Das 2020 beschlossene „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ (ASKG) hat das bisherige Arbeits- und Geschäftsmodell der Fleischindustrie, das wesentlich auf dem Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten beruhte, grundlegend in Frage gestellt. Wie wird das Gesetz umgesetzt? Wie verändern sich die Arbeits- und Partizipationsbedingungen sowie die Wechselbeziehungen zwischen gesetzlichen Regulierungen und industriellen Beziehungen?
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