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Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2012: Metallindustrie

Die Metall- und Elektroindustrie bestimmte dieses Jahr maßgeblich das Tarifgeschehen in der privaten Wirtschaft. Der Tarifabschluss vom Februar 2010 lief Ende März 2012 aus. Die IG Metall wollte die Tarifrunde 2012 neben der Lohnfrage auch für zwei qualitative Themen nutzen: Die Regulierung der Leiharbeit und die Übernahme der Ausgebildeten. Zu beiden Themen hatte die Gewerkschaft bereits vor einiger Zeit Kampagnen gestartet, die auf betrieblicher, tarifpolitischer und gesellschaftspolitischer Ebene die Forderungen der IG Metall bekannt machen und verankern sollten.

Unter der Überschrift „Leiharbeit fair gestalten“ zielt die Initiative "Gleiche Arbeit - Gleiches Geld“ der IG Metall seit ihrem Start im April 2008 im Kern auf die Durchsetzung des Equal Pay-Grundsatzes für die Leiharbeit(1). Die „Operation Übernahme“ wiederum zielte auf die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten durch den ausbildenden Betrieb. Im Januar 2009 hatte die IG Metall Jugend diese Kampagne auf den Weg gebracht. In den bezirklichen Tarifkommissionen der IG Metall wurden beide Themen bereits im Frühjahr 2011 thematisiert. In beiden Bereichen sollte mit den Arbeitgebern schon im Vorfeld der Tarifrunde gesprochen werden, um auszuloten, ob und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestünden.

Die Diskussion über die möglichen materiellen Forderungen in der Entgeltrunde hatte die IG Metall zeitlich nach hinten geschoben, weil sich im Laufe des Jahres 2011 die wirtschaftlichen Perspektiven eintrübten (zur Analyse der Branchenentwicklung IG Metall 2012). Um möglichst große Sicherheit über die absehbare Branchenentwicklung zu gewinnen, sprach der Vorstand der IG Metall erst am 7.2.2012 seine Forderungsempfehlung aus. Er empfahl bis zu 6,5 % höhere Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für eine Laufzeit von 12 Monaten. Diese Forderung wurde dann am 24.2.2012 auch offiziell bestätigt.

Bei der Höhe der Forderung legte die IG Metall nach eigenen Angaben die gesamtwirtschaftliche Produktivitäts- und Inflationsentwicklung zu Grunde (IG Metall 2012, 10). "Wirtschaftliche Zuwächse und die Entgelterhöhungen müssen sich mittelfristig parallel entwickeln", sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Deshalb bilanziere die IG Metall, vor dem Hintergrund des letzten Abschlusses, auch die reale Entwicklung in 2011. Das vergangene Jahr sei ein überaus erfolgreiches Jahr für die Metall- und Elektroindustrie gewesen.

Die Gewerkschaft bekräftigte die beiden qualitativen Forderungen: Zum einen sollte die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten in den Betrieben zur Regel gemacht und die Ausbildungsfähigkeit benachteiligter Jugendlicher gefördert werden. Zum anderen forderte die IG Metall mehr Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei Dauer, Einsatz und Umfang von Leiharbeit. Der IG Metall-Vorsitzende Huber betonte, es handele sich um drei gleichwertige Forderungen. „Im Zweifel werden wir einen Konflikt um alle drei Themen führen“ (IG Metall Pressemeldung vom 24.2.2012).

Die Metallarbeitgeber reagierten bereits auf die Forderungsempfehlung mit strikter Ablehnung. Die 6,5 % seien nicht nachvollziehbar. Die IG Metall könne „maximal 3 % mit wirtschaftlichen Kennziffern belegen“. Für die restlichen 3,5 % gebe es keine belastbare Grundlage. Die Tarifentgelte seien seit der Krise um 9 % gestiegen, die Verbraucherpreise dagegen lediglich um 6,5 %, für die Beschäftigten habe sich also ein reales Plus ergeben. Gesamtmetall-Präsident Kannegießer bezeichnete die geforderte Ausweitung der Mitbestimmung bei der Leiharbeit als „nicht einsichtig, schädlich und deshalb inakzeptabel“. Branchenzuschläge für die Leiharbeitsbeschäftigten seien im Grundsatz zweckmäßig und nachvollziehbar. Damit müsste dann das Thema aber „endgültig befriedet“ werden. Die eingeschränkte externe Flexibilität müsste durch eine Ausweitung der internen Flexibilität ausgeglichen werden, konkret: durch eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung oder eine Erhöhung der Quote von Beschäftigten mit verlängerter tariflicher Arbeitszeit (Gesamtmetall Presseerklärung 03/2012 vom 7.2.2012).

Verhandlungen
Die Tarifverhandlungen begannen am 6.3.2012 für die Beschäftigten der Tarifgebiete Baden-Württemberg, Niedersachsen, der Mittelgruppe (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) und Thüringen sowie am 9. März in Bayern. Die übrigen Bezirke folgten zwischen dem 14. und 20.3. Die erste Runde diente dem üblichen Austausch über die wirtschaftliche Situation der Branche und der Gesamtwirtschaft sowie der Präsentation der Tarifforderungen und endete erwartungsgemäß ohne Ergebnis. Der Auftakt der 2. Runde fand am 21.3.2012 in Niedersachsen statt, schrittweise gefolgt von den anderen Bezirken bis zum 5.4.2012. Die Arbeitgeber legten auch in dieser Runde kein Angebot vor. Die IG Metall präzisierte in Baden-Württemberg ihre Vorstellungen zur Übernahme. Der Lösungsvorschlag enthielt auch Ausnahmen von der unbefristeten Übernahme. In der 3. Verhandlungsrunde, die am 18.4. in Nordrhein-Westfalen begann, legten die Arbeitgeber dann ein erstes Angebot vor, das folgende Elemente beinhaltete:

  • Erhöhung der Tarifentgelte um 3,0 % ab 1.4.2012 mit einer Laufzeit von 14 Monaten
  • Empfehlung an die Mitgliedsunternehmen zur unbefristeten Übernahme der Augebildeten
  • keine Regelungen zur erweiterten Mitbestimmung bei der Leiharbeit
  • Erhöhung der Quote für Beschäftigte mit dauerhafter Arbeitszeitverlängerung auf bis zu 40 Stunden um 12 Prozentpunkte
  • Ausweitung der Dauer der sachgrundlosen Befristung von 24 auf 36 Monate

Die IG Metall lehnte das Angebot ab, u. a. da die Erhöhung auf ein Jahr umgerechnet noch nicht einmal eine Reallohnsicherung bedeutet hätte und zu den Themen Übernahme und Zeitarbeit kein Angebot vorgelegt wurde. Auch in den nachfolgenden regionalen Verhandlungen gingen die Arbeitgeber nicht über dieses Angebot hinaus. Am 8.5. begann in Baden-Württemberg die 4. Verhandlungsrunde, die ohne ein neues Angebot endete. Auf das Verhalten der Arbeitgeber reagierte die IG Metall nach Ablauf der Friedenspflicht mit einer massiven Ausweitung der Warnstreiks. Bis einschließlich 9.5. beteiligten sich bundesweit insgesamt fast 500.000 Beschäftigte an Warnstreiks und Aktionen, um so den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. In der 5. Verhandlungsrunde konnten am 16.5. erste Fortschritte bei den Themen Übernahme und Leiharbeit erreicht werden. Die Verhandlung wurde zur Beratung unterbrochen und am 18. Mai wieder aufgenommen. In den sich anschließenden Verhandlungen verständigten sich IG Metall und Arbeitgeber am 19.5. auf ein Ergebnis, das im Zeitraum bis zum 29.5. im Wesentlichen in den anderen Tarifgebieten übernommen wurde.

Ergebnis
Entgelt
Materiell wurde eine Anhebung der Tarifentgelte nach einem Nullmonat (April) um 4,3 % bei einer Laufzeit von insgesamt 13 Monaten vereinbart. Damit vereinbarte die IG Metall erstmals seit dem Jahr 2006 wieder einen Entgeltabschluss mit einer derart kurzen Laufzeit. Die Abschlussrate lag - auch gemessen an der Laufzeit - an der Spitze der bisherigen Abschlüsse der Tarifrunde. Die jahresbezogene Tariferhöhung 2012 gegenüber 2011 beträgt 3,3 %. Dies liegt deutlich über der voraussichtlichen Preissteigerung von rund 2 % und bringt den Beschäftigten der Metallindustrie ein erkennbares reales Plus bei den Tarifentgelten. Damit konnten auch die Krisenfolgen bei der Tarifentwicklung zum Teil kompensiert werden. Beide Tarifvertragsparteien werteten dieses Ergebnis positiv.

Übernahme der Ausgebildeten
Folgende Regelungen wurden hierzu vereinbart:

  • Die Auszubildenden "sollen" in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden.
  • Nach Möglichkeit soll die Anzahl an Ausbildungsplätzen gesteigert, mindestens aber beibehalten werden.
  • Möglichkeit einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zur Festschreibung des Ausbildungsbedarfs und Festlegung der Anzahl der unbefristet zu übernehmenden Ausgebildeten. Über Bedarf Ausgebildete besitzen keinen Anspruch auf Übernahme.
  • Wird keine Betriebsvereinbarung vereinbart, beraten Betriebsrat und Arbeitgeber jeweils spätestens 6 Monate vor Ende der Ausbildung über die Anzahl der unbefristet zu übernehmenden Ausgebildeten; über Bedarf Ausgebildete besitzen einen Anspruch auf Übernahme für mindestens 12 Monate.
  • Eine Abweichung von der Übernahmeverpflichtung ist möglich, u. a. bei Vorliegen akuter Beschäftigungsprobleme.

Leih-/Zeitarbeit
In einem neuen Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit wurden folgende Regelungen getroffen:

  • Der Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten darf im Entleihbetrieb nicht zur Beeinträchtigung der Entgelt-/Arbeitsbedingungen führen und Arbeitsplätze gefährden.
  • Ein Einsatz ist u. a. zulässig bei zeitlicher Befristung, Vorlage eines Sachgrundes oder Abarbeitung von Auftragsspitzen.
  • Der Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrats im Entleihbetrieb.
  • Ist der Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen für länger als 3 Monate vorgesehen, muss auf Verlangen des Betriebsrats eine innerbetriebliche Stellenausschreibung erfolgen.
  • Nach 18/24 Monaten Einsatzdauer: Der Entleiher prüft Möglichkeit des Angebots/grundsätzlich Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags.
  • Es erfolgt eine Addition der Einsatzzeiten im selben Betrieb bei Unterbrechungszeiten unter 3 Monaten.
  • Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer frewilligen Betriebsvereinbarung, u. a. mit Regelungen zu Einsatzzweck, -bereichen und Volumen von Leiharbeit, Höhe der Vergütung, Einsatzhöchstdauer, Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
  • Durch die Betriebsvereinbarung können folgende Möglichkeiten geschaffen werden: Erhöhung der Quote (max. 12 %-Punkte) der ArbeitnehmerInnen mit Arbeitszeit-Verlängerung auf bis zu 40 Std./Woche; im gleichen Volumen Angebot von Arbeitszeit-Reduzierung auf bis zu 30 Std./Woche (verkürzte Vollzeit mit Rückkehrrecht); bei Übernahme von LeiharbeitnehmerInnen Auszahlung von Guthaben aus den Arbeitszeitkonten.
  • Der Betriebsrat hat ein Recht auf Information über Umfang und Einsatzbereiche von Leiharbeit sowie auf Einsichtnahme in die Verträge zwischen Arbeitgeber und Verleiher.
  • Der Entleiher ist dem Verleiher verpflichtet, ihn über betriebliche Regelungen zugunsten der LeiharbeitnehmerInnen zu informieren.

Zum Abschluss gehört schließlich noch eine Sozialpartner-Vereinbarung „Vom Einstieg zum Aufstieg“, die einen Beitrag zur Stärkung des Fachkräftepotentials leisten soll. Jugendliche mit Lerndefiziten sollen gefördert, Ausbildungskapazitäten erhalten, gesteigert und die berufliche Entwicklung durch Weiterbildung vorangetrieben werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde auch erstmals ein Tarifvertrag „Förderjahr“ abgeschlossen, der konkrete Anforderungen und Maßnahmen für Abschluss und Durchführung eines Fördervertrages mit förderbedürftigen Jugendlichen beschreibt.

Die Bewertung der Regelungen zur Leiharbeit fiel zwischen den Tarifparteien sehr unterschiedlich aus: Die IG Metall stellte heraus, dass die Arbeitgeber ihre Strategie der Totalverweigerung bei Leiharbeit aufgeben mussten. Es sei erstmals gelungen, die Einsatzbedingungen von Leiharbeitern in einem Tarifvertrag zu beschreiben und den Betriebsräten mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Das stärke die Position der Betriebsräte gewaltig, so Bezirksleiter Jörg Hofmann (siehe dazu König/Detje 2012). Die Metallarbeitgeber betonten demgegenüber, dass die Betriebe in den ersten zwei Jahren nach wie vor selbst entscheiden könnten, ob und wie sie Leiharbeitsbeschäftigte einsetzen wollten. Aus ihrer Sicht sind vor allem die Bestimmungen zur Arbeitszeitflexibilisierung als Ausgleich für eine eventuelle Beschränkung der Leiharbeit von zentraler Bedeutung.

Branchenzuschläge
Die Frage der Lohnangleichung zwischen Leiharbeitsbeschäftigten und Stammpersonal wurde ab dem 22.2.2012 in insgesamt vier Verhandlungsrunden behandelt. Tarifpartei der IG Metall war die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus den beiden Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP, früher BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). In dem am 22.5. abgeschlossenen Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung wurden folgende Bestimmungen vereinbart:

  • Nach der 6. Woche bzw. dem 3./.5./7./9. Monat ununterbrochener Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb wird ein Zuschlag von 15/20/30/45/50 % auf Basis der Vergütungen der DGB-BZA/iGZ-Tarifverträge gezahlt.
  • Bei Unterbrechungszeiten unter 3 Monaten erfolgt eine Addition der Einsatzzeiten im selben Betrieb.
  • Der Zuschlag wird auf die Differenz der Vergütung von Leiharbeitsbeschäftigten und vergleichbaren Beschäftigten des Entleihbetriebs ohne Berücksichtigung des Äquivalents einer durchschnittlichen Leistungszulage (10 %) begrenzt.
  • LeiharbeitnehmerInnen erhalten den Branchenzuschlag auch, wenn sie in nicht tarifgebundenen Metall- und Elektrounternehmen arbeiten.
  • Wegfall der einsatzbezogenen Zulage gemäß § 4 ETV bzw. § 5 ERTZ zwischen DGB und BZA bzw. iGZ.
  • Anspruch auf Leistungen entsprechend den betrieblichen Vereinbarungen im Entleihbetrieb.
  • Verfahrensregelung zur Anpassung des Branchenzuschlags an Tariferhöhungen.
  • Die Tarifparteien gehen davon aus, dass im Laufe der vereinbarten Erklärungsfrist weitere DGB-Gewerkschaften entsprechende Tarifverträge über Branchenzuschläge abschließen.

Die IG Metall, so heißt es in dem Abkommen, werde auf die anderen DGB-Gewerkschaften innerhalb der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit entsprechend Einfluss nehmen und sie über das Verfahren zur Ermittlung der Branchenzuschläge informieren. Tatsächlich haben einige Gewerkschaften Sondierungsgespräche bzw. Verhandlungen mit BAP/iGZ aufgenommen. Es gab aber auch kritische Stimmen aus den Gewerkschaften zu dem Abschluss (ver.di 2012).

Der Tarifvertrag soll am 1. November 2012 in Kraft treten und hat eine Laufzeit bis Ende 2017. Die IG Metall bezifferte den Zuschlag für eine/n Leiharbeitnehmer/in in der untersten Entgeltgruppe je nach Einsatzdauer zwischen 186,33 € und 621,09 € pro Monat und wertete den Vertrag als einen „wichtigen Schritt hin zur fairen Bezahlung“ von Leiharbeitsbeschäftigten. Die IG Metall wies daraufhin, dass unabhängig von diesen tarifpolitischen Fortschritten der Gesetzgeber in Sachen Re-Regulierung der Leiharbeit nach wie vor gefordert bleibt.

Quelle: WSI-Tarifpolitischer Halbjahresbericht 2012 - Stand Juli 2012

Außerdem:
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (2012): Branchenzuschläge in der Leiharbeit - eine Alternative zu Equal-Pay?, in: tarif.letter - Aktuelle Informationen zur ver.di-Tarifpolitik, Ausgabe 03/2012, S. 1-6

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