zurück
Tarifarchiv - Tarifrunden Tarifarchiv

Tarifrunde 2021: Aktueller Überblick

Die DGB-Gewerkschaften verhandeln 2021 neue Vergütungstarifverträge für mehr als zwölf Millionen Beschäftigte. Mehr zu den Verhandlungen in den einzelnen Bereichen auf dieser Seite. Weitere Details in den Tarifpolitischen Monatsberichten.

Insgesamt verhandeln die DGB-Gewerkschaften im Jahr 2021 für mehr als 12 Millionen Beschäftigte neue Vergütungstarifverträge. Wann in welchem Bereich verhandelt wird, zeigt der tarifliche Kündigungsterminkalender des WSI.
Alle Forderungen und Abschlüsse der Tarifrunde 2021 für wichtige Branchen hier auf einen Blick (pdf). Mehr zu den Verhandlungen in den einzelnen Bereichen auf dieser Seite. Weitere Details in den Tarifpolitischen Monatsberichten.

Mit den Ergebnissen einer Mitgliederbefragung fordert die ver.di-Tarifkommission für die Beschäftigten im Bankgewerbe (ohne Genossenschaftsbanken) eine Entgelterhöhung von 4,5 %, mind. 150 €/Monat, mit einer Wahlmöglichkeit zur Umwandlung in Freizeit bei einer Laufzeit von 12 Monaten sowie eine analoge Erhöhung für Beschäftigte mit übertariflicher Bezahlung. Weiterhin sollen die Beschäftigten einen Anspruch auf mobile Arbeit bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit (bis zu 3 Tage/Woche) sowie 1.500 € Erstausstattungspauschale erhalten. Ver.di fordert darüber hinaus Regelungen zu Themen des Daten-, Arbeits- und Versicherungsschutzes für mobiles Arbeiten.

Für Beschäftigte bei öffentlichen Banken fordert ver.di zusätzlich 50 €/Mon. Kostenpauschale für Beschäftigte mit mobiler Arbeit sowie die Einführung einer jährlichen Sonderzahlung von 1.000 € nur für ver.di-Mitglieder.

Erstmals seit 1972 verhandeln die öffentlichen und privaten Banken getrennt.
Die 1. Verhandlungsrunde für die öffentlichen Banken  am 23.06. blieb ergebnislos. Ver.di konnte aber bereits einen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag abschließen, der einen Anspruch auf unbefristete Übernahme in Vollzeit für bis zu 60  % der Ausgebildeten vorsieht und für bis zu weiteren 20 % der Nachwuchskräfte eine Übernahme für mind. 12 Monate regelt, jeweils in Abhängigkeit des Notendurchschnitts.  Die laufende Entgeltrunde wurde am 22.09. fortgesetzt, blieb aber ergebnislos. Laut ver.di hätten die Arbeitgeber harte Einschnitte bei den Einkommen der Beschäftigten gefordert. Ver.di will die aktuelle Zuspitzung zeitnah mit den Mitgliedern auswerten. Nächster Verhandlungstermin ist der 19.10. 
In dieser Runde konnten sich die Tarifvertragsparteien nur darauf einigen, dass die Verhandlungen zu Entgeltstruktur und Entgelterhöhung entkoppelt werden. Zu einer neuen Entgeltstruktur soll bis Sommer 2022 eine Einigung erzielt werden.
In der 4. Verhandlungsrunde am 19.11. boten die Arbeitgeber Einmalzahlungen von 400 und 600 € an, eine Erhöhung der Entgelte um 1,4 % ab 01.08.22, Laufzeit bis 31.08.24 und eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden ab 2024. Da dieses Angebot ein klarer Reallohnverlust sei, lehnte ver.di es ab. Geeinigt haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Sie werden rückwirkend zum 01.08.21 bzw. zum 01.08.22 um 60 bzw. 50 €/Monat in allen Ausbildungsjahren erhöht, Laufzeit bis 01.08.23.
In der 5. Verhandlungsrunde im Januar 2022 boten die Arbeitgeber eine Coronaprämie von 750 € an, eine Erhöhung der Entgelte um 3,0 % ab 01.11.22 mit einer Laufzeit von 36 Monaten, 2 zusätzliche freie Tage einmalig in 2023 sowie erneut die Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Auch dieses Angebot lehnte ver.di ab.
In der 6. Verhandlungsrunde am 31.03.22 konnte dann eine Einigung erzielt werden. Es gibt Einmalzahlungen von insgesamt 1.050 € unter Anrechnung der größtenteils als Coronaprämie gewährten 750 € im März 2022 sowie weiteren 300 € im April 2022. Die Entgelte werden um 3,0 % ab 01.07.22 erhöht, es folgt eine Stufenerhöhung von 2,0 % ab 01.07.23 mit einer Laufzeit von 35 Monaten bis zum 31.05.24. Die ArbeitnehmerInnen erhalten den Anspruch 40 % ihrer Arbeitszeit mobil zu arbeiten. Die Wochenarbeitszeit wird ab 01.01.24 bei vollem Lohnausgleich um eine Stunde auf 38 Stunden reduziert. Im Verlauf der Tarifrunde gab es mehrere Aktions- und Streikwellen. Die ver.di Tarifkommission nahm das Ergebnis einstimmig an; ver.di führt bis zum 26.04.22 eine Mitgliederbefragung zur Annahme oder Ablehnung des Ergebnisses durch. 

Die Verhandlungstermine für die privaten Banken am 01.07. und 26.08. blieben ergebnislos. Laut ver.di gab es zu keinem der aufgerufenen Verhandlungsthemen von der Arbeitgeberseite konkrete Aussagen. In der 3. Verhandlungsrunde am 24.09. legten die Arbeitgeber ein Angebot vor: 9 Nullmonate,1,2 % ab 01.04.22, 1,0 % ab 01.04.23 sowie 1,0 % ab 01.04.24 mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Zu den Themen Nachwuchskräfte und mobiles Arbeiten hätte die Arbeitgeberseite keine ernsthafte Verhandlungsbereitschaft erkennen lassen. 
Die für den 13.10. vorgesehene 4. Verhandlungsrunde hat ver.di abgesagt. Von der Arbeitgeberseite gebe es keinerlei Signale, dass sie ihr Angebot nachbessern wolle, was laut ver.di einem Reallohnverlust für die nächsten 3 Jahre gleichkomme. 

Im Dezember zeigte der Arbeitgeberverband Gesprächsbereitschaft, so dass am 17.01.22 die 4. Verhandlungsrunde stattfand. Ver.di legte neue, gekürzte und überarbeitete Forderungen vor, um dem Abschlusswillen Nachdruck zu verleihen und zwar u. a. 1.500 € Coronaprämie im Februar 2022, 3,5 % ab 01.01.22, 2,5 % ab 01.01.23 Laufzeit bis 30.06.23, 2 zusätzliche freie Tage/Jahr, Bekräftigung der Verhandlungsbereitschaft zu allen offenen Themen (z. B. Nachwuchskräftetarifvertrag, mobile Arbeit). Die Arbeitgeberseite legte kein nachgebessertes neues Angebot vor. Ver.di rief daraufhin die Beschäftigten zu Warnstreiks und Aktionen auf. Ein neuer Verhandlungstermin wurde nicht vereinbart.
Am 06.04.22 fand dann eine 5. Verhandlungsrunde statt und es konnte eine Einigung erzielt werden. Im Mai 2022 sowie im Januar 2023 gibt es Einmalzahlungen von jeweils 500 €, die Entgelte werden ab 01.08.22 um
3,0 % erhöht, gefolgt von einer Stufenerhöhung von 2,0 % ab 01.08.23, Laufzeit 35 Monate bis 31.05.24. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 01.08.22 um 114/122/140 €/Monat im 1./2./3. Ausbildungsjahr. Bis Ende 2024 werden die Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung, die Rahmenregelung zu Langzeitkonten und die Tarifverträge Altersteilzeit und Kurzarbeit verlängert. Ver.di erklärte, dass es enttäuschend sei, dass man sich nicht zu einem Nachwuchskräftetarifvertrag und über Regelungen zum mobilen Arbeiten einigen konnte, diese Themen aber weiterverfolgt werden sollen.

Am 17.12.20 konnte die IG BAU neue Mindestlöhne für das Bauhauptgewerbe abschließen:  Der Mindestlohn I steigt von 12,55 auf 12,85 €/Std., der Mindestlohn II im Westen von 15,40 auf 15,70 €/Std. und in Berlin von
15,25 auf 15,55 €/Std., jew. ab 01.01.21 mit einer Laufzeit bis Ende 2021.

Am 16.04. hat die IG BAU-Bundestarifkommission die Forderungen für die Tarifrunde 2021 für das Bauhauptgewerbe aufgestellt: 5,3 %, Weiterentwicklung der Wegezeiten-Entschädigung sowie die Angleichung der Löhne und Gehälter Ost an das Westniveau. Bereits in der 1. Verhandlungsrunde am 11.05. unterbreiteten die Arbeitgeber ein erstes Angebot. Dieses sah 3,0 % mehr Lohn und Gehalt für 24 Monate vor. Laut IG BAU gab es keine Aussage zu der geforderten Wegezeiten-Entschädigung, dafür jedoch die Einsicht, dass es bei der Angleichung der Vergütungen Ost an West eine Lösung geben muss. Die Gewerkschaft bezeichnete das Angebot als unzureichend und sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die für den 21. und 22.06. angesetzten Verhandlungen wurden bereits am 1. Tag von der Arbeitgeberseite unterbrochen mit einem Terminangebot für August. Die IG BAU rief daraufhin die Beschäftigten zu zahlreichen Aktionen auf.

Die Verhandlungen wurden am 27.07. fortgesetzt. Die Tarifvertragsparteien einigten sich auf einen Fahrplan für die weiteren Verhandlungen. Zu Beginn sollen die Themen Mindesturlaubsvergütung und Erschwerniszuschläge, gefolgt von einer Mindestlohnstruktur und der Weiterentwicklung der Wegezeitentschädigung verhandelt werden. Danach geht es um die Erhöhung der Löhne und Gehälter sowie der Mindestlohnhöhe und die Angleichung des Ost- an das Westniveau. 2 weitere Verhandlungstermine sind für Mitte/Ende September anberaumt. Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf geeinigt, keine Zwischenergebnisse zu veröffentlichen. 

Die Verhandlungen sind in der 5. Runde am 22.09. gescheitert. Laut IG BAU wollte die Arbeitgeberseite nur ein weiteres Lohn- und Gehaltsangebot vorlegen, wenn die IG BAU auf ihre Forderung zur Wegezeitentschädigung verzichte. Am 27.09. beschloss die IG BAU-Bundestarifkommission, die Schlichtung anzurufen. Schlichter ist der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel.

Nach 2 Schlichtungsrunden konnte am 15.10. ein Ergebnis erzielt werden:
Zahlung von 500/220 € (West/Ost) Corona-Prämie für Juli - Oktober,
die Löhne und Gehälter steigen um 2,0/3,0 % ab 01.11.21, 2,2/2,8 % ab 01.04.22, 2,0/2,7 % ab 01.04.23 (jew. West/Ost) mit einer Laufzeit von 33 Monaten bis 31.03.24.
Für das Tarifgebiet West gibt es 400 € und 450 € zusätzliche Einmalzahlungen am 01.05.22/23. Weiterhin vereinbarten die TV-Parteien eine 100 %ige Angleichung des Ost-/an das Westniveau spätestens ab 2026.

Darüber hinaus wurde eine Wegezeitentschädigung von 6/7/8 € je Tag ab 2023, 7/8/9 € je Tag ab 2024 für Anfahrtswege jew. bis zu 50 km/bei 51 - 75 km/über 75 km vereinbart und für AN mit nicht täglichen Heimfahrten eine Entschädigung von 9/18/27/39 € je Fahrt ab 2023 für Entfernungen von 75 - 200 km/bis 300 km/bis 400 km/über 400 km mit einer Laufzeit bis Anfang 2026.

Das Ergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der TV-Parteien.

 

Die EVG hat den Stand der seit Wochen geführten vorgezogenen Tarifverhandlungen zum Paket „Bündnis für unsere Bahn“ bewertet. Sie fordert die Deutsche Bahn zu konkreteren und verbindlicheren Zusagen auf, vor allem hinsichtlich künftiger Einstellungszahlen. Weiterhin müsse Arbeit grundsätzlich im Unternehmen gehalten werden. Bis die zugesagten Bundesmittel tatsächlich fließen, müsse es einen Vorbehalt des Tarifabschlusses geben. Die EVG sei bereit, moderate Entgelterhöhungen zu vereinbaren und fordert 1,5 % zum 1.1.2022. Der Abschluss aus 2018 hat eine Laufzeit bis zum 28.2.2021. Sollte die EVG dem Bündnis-Paket nicht zustimmen können, würden die Verhandlungen erneut am 1.3.2021 unter anderen Voraussetzung beginnen.

Am 17.9. konnte die EVG das Tarifpaket “Bündnis für unsere Bahn” abschließen:
Nach 10 Nullmonaten werden die Entgelte um 1,5 % ab 1.1.2022 erhöht sowie Corona-Prämien von 600 € im Dezember 2021 und 500 € im März 2022 gezahlt. Weiterhin wurden Regelungen zur Ausweitung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen, zur Einstellung von mind. 18.000 AN jährlich, zum Verzicht von Fremdvergabe, zur Freistellung für Kinderbetreuung bis zu 50 Tage (bis zu 100 Tage für Alleinerziehende) und zur Pflege naher Angehöriger bis zu 20 Tage bei Auswirkungen der Corona-Krise, zur Einrichtung eines Fonds Mobilität und Wohnen, jeweils mit einer Laufzeit bis zum 28.02.2023, vereinbart.

In allen regionalen Tarifgebieten des Einzelhandels hat ver.di die Forderungen für die anstehende Tarifrunde beschlossen. Unter anderem sollen danach die Löhne und Gehälter um 4,5 % plus 45 € im Monat erhöht werden, bei einer Laufzeit von 12 Monaten (abweichend: Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen 10 Monate, Berlin, Brandenburg 9 Monate). Dies gilt überwiegend ebenso für die Ausbildungsvergütungen. Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft eine rentenfeste Mindestvergütung von 12,50 €/Std. und erneuert auch die Forderung an die Arbeitgeber, gemeinsam die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, um Lohndumping auf Kosten der Beschäftigten zu unterbinden.

Die ersten Verhandlungen u. a. in Baden-Württemberg (28.04.), Bayern (03.05.) sowie Nordrhein-Westfalen (05.05.) blieben erwartungsgemäß jeweils ohne Ergebnis.
In der 2. Verhandlungsrunde in Nordrhein-Westfalen am 27. Mai legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Dieses unterschied zwischen Unternehmen, die gut durch die Pandemie gekommen sind (2 Nullmonate, 1,0 % ab Juli 2021, 1,4 % ab Mai 2022, 2,0 % ab Mai 2023, zusätzliche Einmalzahlung von mtl. 1,4 %/ME für den Zeitraum Juli 2021 bis April 2022) und Unternehmen, die von den Pandemieauswirkungen betroffen sind (10 Nullmonate, 1,0 % ab März 2022, 1,4 % ab November 2022, 2,0 % ab November 2023). Die Laufzeit betrug in beiden Fällen 36 Monate, bis 30.04.2024. ver.di hat das Angebot zurückgewiesen. Ein analoges Angebot legten die Arbeitgeber u. a. auch in den Verhandlungen am 1. Juni in Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen, 8. Juni in Bayern und 15. Juni in Hamburg vor.
In der 3. Verhanglungsrunde am 22.06. in Nordrhein-Westfalen präsentierten die Arbeitgeber dann ein modifiziertes Angebot. Dieses sieht für Unternehmen, die gut durch die Pandemie gekommen sind nach 2 Nullmonaten eine Tabellenerhöhung um 2,0 % ab Juli 2021 vor, gefolgt von zwei Stufenerhöhungen um 1,4/2,0 % jew. ab Mai 2022/2023. Des Weiteren sollen die Beschäftigten zum 1. Oktober 2021 eine Einmalzahlung von 300 € erhalten. Beschäftigte aus Unternehmen, die von den Pandemieauswirkungen betroffen waren, erhalten die Erhöhungen 10 Monate oder sechs Monate später, die Einmalzahlung soll entfallen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) gab am 6. Juli gemeinsam mit seinen Landesverbänden einen Orientierungsrahmen für freiwillige Erhöhungen bekannt, der sich an Unternehmen richtet, die gut durch die Pandemie gekommen sind. Dieser sieht nach 2 Nullmonaten eine Erhöhung von 2,0 % sowie zusätzlich eine optionale Einmalzahlung von 300 € vor. Die Leistungen sind auf einen späteren Tarifabschluss anrechenbar. ver.di  verurteilt den Vorstoß als einen Versuch einer einseitigen Lohnfestsetzung, der den Tarifkonflikt verschärft und die ohnehin komplizierten Verhandlungen weiter erschweren wird.
Die 4. Verhandlung in Nordrhein-Westfalen am 8. Juli endete derweil ohne Ergebnis und wurde am 15. Juli fortgesetzt. Hier unterbreitete ver.di den Arbeitgebern den Vorschlag, dass Beschäftigte auf Wunsch zukünftige Tabellenerhöhungen temporär in zusätzliche Urlaubstage umwandeln können. Die Beschäftigten hätten damit mehr Arbeitszeitsouveränität gewonnen, die von der Corona-Pandemie belasteten Unternehmen eine Entlastung auf Seiten der Liquidität. Eine Einigung konnte nicht erreicht werden. Der von ver.di eingebrachte Lösungsansatz wurde arbeitgeberseitig abgelehnt.
Auch die 5. Verhandlungsrunde in Nordrhein-Westfalen am 1. September brachte keinen Durchbruch. Die Arbeitgeber legten ein überarbeitetes Angebot vor, dass nach zwei Nullmonaten (Mai und Juni) eine Erhöhung von 2,0 % ab Juli 2021 - orientierte sich an der Empfehlung des Verbandes aus Juli d. J. (s. o.) - sowie eine Stufenerhöhung um 1,8 % ab August 2022 vorsah. Unternehmen, die der Empfehlung bisher nicht gefolgt sind, sollten die Option erhalten, diese wahlweise in 4 Tage Urlaub umwandeln zu können; die Mitsprache der Beschäftigten bei Entscheidung sollte ausgeschlossen sein. Die 2-prozentige Tariferhöhung wäre in in diesem Fall erst ab März 2022 zur Auszahlung gekommen. ver.di hat das Anbebot als "inakzeptabel" zurückgewiesen.
Die 6. Verhandlungsrunde in Nordrhein-Westfalen am 21. September endete ohne ein Ergebnis, ohne ein verbessertes Angebot und ohne einen neuen Verhandlungstermin. In Reaktion auf das Verhalten der Arbeitgeber wird ver.di die Streikmaßnamen weiter ausweiten.

In der 6. Verhandlungsrunde in Hessen, die am 27.09. begann, konnte am 29. September ein erster Abschluss in der Branche erzielt werden. Danach steigen die Vergütungen nach 4 Nullmonaten (April - Juli) rückwirkend ab August um 3,0 %, max. jedoch um 81,12 €/Mon. und um weitere 1,7 % ab April 2022. Die Ausbildungsvergütungen werden in beiden Tarifjahren um jeweils 30 € in allen Ausbildungsjahren angehoben. Der Abschluss hat eine Laufzeit von 24 Monate und ist erstmal zum 31.03.23 kündbar. Am 4. Oktober konnte ver.di eine Übertragung des hessischen Ergebnisses auf die Tarifgebiete Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen sowie am 08.10. in Nordrhein-Westfalen erreichen. Weitere Tarifgebiete folgten. Mit dem Abschluss in Mecklenburg-Vorpommern am 27. Oktober wurde dann auch im letzten Tarifgebiet eine Einigung vereinbart und die Tarifrunde 2021 abgeschlossen.
Die regionalen Verhandlungen wurden bundesweit von zahlreichen Warnstreiks begleitet.

Die Tarifkommissionen für die nordwestdeutsche und die ostdeutsche Eisen- und Stahlindustrie forderten in der Tarifrunde 2021 eine Erhöhung der Vergütungen von 4 Prozent, um die Einkommen zu stärken und um Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung zu finanzieren. Außerdem wollten die Mitglieder der Tarifkommissionen die Übernahme für Auszubildende sichern – und auch die dual Studierenden in die Tarifverträge einbeziehen.

Die erste Verhandlungsrunde am 01.03. blieb ergebnislos. In der zweiten Verhandlungsrunde am 15.03. boten die Arbeitgeber u. a. eine Coronaprämie sowie eine weitere, in Freizeit umwandelbare, Einmalzahlung von je 350 € bei einer Laufzeit von 17 Monaten an. Die IG Metall lehnte das Angebot wegen des geringen Volumens bei zu langer Laufzeit ab.

In der dritten Verhandlungsrunde am 26/27.03. konnten die TV-Parteien einen Abschluss erzielen: im Juni 2021 wird eine Corona-Prämie von 500 € ausgezahlt, die Vergütungstarifverträge werden unverändert bis zum 31.05.22 verlängert. Zusätzlich gibt es ein Tarifzusatzentgelt von je 250 € im Dezember 2021 und Februar 2022, welches ab 2023 dauerhaft 600 €/Jahr beträgt und bei Beschäftigungsproblemen in Freizeit umgewandelt werden kann. Der Abschluss wurde am 29.03. im Tarifgebiet Ost übernommen. Die Laufzeit des Abschlusses beträgt 15 Monate bis 31.05.22.

 

 

Im April haben die Tarifkommissionen von ver.di und IG BCE gemeinsam die Forderung für die Tarifrunde 2021 aufgestellt: Erhöhung der Vergütungen um 5 % mit einer Laufzeit von 12 Monaten, Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 75 Euro sowie eine Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder.

Die erste Tarifverhandlung fand am 07.06.2021 in Leipzig statt. Nach intensiver Diskussion legten die Arbeitgeber ein Angebot vor: Einmalzahlung von 500 Euro, 6 Nullmonate, ab 1.12.2021 eine Erhöhung von 2 % mit einer weiteren Stufenerhöhung von 1,2 % ab 1.12.2022 mit einer Gesamtlaufzeit von 29 Monaten. Die Tarifkommissionen beider Gewerkschaften lehnten dies ab und fordern erhebliche Verbesserungen.

Zur zweiten Tarifverhandlung am 23.06.2021 erhöhten ver.di und IG BCE mit begleitenden flächendeckenden Aktionen den Druck auf die Arbeitgeberseite. Auch das erneute Angebot wurde als nicht ausreichend abgelehnt.

In einer dritten Verhandlungsrunde am 02.07.2021 konnte dann ein Ergebnis für die Beschäftigten in der ostdeutschen Energiewirtschaft erzielt werden: Erhöhung der Entgelte um 2,3 % ab 01.06.2021 und eine weitere Erhöhung um 1,5 % ab 01.11.2022 mit einer Laufzeit bis 31.08.2023. Ebenso konnte sich auf eine Corona-Prämie in Höhe von 600 Euro geeinigt werden. Für die Auszubildenden gibt es jeweils eine Erhöhung von 50 Euro ab 01.06.2021 und 01.11.2022 sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Gewerkschaftsmitglieder haben bereits 2021 die Option einer bezahlten Freistellung zur Teilnahme an Fachveranstaltungen und Schulungen, die auch online möglich sind.

Erstmals begannen am 11.03. Verhandlungen für bundesweite Tarifverträge für die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft (Schlachtung und Fleischverarbeitung). Die NGG fordert einen Mindestlohntarifvertrag mit einem Einstiegslohn von 12,40 €/Std., der sich nach einer kurzen Einarbeitungszeit auf 14,00 €/Std. erhöhen soll. Zusätzlich soll für Facharbeiter einen Mindestlohn von 17 €/Std. vereinbart werden. Außerdem fordert die NGG einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen mit Regelungen zur Arbeitszeit, zu Arbeitszeitkonten, zum Urlaub und zu Zuschlägen. Beide Tarifverträge sollen allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die Tarifverhandlungen am 11. und 16.03. blieben ohne Ergebnis. Die Arbeitgeberseite legte am 16.03. ein Angebot für einen Mindestlohn von 10 € ab 01.07.21 mit einer stufenweisen Anhebung auf 12 €/Std. ab 01.07.24 vor.  In den Verhandlungen am 29.03.boten die Arbeitgeber einen Mindestlohn von 10,50 €/Std. ab Juli an. Dies lehnt die NGG als unzureichend ab. Es wurde kein neuer Verhandlungstermin vereinbart.

Nach zahlreichen Warnstreiks konnte die NGG in der 4. Verhandlungsrunde am 27.05. einen Abschluss für einen neuen deutschlandweiten Mindestlohn erzielen:

10,80/11,00/11,50/12,30 € je Std. ab Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit/01.01./01.12.2022/01.12.2023, Laufzeit bis 30.11.2024. Die Tarifvertragsparteien beantragen die Allgemeinverbindlichkeit.

Am 08.06. stellte die IG BAU die Forderung für den zum 31.12.20 kündbaren Lohntarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks auf. Sie fordert für die Lohngruppen 1 und 6 (Mindestlohngruppen) eine Erhöhung um 1,20 €/Std. auf 12,00 und 15,30 €, für die übrigen Lohngruppen 6,5 %. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 100 €/Mon. in allen Ausbildungsjahren steigen. Weiterhin fordert die IG BAU 80 Stundenlöhne als Einstieg in ein Weihnachtsgeld. Der Verhandlungsauftakt am 16.06. blieb ergebnislos, ebenso der 2. Verhandlungstermin am 03.09. Die Arbeitgeberseite legte kein Angebot vor. Nachdem auch die 3. Verhandlungsrunde am 20.10. ergebnislos blieb, konnte die IG BAU in der 4. Verhandlungsrunde am 4.11. einen Abschluss unter Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 18.11. erzielen:
Die Löhne erhöhen sich um 2,4 % ab 01.01.21 und um weitere 2,5/2,6 % ab 01.01.22/23, jew. im Durchschnitt (Erhöhung des Stundenlohns der LGr. 1: von 10,80 auf 11,11/11,55/12,00 € ab 01.01.21/22/23), Laufzeit: 36 Monate bis 31.12.23. Ebenso konnte die Regelung zur bezahlten Freistellung wahlweise am 24. oder 31.12. bis 2023 verlängert werden.

Eine Erhöhung der Vergütungen um 4,5 bis 6,0 % in Kombination mit Festgeldforderungen zwischen 145 bis 155 bzw. zzgl. 45 €/Mon. haben die Tarifkommissionen von ver.di in nahezu allen regionalen Tarifgebieten des Groß- und Außenhandels beschlossen. So fordert z. B. ver.di in Nordrhein-Westfalen wie auch in Sachsen-Anhalt eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,5 % zuzüglich 45 €/Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Ergänzt werden die Forderungen um spezifische regionale Forderungen, wie z. B. eine Wahloption zwischen mehr Geld oder Freizeit (Hamburg), einer Mindestvergütung von 12,50 €/Std. (u. a. in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg) sowie zur Verhinderung weiterer Tarifflucht eine Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge (u. a. in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,  Hessen, Sachsen-Anhalt und Sachsen), zu der die Arbeitgeber aufgefordert werden, diese gemeinsam mit ver.di zu beantragen.

Die ersten Verhandlungen u. a. in Baden-Württemberg (12.04. und 05.05), Hamburg (29.04.), Nordrhein-Westfalen (30.04.), Sachsen-Anhalt (03.05.) und Bayern (10.05.) endeten jeweils ohne ein Ergebnis.
In der 2. Verhandlungsrunde in Nordrhein-Westfalen am 26. Mai legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor: 2 Nullmonate, 150 € Einmalzahlung im Juli 2021 (für wirtschaftlich gesunde Unternehmen), 150 € Einmalzahlung im Januar 2022, 1,5 % Erhöhung ab Juli 2022 (Möglichkeit zur Verschiebung um max. 6 Monate für Unternehmen, die im Zeitraum Januar 2021 - Juni 2022 für mind. 3 Monate Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfen oder sonstige staatliche Unterstützungsleistungen erhalten haben). ver.di hat das Angebot als indiskutabel zurückgewiesen. Ein gleichlautendes Angebot legten die Arbeitgeber auch einen Tag später am 27. Mai bei den Verhandlungen in Thüringen sowie Berlin/Brandenburg vor.
Bei den Verhandlungen am 4. Juni für die Beschäftigten in Hamburg präsentierten die Arbeitgeber ein erstes überarbeitetes Angebot. Dieses sieht nach 2 Nullmonaten eine Einmalzahlung von 150 € im Juli 2021 und zwei Erhöhungen von 1,5/1,0 % zum März/September 2022 vor, welche in wirtschaftlich starken Unternehmen um 6 Monate vorgezogen und in von der Pandemie betroffenen Unternehmen um 6 bzw. 4 Monate aufgeschoben werden können. Ähnliche Angebote legten die Arbeitgeber auch in weiteren Tarifgebieten vor.
In mehreren Bundesländern haben die Arbeitgeberverbände für Anfang Juli vereinbarte Verhandlungen abgesagt, so in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Gleichzeitig haben sie ihren Mitgliedsunternehmen empfohlen, auch ohne Tarifabschluss die Löhne zum 1. Dezember freiwillig um 2,0 % zu erhöhen. ver.di weist dies als einen Versuch einseitig die Löhne festlegen zu wollen zurück. Des Weiteren stellten Volumen und Zeitpunkt der Erhöhung eine Missachtung der Leistung der Beschäftigten dar.
Die nunmehr 4. Verhandlung in Nordrhein-Westfalen am 10. September endete wiederum ohne einen Durchbruch. Die Arbeitgeber erschienen ohne ein verbessertes Angebot zum Termin, was ver.di als respektlos und inakzeptabel gegenüber der Leistung der Beschäftigten monierte. Die Verhandlungen werden am 11. Oktober fortgesetzt.
In der 5. Verhandlung am 20. September in Baden-Württemberg legten die Arbeitgeber ein überarbeitetes Angebot vor: Laufzeit 24 Monate (01.04.21 - 31.03.23),  7 Nullmonate, 2,0 % ab November 2021, Stufenerhöhung von 2,0 % ab Juli 2022. Die ver.di-Verhandlungskommission hat das Angebot als viel zu niedrig und nicht verhandelbar abgelehnt, da die Erhöhungen noch nicht mal die zzt. prognostizierten Preissteigerungen für dieses und kommendes Jahr ausgeglichen hätten.
In der 4. Tarifrunde am 30. September in Sachsen machten die Arbeitgeber ebenso ein verbessertes Angebot, dass jedoch für die Gewerkschaften keine Verhandlungsbasis darstellte. Die Verhandlung endete ergebnislos.
In der 5. Verhandlungsrunde in Bayern konnte am Abend des 04.10. ein erster Abschluss in der Branche erzielt werden. Demnach erhalten die Beschäftigten nach 5 Nullmonaten (Mai bis September) rückwirkend zum 01.10. eine Entgelterhöhung von 3,0 % und eine weitere Erhöhung ab 01.04.22 um 1,7 %. Der Abschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Am 11.10. konnte ver.di den bayerischen Abschluss auch für Nordrhein-Westfalen sowie am 22.10. für Hamburg, Berlin und Brandenburg erzielen. Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz folgten bis jetzt.  
In Sachsen wurden die Verhandlungen am 5.11.2021 ohne ein Ergebnis oder eine neue Terminvereinbarung abgebrochen.
Die regional geführten Verhandlungen werden bundesweit von zahlreichen Warnstreiks begleitet.

Für die etwa 21.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten, die unter den Konzerntarifvertrag der HELIOS Kliniken GmbH fallen, hat die zuständige Tarifkommission von ver.di im Dezember 2020 folgende Forderungen beschlossen:

  • Erhöhung der Entgelte um 5,5 % mit einer sozialen Komponente, damit die unteren und mittleren Entgeltgruppen stärker angehoben werden,
  • Anhebung der Ausbildungsentgelte um 70 €,
  • Fortschreibung des Kinderbetreuungszuschusses,
  • Laufzeit von 12 Monaten.

Für die ostdeutschen HELIOS-Standorte fordert ver.di außerdem eine Absenkung der Wochenarbeitszeit auf die in Westdeutschland geltenden 38,5 Stunden. Darüber hinaus sollen alle Beschäftigten, die in die Pflegeentgelttabellen eingruppiert sind, auch eine Pflegezulage erhalten. Schließlich sollen Beschäftigte, die im Schichtdienst mit weniger Personal arbeiten, als im Dienstplan ausgewiesen wird, als Maßnahme des Gesundheitsschutzes einen zusätzlichen Freizeitausgleich erhalten.

Nachdem die erste Verhandlungsrunde am 19. 01. ergebnislos blieb hat der HELIOS-Konzern zur 2. Verhandlungsrunde am 25.02. folgendes Angebot vorgelegt:

  • nach 5 Nullmonaten sollen die Entgelte zum 01.06.21 um 1,0 %, ab 01.06.22 um weitere 1,4 % steigen,
  • die Ausbildungsvergütungen sollen um 25 € angehoben werden,
  • eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 400 € (75 € für Auszubildende),
  • Angleichung der ostdeutschen Arbeitszeiten an das Westniveau zum 01.01.24,
  • Ausdehnung bei gleichzeitiger Kürzung der Pflegezulagen,
  • Laufzeit von 24 Monaten.

Die ver.di-Tarifkommission hat das Angebot als unzureichend zurückgewiesen.

Am 31.03. konnte ver.di einen Abschluss - vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederbefragung -  erzielen: 

  • Entgelt:  400 € Corona Prämie für 2021, 1,4 % ab 01.04.21, 2,0c% ab 01.04.22, 0,4 % ab 01.11.22, Laufzeit 24 Monate bis 31.12.22.
  • Ausbildungsvergütungen: 100 € Corona-Prämie für 2021, schrittweise Anhebung um 70 €/Monat.
  • Arbeitszeit: Einen Corona-Entlastungstag in 2021, Absenkung der AZ Ost auf das Westniveau ab 01.01.23.
  • Sonstiges: Wiederinkraftsetzung der Pflegezulage von 100 - 300 €/ Monat, neue Pflegezulage von 150 €/Monat für die operations- und anästhesietechnischen Assistent:innen ab 01.01.22.

 

 

 

Mit der Forderung nach einer Erhöhung der Vergütungen um 4,5 % geht die IG Metall in die diesjährige Tarifrunde der Branche. Des Weiteren soll der Demografiefonds von 300 auf dann 750 Euro je Beschäftigten im Jahr augestockt werden. Hinzu kommen regionale Sonderforderungen.

Die Tarifrunde startete am 7. September mit der Verhandlunglung in Westfalen-Lippe, in deren Verlauf die Arbeitgeber ein erstes Angebot vorlegten: 6 Nullmonate (September 2021 - Februar 2022), 1,2 % ab März 2022, weitere 1,3 % ab März 2023, Laufzeit 30 Monate bis Februar 2024. Eine Erhöhung des Demografiefonds lehnten sie nicht nur ab, sondern wollen diesen vollständig streichen. Die IG Metall bewertete die Vorlage eines ersten Angebotes unmittelbar in der ersten Verhandlung als positiv, inhaltlich bezeichnete sie dieses jedoch als "unterirdisch". Analog verliefen auch die ersten Verhandlungen in den Tarifgebieten Niedersachsen und Bremen am 10.09. und Baden-Württemberg am 15.09. Die Verhandlungen in Westfalen-Lippe wurden am 4. Oktober fortgesetzt und endeten wiederum ohne Ergebnis, wie auch die Verhandlungen in Bayern und Baden-Württemberg am darauffolgenden 5. Oktober.

Nachdem die nachfolgenden regionalen Verhandlungen in Sachsen und Westfalen-Lippe jeweils ohne Ergebnis blieben, konnte dann am 18.10 für Niedersachsen und Bremen sowie für Baden-Württemberg am 19./20. Oktober erste Abschlüsse in der Branche erzielt werden. Nach 7 Nullmonaten (September 2021 - März 2022) erhöhen sich die Vergütungen ab 01.04.22 um 2,7 % sowie weiteren 2,2 % ab 01.04.23. Des Weiteren erhalten die Beschäftigten ein Corona-Beihilfe in Höhe von 385 €, zahlbar spätestens Februar 2022. Die Laufzeit beträgt 27 Monate bis 30.11.23. Darüber hinaus verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf die Wiederinkraftsetzung des Tarifvertrags Demografie mit einer Aufstockung des Demografiebetrags um jeweils 150 € in 2022 und 2023 (Baden-Württemberg in 2024) auf dann 600 € je AN jährlich; ab 2025 ist der Demografiebetrag tarifdynamisch. In Baden-Württemberg stehen ab 2023 weitere 100 € als Entlastung für besonders belastete Beschäftigte (Arbeit im Drei-Schicht-Betrieb oder permanenter Nachtschicht) zur Verfügung, die zwischen einem Ausgleich in Geld und einem zusätzlichen freien Arbeitstag pro Jahr wählen können. Mit regionalen Abweichungen sind auch für weitere Tarifgebiete Ergebnisse erreicht worden, u. a. Bayern, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

4,0 % und eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Mit diesen zentralen Forderungen geht die IG Metall in den regionalen Tarifgebieten des Kfz-Handwerks in die anstehende Tarifrunde. Die entsprechenden Tarifverträge sind zum 31. Mai gekündigt. Ergänzt werden die Forderungen um spezifische regionale Forderungen, wie z. B. die Wahloption zwischen mehr Geld oder mehr Freizeit in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.

Der Auftakt der regionalen Verhandlungen erfolgte am 10. Mai in Hamburg, blieb ohne Ergebnis und wurde einen Monat später, am 10. Juni, fortgesetzt. Nach bundesweit zahlreichen Warnstreiks nach Ablauf der Friedenspflicht unterbreiteten die Arbeitgeber hier einen Strukturvorschlag für einen möglichen Abschluss: Corona-Prämie für 2021, Tabellenerhöhung in 2022, Laufzeit 24 Monate, erste Gespräche um Wandel von Geld in Zeit. Die nächste Verhandlung in Hamburg ist für den 1. Juli vorgesehen.

Im Tarifbezirk Bayern konnte am 17. Juni in der 2. Verhandlungsrunde ein Abschluss erziehlt werden: 500 € Corona-Prämie im August 2021, 2,2 % Erhöhung der Vergütungen ab Februar 2022, die Ausbildungsvergütungen werden um jeweils 30 € ab August 2021 und Februar 2022 steigen. Die Laufzeit beträgt 22 Monate, bis März 2023. Des Weiteren verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf eine tarifliche Regelung zur Erstattung von Lehrmittelkosten und regelten ein Rückkehrrecht für Beschäftigte nach einer Weiterbildung (z. B. Meisterschule). Das Ergebnis wurde in seinen wesentlichen Punkten u. a. in den Tarifbezirken Baden-Württemberg (18.06.), Niedersachsen (22.06.), Sachsen-Anhalt (23.06.) sowie Berlin/Brandenburg und Sachsen (25.06.) übernommen.

Beschäftigung sichern, Zukunft gestalten, Einkommen stärken. Diese Forderung hat der IG Metall-Vorstand am 9. November 2020 für die weitere Diskussion in den Betrieben und Tarifkommissionen empfohlen. Am 17. November sind die regionalen Tarifkommissionen mit dem Beschluss des Forderungspaketes der Empfehlung gefolgt und am 26. hat der IG Metall-Vorstand abschließend die Forderungen bestätigt:

  • Beschäftigung sichern: Bestehende Tarifbestimmungen zur Beschäftigungssicherung sollen überarbeitet und verbessert/ergänzt werden. Hierzu zählen Modelle der Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich, wie z. B. eine 4-Tage-Woche. Dadurch soll es Betrieben ermöglicht werden, den Strukturwandel zu bewältigen, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen.
  • Zukunft gestalten: Die Vereinbarung tariflicher Rahmenbestimmungen sollen den Abschluss betrieblicher Zukunftstarifverträge ermöglichen, in denen konkrete Investitionen in den Standort geregelt werden. Dabei geht es um Investitionen in neue Produkte, Maschinen als auch in die Qualifizierung der Beschäftigten.
  • Einkommen stärken: Mit einem Volumen von bis zu 4 Prozent - welches auch für Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung zur Verfügung steht, etwa einen Teilentgeltausgleich bei Arbeitszeitabsenkungen - und einer Laufzeit von 12 Monaten sollen Entgelte und Ausbildungsvergütungen gestärkt werden.

Weitere Themen in der Tarifrunde sind die Angleichung der Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost sowie die Vereinbarung tariflicher Regelungen zur Verbesserung der Ausbildung und für dual Studierende wie auch die unbefristete Übernahme aller Ausgebildeten.

Die erste Verhandlungsrunde mit dem Auftakt in den Tarifgebieten des Bezirks der Küste erfolgte zwischen dem 14. und 18. Dezember 2020 und blieb ohne Ergebnis, ebenso wie die zweite Verhandlungsrunde zwischen dem 18. und 28. Januar. Am 5. Februar unterbreiteten die Arbeitgeber in der 3. Verhandlung in Nordrhein-Westfalen einen ersten Vorschlag zur Lösung des Tarifkonflikts. Die Struktur des Angebots sieht neben einer Nullrunde für 2021 eine Einmalzahlung in der ersten Hälfte 2022 und eine Tabellenerhöhung in der zweiten Hälfte vor, bei einer Laufzeit bis in 2023 hinein. Des Weiteren beinhaltet der Vorschlag die Entwicklung optionaler tariflicher Instrumente zur Beschäftigungssicherung sowie zur Bewältigung des Strukturwandels. Das Angebot ist verknüpft mit der Forderung nach einer dauerhaften automatischen Differenzierung zur Kostenentlastung für Betriebe in der Krise. Ein analoges Angebot unterbreiteten die Arbeitgeber auch in den anderen Tarifgebieten, was von der IG Metall jeweils zurückgewiesen wurde. Auch die 4. Verhandlung in Nordrhein-Westfalen am 24.02. blieb ohne Fortschritt. Die Arbeitgeber ergänzten ihr Angebot aus der 3. Runde um die Möglichkeit einer tariflichen Leistung in 2021, sofern Unternehmen bei schlechter wirtschaftlicher Lage automatisch differenzieren könnten. Des Weiteren fordern sie eine Variabilisierung des 13. Monatseinkommens als betriebliches Optionsmodell. Die IG Metall weist das Angebot insgesamt zurück: zu wenig, zu unkonkret, zu langer Zeitraum, keine automatische Differenzierung. Mit dem Ende der Friedenspflicht am 1. März veranstaltete die IG Metall einen Tarifauftakt-Livestream, der von rund 80.000 Zuschauern verfolgt wurde; die ersten Warnstreiks in der Tarifrunde starteten ab den 2. März. Die Verhandlungen in Nordrhein-Westfalen wurden am 15. März in der 5. Verhandlungsrunde fortgesetzt, die, wenngleich die Tarifparteien in einigen Punkten eine Annährung erreichen konnten, ebenfalls ohne Einigung endete. Die 6. Verhandlung in Nordrhein-Westfalen am 25. März brachte zwar noch keinen Durchbruch, es konnten aber lt. IG Metall bei den Themen Beschäftigungssicherung und Zukunftstarifverträge durchaus weitere qualitative Annäherungen erreicht werden. Um Beschäftigungssicherung durch Arbeitszeitverkürzung mit Teilentgeltausgleich finanzieren zu können, müssten die Arbeitgeber aber noch deutlich nachlegen. Das gilt ebenso für das materielle Angebot, das die IG Metall als noch völlig unzureichend bezeichnet und für die Beschäftigten einen Reallohnverlust bedeuten würde.

Nach einer Bewertung des aktuellen Verhandlungsstands in der Tarifkommission und mit dem Vorstand der IG Metall, wurde in Nordrhein-Westfalen ein weiterer Versuch zur Lösung des Tarifkonfliktes unternommen, in dem in der 7. Verhandlungsrunde vom 29. auf den 30.03. ein Pilot-Abschluss erreicht werden konnte. Dieser sieht bei einer Laufzeit von 21 Monaten bis zum 30. September 2022 u. a. eine Corona-Beihilfe von 500 € (zahlbar Juni 2021) und ein Transformationsgeld in Höhe von 18,4 % eines Monatsentgelts (zahlbar Februar 2022, 27,6 % ab Februar 2023) vor. Betriebe in der Krise erhalten bei Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen die Option, dass Transformationsgeld für bis zu 3 Jahre zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Freizeit umzuwandeln. Zusammen mit anderen Tarifelementen - wie das 2018 vereinbarte tarifliche Zusatzgeld - ist auch eine 4-Tage-Woche möglich. Des Weiteren konnte die IG Metall Rahmenregelungen für Zukunftstarifverträge in den Betrieben aushandeln sowie die Einbeziehung der dual Studierenden in die Tarifverträge. Das Ergebnis wurde in den wesentlichen Punkten in nahezu allen anderen Tarifgebieten übernommen.

Währenddessen gehen die Verhandlungen in Berlin/Brandenburg und Sachsen begleitet von einer Warnstreikwelle bis hin zu ganztägigen Warnstreiks weiter. Hier fordert die IG Metall zusätzlich ein tarifliches Angleichungsgeld, um die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen in Ost und West anzugleichen. Am 11. Mai (Sachsen) und am 19.05. (Berlin/Brandenburg) konnte auch in den beiden verbliebenen Tarifgebieten eine Übernahme des Pilotabschlusses aus Nordrhein-Westfalen erreicht werden. Darüber hinaus haben sich die Tarifvertragsparteien dazu verpflichtet, kurzfristig Verhandlungen aufzunehmen, um bis zum 30. Juni einen tariflichen Rahmen zu vereinbaren, der freiwillige Betriebsvereinbarungen zur Angleichung ermöglicht und dazu Kompensationsleistungen regelt. In den Verhandlungen am 25. Juni konnte dann auch in diesem Punkt eine Einigung erzielt werden. Diese ermöglicht im Rahmen einer Betriebsvereinbarung betriebliche Stufenpläne zur schrittweisen Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 35 Stunden wöchentlich bei unverändertem Monatsgrundentgelt. Sie regelt darüber hinaus u. a. auch mögliche Kompensationsleistungen und die Einbindung der Tarifvertragsparteien.

Weitere Informationen: Tarifrunde 2021 in der Metall- und Elektroindustrie (Beitrag im WSI-Blog)

Für die Tarifrunde 2021 hat der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Ernährungsgewerbe sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe um 3,5 - 5,5 % im Jahr 2021 steigen sollen, bei einer Laufzeit der Tarifverträge von zwölf Monaten. Die Tarifkommissionen können außerdem qualitative Tarifthemen - insbesondere beschäftigungssichernde Maßnahmen und Arbeitszeitgestaltung - in ihre Forderungen aufnehmen. Für die Auszubildenden fordert die NGG eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vorrangig in Festbeträgen, die Zahlung eines monatlichen Fahrtkostenzuschusses für den Berufsschulbesuch sowie eine unbefristete Übernahme nach Ausbildungsabschluss.

Die ver.di-Bundestarifkommission hat am 26. August die Forderungen für die Tarifrunde 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) beschlossen. Danach sollen die Tabellenentgelte um 5,0 %, mindestens jedoch um 150 Euro mtl. steigen. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen fordert ver.di eine Tabellenerhöhung von 300 Euro/Monat. Des Weiteren sollen die Ausbildungsvergütungen in allen Ausbildungsjahren um jeweils 100 Euro angehoben werden. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Darüber hinaus erwartet ver.di u. a., dass Verhandlungen über tarifliche Regelungen für studentische Hilfskräfte aufgenommen werden. Die Tarifverhandlungen werden gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU sowie in einer Verhandlungsgemeinschaft mit dem dbb beamtenbund und tarifunion geführt. Die Verhandlungen für die ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten beginnen am 8. Oktober. ver.di fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die rd. 1,2 Millionen Beamtinnen und Beamten im Bereich der Länder und der Kommunen.

Der Auftakt der Tarifverhandlungen am 8. Oktober in Berlin, der von mehreren hundert Demonstrierenden am Verhandlungsort begleitet wurde, ist ohne Ergebnis geblieben. Ebenso die zweite Verhandlung am 1. und 2. November, infolgedessen ver.di eine spürbare Ausweitung der bereits begonnenen Warnstreiks ankündigte.

In der 3. Runde vom 27. bis 29. November gelang es ver.di und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Verhandlungen mit einem Ergebnis abzuschließen. Danach erhalten die Beschäftigten Anfang 2022 eine Corona-Zahlung von 1.300 Euro (Auszubildende, Praktikant:innen, Studierende: 650 €) sowie eine Erhöhung der Vergütung um 2,8 % ab 01.12.22 (Auszubildende, Praktikant:innen, Studierende: 50 € bzw. 70 € im Gesundheitswesen, jew. in allen Ausbildungsjahren). Des Weiteren wurden die Bestimmungen zur Übernahme Ausgebildeter wieder in Kraft gesetzt. Der Abschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten und ist erstmals zum 30.09.23 kündbar. Außerdem konnte ver.di Verbesserungen bei den Zulagen für den Gesundheitsbereich durchsetzen. So steigen z. B. die Intensiv-/Infektionszulage an den Uni-Kliniken jew. von 90 auf 150 €, die Wechselschichtzulage von 105 auf 150 €, die Schichtzulage von 40 auf 60 € und die allgemeine Zulage für Pflegekräfte von 125 auf 140 €; weitere Berufsgruppen (z. B. medizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistent:innen, Diätassistent:innen, Physiotherapeut:innen) erhalten zukünftig erstmals eine Zulage von 70 €. Sämtliche veränderten Zulagen treten bereits ab 01.01.22 in Kraft. Darüber hinaus verabredeten ver.di und TdL eine Bestandsaufnahme über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte, als Voraussetzung für einen von ver.di geforderten Tarifvertrag. Das Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis 22.12.21. Die ver.di-Bundestarifkommission endscheidet am 17.12.21 endgültig über die Annahme des Tarifergebnisses auf Basis einer zuvor durchgeführten Mitgliederbefragung.

Ver.di fordert für die Beschäftigten in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie 4,8 % mehr Lohn und Gehalt. Die aktuellen Tarifverträge laufen zum 31.01.21 aus. Die erste Verhandlungsrunde am 27.01. verlief ohne Einigung. Die Arbeitgeberseite hatte ein Angebot vorgelegt, das nach 8 Nullmonaten Erhöhungen von 1,1 und 1,0 % ab 01.10.21 bzw. 01.02.22 bei einer Laufzeit von 24 Monaten vorsah. Ver.di lehnte das Angebot als völlig unzureichend ab. Die 2. Verhandlungsrunde am 10.02.brachte kein verbessertes Arbeitgeberangebot. In der 3. Runde am 22. Februar boten die Arbeitgeber nach 5 Nullmonaten Erhöhungen von 1,1 und 1,3 % ab 01.07.21 bzw. 01.04.22 bei unveränderter Laufzeit an. Ver.di bezeichnete das Angebot erneut als unzureichend.

Die Arbeitgeberseite sagte die für den 26. und 31.03. vereinbarten Verhandlungen aufgrund der in einigen Betrieben noch laufenden Warnstreiks kurzfristig ab. Ver.di weist die Arbeitgeberforderung, während der Verhandlungen nicht zu streiken, scharf zurück.

Am 25.04. konnte ver.di vorbehaltlich einer  Erklärungsfrist bis zum 14.05. einen Abschluss erzielen. Danach steigen die Löhne und Gehälter nach 3  Nullmonaten (Februar - April) um 1,5 % ab 01.05.21 und um weitere 2,4 % ab 01.05.22 mit einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.01.23.

Seit dem 05.03 waren rund 6.000 Beschäftigte aus 68 Betrieben an Warnstreiks beteiligt.

Ver.di fordert für die zum 31.8.21 ausgelaufenen Lohn-/Gehaltstarifverträge im Privaten Verkehrsgewerbe Nordrhein-Westfalen 6,0 %, mind. 150 € im Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Weiterhin soll ein neues Lohnsystem mit 6 Betriebszugehörigkeitsstufen eingeführt werden. Die Arbeitgeberseite konnte sich nicht auf eine gemeinsame Verhandlungskommission einigen. So starteten die Verhandlungen am 20.08. mit den Arbeitgeberverbänden VVWL (Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen) und VBU (Verkehrs- und Transportgewerbe im Bergischen Land e.V.) sowie am 14.09. mit dem VSL (Verband Spedition und Logistik Nordrhein-Westfalen).

Die Verhandlungen am 20.08. und 31.08. mit den Arbeitgeberverbänden VVWL und VBU sowie am 14.09. mit dem VSL blieben ergebnislos. Die 3. Verhandlungsrunde mit dem VVWL und VBU am 24.09. war von Warnstreiks begleitet. Das letzte Arbeitgeberangebot sah 1,3 %, 1,1 % und 0,6 % für jeweils 12 Monate vor. Ver.di lehnte das Angebot als unzureichend ab. Auch die Arbeitgebervorstellung zu den Entgeltstufen wies ver.di zurück. Die Arbeitgeber lehnten einen weiteren Verhandlungstermin ab und verlangten, ver.di solle ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen. Ver.di will nun weitere Warnstreiks starten.

Auch die Verhandlungen am 08.10. mit dem Arbeitgeberverband VSL blieben ergebnislos. Sie waren von Warnstreiks begleitet. Die Arbeitgeber legten kein Angebot vor. Nach nunmehr 5 ergebnislosen Verhandlungsrunden rief ver.di zu mehrtägigen landesweiten Streiks und am 22.10. zu einer Demonstration in Düsseldorf, an der sich über 1.000 Streikende beteiligten, auf.

Am 03.12. konnte ver.di mit allen 3 Arbeitgeberverbänden ein Ergebnis erzielen:
Die Löhne und Gehälter steigen nach 4 Nullmonaten (September - Dezember) um 110/45/105 bzw. 45 € mtl. (= 4,9 bzw. 3,7/4,7 bzw. 1,5/4,1 bzw. 1,5 %, jew. im Durchschnitt Arb. bzw. Ang.) ab 01.01.22/23/24 bei einer Laufzeit von 32 Monaten bis zum 30.04.24. Weiterhin wird ab 01.01.22 eine neue Lohntabelle mit 4 Betriebszugehörigkeitsstufen unter Einrechnung der bisherigen Zusatzvergütung eingeführt. Ab 01.01.23 wird die Tabelle um eine 5. Stufe ergänzt.

Der Vorstand der IG Metall hat am 26. November beschlossen, eine Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie um 4,0 %, mindestens jedoch 100 Euro bei Löhnen und Gehältern, ab 1. Februar 2021 zu fordern. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Der Ende Januar 2021 auslaufende Tarifvertrag zur Altersteilzeit soll unter verbesserten Konditionen fortgeführt werden. Außerdem sollen Gespräche mit dem Arbeitgeberverband über Instrumente zur Beschäftigungssicherung, zur Verbesserung des Tarifvertrages zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie über Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder geführt werden. Die ersten beiden Verhandlungsrunden am 8. Dezember 2020 und am 20. Januar blieben ohne Ergebnis. Die 3. Runde am 29. Januar wurde ergebnislos abgebrochen. Ein letztes Angebot der Arbeitgeberseite sah u. a. Erhöhungen von 1,1 und 1,2 % ab 1. April bzw. 1. Dezember 2022 bei einer Laufzeit von 26 Monaten bis 31. März 2023 vor.

Am 15. Februar konnte in der 4. Verhandlungsrunde ein Abschluss erzielt werden. Er sieht die Zahlung einer Corona-Beihilfe von 325 € sowie Erhöhungen der Entgelte um 1,3 % ab 1. Februar 2022 bzw. 1,4 % ab 1. Oktober 2022 vor. Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet am 28. Februar 2023. Außerdem wird das Urlaubsgeld ab 2022 um 2,0 % erhöht, die Altersteilzeitregelung mit erhöhten Zuzahlungsbeträgen ebenfalls bis 28. Februar 2023 verlängert sowie der TV zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung mit erhöhtem Bildungsbeitrag des Arbeitgebers fortgeschrieben.

Die Tarifkommission bei VW hat am 17.11. die Forderungen für die Tarifrunde 2021 beschlossen, die am 26. November durch den IG Metall-Vorstand bestätigt wurden:

  • 4 % mehr Entgelt für 12 Monate
  • Verbesserung der tariflichen Freistellungszeit (T-ZUV) durch mehr freie Tage mit Ausweitung auf alle IG Metall-Mitglieder
  • Festschreibung von jährlich 1.400 Ausbildungsplätzen bis Ende 2030 sowie eine Gesprächsverpflichtung zu Themen Ausbildung und dual Studierende.

Die Verhandlungen am 13. und 29. Januar endeten jew. ohne Ergebnis. Die Tarifparteien verständigten sich darauf vor der 3. Runde, Inhalte zu den Themen „Freistellungsregelungen“ und „Ausbildung“ in kleinen Expertengruppen zu vertiefen. Am Anfang der 3. Verhandlungsrunde am 23. Februar standen die Berichte aus eben diesen Expertengruppen, in denen jedoch keine Fortschritte erreicht werden konnten. Bei der Forderung nach der Beibehaltung von 1.400 Ausbildungsplätzen jährlich brachte VW lt. IG Metall eine Kopplung der Ausbildungsplätze an veränderte Beschäftigtenzahlen ins Gespräch. Eine Beibehaltung der 1.400 Ausbildungsplätze sei allenfalls in Verbindung mit einer flexibleren Gestaltung der Ausbildung darstellbar. Das Fazit der IG Metall aus der 3. Runde lautet: "Keine Bereitschaft bei den Freistellungstagen. Keine Lösung in Sicht bei der Frage der Ausbildungsplätze und kein Angebot beim Entgelt." Die Basis für weitere Verhandlungen fehle. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde zunächst nicht vereinbart. Mit Beginn des 2. März starteten die ersten Warnstreikaktionen. In der 4. Verhandlungsrunde am 23.03. legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor: 250 € Einmalzahlung im April 2021, 1,2 % Entgelterhöhung ab Juni 2022, bei einer Laufzeit von 30 Monaten. Zu den erhobenen Forderungen zur Verbesserung der tariflichen Freistellungszeit als auch zum Themenkomplex Ausbildung, gab es keinerlei Zusagen. Die IG Metall bezeichnet das Angebot als unzureichend und forderte massive Nachbesserungen.

Einen Durchbruch brachte dann die 5. Verhandlung vom 12. auf den 13. April. Der Abschluss sieht unter anderem eine Corona-Beihilfe von 1.000 Euro (Auszubildende/dual Studierende: 600 Euro), zahlbar im Juni 2021 sowie eine Erhöhung der Vergütungen um 2,3 % ab 01.01.22 vor. Die Laufzeit beträgt 23 Monate bis November 2022. Des Weiteren vereinbarten IG Metall und VW die Umwandlung der leistungsorientierten Vergütung  in eine neue feste tarifdynamische Zulage in Höhe von 150 Euro/Monat. Ferner können zukünftig alle Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden und Dual Studierenden) einen Teil der 2018 vereinbarten Zusatzvergütung T-ZUV in drei freie Tage umwandeln (für besonders belastete Beschäftigte verbleibt es bei der alten Regelung). Auch ist es gelungen die Verpflichtung jährlich 1.400 Ausbildungsplätze anzubieten, bis zum 31.12.2025 festzuschreiben und praxisintegrierte dual Studierende in den Geltungsbereich des Ausbildungstarifvertrags aufzunehmen.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen