Der Frauenanteil in deutschen Aufsichtsräten stieg im Zeitverlauf deutlich an, dennoch stellen Frauen weiterhin die Minderheit in den Aufsichtsräten. Weibliche Aufsichtsratsmitglieder werden dabei anteilig viel häufiger von der Seite der Arbeitnehmer/innen entsendet als ihre männlichen Kollegen.
Der Frauenanteil in deutschen Aufsichtsräten fällt im Jahr 2017 mit 27 Prozent fast dreimal so hoch aus wie noch knapp 10 Jahre zuvor. Dabei gilt auch 2017 weiterhin, dass die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder von den Anteilseigner/innen ins Gremium entsendet wird.
Für die Gesamtheit der Betriebe in Deutschland gilt damit, dass Frauen in den Betriebsräten – gemessen an ihrem Belegschaftsanteil – eher unterrepräsentiert sind, vor allem in frauendominierten Berufen.
Zwischen dem Frauenanteil in der Belegschaft und dem Frauenanteil im Betriebsrat besteht ein starker Zusammenhang:
In „frauendominierten“ Betrieben, d.h. dort wo Frauen mindestens 50 Prozent an der Belegschaft ausmachen, sind Frauen im Betriebsrat besonders stark unterrepräsentiert.
In den Chefetagen der privatwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland sind Frauen immer noch stark unterrepräsentiert, legt man als Maßstab den durchschnittlichen Frauenanteil an allen Beschäftigten zu Grunde.
Zum Jahresende 2019 zählen die acht DGB-Gewerkschaften fast sechs Millionen Mitglieder, davon stellen Frauen ein Drittel. In den einzelnen DGB-Gewerkschaften stellen die Frauen unterschiedliche Anteile an der Gesamtheit aller Mitglieder, insgesamt hat sich ihr Anteil an allen Mitgliedern leicht erhöht.
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