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Datenbank Tarifabschlüsse Tarifarchiv

Tarifrunde 2012: Abschlüsse

Bankgewerbe (ohne Genossenschaftsbanken), 245 600 AN (ver.di)

  • Entgelt: 350 € Pauschale insg. für März – Juni, 2,9 % ab 01.07.12, 2,5 % Stufenerhöhung ab 01.07.13, Laufzeit: 26 Monate bis 30.04.14.
  • Sonstiges: Verlängerung des Vorruhestands-TV bis 30.04.14; Vereinbarungen zum BeraterInnen und Gesundheitsschutz sowie Regelungen zu einer Ausbildungsinitiative, Maßregelungsverbot.

Chemische Industrie, alle regionalen West-Bereiche, Bundesgebiet Ost, 
550 000 AN (IG BCE)

Entgelt: Nach jeweils einem Nullmonat 4,5 %, regional unterschiedlich ab 01.07., 01.08. und 01.09.12 für 18 Monate. Wiederinkraftsetzung der Regelungen über Einstellungstarifsätze. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 50 € monatlich. Laufzeit: bis 31.12.13, 31.01. und 28.02.14.

Arbeitszeit/Demografie: Weiterentwicklung des TV „Lebensarbeitszeit und Demografie“, u. a. durch Aufstockung der Mittel des Demografie-Fonds durch die Arbeitgeber mit 200 €/Jahr pro Beschäftigten für 2013 bis 2015, z.B. zur Einführung einer 4-Tage-Woche für Ältere und besserer Nutzung von Altersteil und -freizeit. Einführung eines Demografie-Korridors mit einer Wochenarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden; abweichende Umsetzung für den Tarifbereich Ost.

128 000 AN (ver.di)

  • Entgelt: 400 € Pauschale insg. für Januar bis März, 4,0 % (Ausz. 50 € ab 01.01.12) ab 01.04.12, Laufzeit bis 31.03.13.

Deutsche Telekom AG Schlichtungsergebnis: 

  • Entgelt: nach 3 Nullmonaten (Februar - April) 2,3 % ab 01.05.12, 2,1 % Stufenerhöhung ab 01.01.13, 2,1 % weitere Stufenerhöhung ab 01.08.13, Auszubildende: 20/40 € in den technischen/kaufmännischen Ausbildungsberufen ab 01.06.12 und 01.06.13 (damit Angleichung der unterschiedlichen Vergütung in den Ausbildungsberufen), Laufzeit bis 31.01.14. 
  • Sonstiges: Empfehlung zur Vereinbarung eines einheitlichen Systems zum variablen Entgelt bei einer individuellen Sicherung der variablen Vergütung von 95 %.

Deutsche Telekom Servicegesellschaften (DTT, DTTS, DTKS): 

  • Entgelt: nach 3 Nullmonaten (Februar - April) 2,3 % ab 01.05.12 (abweichend: AN der beiden unteren Entgeltgruppen 3,0 % bzw. AN mit Entgelt-Absenkung aus der Tarifeinigung Technikzentren 2008 3,6 %, jew. ab 01.02.12), 2,1 % Stufenerhöhung ab 01.01.13, 2,1 % weitere Stufenerhöhung ab 01.08.13, 400 € zusätzliche Einmalzahlung für im Rahmen der Beschäftigungsbrücke beschäftigte Ausgebildete im Zeitraum 01.05. - 31.12.12 (ohne DTKS), Laufzeit bis 31.01.14. 
  • Sonstiges: individuelle Absicherung des variablen Anteils des Jahreszielentgelts sowie stufenweise Einführung einer monatlichen, gesicherten Auszahlung eines Anteils der variablen Vergütung.

Energiewirtschaft Nordrhein-Westfalen (GWE-Bereich), 9 000 AN (IG BCE, ver.di)

  • Entgelt: 2,95 %, Laufzeit bis bis 31.10.13.

Hotel- und Gaststättengewerbe Nordrhein-Westfalen, 108 100 AN (NGG)

  • Entgelt: nach einem Nullmonat (Mai) 3,1 % ab 01.06.12, jew. 1,6 % Stufenerhöhung ab 01.02. und 01.09.13, strukturelle Anpassung der unteren Entgeltgruppe und stufenweise Anhebung auf den Mindestlohn von 8,50 €/Std. ab 01.09.13, Laufzeit bis 30.04.14.

Kautschukindustrie, 40 900 AN (IG BCE)

  • Leiharbeit/Zeitarbeit:  (unter Vorbehalt der Erklärungsfrist bis 15.09.12)nach Beschäftigungszeit gestaffelte Branchenzuschläge ab 01.01.13 für im Bereich der Kautschukindustrie eingesetzte Leiharbeit-AN zwischen 4 bis 16/3 bis 10/4 bis 16 % in den Lohngruppen 1 und 2/3 und 4 bis 6 der BZA/iGZ-DGB-Tarifverträge, Laufzeit bis 31.12.17.

 

Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg, 46 600 Arb./Ang. (IGM/ver.di) 

  • Lohn, Gehalt: nach 1 Nullmonat (Mai), 4,0 % ab 01.06.12, Laufzeit bis 31.05.13 
  • Leiharbeit: Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel zur Vereinbarung einer Regelung zur Begrenzung und zum Einsatz von Leiharbeit. 
  • Auszubildende: grundsätzliche Übernahme Ausgebildeter für 12 Monate 

Nordrhein-Westfalen, 65 300 AN (IGM) 

  • Entgelt: 3,8 % (Ausz.: 10,0 %, 10/15 € zusätzliche Anhebung je nach Ausbildungsjahr) ab 01.06.12, 125 € zusätzliche Einmalzahlung, Laufzeit: 12 Monate bis 31.05.13. 
  • Sonstiges: Gesprächsverpflichtung zur Regelung der Übernahme Ausgebildeter bis Ende 2012.

Erklärungsfrist: 26.06.12

Metall- und Elektroindustrie, 3 317 300 AN (IG Metall)

  • Leiharbeit: Branchenzuschlag für Leiharbeitskräfte in Entleihbetrieben der Metall- und Elektroindustrie ab 01.11.12 in Höhe von 15/20/30/45/50 % nach 6 Wochen/3/5/7/9 Monaten Einsatzdauer auf Basis der Vergütungen der BZA/iGZ-DGB-Tarifverträge, Anspruch auf bessere betriebliche Regelungen im Entleihbetrieb, Laufzeit bis 31.12.17. 

Erklärungsfrist: 30.06.12

Baden-Württemberg, 840 300 AN (IG Metall) 
Pilotabschluss mit Übernahmeempfehlung von IG Metall-Vorstand und Gesamtmetall zur Übernahme des Ergebnisses in den anderen Tarifgebieten unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten

  • Entgelt: nach einem Nullmonat (April) 4,3 % ab 01.05.12, Laufzeit bis 30.04.13. 
  • Leiharbeit: Rahmenbedingungen für den Einsatz von Leiharbeitskräften, u. a. Stärkung der Mitbestimmungs- und Informationsrechte des BR sowie der Möglichkeit zur Vereinbarung einer freiwilligen BV mit Regelungen zum Leiharbeitseinsatz und zur Ausgestaltung der betrieblichen Flexibilität; 
  • Auszubildende: grundsätzlich unbefristete Übernahme Ausgebildeter ab 01.01.13; Erklärung der TV-Parteien zur Steigerung, zumindest jedoch Beibehaltung der Ausbildungsplatzanzahl; Sozialpartnervereinbarung "Vom Einstieg zum Aufstieg" zur Stärkung des Fachkräftepotentials; TV Förderjahr zur Förderung der Ausbildungsreife mit dem Ziel zur Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis; 
  • Sonstiges: Wegfall der 4-wöchigen Friedenspflicht für die Verhandlung über die Vergütungen in der Tarifrunde 2013; Maßregelungsklausel. 

Erklärungsfrist: 11.06.12

Öffentlicher Dienst Bund und Gemeinden, Versorgungsunternehmen (TV-V), Nahverkehrsbetriebe Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen (TV-N), 1 334 100 AN (ver.di) 

  • Entgelt: 3,5 % ab 01.03.12, 1,4 % Stufenerhöhung ab 01.01.13, 1,4 % Stufenerhöhung ab 01.08.13, Laufzeit bis 28.02.14. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 50 € ab 01.03.12, um weitere 40 € ab 01.08.13; Sonderzahlung in 2012 von 600/200 €, gestaffelt nach Anzahl der Passagiere, für AN an Flughäfen
  • Urlaub: Bund und Gemeinden: von 26 bis 30 Arbeitstagen, gestaffelt nach Lebensjahren, auf 29/30 Arbeitstage für alle AN/ AN ab 55. Lebensjahr ab 2013 mit Besitzstandssicherung.Sonstiges: befristete Übernahme von Ausgebildeten für 12 Mon. sofern nicht personen-, verhaltens-, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen; bei entsprechender Bewährung Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. 

Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie, 65.100 Arb./Ang. (ver.di) 
unter Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis 21.09.12:

  • Lohn, Gehalt: nach 2 Nullmonaten (September, Oktober) 3,1 %, ab 01.11.12, 
  • 3,0 % Stufenerhöhung ab 01.11.13, Laufzeit: 24 Monate bis 31.08.14.

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Textil- und Bekleidungsindustrie, West, 81.500 Arb./Ang. (IGM)

  • Lohn u. Gehalt: nach zwei Nullmonaten (November und Dezember), 240 € Pauschale insg. für Januar bis April 2013, 3,0 % ab 01.05.13, 2,0 % Stufenerhöhung ab 01.06.14, 
  • Verschiebung um 4 Monate oder Wegfall der Pauschale bzw. Absenkung der 3%igen Erhöhung um 1 Prozentpunkt durch BV möglich, Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung als Voraussetzung, Verdoppelung der Pauschale bzw. Vorziehen der 3%igen Erhöhung um bis zu 6 Monate bei guter wirtschaftlicher Lage möglich, 
  • Laufzeit: 24 Monate bis 31.10.14.
  • Urlaubsgeld: Erhöhung um 3,0/2,0 % ab 2013/2014.

Erklärungsfrist: 07.12.2012

Volkswagen AG 95 000 AN (IG Metall) 

  • Entgelt: 4,3 % ab 01.06.12, Laufzeit bis 30.06.2013. 
  • Leiharbeit: Equal-Pay ab 10. Monat der Einsatzdauer, grundsätzliche Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach einer Einsatzdauer von längstens 36 Monaten, Möglichkeit zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. 
  • Sonstiges: jährliche Einmalzahlung von 200 € im Mai eines Kalenderjahres für Auszubildende und Studierende im Praxisverbund; 150 € einmaliger Lernmittelzuschuss zum Ausbildungsbeginn für Studierende im Praxisverbund; Verfahren zur möglichen Neugestaltung des Eingruppierungssystems zur Eingruppierung von Facharbeitern.

Erklärungsfrist: 13.06.12

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