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Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2006: Allgemeinverbindlichkeit, Entsendegesetz, Kombi- und Mindestlohn

Die politische Auseinandersetzung um die bessere Sicherung von Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen wurde auch im vergangenen Jahr weitergeführt.

Nach der Bundestagswahl im Herbst 2005 hatte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD vereinbart, ein "Kombi-Lohn-Modell" zu prüfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die "Löhne nicht in den Bereich der Sittenwidrigkeit heruntergedrückt" werden können, aber andererseits Menschen "mehr als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung mit niedrigen Einkommen" erhalten.

Dabei sollen auch die Bezüge zu den Themen Entsendegesetz und Mindestlohn sowie die Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie berücksichtigt werden (Koalitionsvertrag 2005, 24 f.). Bundesarbeitminister Franz Müntefering hatte zunächst für den Herbst ein Gesamtkonzept zu diesem Komplex angekündigt, doch dazu und zu einer politischen Entscheidung der Regierung oder des Gesetzgebers ist es nicht gekommen. Ende Januar 2007 sollte ein entsprechender Vorschlag unterbreitet werden.

Allgemeinverbindlicherklärung und Arbeitnehmerentsendegesetz

Das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) hat in Deutschland - auch im internationalen Vergleich - nur eine geringe Bedeutung. Überdies hat sich der rückläufige Trend bei der Nutzung von Allgemeinverbindlicherklärungen auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. Anfang 2006 waren nur noch 446 Tarifverträge allgemeinverbindlich erklärt (s. Tabelle 6), darunter 232 Ursprungs- und 216 Änderungs- und Ergänzungstarifverträge. Dies bedeutet seit Mitte der 1990er Jahre einen Rückgang um rund 30 %. Bezogen auf die gültigen Ursprungstarifverträge sind heute nur rund 1,5 % der Tarifverträge allgemeinverbindlich.

Tabelle 6: Allgemeinverbindliche Tarifverträge 1995 - 2006
 

Jahr * Gesamt Neu außer Kraft
1995 627 136 192
1996 571 145 158
1997 558 140 110
1998 588 99 96
1999 591 102 142
2000 551 82 99
2001 534 59 51
2002 542 56 118
2003 480 50 54
2004 476 37 37
2005 475 19 30
2006 446 16 54

* jeweils Stand 1. Januar
Quelle: BMA-Tarifregister

Lediglich eine sehr geringe Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge bezieht sich direkt auf die Tariflöhne und -gehälter. Dies betrifft bei der klassischen AVE im Wesentlichen das Friseurgewerbe, das Wach- und Sicherheitsgewerbe und das Gebäudereinigerhandwerk. Hinzu kommen die über das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge über Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe, im Abbruchgewerbe, im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Dachdeckerhandwerk. Die in diesen Branchen festgelegten Mindestlöhne variieren zwischen 7,15 und 12,50 € (s. Übersicht 4).

Übersicht 4: Tarifliche Mindestlöhne
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz in €

 

Tarifgebiet Lohngruppe      
Bauhauptgewerbe    ab 1.9.06  ab 1.9.07  
Bundesgebiet West 1 Werker  10,30  10,40  
  2 Fachwerker  12,40  12,50  
Bundesgebiet Ost 1 Werker  8,90  9,00  
  2 Fachwerker  9,80  9,80  
Dachdeckerhandwerk    ab 1.1.06  ab 1.1.08  ab 1.1.09
West und Ost Helfer  10,00  10,20  10,40
Maler- und Lackierhandwerk    ab 1.4.05    
West ungelernter AN  7,85    
  Gesellen  10,73    
Ost ungelernter AN  7,15    
  Gesellen  9,37    
Abbruch- u. Abwrackgewerbe    ab 1.9.05    
West Hilfskraft  9,49    
  Fachwerker  11,60    
Ost Hilfskraft  8,80    
  Fachwerker  9,80    

Quelle: WSI-Tarifarchiv  Stand: 31.12.2006

Ein tariflicher Mindestlohn wurde auch für den Bereich der Zeitarbeit/Leiharbeit vereinbart. Nach langwierigen Verhandlungen einigte sich die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit mit dem Bundesverband Zeitarbeit/Personaldienstleistungen (BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auf einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für die Zeitarbeitsbranche. Als Mindestentgelt wurde ein Stundenlohn von 7,00 € (West) und 6,10 € (Ost) ab Juli 2006 vereinbart. Dieser Mindestlohn soll 2007 auf 7,15 € (6,22 € Ost) und in 2008 auf 7,31 € (6,36 € Ost) steigen. Zusätzlich wurden Regelungen zum Mindesturlaub und zum Urlaubsgeld getroffen. Dieser Tarifvertrag sollte zum 1.7.2006, frühestens jedoch mit dem Erlass einer Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Zeitarbeitsbranche.

Kombilöhne - Mindestlohn

Die Fronten in der Debatte haben sich nicht fundamental verschoben. In der Bundesregierung blieb die Skepsis gegenüber flächendeckenden Modellen für einen Kombilohn nach wie vor groß. Meinungsverschiedenheiten bestanden weiterhin in der Frage, ob und wie durch zielgruppenspezifische Maßnahmen die Eingliederung von Gruppen mit besonderen Vermittlungsproblemen erleichtert werden könnte. In Sachen einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn blieb die Union auf ihrem strikt ablehnenden Kurs. Innerhalb der SPD gab es dazu unterschiedliche Positionen. In einem Papier des SPD-Gewerkschaftsrates vom 21.9.2006 wird ein Konzept mit mehreren Elementen formuliert. Danach soll der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftsbereiche ausgeweitet werden, um hierdurch branchenbezogene Mindestlöhne zu ermöglichen. Um die Blockadehaltung der BDA und vieler Arbeitgeberverbände bei der Anwendung der Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz aufzubrechen, sollen (ggf. außerhalb des Tarifvertragsgesetzes) Regelungen geschaffen werden, die eine Allgemeinverbindlicherklärung leichter ermöglichen. Schließlich soll für Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt oder diese nicht greifen sowie für Branchen, in denen die Tarifentgelte ein bestimmtes Mindestniveau unterschreiten, ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden. Die Höhe soll vergleichbar zum Niveau der wichtigsten europäischen Nachbarländer festgelegt werden (vgl. Tabelle 7).


Tabelle 7: Gesetzliche Mindestlöhne in Europa 2007
 

 Land  €/Stunde  Anstieg 2006/2007 in %
 Luxemburg  9,08  4,5
 Irland  8,30  8,5
 Frankreich  8,27  3,0
 Niederlande  8,13  5,7
 Großbritannien  7,96  8,2
 Belgien  7,93  1,9
 DGB-Forderung  7,50  

Quelle: Eurostat, Berechnungen des WSI - Stand: Januar 2007

Die Kombilohndebatte wurde im Wesentlichen von zwei Modellen beeinflusst. Der Sachverständigenrat erstellte im Auftrag der Bundesregierung ein Gutachten, das im Kern vorsieht, den Anspruch auf Unterstützungsleistungen in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes II von einer Gegenleistung abhängig zu machen. Die Anreize für die Empfänger von ALG II zur Aufnahme einer regulären Arbeit sollen dahingehend verstärkt werden, dass bei einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt die Hälfte des Hinzuverdienstes (statt wie bisher ein Fünftel) beim Leistungsempfänger verbleibt. Im Gegenzug erfolgt allerdings eine Absenkung des ALG II-Regelsatzes für erwerbsfähige Leistungsempfänger in Höhe von 30 % (vgl. SVR-Gutachten 2006/2007, Ziff. 513 ff.).

Der zweite Vorschlag stammt vom SVR-Mitglied Peter Bofinger und dem IAB-Vizedirektor Ulrich Walwei. Sie schlugen ein am ALG II-Anspruch orientiertes abgabenfreies Mindesteinkommen bei Vollzeitbeschäftigung in Höhe von 750 € für Singles und 1.300 € für Paare vor. Die Umsetzung soll durch eine bedarfsorientierte Steuergutschrift erfolgen. Ergänzend soll ein Mindestlohn von 4,50 € je Stunde bei Beibehaltung des Regelsatzes für ALG II-Empfänger eingeführt werden (Bofinger u.a. 2006).

Von gewerkschaftlicher Seite wurde insbesondere das SVR-Modell abgelehnt. Aber auch das Bofinger/Walwei-Modell, das bei der SPD durchaus Anklang fand (Bremer Erklärung 2007) wurde teilweise sehr kritisch kommentiert. In einer Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird zwar anerkannt, dass die problematische Minijob-Subventionierung nach diesem Modell künftig entfallen soll, zugleich aber die "noch umfangreichere Subvention von Niedrigstlöhnen" durch eine negative Einkommensteuer scharf kritisiert (ver.di 2007). Der DGB hingegen setzt dagegen offenkundig auch auf eine "direkte oder indirekte Senkung der Sozialabgaben für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich" als Teil eines Konzepts für die Neuordnung des Niedriglohnsektors (Sommer 2007).

Auszug aus: Tarifpolitischer Jahresbericht 2006 des WSI-Tarifarchiv

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