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Thorsten Schulten, 23.12.2020: Der Mindestlohn stabilisiert das Tarifvertragssystem im Niedriglohnsektor

WSI und IW haben in einem gemeinsamen Forschungsprojekt das Verhältnis von Mindestlohn und Tarifpolitik in neun Niedriglohnbranchen analysiert. Die Bilanz fällt weitgehend positiv aus.

Der Verweis auf die Tarifautonomie gehört in Deutschland seit jeher zu den wichtigsten Argumenten der Kritiker*innen eines gesetzlichen Mindestlohns. Dabei sind es nicht nur die Arbeitgeberverbände, die in den Debatten um den Mindestlohn plötzlich ihr Herz für das deutsche Tarifvertragssystem entdecken, sondern auch die eine oder andere Stimme aus den Gewerkschaften, die negative Auswirkungen auf die Tarifpolitik befürchtet.

Gemeinsames Forschungsprojekt von WSI und IW

Vor diesem Hintergrund hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Jahr 2019 ein gemeinsames Forschungsprojekt über die „Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns“ durchgeführt. Die Studie erfolgte im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und war Teil der durch das BMAS durchgeführten Evaluierung des Mindestlohngesetzes, so dass die Ergebnisse erst jetzt veröffentlicht werden konnten.

Im Mittelpunkt des Projektes stand die Analyse des Verhältnisses von Mindestlohn und Tarifpolitik in insgesamt neun Branchen, deren Beschäftigte größtenteils im Niedriglohnsektor arbeiten. Die Branchenfallstudien umfassten das Bäckerhandwerk, den Einzelhandel, die Fleischindustrie, das Friseurhandwerk, den Bereich Hotel- und Gaststätten, die Landwirtschaft, die Privaten Wach- und Sicherheitsdienste, die Post-, Kurier- und Expressdienste sowie die Systemgastronomie. Um die besondere Tarifsituation in Ostdeutschland zu berücksichtigen, wurden in Branchen mit regionalen Tarifverträgen jeweils ein west- und ein ostdeutsches Tarifgebiet (in der Regel Nordrhein-Westfalen und Berlin/Brandenburg) in die Analyse einbezogen.

Methodisch beruht die Untersuchung auf einem Mix von quantitativen und qualitativen Methoden: Zum einem wurden unter Rückgriff auf die Datenbestände des WSI-Tarifarchivs die Tarifverträge und die dazu gehörenden Entgelttabellen der genannten Branchen für den Zeitraum 2010 bis 2019 ausgewertet. Damit konnte die Entwicklung sowohl der untersten Tarifgruppen als auch der gesamten Tarifstruktur in den Jahren vor und nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns nachgezeichnet werden. Darüber hinaus wurden in allen Branchen leitfadengestützte Experteninterviews mit Vertreter*innen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden durchgeführt sowie in einigen Branchen zusätzlich noch Gruppenworkshops mit den regionalen Tarifkommissionen beider Seiten organisiert. Sowohl für das Forschungsdesign als auch für den Feldzugang erwies es sich dabei als ein großer Vorteil, dass das Projekt gemeinsam von einem „arbeitgebernahen“ und einem „gewerkschaftsnahen“ Institut mit seinen jeweils spezifischen Erfahrungen und Kontakten durchgeführt wurde.

Mindestlohn und Tarifpolitik aus gesamtwirtschaftlicher Sicht

Bei der Untersuchung des Verhältnisses von Mindestlohn und Tarifpolitik müssen insgesamt zwei Ebenen unterschieden werden. Zum einen geht es um die gesamtwirtschaftliche Ebene, wo der Einfluss des Mindestlohns sehr gering ausfällt, da er die meisten Tariflöhne gar nicht tangierte. Zum anderen gibt es jedoch auch eine Reihe von Niedriglohnbranchen, wo die untersten Tariflöhne nahe am oder sogar unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen und damit unmittelbar von der Mindestlohnentwicklung beeinflusst werden.

Zur Analyse der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Mindestlohns hat das BMAS beim Statistischen Bundesamt eine Sonderauswertung in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis gelangt, dass im Jahr 2014 gerade einmal in drei Prozent aller Tarifverträge Lohngruppen mit einem Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro (dem Einstiegswert des gesetzlichen Mindestlohns) existierten, so dass „in der deutschen Tariflandschaft kein großer Handlungsbedarf bei Mindestlohneinführung bestand“ (Destatis 2020: S. 11). Auch die Erhöhungen des Mindestlohns haben daran bislang nichts verändert. So lag der Prozentsatz der vom Mindestlohn betroffenen Tarifverträge im Jahr 2018 sogar nur noch bei einem Prozent (ebenda: S. 12).

Auch das WSI-Tarifarchiv hat in den letzten Jahren regelmäßig Analysen dazu vorgelegt, wie viele tarifvertragliche Lohngruppen durch den Mindestlohn tangiert werden (siehe Abbildung). Demnach lagen bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 noch etwas über sechs Prozent aller tarifvertraglichen Lohngruppen unterhalb des damaligen Mindestlohnniveaus von 8,50 Euro. Auffällig ist hierbei, dass schon in den Jahren zuvor der Anteil der Tariflöhne unter 8,50 Euro merklich zurückgegangen war, was darauf hindeutet, dass der Mindestlohn schon vor seiner Einführung in einigen Branchen die Tariflohndynamik beeinflusst hat. Bei den Erhöhungen des Mindestlohns wurde hingegen in den letzten Jahren die Anzahl der davon tangierten tariflichen Lohngruppen immer kleiner. Die letzte Erhöhung im Januar 2020 war lediglich noch für vier Prozent der Lohngruppen relevant. Da zudem in vielen Tarifbranchen die unteren Lohngruppen eher unterdurchschnittlich besetzt sind, dürfte der Anteil der betroffenen Beschäftigten noch einmal geringer ausfallen.

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist der Einfluss des Mindestlohns auf die Tarifpolitik demnach bislang sehr gering: Es sind vor allem nicht-tarifgebundene Beschäftigte, die vom Mindestlohn profitieren. Dies könnte sich erst ändern, wenn es zu einer substanzielleren Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns käme. So lag im Januar 2020 nach Analysen des WSI-Tarifarchivs der Anteil der tariflichen Lohngruppen unterhalb von 12 Euro bei etwa 18 Prozent.

Mindestlohn und Tarifpolitik im Niedriglohnsektor

Während die Bedeutung des Mindestlohns für die Tarifpolitik aus gesamtwirtschaftlicher Sicht eher gering ausfällt, konnte für die meisten der im Projekt untersuchten Niedriglohnbranchen ein relativ deutlicher Einfluss nachgewiesen werden. So lagen einzelne Tarifgruppen bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns häufig noch unterhalb des Einstiegsbetrages von 8,50 Euro und mussten entsprechend angepasst werden, wenn sie nicht unter die ursprünglich im Mindestlohngesetz noch vorgesehene tarifliche Übergangslösung fielen. In einigen Branchen konnte auch bereits vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine deutlich stärkere Wachstumsdynamik bei den unteren Lohngruppen festgestellt werden. Hierbei nutzen insbesondere die Gewerkschaften die bereits auf dem DGB-Kongress im Jahre 2010 erhobene Forderung nach einem Mindestlohn von 8,50 Euro auch als normative Zielgröße für die Tarifverhandlungen.

Mit der Einführung des Mindestlohns und seiner Erhöhung lassen sich sowohl Stauchungs- als auch Spill-Over-Effekte auf die Tariflöhne feststellen. Während in einigen Branchen die unteren Lohngruppen deutlich aufgewertet und die Unterschiede zu den mittleren Gruppen erheblich verkleinert  wurden, wurde in anderen Branchen durch den Mindestlohn die gesamte Tariftabelle nach oben geschoben, so dass die Abstände zwischen den einzelnen Tarifgruppen mehr oder weniger gleich blieben.

Auf die Bereitschaft, überhaupt Tarifverhandlungen zu führen, hatte die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kaum Einfluss. Befürchtungen, dass Arbeitgeberverbände den Mindestlohn zum Anlass nehmen, um ganz aus der Tarifbindung auszusteigen, haben sich nicht bestätigt. In einigen Branchen hat sich im Gegenteil der gesetzliche Mindestlohn eher stabilisierend auf die Tarifvertragsbeziehungen ausgewirkt, indem er die Lohnkonkurrenz zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Unternehmen verringert hat. Insgesamt hat der gesetzliche Mindestlohn in den meisten der hier untersuchten Niedriglohnbranchen zu überdurchschnittlichen Tariflohnerhöhungen geführt und damit zu einer Aufwertung der entsprechenden Tätigkeitsfelder beigetragen.

Allerdings bewegen sich sowohl der gesetzliche Mindestlohn als auch die unteren Tariflöhne in einigen Niedriglohnbranchen nach wie vor auf einem Niveau, das weder armutsfest noch existenzsichernd ist. Vor diesem Hintergrund fordern die Gewerkschaften eine außerordentliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Obwohl eine solche Erhöhung deutlich stärkere Auswirkungen auf die Tarifpolitik haben dürfte, wurde diese Forderung von allen gewerkschaftlichen Tarifpolitiker*innen in den hier untersuchten Branchen unterstützt, die darin eine deutliche Chance sehen, ihre Tarifbranchen weiter aufzuwerten. Schon heute ist es den Gewerkschaften gelungen, in Branchen wie der Systemgastronomie oder dem Gebäudereinigerhandwerk die Dynamik der Mindestlohndiskussion auch tarifpolitisch zu nutzen, um überdurchschnittliche Erhöhungen der Tariflöhne durchzusetzen.

Zum Weiterlesen:

Reinhard Bispinck, Heiner Dribbusch, Christian Kestermann, Hagen Lesch, Malte Lübker, Helena Schneider, Christoph Schröder, Thorsten Schulten und Sandra Vogel (2020): Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), BMAS Forschungsbericht Nr. 562

Destatis (2020): Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Sonderauswertung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). BMAS Forschungsbericht Nr. 562/1

IG BAU (2020): Wir haben die 12 Euro geknackt! 700.000 Reinigungskräfte bekommen mehr Geld,   Pressemittelung 4.11.2020

Thorsten Schulten und Johannes Specht (2020): Tarifpolitik und Mindestlohn: Aktuelle Erfahrungen aus der Systemgastronomie. WSI Blog vom 15.06.2020

Sandra Schymura (2020): Beschäftigte und ihre Verdienste nach der zweiten Erhöhung des Mindestlohns, in: WISTA No.6, 58-67

 

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Autor

Prof. Dr. Thorsten Schulten, Leiter des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Honorarprofessor an der Universität Tübingen

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