In Deutschland gibt es knapp 7,1 Mio. Beschäftigte, die einen 450-Euro-Minijob haben. 4,15 Mio. von ihnen üben keine weitere Erwerbstätigkeit aus. Die Karte zeigt Daten nach Kreisen und Geschlecht für die Jahre 2017 bis 2021.
Über drei Mio. Erwerbstätige üben im Nebenerwerb einen Minijob aus. Die Verteilung auf die Geschlechter ist ausgeglichener als bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die regionalen Unterschiede sind jedoch beachtlich.
Im zweiten Quartal 2021 erfolgten 42,4 % der Einstellungen befristet. Frauen sind etwas häufiger betroffen. Die Anteile in Ost und West sind ungefähr gleich, aber die Unterschiede zwischen den Kreisen sind massiv - das gilt auch für 2020 und 2019.
Mitte 2021 waren rund 798 Tsd. Beschäftigte mit Wohnsitz in Deutschland in der Leiharbeit tätig. Die Karte bietet zum Vergleich auch Informationen für die Vorjahre ab 2015.
Im Jahr 2020 waren 4,7 % der Erwerbstätigen Solo-Selbstständige. Wie die Karte zeigt, ist die Solo-Selbstständigkeit über die Bundesländer recht gleichmäßig verbreitet. In Berlin ist der Anteil mit 10,5 % jedoch besonders hoch.
Die Arbeitnehmer/innen haben in der Bundesrepublik im Jahr 2019 im Durchschnitt rund 1.330 Stunden gearbeitet. Die Spannweite zwischen den Kreisen ist enorm - das gilt auch für die Jahre 2016 bis 2018.
Die Karte zeigt die mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe am Arbeitsort für die Jahre 2016 bis 2020 in den Kreisen der Bundesrepublik.
Vollzeitjob für wenig Geld: 19 Prozent der Ganztagsbeschäftigten haben 2020 weniger als 2284 Euro brutto verdient. Besonders betroffen sind Frauen und Beschäftigte im Osten. Eine Auswertung von Daten nach Kreisen, Geschlecht und Wirtschaftszweigen
2010 waren 44 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat beschäftigt. Im Jahr 2017 galt dies nur noch für 39 Prozent. Der Rückgang kann im Wesentlichen auf die Betriebe mittlerer Größe zurückgeführt werden.
Etwa die Hälfte der befragten Betriebsräte gibt an, dass sie von ihrem Arbeitgeber nie in ihrer Betriebsratstätigkeit behindert werden. In etwa jedem zehnten Betrieb kommt es jedoch zu häufigen Behinderungen.
An den beiden Top-Problemen, mit denen sich Beschäftigte an den Betriebsrat wenden, zeigt sich, dass der Betriebsrat immer auch vor allem ein Vermittler bei Konflikten zwischen Personen ist. Dies gilt einerseits für Konflikte zwischen direkten Kollegen (75 Prozent). Es gilt aber in noch deutlicherem Ausmaß für Probleme, die mit Vorgesetzten auftreten.
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