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Tarifarchiv - Tarifrunden Tarifarchiv

Tarifrunde 2017: Überblick über die Tarifrunde 2017

Am 15.08. fand die 1. Tarifverhandlung zur Erhöhung der Mindestlöhne, die zum 31.12.17 auslaufen,  für die gewerblichen ArbeitnehmerInnen im Bauhauptgewerbe statt und wurde ergebnislos auf den 20.09.17 vertagt. Die IG BAU fordert die Einführung des Mindestlohnes 2 (Fachwerker) auch für das Bundesgebiet Ost. Zudem sollen die Mindestlöhne 1 und 2 (Werker/Fachwerker) zukünftig jeweils 80 % des Tariflohns des Facharbeiters/ Spezialfach-arbeiters betragen und würden damit von derzeit 11,30 auf 12,50 €/Std. (West und Ost) bzw. von 14,70 auf 15,60 €/Std. (West ohne Berlin) steigen. Die Arbeitgeber wollen lt. IG BAU den Mindestlohn 2  im Westen ebenfalls abschaffen. Zur Erhöhung des Mindestlohnes 1 boten sie jeweils 0,25 €/Std. ab 01.01.18/19/20 an.
Auch die 2. Verhandlungsrunde am 20.09. blieb ergebnislos.
In der 3. Verhandlungsrunde am 17./18.10. konnte die IG BAU ein Ergebnis erzielen: Die Mindestlöhne 1 (West und Ost)/2 (West ohne Berlin) steigen je Std. in 2 Stufen von 11,30/14,70 € auf 11,75/14,95 € ab 01.01.18 und auf 12,20/15,20 € ab 01.03.19 bzw. von 14,55 € auf 14,80/15,05 € (Berlin) ab 01.01.18/01.03.19 bei einer Laufzeit bis 31.12.19. 

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht November 2017.

In der 5. Verhandlungsrunde am 09.05.17 konnte ein Abschluss für die Beschäftigten der Chemischen Industrie Ost erreicht werden. Gefordert war eine Verkürzung der Arbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden/Woche sowie tarifliche Regelungen zum Thema ständige Erreichbarkeit.

Die IG BCE und der Arbeitgeberverband Nordostchemie einigten sich auf ein Arbeitszeitmodell, welches u. a. einen kollektiven Vollzeitkorridor zwischen 32 und max. 40 Wochenstunden vorsieht.

Diese Arbeitszeit kann von den Betriebsparteien für mind. 1 Jahr für ganze Betriebe, Betriebsteile und Arbeitnehmergruppen festgelegt werden. Sollten sich die Betriebsparteien auch nach Beratung mit den TV-Parteien nicht einigen können, tritt eine Wochenarbeitszeit von 39,5/39,0/38,5 Std./W. ab 01.01.2019/21/23 in Kraft.

Neben den kollektiven Regelungen kann ab 01.01.19 durch freiwillige Betriebsvereinbarung ein individueller Korridor festgelegt werden. Es wurde eine Erklärung zur Gestaltung der digitalen Arbeitswelt als Handlungsfeld künftiger Arbeitszeitpolitik vereinbart.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Mai 2017 in Das Wichtigste in Kürze und  Tarifabschlüsse.

Bereits im Juni 2016 beschloss die GDL ihre Kernforderungen. Die Tarifverhandlungen begannen am 10.10.16.

Kernforderungen der GDL:
4,0 %, Laufzeit 12 Monate, Verbesserungen der Entgeltstruktur für Lokomotivführer und Zugbegleiter, Vereinheitlichung und Erhöhung der Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen für das gesamte Zugpersonal, generelle Neugestaltung des Arbeitszeitsystems, Abschluss von Tarifverträgen für Nachwuchskräfte und zur Leistungssicherung.

Nach 6 Runden erklärte die GDL die Verhandlungen am 23.12.16 für gescheitert und rief die Schlichtung an. Die GDL benannte Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen, die Deutsche Bahn AG den früheren brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck als Schlichter. Das Verfahren begann am 11.01. und sollte nach einer kurzzeitigen Aussetzung bis zum 19.02.17 abgeschlossen sein. Aufgrund der komplexen Sachverhalte wurde das Verfahren durch einstimmigen Beschluss der Schlichtungskommission erneut bis Ende der 10. Kalenderwoche ausgesetzt.

Schlichtungsergebnis vom 10.03.17 mit u. a. (Angaben Deutsche Bahn AG):
- 550 € Pauschale insg. für Oktober 2016 - März 2017
- 2,5 % ab 01.04.17
- 2,6 % zur Absenkung der Referenz-Arbeitszeit zum 01.01.18 (bereits 2015 vereinbart)
- Wahlmöglichkeit für GDL-Mitglieder zwischen mehr Entgelt, Arbeitszeitverkürzung oder Urlaub
- Regelungen für verbindliche Ruhetage und Schichten
- Modellprojekte zur Erprobung der Praxistauglichkeit von Arbeitszeitvorschlägen
- Verbesserungen des Nachwuchskräfte-Tarifvertrags
- Laufzeit des Entgelt-Tarifvertrags: 24 Monate bis 30.09.18

zur EVG-Tarifrunde mit Abschluss 2016

Die Tarifverträge im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen sind zum 30. April gekündigt und mit dem Beschluss vom 9. März hat ver.di die Forderungen für die Tarifrunde festgelegt: Erhöhung der Löhne und Gehälter um einen Euro je Stunde, Anhebung der Ausbildungsvergütungen um monatlich 100 Euro, Laufzeit 12 Monate. Des Weiteren will ver.di die Tarifverträge wieder für allgemeinverbindlich erklären lassen.

Der Verhandlungsauftakt zur diesjährigen Tarifrunde im Einzelhandel fand am 04.04. in Baden-Württemberg statt. Hier geht ver.di u. a. mit der Forderung nach einer Erhöhung der Löhne und Gehälter um 6,0 % sowie einem tariflichen Mindesteinkommen von monatlich 1.900 € in die Tarifrunde. Die Verhandlung endete ohne Ergebnis und wurde in der zweiten Runde am 02.05. fortgesetzt, in der die Arbeitgeber ein erstes Angebot vorlegten. Danach sollten die Vergütungen nach zwei Nullmonaten in 2017 um 1,5 % steigen, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 1,0 % in 2018, bei einer Gesamtlaufzeit von 24 Monaten. Ver.di hat dieses Angebot als "völlig unzureichend" abgelehnt.  Entsprechende Angebote gab es in nahezu allen Tarifgebieten des Einzelhandels und wurden von ver.di jeweils zurückgewiesen. In der 3. Verhandlungsrunde am 31. Mai in Baden-Württemberg erweiterten die Arbeitgeber ihr Angebot um eine verstetigte Einmalzahlung von jährlich 150 €, die jeweils im letzten Monat des Tarifjahres fällig werden sollte, erstmals im März 2018, als Barlohn. Anschließend, ab März 2019, sollten die Betriebsparteien über deren Verwendung entscheiden, vorrangig zur Verbesserung der Altersvorsorge. Analoge Angebote gab es unter anderem auch in den Verhandlungen in Nordrhein-Westfalen und Hamburg am 1. Juni, die ausnahmslos von ver.di abgelehnt wurden. Ein verändertes Angebot brachte die 4. Verhandlungsrunde in Nordrhein-Westfalen am 4. Juli: nach 2 Nullmonaten 2,0 % ab 01.07.17 und weitere 1,8 % ab 1. Mai 2018, Laufzeit 24 Monate. Ver.di wies auch dieses Angebot als unzureichend zurück. Um Druck auf die Arbeitgeber auszuüben hat ver.di zwischenzeitig bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen.

In der sechsten Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg gelang am 27. Juli der erste Abschluss, der u. a. eine zweistufige Erhöhung von insgesamt 4,3 % vorsieht; 2,3 % zum 1. Juni diesen und 2,0 % zum 1. April kommenden Jahres (Auszubildende jew. zum 01.08.). Des Weiteren erhalten die Beschäftigten im März 2018 eine Einmalzahlung von 50 Euro (Auszubildende: 25 Euro). Der Tarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten und ist erstmals zum 31.03.19 kündbar. Einen analogen Abschluss konnte ver.di u. a. am 2. August für die Tarifgebiete Niedersachsen und Bremen sowie am 8. und 29. August für Bayern bzw. Nordrhein-Westfalen erzielen. Begleitet wurde die Tarifrunde bundesweit von weit mehr als 3.000 Arbeitsniederlegungen.

Weitere Informationen zu den regionalen Abschlüssen in den Tarifpolitischen Monatsberichten August, September und Oktober 2017.

Weitere Informationen: Übersicht über die Tarifrunden 1997 - 2015

Am 24.01.17 einigte sich die IG Metall Tarifkommission einstimmig auf eine Forderungsempfehlung für die knapp 100.000 Beschäftigten der nordwest- und ostdeutschen Eisen- und Stahlindustrie. Diese beinhaltet eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 4,5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten sowie eine Verlängerung der Tarifverträge zur Altersteilzeit und zum Einsatz von Werkverträgen. Die Forderung wurde Mitte Februar beschlossen.

Die Verhandlungen am 22.02. für die Beschäftigten in Nordwestdeutschland sowie am 28.02. für die Arbeitnehmer in Ostdeutschland endeten ohne Ergebnis. Vor dem Start der zweiten Verhandlungsrunde am 06.03. für Nordwestdeutschland hat die IG Metall bei einem verhandlungsunfähigen Angebot mit flächendeckenden Warnstreiks gedroht. Die Arbeitgeber boten eine Steigerung von 1,3 % bei einer Laufzeit von 15 Monaten an und erklärten ihre Bereitschaft zu Verhandlungen über die Verlängerung der Tarifverträge Altersteilzeit und Werkverträge. Dieses Angebot wies die IG Metall als unzureichend zurück und rief, wie angekündigt, ab 07.03. zu ersten Warnstreiks auf. Schon in der 1. Streikwoche legten, laut IG Metall, 7.000 Beschäftigte der nordwestdeutschen Stahlindustrie die Arbeit nieder.

In der dritten Verhandlungsrunde am 16.03. für das Tarifgebiet Nordwestdeutschland besserten die Arbeitgeber ihr Angebot aus der zweiten Verhandlungsrunde noch mehrfach nach, bevor es zu einem Abschluss kam: Nach 1 Nullmonat (März), 2,3 % ab 01.04.17 und 1,7 % Stufenerhöhung ab 01.05.18. Die Laufzeit beträgt 22 Monate bis zum 31.12.18. Eine Verlängerung der Tarifverträge Altersteilzeit, Werkverträge und Mindestnettoentgelttabellen bis zum 31.12.18 ist ebenfalls Bestandteil des Ergebnisses. Am 21.03. erreichte die IG Metall ebenfalls in der dritten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost eine Übernahme des Abschlusses Nordwestdeutschlands. Zusätzlich verständigten sich die Tarifparteien auf die Einrichtung eines Zukunftsdialogs Jugend und Stahl zur Förderung der Ausbildungsattraktivität bis spätestens Mai 2017.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht April 2017 in Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse

sowie für das Saarland im Tarifpolitischen Monatsbericht Juni 2017 in Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse.

Für die Beschäftigten der Energiewirtschaft Nordrhein-Westfalen (GWE-Bereich) fordert ver.di eine Erhöhung der Entgelte um 5,0 %, eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder, die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten sowie die mindestens 24-monatige Übernahme der "über Bedarf" ausgebildeten ver.di-Mitglieder. Der Entgelttarifvertrag läuft Ende November aus. In der 1. Verhandlungsrunde am 03.11. legten die Arbeitgeber ein Angebot vor: 185 € Pauschale für Dezember, 2,05 % ab 01.01.18 bis 30.09.19, das ver.di zurückwies. Zu den Forderungen zur Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder und zur Übernahme Ausgebildeter gab es kein Angebot.
In der 2. Verhandlungsrunde am 06.12. legten die Arbeitgeber erneut ein Angebot vor: 200 € Pauschale für Dezember, 2,4 % ab Januar 2018 bis September 2019. Weiter wurde u. a. angeboten, dass ver.di-Mitglieder für Fortbildungen und Fachtagungen bis zu 2 Tagen freigestellt werden. Zur Übernahme der Ausgebildeten gab es kein Angebot. Verdi. lehnte auch dieses Angebot als nicht verhandlungsfähig ab.
Am 10.01. legten die Arbeitgeber in der 3. Verhandlungsrunde erneut ein Angebot vor: 2,0 % sowie 1,7 % Stufenerhöhung, Laufzeit 24 Monate. Auch dies wies ver.di zurück. Die Arbeitgeber verbesserten dann ihr Angebot, so dass doch noch eine Einigung erzielt werden konnte. 200 € Pauschale für Dezember, 2,2 % ab 01.01.18, 2,1 % Stufenerhöhung ab 01.01.19, Laufzeit bis 31.12.19. Gewerkschaftsmitgliedern werden für die Teilnahme an gewerkschaftlichen Schulungen und Tagungen bis zu 2 Freistellungstage/Jahr gewährt. Weitere Regelungen betreffen die Auszubildenden/Ausgebildeten.

Ver.di hat den Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Energie- und Versorgungswirtschaft Ost (AVEU) zum 28.02.17 gekündigt und folgende Forderungen aufgestellt. Erhöhung der Entgelte um 5,0 % mit einer Laufzeit von 15 Mon. bis 31.05.18, 150 €/Mon. Erhöhung in allen Ausbildungsjahren, Verbesserungen bei der Vergütung für Bereitschaftsdienste und Zahlung eines Betreuungsgeldzuschusses für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Weitere Forderungen betreffen die finanzielle Unterstützung von Auszubildenden.
Am 12.01.17 beschloss die IG BCE ihre Forderungen: Erhöhung der Ecklohngruppe um 125 € und entsprechende Anpassung der übrigen Vergütungsgruppen, überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen.
In der 1. Verhandlungsrunde am 23.01.17 gab es ein Arbeitgeberangebot von 2,0 % für 28 Monate ab 01.03.17. Die Gewerkschaften lehnten dieses als unzureichend ab. In der 2. Verhandlungsrunde am 09.02. boten die Arbeitgeber wiederum 2,0 % an, dieses Mal mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Gewerkschaften lehnten auch dieses Angebot ab. Da bis Ende Februar die Friedenspflicht gilt sind Streiks bis dahin nicht möglich. Der in der 3. Verhandlungsrunde am 17.02. erreichte  Abschluss sieht eine Erhöhung der Entgelte um 2,5 % ab 01.03.17 sowie eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 600 € (Auszubildende 100 €) bis spätestens Februar 2018 vor. Die Laufzeit des des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis 28.02.19.

 Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht März 2017 und Januar 2018

Die IG BAU fordert für das Gebäudereinigerhandwerk eine Erhöhung der Löhne um 1 €/Std. in allen Lohngruppen, die Angleichung des Ost- an das Westniveau bis spätestens 2019 sowie einen Einstieg in ein 13. Monatseinkommen. Der Lohn-TV ist zum 31.10.17 kündbar.
In den beiden Verhandlungsrunden am 16.05. und 20.06. legte die Arbeitgeberseite kein Angebot vor und lehnte die IG BAU-Forderungen ab.

In der 3. Verhandlungsrunde am 06.09. legte die Arbeitgeberseite ein Angebot mit einer Erhöhung der Löhne um 0,41/0,30 € je Std. (Ost/West) für 26 Monate vor und  lehnte eine Ost-Westniveau-Angleichung bis 2019 ebenso wie die Zahlung eines Weihnachtsgeldes weiterhin ab. Auch die 4. Verhandlungsrunde am 26.09. blieb ohne Ergebnis. Das Arbeitgeberangebot von nunmehr 4,0/6,0 % West/Ost für 26 Monate wurde von der IG BAU zurückgewiesen. Die Verhandlung wurde von einer Demonstration mit rund 600 GebäudereinigerInnen begleitet.

Das in der 5. Verhandlungsrunde am 17./18.10. vorgelegte Arbeitgeber-Angebot (2 Nullmonate für November und Dezember, Anhebung der untersten Lohngruppe West von 10 auf 10,50 €/Std. in 2 Schritten bis 2019, für das Tarifgebiet Ost im gleichen Zeitraum eine Anhebung auf 10 €/Std.) wurde von der IG BAU zurückgewiesen. Einen Einstieg in ein Weihnachtsgeld lehnte die Arbeitgeberseite nach wie vor ab.

Abschluss in der 6. Verhandlungsrunde am 10.11. :
nach 2 Nullmonaten (November und Dezember)
2,0/5,1 % ab 01.01.18,
1,8/4,8 % Stufenerhöhung ab 01.01.19,
1,7/4,7 % Stufenerhöhung ab 01.01.20, jeweils im Durchschnitt West/Ost,
weitere 3,5 % Stufenerhöhung ab 01.12.20 im Durchschnitt für das Tarifgebiet Ost
(Erhöhung des Stundenlohns der Lohngruppe 1:
West: von 10,00 auf 10,30/10,56/10,80 € ab 01.01.18/19/20
Ost: von 9,05 auf 9,55/10,05/10,55/10,80 ab 01.01.18/19/20/01.12.20),
Laufzeit: 38 Monate bis 31.12.20.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Dezember 2017

5,8 %, mindestens 130 € monatliche Erhöhung fordert ver.di laut Beschluss vom 01.03.2017 für die zum 30.04. gekündigten Lohn- und Gehaltstarifverträge des Groß- und Außenhandels Nordrhein-Westfalen. Für alle regionalen Bereiche liegen Forderungen mit einem ähnlichen Erhöhungsvolumen vor. Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt fordern zusätzlich Vorweganhebungen der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen.

Der Verhandlungsauftakt erfolgte am 20.04. in Bayern, welcher jedoch - wie u. a. auch die ersten Verhandlungen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg - ohne Ergebnis blieb, da die Arbeitgeber kein Angebot vorlegten. Während in einigen regionalen Tarifgebieten die 1. Verhandlungsrunde noch ansteht, ging es für Bayern und Baden Württemberg am 16.05. bereits in die zweite, ergebnislose Runde. Im Tarifgebiet Baden-Württemberg boten die Arbeitgeber 1,3 % ab 01.04.17 und weitere 1,3 % ab 01.04.18 bei einer Laufzeit von 24 Monaten an. Dieses Angebot lehnte die Tarifkommission als zu niedrig ab. Ähnliche Angebote machten u. a. die Arbeitgeber in den Tarifgebieten Hamburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen.

In der dritten Verhandlungsrunde am 06.06.17 in Nordrhein-Westfalen einigten sich die Tarifparteien auf folgenden Abschluss: Erhöhung der Löhne und Gehälter nach 3 Nullmonaten zum 01.08.2017 um 2,5 %. Eine weitere Erhöhung um 2,0 % erfolgt zum 01.05.2018. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und endet am 30.04.2019.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Juni 2017 in Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse.

Die IG Metall fordert 6,0 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Außerdem sollen die Ausbildungsvergütungen überproportional steigen. In den meisten regionalen Tarifbereichen laufen die Lohn-/Gehaltstarifverträge zum 31.12.17 aus. Erste Verhandlungen für Niedersachsen/Bremen und Westfalen-Lippe am 24. November blieben ohne Ergebnis und werden am 14. Dezember fortgesetzt.

 Weitere Berichterstattung unter Tarifrunde 2018

Für das Hotel- und Gaststättengewerbe Sachsen konnte in der 2. Tarifverhandlung ein Abschluss erzielt werden. Rückwirkend zum 01.04. erhöhen sich die Entgelte um 2,6 % (unterste Gruppe um 2,7 %) für eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen werden ab 01.08.17 um 40 € in jedem Ausbildungsjahr erhöht. Außerdem haben sich die Tarifparteien verständigt, noch während der Laufzeit des Tarifvertrages die Verhandlungen hinsichtlich der Modernisierung des Entgelttarifvertrages aufzunehmen und zielorientiert zu führen. 

Am 4. April hat der IG Metall-Vorstand die Forderungen für die anstehende Tarifrunde festgelegt: 5,0 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Damit folgte er dem Entschluss der bezirklichen Tarifkommissionen, die auch weitere qualitativen Forderungen beschlossen haben (regional unterschiedlich). Die regionalen Tarifverträge enden zwischen April und Juni.

Der Verhandlungsauftakt am 26. April in Niedersachsen für die Innungsbezirke Niedersachsen-Mitte und Osnabrück endete ohne Ergebnis. Die Tarifparteien haben den 07.06. als nächsten Verhandlungstermin vereinbart. Ebenfalls ohne Ergebnis blieben auch die nachfolgenden regionalen Verhandlungen, u. a. am 09.05. in Baden-Württemberg. Hier ging es dann am 30. Mai in die 2. Runde, in der die Arbeitgeber ein erstes Angebot vorlegten: zweistufige Erhöhung um insg. 3,9 % bei einer 24-monatigen Laufzeit. Die IG Metall hat das Angebot als unzureichend abgelehnt. Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 21. Juni vorgesehen. An einem Kfz-Aktionstag am 1. und 2. Juni beteiligten sich bundesweit tausende Beschäftigte an Warnstreiks, Demos und Autokorsos.

Erste Abschlüsse für die Branche in den Tarifgebieten Niedersachsen-Mitte und Osnabrück sowie der Pfalz am 7. bzw. 8. Juni.  In Niedersachsen steigen die Entgelte ab 1. Juni um 3 % und ab 01.09.2018 um weitere 2,8 %. Laufzeit 24 Monate bis Ende Mai 2019. Die Vergütungen in der Pfalz werden ab September 2017 und Oktober 2018 um jeweils 2,9 % angehoben, bei einer Laufzeit von 25 Monaten ebenfalls bis Ende Mai 2019. Für die Monate Mai bis August erhalten die Beschäf­tigten eine Pauschale in Höhe von insg. 300 €. Analoge Abschlüsse, mit regionalen Abweichungen, folgten u. a. am 21. Juni in Baden-Württemberg, am 23. Juni in Hamburg, Berlin/Brandenburg und Sachsen sowie am 27. Juni in Bayern.

Weitere Informationen zu den regionalen Abschlüssen im Tarifpolitischen Monatsbericht Juni 2017 in Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse sowie in den Tarifpolitischen Monatsberichten Juli,  August und Oktober 2017.

Nach der Forderungsempfehlung vom 10. Oktober durch den IG Metall-Vorstand beschloss dieser am 26.10. die endgültigen Forderungen für die kommende Tarifrunde. Danach sollen u. a. die Vergütungen um 6,0 % erhöht werden, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Des Weiteren soll es einen individuellen Anspruch auf Absenkung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für maximal 24 Monate mit Rückkehrrecht auf das vorherige Arbeitszeitvolumen geben. Erfolgt die Arbeitszeitabsenkung aufgrund der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder zur Pflege Angehöriger, sieht die Forderung einmalig je Kind/Pflegefall einen Teilentgeltausgleich in Höhe von monatlich 200 € vor, bei einer Reduzierung um mindestens 3,5 Std./Woche. Beschäftigte in Schichtarbeit oder anderen belastenden Arbeitszeitmodellen sollen ebenfalls einen Teilentgeltausgleich in Höhe von 750 €/Jahr erhalten. Außerdem fordert die IG Metall für Auszubildende und dual Studierende eine bezahlte Freistellung zur Prüfungsvorbereitung von einem Tag je Prüfungstag sowie eine Verhandlungsverpflichtung für einen Prozess zur Angleichung der Entgelte, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost an West.

Die ersten Verhandlungen zwischen dem 15. und 22. November blieben ergebnislos. Die Arbeitgeber wiesen die Forderungen der IG Metall zurück und erhoben Gegenforderungen. So soll zum einen die Quotenbegrenzung für Beschäftigte mit einer Arbeitszeit von mehr als 35 bzw. 38 Stunden/Woche entfallen und darüber hinaus auch eine kollektive, situationsbedingte, zuschlagsfreie Arbeitszeitverlängerung ermöglicht werden. Des Weiteren soll eine Überprüfung des Systems von Zeitzuschlägen erfolgen, die Möglichkeit sachgrundloser Befristungen ausgeweitet und eine gemeinsame Initiative zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes unternommen werden. Die Verhandlungen wurden von Demonstrationen und Kundgebungen begleitet, an denen sich mehrere tausend Beschäftigte beteiligten. Zu Beginn der 2. Verhandlungsrunden am 6. Dezember in Niedersachsen und Bayern sowie für die Tarifgebiete der Mittelgruppe legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor: 200 € Pauschale für Januar bis März 2018, 2,0 % ab April für 12 Monate, bei einer Gesamtlaufzeit von 15 Monaten. Das Angebot gilt jedoch nur in Verbindung mit der Vereinbarung einer bedarfsorientierten Ausweitung des Arbeitszeitvolumens. Die IG Metall lehnte das Angebot als Provokation ab. Die 3. Verhandlungsrunde startet am 11. Januar 2018 in Baden-Württemberg. Die Friedenspflicht endet am 31. Dezember, sodass ab Januar 2018 Warnstreiks möglich sind.

Weitere Berichterstattung unter Tarifrunde 2018 - Aktueller Überblick

Für die Tarifrunde 2017 hat der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Entgelte und Ausbildungsvergütungen in der Lebensmittelindustrie, im Lebensmittelhandwerk sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe um 4,5 bis 5,5 % im Jahr 2017 steigen sollen, bei einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten.
Darüber hinaus soll der demografische Wandel in den NGG-Branchen auch tarifvertraglich gestaltet werden.

In weiteren Schritten will die NGG Vereinbarungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit abschließen, damit die Beschäftigten gesund die Regelaltersrente erreichen, gleitende Übergänge in die Rente vor allem für besonders belastete Beschäftigte tarifvertraglich regeln und für junge Menschen eine sichere Perspektive durch eine qualifizierte Berufsausbildung sichern. Darüber hinaus wolle man die Übernahme nach der Ausbildung in Tarifverträgen festzurren.

Die ver.di-Bundestarifkommission fordert für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (ohne Hessen) Verbesserungen im Gesamtvolumen von 6,0 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Darin enthalten sein soll eine soziale Komponente (Sockel- oder Mindestbetrag), die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie strukturelle Verbesserungen in der Eingruppierung. Die derzeit gültigen Tarifverträge laufen zum 31.12.16 aus. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder, die ErzieherInnen in Berlin sowie bei den an den TV-L gebundenen Studentenwerken und den ArbeitnehmerInnen in der Pflege soll die Vergütung an die der Gemeinden angeglichen werden. Für die Auszubildenden werden 90 €/Monat in allen Ausbildungsjahren, ein erhöhter Urlaubsanspruch sowie die Übernahme Ausgebildeter gefordert. Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden.
Die 1. Verhandlungsrunde am 18.01.17 blieb ohne Ergebnis. Aber sowohl bei den Gewerkschaften als auch den Arbeitgebern bestehe das Interesse, die Verhandlungen konstruktiv zu führen sagt der ver.di-Vorsitzende. Die 2. Verhandlungsrunde am 30./31.01. endete  ebenfalls ergebnislos.

Vor der 3. Verhandlungsrunde am 16./17. Februar kam es zu einer großen Warnstreikwelle mit mehreren tausend Beteiligten. In dieser Runde konnte u. a. folgendes Ergebnis erzielt werden: Erhöhung der Entgelte um 2,0 % ab 01.01.17, mind. jedoch um 75 € (begrenzt auf den Entgeltbetrag von 3.200 €), 2,35 % Stufenerhöhung ab 01.01.18, Laufzeit bis 31.12.18. Die Ausbildungsvergütungen werden zum gleichen Zeitpunkt um jeweils 35 € in allen Ausbildungsjahren erhöht. Die Stufe 6 wird in den Entgeltgruppen 9 bis 15 in zwei Schritten eingeführt mit einem Zuwachs von jeweils 1,5  % ab 01.01./01.10.18 gegenüber der Stufe 5. Dies bedeute lt. GEW Entgeltzuwächse u. a. für einen Großteil der LehrerInnen sowie wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Dazu werden die Gewerkschaften den in der Tarifrunde 2015 zwischen Arbeitgebern und dbb abgeschlossenen Tarifvertrag zur Eingruppierung angestellter Lehrkräfte nun auch unterzeichnen. Zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung wurde eine Prozessvereinbarung abgeschlossen deren Ziel es ist, die Verhandlungen bis 2018 abzuschließen und in der Tarifrunde 2019 über das Inkrafttreten zu entscheiden. Profitieren sollen davon insbesondere die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und im Pflegebereich. Bis dahin wurden für einige Beschäftigtengruppen im Sozial- und Erziehungsdienst Zulagen zwischen 50 und 100 € eingeführt. Die Übernahmeregelungen für Ausgebildete werden bis Ende 2018 verlängert. Im April werden Tarifverhandlungen zur Tarifierung der schulisch-betrieblichen Ausbildungen aufgenommen, die im Herbst abgeschlossen sein sollen. Weiterhin wurde eine Maßregelungsklausel vereinbart.

82,2 % der ver.di-Mitglieder stimmten in der dann durchgeführten Mitgliederbefragung für die Annahme des Tarifergebnisses, woraufhin die ver.di-Bundestarifkommission am 30. März die Tarifeinigung endgültig annahm. In Redaktionsverhandlungen wird die Einigung nun in Tarifvertragstexte umgesetzt.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht März 2017 in Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse.

Am 23.11.16 hat die Tarifkommission der IG BCE die Kündigung der Tarifverträge über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen zum 31.12.16 beschlossen. Mit der Forderung nach einer Anhebung der Vergütungen um einen Prozentsatz, der einen deutlichen realen Einkommenszuwachs sicherstellt, wurden Anfang 2017 die Verhandlungen aufgenommen. Der Auftakt der Tarifverhandlungen am 23.02. blieb ohne konkretes Ergebnis. In der zweiten Tarifrunde am 15.03. in Herne wurde ein Abschluss erzielt:
600 € Pauschale (Ausz. 400 €) insgesamt für Januar - April, Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 01.05.17 um 3,6 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.18. Die Ausbildungsvergütungen steigen pro Ausbildungsjahr um 25 €.

Weitere Informationen im Tarifpolitischen Monatsbericht April 2017 in
Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse

Der Entgelttarifvertrag für die Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalen wurde zum 31.03.17 gekündigt. Für den Neuabschluss fordert die Gewerkschaft NGG eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 % bei einer Tarifvertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 100 € in allen Ausbildungsjahren erhöht werden. 

Am 05.05.2017, konnte sich die NGG-Tarifkommission in der zweiten Verhandlung über einen neuen Entgelttarifvertrag einigen: nach einem Nullmonat (April) steigen die Entgelte ab 01.05. um 2,5 %, eine weitere Erhöhung um 2,5 % folgt zum 01.04.18. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.03.19.

 Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Juni 2017.

Am 14. Juli einigten sich die Gewerkschaft NGG und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) in einer freiwilligen Schlichtung auf einen Abschluss in der Systemgastronomie, zu der u. a. Marken wie McDonald’s, Burger King, Nordsee, Pizza Hut oder Starbucks gehören und in der laut BdS bundesweit über 100.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind . Danach steigen die Entgelte ab 1. August im Durchschnitt um 2,6 %, wobei die untersten Entgeltgruppen überproportional steigen und das Einstiegsentgelt dann bei 9,00 €/Std. liegt. Weitere Erhöhungen im Durchschnitt von 2,3 bzw. 2,5 % erfolgen zum 1. April 2018 sowie zum 1. Januar 2019. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2019. Die Gewerkschaft NGG war mit der Forderung nach 6 % mehr Geld für alle Beschäftigten und Einstiegslöhnen deutlich oberhalb des Mindestlohns von 8,84 € in die Tarifverhandlungen gegangen.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht August 2017.

Der Vorstand der IG Metall hat am 07.11.16 beschlossen, eine Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie um 4,5 % ab 01.02.17 zu fordern. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Der Ende Januar 2017 auslaufende Tarifvertrag zur Altersteilzeit soll unter verbesserten Konditionen fortgeführt werden.

Die Auftaktverhandlung am 06.12.16 blieb ohne Ergebnis. Die IG Metall begründete ihre Forderungen, die Arbeitgeber wiesen die Forderungen als unrealistisch zurück. In der 2. Verhandlungsrunde am 17.01.17 legte die Arbeitgeberseite ein Angebot vor: nach 4 Nullmonaten 1,4 % ab Juni 2017, weitere 1,5 % ab Juni 2018 bei einer Laufzeit von 28 Monaten. Zur Altersteilzeit legten sie kein Angebot vor. Die IG Metall wies dies zurück und rief ab 01.02. zu Warnstreiks auf.

In der 3. Runde am 15. Februar veränderte die Arbeitgeberseite ihr Angebot: 1 Monat ohne Entgelterhöhung, drei Monate je 50 € Einmalzahlungen und jeweils 2,1 % Erhöhungen ab 1. Juni 2017 und 1. April 2018 bei 25 Monaten Laufzeit. Die IG Metall bewertete das Angebot als unzureichend. Auch sei keine Lösung in der Frage der Verbesserung der Altersteilzeit zu erkennen. Die IG Metall erhöhte den Druck auf die Arbeitgeber durch weitere Warnstreiks, an denen sich laut IG Metall über 14.000 Beschäftigte beteiligten.

Am 1. März wurde eine Einigung erzielt: 320 € Pauschale insgesamt für Februar bis Juli, 2,7 % Erhöhung ab 01.08.17, 1,7 % Stufenerhöhung ab 01.09.18, Laufzeit 24 Monate bis 31.01.19. Außerdem wurde die Regelung zur Altersteilzeit mit zweistufiger Erhöhung des Aufstockungsbetrages verlängert sowie eine Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,5 bzw. 2,0 % für 2017 und 2018 vereinbart.

Mit einer Forderung nach 4,5 % mehr Entgelt bei 12 Monaten Laufzeit sowie u. a. nach einer verbesserten Altersteilzeit und einer Angleichung des Urlaubsgeldes an das West-Niveau geht die IG Metall in die Tarifrunde für die ostdeutsche Textilindustrie. Der Entgelttarifvertrag läuft zum 30. April aus. Nachdem die 1. Verhandlung am 6. April ohne Ergebnis blieb, konnten die Tarifvertragsparteien in der zweiten Runde am 25. April eine Einigung erzielen. Danach steigen die Vergütungen nach einem Nullmonat (Mai) ab Juni um 2,9 %, gefolgt von einer Stufenerhöhung um 1,9 % ab September 2018; die Ausbildungsvergütungen werden überproportional angehoben. Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum 30. April 2019. In 2017 und 2018 erfolgt eine Erhöhung des Urlaubsgeldes von 500 auf 550 bzw. 575 €/Jahr. Der Tarifvertrag zur Übernahme Ausgebildeter wird unverändert und der Tarifvertrag zur Altersteilzeit in modifizierter Fassung wieder in Kraft gesetzt. IG Metall und Arbeitgeber haben sich darüber hinaus dazu verpflichtet, Beratungen über eine Arbeitszeitverkürzung und einen Zeitplan aufzunehmen.

Am 12.01. beschloss die ver.di-Tarifkommission die Forderungen für die Beschäftigten im Versicherungsgewerbe. Im Mittelpunkt der diesjährigen Tarifrunde soll ein Zukunfts-
tarifvertrag zur Digitalisierung
stehen, damit die Veränderungsprozesse gemeinsam bewältigt werden können (u. a. Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, mobiles Arbeiten). Die Entgelte sollen um 4,5 % mit einer Laufzeit von 12 Monaten erhöht werden, die Ausbildungsvergütungen um 50 €/Monat in allen Ausbildungsjahren. Der derzeit gültige Entgelttarifvertrag läuft zum 31.03. aus. Weiterhin wird ein Betrag von 80 €/Monat zur zusätzlichen Altersversorgung nur für ver.di-Mitglieder sowie die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten gefordert.

Die 1. Verhandlungsrunde am 30.03. endete ohne Ergebnis. In der 2. Runde am 05.05. legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Danach sollten die Vergütungen nach 7 Nullmonaten um 1,1/1,0/0,9 % jeweils zum 1. November 2017/2018/2019 erhöht werden, bei einer Gesamtlaufzeit von 36 Monaten. Keine konkreten Aussagen gab es bislang zu dem von ver.di geforderten Zukunftstarifvertrag Digitalisierung. Ver.di hat das Angebot als "völlig unzureichend und wenig wertschätzend" zurückgewiesen.

Im Vorfeld der 3. Verhandlungsrunde am 02.06. fanden zahlreiche Warnstreiks mit mehreren Tausend Beschäftigten statt. Die Arbeitgeber gaben ein neues Angebot ab: nach 7 Nullmonaten Erhöhung um 1,8 % ab 01.11.17 und 1,5 % Stufenerhöhung ab 01.02.19 mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Ver.di wies auch dieses Angebot als völlig unzureichend ab und erklärte, dass die Arbeitgeber keine Verhandlungsbereitschaft zum Zukunftstarifvertrag "Digitalisierung", zur Übernahme von Ausgebildeten und zur Erhöhung der betrieblichen Altersversorgung für ver.di-Mitglieder zeigten. Die ver.di-Tarifkommission hat daraufhin einstimmig die Verhandlungen für gescheitert erklärt.

Ver.di und der Arbeitgeberverband Versicherungen wollen in Sondierungsgesprächen Ende Juli sowie am 03.08. ausloten, ob ein 4. Verhandlungstermin zu einer Lösung des Tarifkonflikts führen kann. Für ver.di gehört dazu eine Erhöhung der Entgelte oberhalb der zu erwartenden Inflationsrate mit einer Laufzeit, die seriös überschaubar ist sowie der Einstieg in einen Zukunftstarifvertrag Digitalisierung. Zuvor hatte ver.di zu 2 weiteren Warnstreikwellen im Juni und Juli aufgerufen, an denen sich immer mehr Beschäftigte beteiligten.

Nach intensiven Sondierungen haben sich die Tarifvertragsparteien am 03.08. auf die Fortsetzung der Verhandlungen am 30.08. verständigt, in der eine Einigung erzielt werden konnte. Die Entgelte werden nach 7 Nullmonaten (April bis Oktober) um 2,0 % ab 01.11.17 und um weitere 1,7 % ab 01.12.18 erhöht, die Ausbildungsvergütungen zu gleichen Daten um jeweils 22 € in allen Ausbildungsjahren. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 29 Monaten bis zum 31.08.2019. Der Altersteilzeittarifvertrag und die Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung (AZ-Korridor) wurden unverändert bis 31.12.19 verlängert. Ein Qualifizierungs-Tarifvertrag wurde vereinbart mit u. a. dem Anspruch auf Bildungsteilzeit für max. 6 Monate und einem Rückkehrrecht zu den bisherigen Bedingungen. Die bisher schon bestehende Regelung zur Arbeitszeitverkürzung zur Vermeidung von Entlassungen und zur Sicherung der Beschäftigung wurde um einen Teillohnausgleich von 20 % ergänzt. Beschäftigte erhalten einen Anspruch auf Umwandlung von Sonderzahlungen in Freizeit bei bestehenden Personalabbauplanungen. Weiterhin einigten sich die Tarifvertragsparteien auf eine umfassende Verhandlungsverpflichtung über einen neuen Tarifvertrag u. a. zum mobilen Arbeiten, auf einen Appell zur Übernahme Ausgebildeter und auf ein Maßregelungsverbot.   

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht September 2017

In der anstehenden Tarifrunde fordert die IG Metall u. a. eine Erhöhung der Vergütungen von 6,0 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten sowie eine arbeitgeberfinanzierte und tarifdynamische Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge. Des Weiteren sollen die Bestimmungen über die Zurverfügungstellung von Ausbildungsplätzen für den Zeitraum 2018 bis 2022 verlängert werden und Auszubildende sowie Studierende im Praxisverbund sollen zukünftig einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu 5 Tagen u. a. zur Prüfungsvorbereitung erhalten.

Die 1. Verhandlung am 11. Dezember blieb ohne Ergebnis und Angebot der Arbeitgeber. Am 11. Januar geht es in die zweite Verhandlungsrunde; die Friedenspflicht endet mit dem 31.01.18.

Weitere Berichterstattung unter Tarifrunde 2018 - Aktueller Überblick

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