab August um 6,5 % bei einer Laufzeit bis zum 30.11.23 angehoben. Die Tarifverträge Altersteilzeit, Beschäftigungssicherung und Werkverträge werden verlängert. Bis zum 31.07.22 soll ein Tarifvertrag für dual Studierende abgeschlossen werden

Am 17.06. erreichte die IG Metall die Übernahme dieses Tarifergebnisses für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost.

Für die Beschäftigten der Energiewirtschaft Nordrhein-Westfalen (GWE-Bereich) beschloss ver.di am 12.01. die Forderungen für die Vergütungsrunde. Die Tarifkommission hat zur Erstellung der Forderungen die besondere Situation der Corona Pandemie, die Auswertung der Mitgliederbefragung und die wirtschaftliche Situation der Unternehmen zugrunde gelegt. Der Entgelttarifvertrag läuft zum 31.01. aus. Es wird eine Erhöhung der Entgelte um 8,5 %, mindestens 340 €/Monat mit einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert sowie Vorteilsregelungen für ver.di-Mitglieder. Weiterhin wird erwartet, dass die Themenfelder Abschaffung der Starteingruppierung und freie Zeit versus Vergütung behandelt werden.
In der 1. Verhandlungsrunde am 09.02. legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor, das eine Pauschale von 600 € für 6 Monate und eine Erhöhung der Entgelte ab 01.08. von 2,15 %  und einer Stufenerhöhung von 1,25 % ab 01.08.23 mit einer Laufzeit bis 31.05.24 vorsah. Dieses Angebot wurde von ver.di als nicht verhandlungsfähig abgelehnt.
In der 2. Verhandlungsrunde besserten die Arbeitgeber ihr Angebot nach. 600 bzw. 800 € für EntgGr. bis B 3 Pauschale für 4 Monate, 3,0 % ab 01.06., 1,75 % Stufenerhöhung ab 01.07.23 mit einer Laufzeit bis 31.03.24. Für Ausgebildete, die innerhalb der GWE-Tarifgruppe übernommen werden, soll die Starteingruppierung entfallen. Die ver.di-Tarifkommission lehnte auch dieses Angebot vor dem Hintergrund, dass eine lineare Erhöhung die prognostizierte Inflationsrate abfangen muss, ab.
Nach Warnstreiks konnte in der 3. Verhandlungsrunde am 03.03. ein Ergebnis erzielt werden. Zahlung einer Corona-Prämie von 800 bis 1.250 €, gestaffelt nach Entgeltgruppen (Auszubildende: 625 €). Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 01.04. um 3,3 %, 2,2 % Stufenerhöhung ab 01.03.23, Laufzeit 24 Monate bis 31.01.24. Für Ausgebildete fällt die Starteingruppierung ab 01.02. weg. Ausgebildete, die sich derzeit in der Starteingruppierung befinden, werden rückwirkend umgruppiert. Die verdi-Tarifkommission hat sich mehrheitlich für die Annahme des Ergebnisses ausgesprochen.

Aufgrund der zu erwartenden Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 €/Std. hat die IG BAU die Arbeitgeber zu vorgezogenen Tarifverhandlungen aufgefordert, mit dem Ziel den alten Abstand zwischen dem Branchen- und dem gesetzlichen Mindestlohn beizubehalten. Zurzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 €/Std. und der Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1/Einstiegslohn) bei 11,55 €/Std. Der Abstand von 1,73 € soll auch nach dem 1. Oktober beibehalten werden. Damit läge der Branchenmindestlohn dann bei 13,73 Euro. Diese Forderung beschloss die Bundestarifkommission des Gebäudereinigerhandwerks am 5. Mai. Weiterhin soll der jetzige Lohnabstand zu den übrigen Lohngruppen erhalten bleiben. Die Laufzeit soll 15 Monate betragen und entspräche damit der Restlaufzeit des aktuellen Tarifvertrages (dieser ist erstmal kündbar zum Ende 2023).

Nachdem der erste Verhandlungstermin am 23. Mai noch ohne Ergebnis endete, konnte dann bereits in der zweiten Verhandlung am 2. Juni ein Abschluss erreicht werden. Dieser sieht u. a. vor, dass der Einstiegsverdienst in der Branche ab 01.10.22 auf 13 €/Std. und in der Glas- und Fassadenreinigung auf 16,20 €/Std. steigt. Ab Januar 2024 steigt der Einstiegslohn dann auf 13,50 €/Std. und in der Glas- und Fassadenreinigung auf 16,70 €/Std. Des Weiteren werden die Verdienste in allen Lohngruppen ab Oktober um 9,7 % und um 3,2 % ab Januar 2024, jew. im Durchschnitt, pro Stunde angehoben. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31.12.2024.

Für die Tarifrunde 2022 hat der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Ernährungsgewerbe sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe um 5,0 - 6,5 % steigen sollen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten und Einstiegsentgelte nicht unter 12 €/Std. sowie eine deutliche Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Für die Auszubildenden fordert die NGG eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vorrangig in Festbeträgen, die Zahlung eines monatlichen Fahrtkostenzuschusses für den Berufsschulbesuch sowie eine unbefristete Übernahme nach der Ausbildung.

Für das Hotel- und Gaststättengewerbe Sachsen konnte am 02. Februar ein Abschluss erzielt werden. Nach drei Nullmonaten (Januar bis März) erhöhen sich die Entgelte um 8,0 % ab 01.04. und um weitere 9,0/3,0/3,0 % (jew. im Durchschnitt) zum 01.10.2022/01.01.2023/01.06.2023. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in allen Ausbildungsjahren um 60 €/Mon. ab 01.04.22, um weitere 8,6 % ab 01.08.22 und um 50 €/Mon. ab 01.08.23. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und endet am 31.12.2023.

Für das Hotel- und Gaststättengewerbe Bayern wurde am 09. März ein Abschluss erzielt. Nach 23 Nullmonaten (Mai 2020 bis März 2022) erhöhen sich die Entgelte um 7,5 % ab 01.04. (im Durchschnitt), für die unterste Entgeltgruppe um weitere 1,3 % ab 01.10.22 und um 3,3/4,8 % (jew. im Durchschnitt) ab 01.01.2023/01.04.2023. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 205/200/190 € ab 01.08.22 im 1./2./3. Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 47 Monaten und endet am 31.03.2024.

Die erste Verhandlung am 8. Juni zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ endete zwar ohne Ergebnis, brachte aber eine erste Annäherung. Die 2. Runde ist für den 20.06. angesetzt. Die vorgezogenen Entgeltverhandlungen in der Zeitarbeit, der Tarifvertrag läuft noch bis zum 31.12.22, wurden aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 €/Std. ab 01.10.22 erforderlich. Ziel ist es, den Abstand der Tariflöhne zum gesetzlichen Mindestlohn beizubehalten. Verhandelt wird derzeit über eine Anpassung der unteren Vergütungsgruppen (bis Entgeltgruppe 2b); für den Herbst folgen dann die regulären Verhandlungen über die gesamte Entgelttabelle.

In der 2. Verhandlung konnten die DGB-Tarifgemeinschaft und die Arbeitgeber am 21.06. einen Abschluss erzielen. Danach steigen die Vergütungen jew. zum 01.10.22/01.04.23/01.01.24

  • in der Entgeltgruppe 1 von 10,88 auf 12,43/13,00/13,50 € je Std.
  • in der Entgeltgruppe 2a von 11,60 auf 12,63/13,20/13,80 € je Std.
  • in der Entgeltgruppe 2b von 12,20 auf 12,93/13,50/14,15 € je Std.

Die Laufzeit beträgt 18 Monate bis zum 31.03.24. Die unterste Entgeltgruppe wird wieder nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze beantragt. Des Weiteren konnte erreicht werden, dass der Anspruch auf die Extrazahlungen zum Urlaubs-und Weihnachtsgeld für Gewerkschaftsmitglieder bereits nach 6 Monaten Gewerkschaftsmitgliedschaft entsteht (bisher 12 Monate) und die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten Extrazahlungen ab November 2023 um jew. 150 € angehoben werden. Im Herbst folgen die Verhandlungen für alle anderen Entgeltgruppen ab Entgeltgruppe 3.

Erhöhung der Vergütungen um 7 bis 8 %, Laufzeit: 12 Monate. So lautet die Forderungsempfehlung, die der IG Metall-Vorstand in seiner Sitzung am 20. Juni beschlossen hat. Auf Grundlage von Diskussionen, Befragungen und Versammlungen in den Betrieben und Konferenzen der IG Metall-Geschäftsstellen vor Ort, beschlossen dann die regionalen Tarifkommissionen am 30. Juni die Forderung für die anstehende Tarifrunde: die Entgelte und Ausbildungsvergütungen sollen um 8 % steigen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Am 11. Juli folgte der IG Metall-Vorstand dem Votum der Tarifkommissionen und beschloss die endgültige Forderung: 8 Prozent mehr Geld für 12 Monate. Die Tarifverträge laufen bis zum 30. September; die Friedenspflicht endet am 28. Oktober.

Die erste Verhandlung in den regionalen Tarifgebieten der Branche zwischen dem 12. und 21. September - der Auftakt erfolgte in Niedersachsen, der Abschluss im Tarifgebiet Berlin/Brandenburg - endete jeweils ohne Annäherung und Angebot. Die Arbeitgeber sprechen sich u. a. gegen dauerhafte Erhöhungen in der Tabelle und für die Möglichkeit der Differenzierung tariflicher Bausteine aus. Die IG Metall fordert die Arbeitgeber auf, bis zur zweiten Verhandlungsrunde ein verhandlungsfähiges Angebot auszuarbeiten und vorzulegen.
Auch in der 2. Verhandlungsrunde, die am 30. September in Nordrhein-Westfalen startete, haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Stattdessen betonten diese wiederholt die Notwendigkeit von Regelungen zur Flexibilisierung und Differenzierung hinsichtlich eines zukünftigen Tarifabschlusses. Mit der Verhandlung für das Tarifgebiet Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim am 17.10. endete die zweite Runde.
In der dritten Verhandlungsrunde in den regionalen Tarifgebieten am 27. und 28. Oktober legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Dieses sah neben einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insg. 3.000 Euro auch eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte vor. Weder die Zeitpunkte der Auszahlung/Erhöhung noch die eigentliche Höhe der Tabellenerhöhung wurden dabei näher konkretisiert. Gebunden ist das Angebot an eine Laufzeit von insgesamt 30 Monaten sowie an der Vereinbarung von Regelungen zur automatischen Differenzierung tariflicher Zahlungen aufgrund festgelegter Kennzahlen, zur Variabilisierung der Sonderzahlung und einer Notfallklausel bei einer Energienotlage. Die IG Metall hat das Angebot zurückgewiesen. Die Verhandlungen werden zwischen dem 8. und 11. November fortgesetzt. Mit Ablauf der Friedenspflicht startete die IG Metall ab dem 29. Oktober die ersten Warnstreiks, an denen sich in der ersten Woche mehr als 200.000 Beschäftigte mit über 1.000 betrieblichen Aktionen beteiligten.
Am 8. November begann die 4. Runde mit den Verhandlungen in Baden-Württemberg und Bayern, in deren Verlauf es keine weitere Annäherung gab. Am 17. November werden in Baden-Württemberg die Verhandlungen in der 5. Runde fortgesetzt. Hier soll versucht werden, einen Pilotabschluss für die Branche zu erzielen. Sollte das nicht gelingen, kann es zu 24-Stunden-Warnstreiks oder gar Urabstimmungen kommen, so die IG Metall. Seit Ende der Friedenspflicht bis zum 16. November haben sich bundesweit rd. 780.000 Beschäftigte an den Aktionen und Warnstreiks beteiligt.
Nach der fünften Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg am 17./18. November war der Pilotabschluss erreicht. Dieser sieht unter anderem nach 8 Nullmonaten (Oktober 2022 - Mai 2023) eine Erhöhung der Vergütungen um 5,2 % ab Juni 2023 sowie eine Stufenerhöhung um weitere 3,3 % ab Mai 2024 vor. Die Laufzeit beträgt 24 Monate; damit sind die Entgelttarifverträge erstmals zum 30.09.24 kündbar. Des Weiteren erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von jew. 1.500 Euro, spätestens zahlbar zum 1. März 2023 bzw. 2024. Im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung können die Betriebsparteien die Auszahlung zu anderen Zeitpunkten festlegen. Der Zusatzbetrag (ZUB) - aus dem Abschluss 2018 - wird ab 2023 von 12,3 auf 18,5 Prozent (der EntgGr. 7) erhöht. Aus wirtschaftlichen Gründen kann die Auszahlung in 2023 und 2024 bis zum April des jew. Folgejahres verschoben werden. Sollte sich dann die wirtschaftliche Situation nicht verbessert haben, besteht bei Vorliegen bestimmter Kennzahlen die Möglichkeit den Anspruch entfallen zu lassen. Das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent einer Monatsvergütung (aus dem Abschluss 2021), mit Fälligkeit jew. im Februar eines Jahres, bleibt bestehen. Die für 2023 geplante Erhöhung entfällt. Auch ist es IG Metall und Arbeitgeber gelungen, sich auf ein Verfahren bei einem Energienotstand zu verständigen. Das Ergebnis steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 15.12.22. Unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten wurde der Abschluss in allen anderen Tarifgebieten übernommen.

Die Lohn- und Gehaltstarifverträge für die Beschäftigte des privaten Verkehrsgewerbes Brandenburg liefen am 28.02.22 aus. Ver.di forderte eine Erhöhung der Löhne um 8,0 bis 8,5 % und um 13,0 % für die Gehälter sowie für die untersten Lohn- und Gehaltsgruppen einen Stundenlohn von mindestens 12 € bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Darüber hinaus forderte ver.di die Einführung von 3 Erfahrungsstufen für die Tabelle der gewerblichen Beschäftigten. Die Verhandlungen starteten am 16.02.

Bereits am 03.03. konnte ver.di ein Ergebnis erzielen. Die Löhne steigen um 5,2 % und die Gehälter um 4,9 %, jew. im Durchschnitt ab 01.03.22. Weiterhin werden einzelne Lohn- und Gehaltsgruppen auf 12 bzw. 12,20 € ab 01.10.22 angehoben. Die Laufzeit beträgt 18 Monate und endet am 31.08.23.

Mit einer Forderung nach 6,0 % mehr Entgelt, Fortführung der Altersteilzeit sowie einer Anhebung der Jahressonderzahlung geht die IG Metall in die Tarifrunde für die ostdeutsche Textilindustrie. Der Entgelttarifvertrag läuft zum 30. April aus.

Nachdem die 1. Verhandlung am 8. März und die 2. Verhandlung am 29. März ohne Ergebnis blieben, konnten die Tarifvertragsparteien in der dritten Runde am 5. Mai eine Einigung erzielen. Nach einer Pauschalzahlung von 320 € für die Monate Mai bis September steigen die Entgelte um 4,1 % ab 1. Oktober, gefolgt von einer Stufenerhöhung von 1,5 % ab Oktober 2023. Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet am 31. Mai 2024.

In 2022 und 2023 erhöht sich das Urlaubsgeld von 675 auf 690 bzw. 720 €/Jahr. Gleichzeitig erhöhen sich ab 2023 die Sonderzahlungen von 60 auf 75 % eines Monatseinkommens und der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wird bis 31. Mai 2024 verlängert.

Ver.di fordert für die Beschäftigten im Versicherungsgewerbe eine Erhöhung der Entgelte um 5,0 % sowie 600 € Einmalzahlung bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Weiterhin wird ein Rechtsanspruch auf Homeoffice, ein Rückkehrrecht auf Vollzeit für derzeit bestehende Teilzeit-Arbeitsverhältnisse, die Verlängerung der Tarifvereinbarung zur unbefristeten Übernahme von Ausgebildeten sowie die Verlängerung des Qualifizierungs-Tarifvertrags gefordert. Der Entgelttarifvertrag läuft zum 31.01. aus.

Nach zwei Verhandlungsrunden gibt es weiterhin keinen Abschluss. In der zweiten Verhandlung am 23.02. unterbreiteten die Arbeitgeber ein erstes Angebot über zwei Einmalzahlungen von je 400 € im April 2022 und 2023 sowie einer Erhöhung der Entgelte um 2,5% ab November 2022. Dieses Angebot lehnte Ver.di als unzureichend ab.

In der nächsten Runde wollen die Arbeitgeber ein Angebot zur Erhöhung der Ausbildungsvergütungen machen und zeigten bereits Bereitschaft zur Verlängerung der Übernahmeregelung für Auszubildende und der Weiterentwicklung des Qualifizierungstarifvertrages. Allerdings fordern sie weiterhin, die Samstagsarbeit durch Flexibilisierung des Tarifvertrags auch ohne Zustimmung von Betriebsräten und Beschäftigten möglich zu machen und die Herausnahme der ÜT-Angestellten aus den tariflichen Arbeitszeitregelungen.

Pandemiebedingt haben sich die Parteien auf eine Verlängerung der Laufzeiten für den Tarifvertrag Kurzarbeit bis zum 31.03.2023 und die Vereinbarung zur Übernahme von Auszubildenden bis zunächst 30.06.2022 geeinigt.

In der 3. Verhandlungsrunde am 01./02.04. konnte eine Einigung erzielt werden. Zuvor gab es massive Warnstreiks. Im Mai 2022/2023 gibt es Einmalzahlungen von 550/500 € (Auszubildende: 300/250 €), die Entgelte werden ab September um 3,0 % erhöht, zum 01.09.2023 gibt es eine Stufenerhöhung von 2,0 % (Auszubildende erhalten zu diesen Daten jeweils 50 € in allen Ausbildungsjahren). Die Laufzeit beträgt 26 Monate bis zum 31.03.2024. Weiterhin wurden die Tarifvereinbarungen zu Altersteilzeit und Arbeitszeitkorridor verlängert, Regelungen für Teilzeitkräfte vereinbart und zur Übernahme von Ausgebildeten muss vor dem 30.06. eine Vereinbarung zur Übernahme erzielt werden. 

Am 03.12. trafen sich die Tarifvertragsparteien zu einem Gespräch. Auslöser war die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und beitragsfreien Inflationsausgleichsprämie.

Dabei einigten sie sich darauf, in den laufenden Tarifvertrag einzugreifen und ihn um folgende Punkte zu ergänzen: Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von jeweils 1.000 € spätestens im März 2023/2024. Weitere Erhöhung der Entgelte um 3,0 % ab 01.09.2024, Laufzeitverlängerung bis 31.03.2025. Auch die befristeten Vereinbarungen zu Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Qualifizierung, Übernahme von Ausgebildeten und zum Arbeitszeitkorridor wurden bis März 2025 verlängert.

Mit einer Forderung nach einer Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen von 8 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten geht die IG Metall in die diesjährige Tarifrunde bei der Volkswagen AG. Des Weiteren umfasst die Forderung eine Verlängerung des Tarifvertrags zur Altersteilzeit, die Verbesserung der tariflichen Freistellungszeiten (Erhöhung der Anzahl der freien Tage und Ausweitung der Anspruchsberechtigten auf alle IG Metall-Mitglieder) sowie die Übernahme der Semesterbeiträge für alle dual Studierenden. Die entsprechenden Tarifverträge wurden zum Ende November/Dezember gekündigt.

Der Verhandlungsstart erfolgte am 25. Oktober und endete nach ca. einer Stunde ohne Ergebnis. Die 2. Verhandlungsrunde am 09.11. blieb ebenfalls ohne Ergebnis. Zu keiner der Forderungen der IG Metall gab es ein Angebot. Ein besonderes Ärgernis war die Forderung der Arbeitgeber, die erst in der vergangenen Tarifrunde festgelegte Anzahl an Ausbildungsstellen reduzieren zu wollen. In der 3. Runde am 22.11. konnten IG Metall und Arbeitgeber eine Einigung erzielen. Diese sieht u. a. nach 6 Nullmonaten (11/2022 - 05/2023) eine Anhebung der Vergütungen um 5,2 % ab Juni 2023 vor, gefolgt von einer Stufenerhöhung von 3,3 % ab Mai 2024. Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis 30.11.24. Des Weiteren erhalten die Beschäftigten im Februar 2023 und Januar 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 bzw. 1.000 Euro. Die Wandlungsoption der tariflichen Zusatzvergütung steht zukünftig allen Beschäftigten offen (Optionen: nur Geld, hälftig Geld und 3 freie Tage, 6 freie Tage). Ebenfalls geglungen ist es, den TV zur Altersteilzeit zu den bisherigen Konditionen wiederinkraftzusetzen (Laufzeit bis 31.12.27). Der Semesterbeitrag für dual Studierende wird auf 395 € angehoben. Zudem wird die bisherige leistungsorientierte Einmalzahlung für Auszubildende und dual Studierende auf 500 Euro erhöht und ist tarifdynamisch.

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