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Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2013: Öffentlicher Dienst - Beamtenbesoldung

Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der Beamtenbesoldung ist die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaften fordern in diesem Zusammenhang regelmäßig die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Tarif-Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten.

Tarifergebnis für die Länder vom 28.3.2013

Am 28.3.2013 wurden für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL, ohne Hessen), eine Tariferhöhung von 2,65 % (ab dem 1.1.2013) und eine Stufenerhöhung von
2,95 % (ab dem 1.1.14) bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2014. Die Tarif-Beschäftigten in Hessen erhalten 460 € Pauschale für Januar bis Juni, eine Entgelterhöhung von jeweils 2,8 % zum 1.7.2013 bzw. 1.4.2014 und außerdem eine zusätzliche Einmalzahlung (EZ) von 225 € im April 2014 (Laufzeit 24 Monate bis 31.12.2014).

Außerdem haben ab 2013 die Arbeitnehmer/innen aller Länder künftig einheitlich Anspruch auf 30 Urlaubstage, statt der bisherigen 26 bis 30 Arbeitstage gestaffelt nach Lebensjahren.

Übertragung des Tarifergebnisses

Lediglich Bayern und Hamburg übertragen das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich, wobei die nominale Steigerung der Besoldung in Hamburg aufgrund einer Versorgungsrücklage (VR) von jeweils 0,2 Prozentpunkten de facto geringer ausfällt.

In allen übrigen Bundesländern fallen die Steigerungen der Besoldung durch eine zeitverzögerte (Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) und/oder inhaltlich veränderte Übernahme z. T. deutlich geringer aus bzw. gibt es für einige Besoldungsgruppen gar keine Erhöhung. So erhalten z. B. in Bremen und Nordrhein-Westfalen Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes lediglich eine Erhöhung von 1,00 %, die Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes müssen zwei Nullrunden hinnehmen. In insgesamt acht Bundesländern wird die tatsächliche Entgelterhöhung teilweise noch zusätzlich durch die Zuführung von 0,2 Prozentpunkten in die VR gemindert. Niedersachsen übernimmt das Tarifergebnis für 2013 zeit- und inhaltsgleich, verschiebt jedoch 2014 die inhaltsgleiche Erhöhung auf den 1. Juni. Einige Länder verlängern die Laufzeit außerdem z. T. deutlich: Baden-Württemberg (für die Besoldungsgruppen A12-A16 bis 2015), Berlin (plant für 2015-2017 weitere Erhöhungen zur Angleichung an Brandenburg) und Mecklenburg-Vorpommern (bis 2015).

Die Urlaubsregelung wurde von insgesamt sieben Bundesländern übernommen.

Die Übertragungen im Detail

Baden-Württemberg

Keine inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Bildung einer VR*

  • A5-A9: Erhöhung der Besoldung zum 1.7.2013 und 1.7.2014 um
    2,65 % bzw. 2,95 %
  • A10-A11: Erhöhung der Besoldung zum 1.10.2013 und 1.10.2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %
  • A12-A16: Nullrunde (NR) in 2013, Erhöhung der Besoldung zum 1.1.2014 und 1.1.2015 um 2,65 % bzw. 2,95 %

Bayern

Inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Übernahme der Urlaubsregelung

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.1.2013 und 1.1.2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %

Berlin

Keine inhalts- und zeitgleiche Übertragung

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.8.2013 um 2,00 %, 2014 und 2015 um 2,50 %
  • Für 2016 und 2017 sind mit jeweils 3,00 % weitere Erhöhungen zur Angleichung an das Besoldungsniveau in Brandenburg geplant

Brandenburg

Keine inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Bildung einer VR*

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.7.2013 um 2,65 % plus Erhöhung des Grundgehaltes um 21 € monatlich (Wiedereinführung der jährlichen Sonderzahlung, „Weihnachtsgeld“) und zum 1.7.2014 um 2,00 %

Bremen

Keine inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Übernahme der Urlaubsregelung

  • A3-A10: Erhöhung der Besoldung zum 1.7.2013 und 1.7.2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %
  • A11-A12: Erhöhung der Besoldung zum 1.7.2013 und 1.7.2014 um jeweils 1,00 %
  • A13-A16: Nullrunde 2013 und 2014

Hamburg

Inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Bildung einer VR*, Übernahme der Urlaubsregelung

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.1.2013 und 1.1.2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %

Hessen

Keine inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Bildung einer VR*, Übernahme der Urlaubsregelung

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.7.2013 und 1.4.2014 um jeweils 2,80 % (keine Pauschale bzw. EZ)
  • Für 2015 ist eine Nullrunde geplant, ab 2016 eine jährliche Erhöhung um 1,00 %

Mecklenburg-Vorpommern

Keine inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Bildung einer VR*

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.7.2013, 1.1.2014 und 1.1.2015 um jeweils 2,20 %, zusätzlich Zahlung eines Sockelbetrages von 25 € monatlich zum 1.7.2013

Niedersachsen

Inhalts- und zeitgleiche Übertragung für 2013, inhaltsgleiche Übertragung für 2014, Übernahme der Urlaubsregelung

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.1.2013 und 1.7.2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %

Nordrhein-Westfalen

Zeit-, aber nicht inhaltsgleiche Übertragung

  • A2-A10: Erhöhung der Besoldung zum 1.1.2013 und 1.1.2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %
  • A11-A12: Erhöhung der Besoldung zum 1.1.2013 und 1.1.2014 um jeweils 1,00 %
  • A13-A16: Nullrunden 2013 und 2014

Rheinland-Pfalz

Keine inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Übernahme der Urlaubsregelung

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.1.2013, 1.1.2014, 1.1.2015 und 1.1.2016 um jeweils 1,00 %

Saarland

Keine inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Bildung einer VR*

  • A2-A9: Erhöhung der Besoldung zum 1.5.2013 und 1.5.2014 um
    2,5 % bzw. 2,00 %
  • A10-A13: Erhöhung der Besoldung zum 1.7.2013 und 1.7.2014 um 2,50 % bzw. 2,00 %
  • A14-A16: Erhöhung der Besoldung zum 1.9.2013 und 1.9.2014 um 2,50 % bzw. 2,00 %

Sachsen

Keine inhalts- und zeitgleiche Übertragung, Übernahme der Urlaubsregelung

  • A2-A9: Erhöhung der Besoldung zum 1.3.2013 und 1.4.2014 um
    2,65 % bzw. 2,95 %
  • A10-A16: Erhöhung der Besoldung zum 1.9.2013 und 1.4. 2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %

Sachsen-Anhalt

Inhalts-, aber nicht zeitgleiche Übertragung

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.7.2013 und 1.7.2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %

Schleswig-Holstein

Inhalts-, aber nicht zeitgleiche Übertragung, Bildung einer VR*

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.7.2013 und 1.10.2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %
  • Besoldungsgruppen bis A11 erhalten zusätzlich zum 1.5.2013 und 1.7.2014 eine EZ von 350 € bzw. 450 €

Thüringen

Inhalts-, aber nicht zeitgleiche Übertragung, Bildung einer VR*

  • Alle Besoldungsgruppen: Erhöhung der Besoldung zum 1.10.2013 und 1.8.2014 um 2,65 % bzw. 2,95 %

*von der prozentualen Erhöhung werden jeweils 0,2 Prozentpunkte der VR zugeführt

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