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Tarifrunde 2023: Aktueller Überblick

Die DGB-Gewerkschaften verhandeln 2023 neue Vergütungstarifverträge für knapp elf Millionen Beschäftigte. Mehr zu den Verhandlungen in den einzelnen Bereichen auf dieser Seite.

Insgesamt verhandeln die DGB-Gewerkschaften im Jahr 2023 für knapp elf Millionen Beschäftigte neue Vergütungstarifverträge. Wann in welchem Bereich verhandelt wird, zeigt der tarifliche Kündigungsterminkalender des WSI. Alle Forderungen und Abschlüsse der Tarifrunde 2023 für wichtige Branchen hier auf einen Blick (pdf).

Die Tarifvertragsparteien des Bauhauptgewerbes haben sich außerhalb der Tarifrunde auf eine tarifvertragliche Inflationsprämie geeinigt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und sieht Zahlungen von je 500 € in 2023/2024 vor. Auszubildende erhalten je 150 € in den beiden Jahren. 

Am 28.02. fand die 1. Tarifverhandlung zwischen der Eisenbahnergewerkschaft (EVG) und der Deutschen Bahn statt und wurde mangels eines Angebotes der Deutschen Bahn abgebrochen.

Die EVG fordert 12,0 %, mind. 650 €/ Mon. bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Tarifverträge laufen Ende Februar aus.

Am 14.03. unterbreitete die Deutsche Bahn der EVG ein erstes Angebot. Es sieht u. a. einen „rechnerischen Bahnmindestlohn“ von 13 € ab August 2024, eine Steigerung der Löhne um insgesamt 5,0 % und Einmalzahlungen von insgesamt 2.500 € vor mit einer Laufzeit von 27 Monaten. Die bisherige Möglichkeit der Mitarbeiter, zwischen mehr Geld, Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung zu wählen, steht ebenso infrage wie bewährte Arbeitszeitmodelle. Auch längere Arbeitszeiten werden gefordert.

Die Mitglieder der Tarifkommission haben das Angebot des Konzerns abgelehnt, da die Voraussetzungen, in Verhandlungen zu treten nicht erfüllt wurden, wie z. B. das Thema Mindestlohn. Für Montag, den 27.03. hat die EVG die Beschäftigten zu Warnstreiks aufgerufen. Bis zur 2.  Verhandlungsrunde am 24./25.04. hat die Deutsche Bahn jetzt Gelegenheit, ein neues Angebot vorzulegen.

Ende November beschloss die ver.di-Tarifkommission die Tarifforderung für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG: eine Tarifsteigerung von 15 % sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und der Entgelte der Studierenden von 200  €/Mon. bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Sowohl der Auftakt der Tarifrunde am 06.01. als auch die zweite Verhandlung am 18./19.01. brachten keine Annäherung, so dass ver.di im Anschluss zu Warnstreiks aufrief, an denen sich bis unmittelbar vor der 3. Verhandlungsrunde rd. 100.000 Beschäftigte beteiligten. In der 3.  Runde vom 8. bis 10. Februar legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Dieses sah neben einer steuerfreien Inflationsausgleichs-Sonderzahlung (150/100 Euro monatlich in 2023/2024) zwei Festbetragserhöhungen zum 01.01.24 (150 €/Mon.) und 01.12.24 (190  €/Mon.) vor, bei einer Laufzeit vom 24 Monaten: Januar 2023 - Dezember 2024. Ver.di und die Tarif- kommission haben das Angebot der Deutschen Post insbesondere aufgrund der langen Laufzeit sowie der geringen Entgelterhöhung in 2024 abgelehnt, die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Urabstimmung über unbefristete Arbeitskampfmaßnahmen eingeleitet. In der Urabstimmung zwischen dem 20. Februar und 8. März votierten 85,9 % der ver.di-Mitglieder für die Ablehnung des Arbeitgeberangebotes und für unbefristete Streiks.

Am 10. und 11. März konnten ver.di und die Deutsche Post AG in der 4. Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis erzielen: für die Monate Januar bis April gibt es für alle Tarifbeschäftigten sowie für die Auszubildenden und dual Studierenden eine Inflationsausgleichszahlung von 1.020 €. Ab Mai 2023 bis März 2024 wird eine weitere Inflationsausgleichszahlung von 180 €/ Mon. gezahlt und ab April 2024 erfolgt dann eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von 340 €/ Mon. Außerdem erwirbt man künftig bereits nach 30 Tagen Tätigkeit einen Anspruch auf ein 13. Monatsentgelt (Weihnachtsgeld). Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2024. In einer von der Tarifkommission beschlossenen Urabstimmung soll in der Zeit vom 15. bis 30.März über die Annahme oder Verweigerung des Angebots abgestimmt werden. Die Tarifkommission empfiehlt ihren Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses.

Ver.di fordert für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel Nordrhein-Westfalen eine Erhöhung der Vergütung um 13,0%, mind. 400 € bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Außerdem wird eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Branchentarifverträge gefordert. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag läuft zum 30.04.2023 aus.

Für den 26.04. ist der erste Verhandlungstermin in Düsseldorf angesetzt.

Am 21.02. hat der IG Metall-Vorstand die Forderungen für das Kfz-Handwerk beschlossen. Danach sollen die Vergütungen um 8,5 % erhöht werden, verbunden mit einer sozialen Komponenten (z. B. in Form einer Inflationsausgleichsprämie), bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen überproportional angehoben werden. Die entsprechenden Tarifverträge wurden zum 31. März gekündigt.

Der Verhandlungsauftakt in der Branche in Niedersachsen am 14. März als auch die Verhandlung für die Tarifgebiete Ost am 16.03. blieben ohne Annäherung und Angebot. Die Verhandlungen gehen am 17. bzw. 28. April in die zweite Runde. Weiter geht es als nächstes mit den Verhandlungen für die Tarifgebiete Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen (alle am 22.03.), Baden-Württemberg (27.03.), Bayern (30.03.) und Hamburg (31.03.).

Die DGB-Tarifgemeinschaft hat am 8. November ihre Forderungen an die Arbeitgeberverbände BAP und iGZ übermittelt. Danach fordert sie die Entgeltgruppen 3 - 9 entsprechend der Entgeltgruppen 1 - 2b zu erhöhen (zur Beibehaltung des ursprünglichen Prozentgitters vor dem 1. Oktober 2022), bei einer Laufzeit bis zum 31.03.24.

Der erste Verhandlungstermin am 24.11. blieb ohne Ergebnis. Das Angebot der Arbeitgeberseite lag deutlich unter der aktuellen Inflationsrate und wurde von der DGB-Tarifgemeinschaft entschieden zurückgewiesen. Auch die 2. Runde am 14.12. brachte kein Ergebnis. Die Arbeitgeber waren nicht bereit ein verbessertes Angebot vorzulegen und lehnten es darüber hinaus ab, über eine Inflationsausgleichsprämie zu verhandeln.

Die 3. Tarifrunde am 13.01.23 ergab folgendes Ergebnis: nach 3 Nullmonaten (Januar - März) gibt es eine Entgelterhöhung von 7,7 % ab dem 01.04.23, gefolgt von einer Stufenerhöhung von 3,2 % ab Januar 2024, jeweils im Durchschnitt. Die Laufzeit beträgt 15 Monate bis zum 31.03.24. Das Verhandlungsergebnis steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 22.02.23.

Am 11. Oktober beschloss die ver.di Bundestarifkommission die Forderung nach einer Einkommenserhöhung von 10,5 %, mindestens 500 €/Monat, für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Bund und Kommunen. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 200 €/Monat angehoben werden und Ausgebildete unbefristet übernommen werden. Die Laufzeit soll jeweils 12 Monate betragen. Weiterhin wird die Verlängerung des Altersteilzeit-Tarifvertrages gefordert. Die Sicherung der Einkommen durch einen Inflationsausgleich, insbesondere für die Beschäftigten der unteren und mittleren Einkommensgruppen, steht für ver.di im Zentrum der Tarifrunde.

Ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit GdP, GEW und der IG BAU.

Der 1. Verhandlungstermin fand am 24. Januar statt und ist ohne Ergebnis oder Arbeitgeberangebot vertagt worden. Laut ver.di haben die Verhandlungen in einer sachlichen Atmosphäre stattgefunden. Jedoch würden sich die Beschäftigten nicht mit "warmen Worten" und dem Verweis auf die Kassenlage "abspeisen" lassen. Rund 335.000 Arbeitnehmer*innen hätten in einer Umfrage die Unterstützung der Gewerkschaftsforderungen deutlich gemacht. 

In der 2. Verhandlungsrunde am 22./23. Februar legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Es sieht Entgelterhöhungen von 3,0/2,0 ab 01.10.2023/01.06.2024 und Inflationsausgleichsprämien von 1.500/1.000 € im Mai 2023/Januar 2024 mit einer Laufzeit von 27 Monaten vor. Der 2. Runde waren viele bundesweite Warnstreiks und Aktionen mit mehreren Tausenden Teilnehmer*innen voraus gegangen.

Laut ver.di werden die Gewerkschaftsforderungen von den Arbeitgebern rundheraus abgelehnt. Besonders aber würde die Forderung nach einem Sockelbetrag von 500 € die kommunalen Arbeitgeber „in die Knie zwingen“. Auch wollten die Arbeitgeber für einzelne Beschäftigungsgruppen „Sonderopfer“.

Ver.di lehnte dieses Angebot u. a. ab, weil eine Inflationsausgleichsprämie im Gegensatz zum Sockelbetrag als soziale Komponente nicht nachhaltig sei, das Gesamtvolumen völlig unzureichend sei und die Laufzeit viel zu lang.

Vor der 3. Verhandlungsrunde am 27./28. März werden die Gewerkschaften nun zu weiteren, bundesweiten Warnstreiks aufrufen.

 

Am 12. Dezember beschloss die ver.di Tarifkommission die Forderung nach einer Einkommenserhöhung von 10,5 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie. Dabei orientiert sich die Tarifkommission in ihrer Diskussion am Ergebnis der Beschäftigtenbefragung, die sich überwiegend für eine Entgeltsteigerung in dieser Größenordnung ausgesprochen haben. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 150 €/Monat steigen und die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Am 31.01.23 laufen die aktuellen Tarifverträge aus.

Am 25. Januar ist in Berlin die erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Ver.di lehnte das Arbeitgeberangebot des Hauptverbandes Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) als völlig unzureichend ab.

Das Angebot sieht vor, dass die Löhne und Gehälter zum 01.10. bei einer Laufzeit von 27 Monaten um 4,1 % steigen sollen. Ebenso soll es eine Einmalzahlung in Form einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 € spätestens zum 30.06. und eine zweite Einmalzahlung in Höhe von 1.000 € in 2024 geben. Die Gewerkschaften monierten, dass dies für die Beschäftigten 8 Nullmonate bedeuten würde und die zwei Einmalzahlungen dies bei der langen Laufzeit nicht auffangen würde.

Auch die zweite Verhandlungsrunde am 16. Februar in Berlin ging ohne Ergebnis zu Ende. Der HPV präzisierte lediglich die beabsichtigten Auszahlungszeitpunkte der Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 € in 2023 und 2024. Für ver.di stand jedoch weiterhin eine tabellenwirksame Einkommenserhöhung an vorderster Stelle.

Von Warnstreiks begleitet, bracht die 3. Verhandlungsrunde am 7. März im Tarifkonflikt keinen Durchbruch. Der Hauptverband Papier und Kunststoffverarbeitung legte kein verbessertes Angebot vor und ver.di blieb bei seiner Forderung nach einer dauerhaft wirkenden Einkommenserhöhung.

Die vierte Verhandlung fand am 23. März statt und brachte kein neues Angebot der Arbeitgeberseite und damit auch kein Ergebnis. Zwar zeigte sich die Arbeitgeberseite bereit, über die Länge der Laufzeit und tabellenwirksame Tariferhöhungen zu verhandeln, allerdings wurde kein verbessertes Angebot vorgelegt.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 12. April statt.

 

Erstmals verhandelt die NGG für die Beschäftigten der Süßwarenindustrie bundesweit. Dabei wird eine Erhöhung der Entgeltgruppen A - E um 500€/Mon., für alle übrigen Entgeltgruppen 400 €/Mon. gefordert. Die Entgelttarifverträge haben regional unterschiedliche Laufzeiten, spätestens bis zum 31.11.2023.

Parallel laufen die Verhandlungen zu einem neuen Entgeltrahmentarifvertag.

Für April ist eine erste Verhandlungsrunde geplant.

Der Vorstand der IG Metall hat für die Tarifrunde 2023 am 16. Januar beschlossen, eine Anhebung der Löhne und Gehälter für die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie um 8,0 %, mindestens 200 €/Monat, zu fordern. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Die Bedingungen der tariflichen Altersteilzeit sollen verbessert werden.

Die 1. Verhandlung fand am 7. Februar in Frankfurt am Main statt und blieb ergebnislos. Ein Angebot der Arbeitgeber blieb aus. Ende Februar läuft die Friedenspflicht aus und in den Betrieben laufen bereits Planungen zu Aktionen und Warnstreiks.

Die 2. Verhandlung fand begleitet von einer Kundgebung am 28. Februar in Ingolstadt statt, in deren Verlauf der Arbeitgeberverband ein erstes Angebot vorlegte: 8 Nullmonate (März bis Oktober 2023), 3,25 % ab November 2023, weitere 2,5 % ab Oktober 2024, Laufzeit 27 Monate bis Mai 2025. Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in zwei Raten: April 2023 1.000 € und April 2024 500 €, die auf bisher schon gezahlte Inflationsausgleichszahlungen anrechenbar sind. Ohne konkrete Ausgestaltung enthielt das Angebot auch noch eine Öffnungsklausel für wirtschaftlich nicht gut aufgestellte Unternehmen. Die Arbeitgeber lehnten die Verlängerung der Altersteilzeit ab und die Forderung nach einem Mindestbetrag von 200 € fehlte in dem Angebot.

Das Angebot wurde von der IG Metall abgelehnt.

In der dritten Tarifverhandlung am 15. März in Kaarst hat der Arbeitgeber nur ein geringfügig verbessertes Angebot vorgelegt: 4 Prozent ab Oktober und 2,5 Prozent ab Oktober 2024 mit einer Laufzeit von 26 Monaten. Das Angebot einer Inflationsausgleichsprämie bleibt unverändert, die Altersteilzeit und der geforderte Mindestbetrag von 200 Euro sind weiterhin kein Bestandteil des Angebots. Die ver.di-Tarifkommission blieb allerdings bei ihrer Forderung nach einer langfristig wirkenden Tabellensteigerung, da die Inflationsprämie nur kurzfristig „mehr Geld im Portemonnaie bedeutet, aber dauerhaft zu Einkommensverlusten führt“. Die Verhandlung wurde ohne Ergebnis beendet.

Ver.di fordert die Beschäftigten auf, die Warnstreiks fortzusetzen. Am 31. März findet die nächste Tarifverhandlung statt.

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