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Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2014: Beamtenbesoldung

Seit mit der Föderalismusreform von 2006 die Gesetzgebungskompetenz u. a. für das Besoldungsrecht für Landes- und Kommunalbeamte auf die Bundesländer übergegangen ist, zeichnet sich ein dauerhaftes Abweisen vom ursprünglichen Grundsatz "Besoldung folgt Tarif" ab. So stellt der DGB in seinem im März 2014 vorgestellten Besoldungsreport fest, dass die Beamtenbesoldung in einzelnen Besoldungsgruppen um mehr als 18 % auseinander liegt.

Dies ist nicht nur auf Länderebene der Fall, sondern auch bei der Bundesbesoldung hat sich in den Besoldungsrunden der vergangenen Jahre durch die nicht vollständige Übertragung der Tarifergebnisse mittlerweile eine Lücke aufgetan. Demzufolge fordern die Gewerkschaften bei jeder Tarifrunde die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtenbesoldung, die für die Bundesbesoldung auch direkt nach Erreichen des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst (Bund und Gemeinden) von Bundesinnenminister de Maizière angekündigt wurde.

Eine weitere Forderung des DGB bezieht sich auf die Absenkung der Wochenarbeitszeit, um auch dort wieder eine Angleichung an das Tarifniveau zu erzielen1. Im Jahr 2006 war die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes von 38,5 auf 41 Stunden angehoben worden, mit dem Ziel, rund 4 % der Stellen einsparen zu können. Obwohl dieses Ziel bereits Mitte 2012 erreicht wurde, besteht die erhöhte Wochenarbeitszeit bis heute. Dadurch fällt die Besoldungserhöhung selbst bei zeit- und inhaltsgleicher Übertragung des Tarifergebnisses faktisch geringer aus.

Am 14. Mai fand auf Einladung des Bundesinnenministeriums ein offizielles Beteiligungs­gespräch mit den zuständigen Gewerkschaften und Verbänden über den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG) statt. Der Entwurf sieht unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses zur Angleichung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse folgende Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge vor:

  • Lineare Anhebung mit Verminderung um jeweils 0,2 Prozentpunkte Versorgungsrücklage zum 1. März 2014 um 2,8 % (bzw. mindestens um einen Prozentsatz, der einem Sockelbetrag von 90 € entspricht) und zum 1. März 2015 um 2,2 %.
  • Erhöhung der Anwärterbezüge zum 1. März 2014 um 40 € und zum 1. März 2015 um 20 €.

Die Gewerkschaften begrüßten den Gesetzentwurf ausdrücklich. Da eine Arbeitsentlastung der Beamtinnen und Beamten z. B. in Form einer Herabsetzung der Wochenarbeitszeit nicht Teil des Gesetzentwurfes ist, regte ver.di an, im Rahmen eines Fachgesprächs spezifische Regelungen für das Dienstrecht des Bundes zu erörtern. Ein solches Gespräch sagte das Bundesinnenministerium auch für die Zukunft zu.

Der Gesetzentwurf wurde am 28. Mai vom Bundeskabinett beraten und schlussendlich verabschiedete der Bundestag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 am 9. Oktober in 2. und 3. Lesung. Eine Anpassung des Urlaubsrechts auf 30 Tage für alle Beamtinnen und Beamte des Bundes (bisher gab es nach Altersstaffelung 29/30 Urlaubstage) fand am 19. November mit dem Bundeskabinettsbeschluss der 14. Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) statt.

Grundsätzlich sind die Gewerkschaften mit der Umsetzung des Tarifergebnisses für die Besoldungsrunde 2014/2015 zufrieden, es bleiben jedoch die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung bzw. Arbeitsentlastung und einer Diskussion über die weitere Gestaltung der Versorgungsrücklage für die kommenden Besoldungsrunden.

 


1 So betrug die Wochenarbeitszeit beim öffentlichen Dienst Bund, Länder und Gemeinden (West) im Jahr 2013 39,2 Wochenstunden. Die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf Länderebene liegt bei einem Großteil der Bundesländer bei 40 Stunden, mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein (jeweils 41 Stunden) und Hessen (42 Stunden).

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Tarifrunde 2014: Beamtenbesoldung

Seit mit der Föderalismusreform von 2006 die Gesetzgebungskompetenz u. a. für das Besoldungsrecht für Landes- und Kommunalbeamte auf die Bundesländer übergegangen ist, zeichnet sich ein dauerhaftes Abweisen vom ursprünglichen Grundsatz "Besoldung folgt Tarif" ab. So stellt der DGB in seinem im März 2014 vorgestellten Besoldungsreport fest, dass die Beamtenbesoldung in einzelnen Besoldungsgruppen um mehr als 18 % auseinander liegt.

Dies ist nicht nur auf Länderebene der Fall, sondern auch bei der Bundesbesoldung hat sich in den Besoldungsrunden der vergangenen Jahre durch die nicht vollständige Übertragung der Tarifergebnisse mittlerweile eine Lücke aufgetan. Demzufolge fordern die Gewerkschaften bei jeder Tarifrunde die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtenbesoldung, die für die Bundesbesoldung auch direkt nach Erreichen des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst (Bund und Gemeinden) von Bundesinnenminister de Maizière angekündigt wurde.

Eine weitere Forderung des DGB bezieht sich auf die Absenkung der Wochenarbeitszeit, um auch dort wieder eine Angleichung an das Tarifniveau zu erzielen1. Im Jahr 2006 war die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes von 38,5 auf 41 Stunden angehoben worden, mit dem Ziel, rund 4 % der Stellen einsparen zu können. Obwohl dieses Ziel bereits Mitte 2012 erreicht wurde, besteht die erhöhte Wochenarbeitszeit bis heute. Dadurch fällt die Besoldungserhöhung selbst bei zeit- und inhaltsgleicher Übertragung des Tarifergebnisses faktisch geringer aus.

Am 14. Mai fand auf Einladung des Bundesinnenministeriums ein offizielles Beteiligungs­gespräch mit den zuständigen Gewerkschaften und Verbänden über den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG) statt. Der Entwurf sieht unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses zur Angleichung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse folgende Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge vor:

  • Lineare Anhebung mit Verminderung um jeweils 0,2 Prozentpunkte Versorgungsrücklage zum 1. März 2014 um 2,8 % (bzw. mindestens um einen Prozentsatz, der einem Sockelbetrag von 90 € entspricht) und zum 1. März 2015 um 2,2 %.
  • Erhöhung der Anwärterbezüge zum 1. März 2014 um 40 € und zum 1. März 2015 um 20 €. 

Die Gewerkschaften begrüßten den Gesetzentwurf ausdrücklich. Da eine Arbeitsentlastung der Beamtinnen und Beamten z. B. in Form einer Herabsetzung der Wochenarbeitszeit nicht Teil des Gesetzentwurfes ist, regte ver.di an, im Rahmen eines Fachgesprächs spezifische Regelungen für das Dienstrecht des Bundes zu erörtern. Ein solches Gespräch sagte das Bundesinnenministerium auch für die Zukunft zu. 

Der Gesetzentwurf wurde am 28. Mai vom Bundeskabinett beraten und schlussendlich verabschiedete der Bundestag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 am 9. Oktober in 2. und 3. Lesung. Eine Anpassung des Urlaubsrechts auf 30 Tage für alle Beamtinnen und Beamte des Bundes (bisher gab es nach Altersstaffelung 29/30 Urlaubstage) fand am 19. November mit dem Bundeskabinettsbeschluss der 14. Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) statt.

Grundsätzlich sind die Gewerkschaften mit der Umsetzung des Tarifergebnisses für die Besoldungsrunde 2014/2015 zufrieden, es bleiben jedoch die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung bzw. Arbeitsentlastung und einer Diskussion über die weitere Gestaltung der Versorgungsrücklage für die kommenden Besoldungsrunden.

 

1 So betrug die Wochenarbeitszeit beim öffentlichen Dienst Bund, Länder und Gemeinden (West) im Jahr 2013 39,2 Wochenstunden. Die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf Länderebene liegt bei einem Großteil der Bundesländer bei 40 Stunden, mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein (jeweils 41 Stunden) und Hessen (42 Stunden). 

Quelle: WSI Tarifpolitischer Jahresbericht 2014

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