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WSI Verteilungsmonitor

WSI Verteilungsmonitor: Fachbegriffe der Verteilungsforschung

Fachbegriffe der Verteilungsforschung

Äquivalenzeinkommen: siehe bedarfsgewichtetes Einkommen

Die Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten.

Die Armutsquote ist der Anteil von Personen an der Gesamtbevölkerung, deren Einkommen unterhalb der 60 Prozent-Armutsgrenze liegt.

Das bedarfsgewichtete Einkommen, auch als Äquivalenzeinkommen bezeichnet, wird herangezogen, um die Einkommen unterschiedlich großer Haushalte vergleichbar zu machen. Dabei wird berücksichtigt, dass größere Haushalte zwar einen höheren Bedarf an Wohnraum, Lebensmitteln, Kleidung etc. haben, dass in bestimmten Lebensbereichen jedoch auch, z.B. durch die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad, gemeinsame Versicherungen etc., geringere Pro-Kopf-Kosten anfallen als in einem Ein-Personen-Haushalt. Zudem wird davon ausgegangen, dass jüngere Kinder einen geringeren Bedarf als Erwachsene haben. Das Äquivalenzeinkommen ergibt sich aus der Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder, welche anschließend durch einen Wert dividiert wird, der üblicherweise anhand der „neuen OECD-Äquivalenzskala“ bestimmt wird. Der ersten erwachsenen Person im Haushalt wird der Gewichtungsfaktor 1 zugewiesen. Um die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens zu berücksichtigen, erhalten weitere Personen ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5. Kindern unter 14 Jahren wird ein Gewicht von 0,3 zugewiesen. Das Haushaltseinkommen einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren würde demnach durch den Wert 2,1 dividiert werden. 

Das Bruttoeinkommen errechnet sich aus den Gesamteinkünften aller Mitglieder eines Haushaltes vor Steuern und Sozialabgaben. Zu den Einkünften zählen u.a. das Arbeitnehmerentgelt, Unternehmens- und Vermögenseinkommen sowie Mietersparnisse durch selbst genutztes Wohneigentum. 

Als einkommensarm gelten Personen, deren bedarfsgewichtetes Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, d.h. weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten beträgt. Dabei handelt es sich um ein relatives Armutsmaß, da es sich – in Abgrenzung zur absoluten Armut – am üblichen Lebensstandard einer Gesellschaft orientiert und nicht durch das Unterschreiten des absoluten Existenzminimums gekennzeichnet ist. 

Als einkommensreich gelten Personen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen oberhalb der Reichtumsgrenze liegt, d.h. mehr als 200 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten beträgt. Relativer Einkommensreichtum beschreibt somit ein deutliches Überschreiten des durchschnittlichen Lebensstandards. 

(ILO-Definition): Als erwerbstätig gelten alle Personen, die in der jeweiligen Berichtswoche mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen außerdem alle Personen, die z.B. aufgrund von Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend nicht gearbeitet haben. Als erwerbslos zählen alle Personen, die aktiv nach einer Tätigkeit suchen und innerhalb von zwei Wochen eine Arbeit aufnehmen könnten. Ob sie arbeitslos gemeldet sind, ist unerheblich. 

Die Erwerbstätigenquote bezeichnet den Anteil der Erwerbstätigen einer Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe. Als erwerbstätig gelten alle Personen, die in der jeweiligen Berichtswoche mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen außerdem alle Personen, die z.B. aufgrund von Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend nicht gearbeitet haben. 

Unter Gender Pay Gap versteht man den Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen. Zu unterscheiden ist zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap. Die Berechnung des "unbereinigten" Gender Pay Gap erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste (ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld o.ä.) wie folgt:
 

Bruttostundenverdienst der Männer – Bruttostundenverdienst der Frauen
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Bruttostundenverdienst der Männer

 
Mit der Formel erhält man den Anteil, den Frauen im Durchschnitt pro Stunde weniger verdienen als Männer. Durch Multiplikation mit 100 erhält man Angaben in Prozent, die in der Regel in Veröffentlichungen als Wert für den Gender Pay Gap genannt werden (ausführliche Informationen siehe WSI Genderdatenportal).

Im Gegensatz zum unbereinigten Gender Pay Gap beschreibt der bereinigte den Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen, der auch dann noch verbleibt, wenn weibliche und männliche Arbeitnehmer vergleichbare Berufserfahrungen, Qualifikationsniveaus und Berufe haben.

Der Gini-Koeffizient ist eine Maßzahl, die angibt, wie ungleich Vermögen oder Einkommen in einer Gesellschaft verteilt sind. Der Gini kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen. Dabei steht der Wert 0 für die völlige Gleichverteilung. In diesem Fall würde jede Person über exakt gleich viel Einkommen bzw. Vermögen verfügen. Der Wert 1 steht für extreme Ungleichverteilung, d.h. das gesamte Vermögen bzw. Einkommen wäre in den Händen einer einzigen Person konzentriert. 

Lohndrift bezeichnet die Differenz zwischen der Veränderungsrate des tatsächlichen Verdienstes (Bruttoverdienst oder Effektivlohn) und des Tariflohns. Fällt der Zuwachs des Effektivverdienstes (Bruttoverdienst) geringer aus als der Zuwachs der Tarifvergütung, spricht man von „negativer Lohndrift“, im umgekehrten Fall liegt eine „positive Lohndrift“ vor. 

Das Markteinkommen umfasst Einkommen aus Löhnen, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte sowie Mietersparnisse durch selbst genutztes Wohneigentum, ohne Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und Sozialtransfers. 

Materielle Deprivation beschreibt eine erzwungene Unterversorgung mit Alltagsgütern, die das Leben der betroffenen Personen oder Haushalte in besonderem Maße einschränkt. Als materiell depriviert gilt, wer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, sich mindestens vier der folgenden neun Güter zu leisten: 1) Rückzahlungen von Schulden und Krediten 2) angemessene Beheizung der Wohnung 3) unerwartete Ausgaben, 4) jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder einer vegetarischen Alternative, 5) einen einwöchigen Urlaub, 6) ein Auto, 7) eine Waschmaschine, 8) einen Fernseher oder 9) ein Telefon. 

Das mittlere Einkommen, auch Medianeinkommen genannt, ist der Wert, der genau in der Mitte liegt, wenn alle Einkommen aufsteigend geordnet werden.

Das Nettohaushaltseinkommen ergibt sich aus den Gesamteinkünften aller Mitglieder eines Haushaltes nach Steuern und Sozialabgaben. Zu diesen Einkünften zählen u.a. das Arbeitnehmerentgelt, Unternehmens- und Vermögenseinkommen sowie staatliche Transferzahlungen und Mietersparnisse durch selbst genutztes Wohneigentum.

Als Niedriglohn wird ein Arbeitsstundenlohn angesehen, der niedriger ist als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenlohns. Das ist der Wert, der genau in der Mitte liegt, wenn alle Stundenlöhne vom niedrigsten zum höchsten geordnet werden.

Die Reichtumsgrenze liegt bei 200 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten.

Der Ausdruck bezeichnet die in Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden vereinbarten Löhne und Gehälter. Neben der tariflichen Grundvergütung gibt es auch tarifliche Zulagen und Zuschläge (z.B. Zuschläge für Mehrarbeit, Schichtarbeit, Leistungszulagen). Einen rechtlichen Anspruch darauf haben nur die Mitglieder der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften. In vielen tarifgebundenen Betrieben erhalten jedoch auch die nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten die Tarifvergütung, weil die Arbeitgeber einen Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt vermeiden wollen.

Das verfügbare Einkommen gibt an, wie hoch das Einkommen eines Haushalts nach Steuern, Sozialabgaben und Sozialtransfers ist.

Die Reichtumsquote ist der Anteil von Personen an der Gesamtbevölkerung, deren Einkommen oberhalb der 200 Prozent-Reichtumsgrenze liegt. 

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