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WSI GenderDatenPortal: Erwerbsarbeit: Leiharbeit 1991-2024

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Leiharbeit ist in Deutschland ein von Männern dominierter Beschäftigungsbereich (vgl. Grafik°1). Im Jahr 2024 waren in Deutschland 507.000 Männer und 215.000 Frauen als Leiharbeitnehmer*innen tätig. Das bedeutet: Frauen stellen aktuell rund 30 Prozent aller Leiharbeitnehmer*innen in Deutschland.

Im Jahr 2024 sind insgesamt 1,8 Prozent aller abhängig Beschäftigten Leiharbeitnehmer*innen (vgl. Tab.°2). Für Männer spielt Leiharbeit eine doppelt so große Rolle wie für Frauen: Im Jahr 2024 sind 2,5 Prozent aller abhängig beschäftigten Männer, aber nur 1,2 Prozent aller abhängig beschäftigten Frauen von Leiharbeit betroffen.

Innerhalb des Beobachtungszeitraums war Leiharbeit starken Veränderungen unterworfen. Die Zahl der Leiharbeitnehmer*innen stieg von 1991 (131.000 Beschäftigte) bis zum Jahr 2017 (1 Mio. Beschäftigte) fast um das Achtfache an, um dann bis 2024 erneut um fast ein Drittel abzunehmen (Grafik°1):

  • Zwischen 2003 und 2007 hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer*innen mehr als verdoppelt (Tab.°1). Hauptursache hierfür waren die umfassenden Veränderungen durch die Hartz-Reformen. (1)
  • Im Jahr 2009 brach die Beschäftigung im Bereich der Leiharbeit infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise stark ein. Männer waren stärker betroffen, so dass der Frauenanteil im Jahr 2009 zum ersten Mal auf rund 30 Prozent anstieg (vgl. Tab.°1).
  • Der deutliche Rückgang von Leiharbeit ab 2017 geht u.a. auf gesetzliche Regulierungen zurück, ab 2019 dann überwiegend auf konjunkturelle Entwicklungen sowie die Corona-Pandemie. (2)

Der Vergleich von Frauen und Männern über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg zeigt, dass Leiharbeit zwischen 1991 bis 2024 unter Frauen stärker zugenommen hat als unter Männern: Die Anzahl der Frauen in Leiharbeit hat sich in dieser Zeit von 26.000 auf 215.000 verachtfacht, während sich die Zahl der Männer von 106.000 auf 507.000 „nur“ verfünffacht hat. Frauen haben im Jahr 1991 rund 20 Prozent aller Leiharbeitskräfte gestellt, machen aber im Jahr 2024 rund 30 Prozent der Leiharbeitskräfte aus (vgl. Tab.°1).

Hintergrund: Der hohe Männeranteil in der Leiharbeit hing lange Zeit damit zusammen, dass Leiharbeit vor allem in den Produktionsberufen und den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen anzutreffen ist – wo jeweils deutlich mehr Männer als Frauen arbeiten. Seit der Jahrtausendwende nimmt Leiharbeit in Produktionsberufen allerdings erkennbar ab (v.a. in den Fertigungs- und fertigungstechnischen Berufen), genauso wie auch in den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (v.a. Verkehrs- und Logistikberufe). (3)

Im regionalen Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland zeigen sich überwiegend ähnliche Entwicklungen (Grafik°2):

  • In beiden Teilen Deutschlands ist ein kontinuierlicher Anstieg der Zahl von Leiharbeitnehmer*innen zwischen 2013 und 2017 sowie ein starker Rückgang in den Jahren danach festzustellen.
  • Frauen stellen aktuell sowohl in Westdeutschland (30 Prozent) als auch in Ostdeutschland (30 Prozent) fast ein Drittel aller Leiharbeitnehmer*innen (vgl. Tab.°3).
  • In Ostdeutschland fällt der Anteil der Leiharbeitnehmer*innen an allen Beschäftigten sowohl bei Frauen wie auch bei Männern jeweils geringfügig höher aus als in Westdeutschland (Grafik°4).

Arbeitsqualität und Zufriedenheit: Zum April 2017 traten bedeutende Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen waren: a) Die (Wieder-)Einführung einer Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten und b) die Verpflichtung, dass Leiharbeitnehmer*innen nach spätestens 9 Monaten grundsätzlich das gleiche Arbeitsentgelt wie Stammbeschäftigte erhalten. (4) Leiharbeit bleibt auch danach weiterhin gekennzeichnet durch hohe körperliche und umgebungsbezogene Arbeitsbelastungen, dennoch zeichnen sich seitdem Verbesserungen bei den Arbeitsanforderungen und der Zufriedenheit der Leiharbeitnehmer*innen ab:

  • Aktuell bewerten Leiharbeitnehmer*innen ihre Arbeitsanforderungen günstiger als im Jahr 2012 oder 2017. Auch die eigenen Ressourcen in der Arbeit werden aktuell deutlich günstiger bewertet als in den Jahren 2012 und 2017. (5)
  • Die Zufriedenheit mit der Leiharbeit hat sich ebenfalls zwischen 2012 und 2024 erhöht. Besonders stark gestiegen ist die Zufriedenheit mit dem Einkommen (von 41 Prozent auf 74 Prozent Zufriedene) sowie mit Art und Inhalt der Tätigkeit. Im Jahr 2024 sind 95 Prozent der Leiharbeitnehmer*innen (sehr) zufrieden mit ihrer Arbeit insgesamt – was u.a. den jüngeren tariflichen Regelungen zu Leiharbeit und den steigenden Mindestlöhnen geschuldet sein dürfte. (6) (7)

Im politischen Diskurs steht Leiharbeit dennoch unter sensibler Beobachtung, weil mit ihr weiterhin erhöhte Prekaritätsrisiken verbunden sind. (8) So erzielen vollzeitbeschäftigte Leiharbeitnehmer*innen im Jahr 2024 im Durchschnitt ein mittleres Bruttomonatsentgelt (2.558 Euro), welches – gemessen an den Medianlöhnen – rund ein Drittel niedriger ausfällt als das von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (4.013 Euro). (9) Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass Leiharbeit überdurchschnittlich häufig mit einer Tätigkeit mit niedrigem Anforderungsniveau einhergeht: Im Jahr 2024 werden 55 Prozent aller Leiharbeitnehmer*innen als Helfer*innen eingesetzt, im Durchschnitt aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind es nur 16 Prozent. (10) Aber selbst der um Geschlecht, Anforderungsniveau, Alter und Betriebsgröße bereinigte Pay Gap für Leiharbeitnehmer*innen beträgt 2024 immer noch 10 Prozent. (11) Leiharbeit kennzeichnet sich außerdem durch eine hohe Fluktuation und meist kurze Beschäftigungsdauer. Das Risiko für Leiharbeitnehmer*innen arbeitslos zu werden, ist etwa fünfmal so hoch wie im Branchendurchschnitt. (12) Schließlich scheint Leiharbeit auch die Partner*innenschaft zu belasten, da sich nicht verheiratete Paare deutlich häufiger trennen, wenn eine*r der beiden Partner*innen in Leiharbeit tätig ist. (13)

Umstritten sind auch die beschäftigungspolitischen Effekte der (reformierten) Leiharbeit, wie etwa die Frage, ob Leiharbeit den Übergang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung erleichtert und daher als sog. Sprungbrett in reguläre Beschäftigung gelten kann. Empirische Studien bestätigen teilweise, dass Leiharbeit zum Beschäftigungsaufbau beitragen kann. „Allerdings geht etwa die Hälfte dieser flexiblen Jobs auf Kosten der Beschäftigung in anderen Sektoren.“ (14) Einen generellen Sprungbretteffekt konnten ältere Studien nicht bestätigen. (15)

Hier zeichnen sich durch die gesetzlichen Änderungen seit 2017 gewisse Verbesserungen ab: Der Evaluationsbericht zur Reform des AÜG deutet darauf hin, dass nun mehr Leiharbeitnehmer*innen in reguläre Beschäftigung beim Entleihbetrieb wechseln oder anschließend anderswo in sozialversicherungspflichtige Arbeit gelangen als zuvor. (16)

Allerdings stellt Leiharbeit weiterhin eher keine Dauerbeschäftigungsform dar und auch die sog. Klebeeffekte (d.h. die langfristige Übernahme in den Entleihbetrieb) bzw. Sprungbretteffekte bleiben schwach. So sind 6 Monate nach Beendigung eines Leiharbeitsverhältnisses nur 30 Prozent der Betroffenen berufstätig, ohne dabei Leistungen der Agentur für Arbeit zu beziehen. 70 Prozent haben jedoch den Sprung in eine stabile und existenzsichernde Beschäftigung nicht geschafft und befinden sich stattdessen in einem neuen Leiharbeitsverhältnis, einer geringfügigen Beschäftigung oder einem Förderprogramm der Arbeitsagentur, sind arbeitslos sind oder beziehen – neben einer Erwerbstätigkeit – auch Leistungen der Arbeitsagentur. (17)

Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den PDF-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen.

 

Bearbeitung: Svenja Pfahl, Eugen Unrau

 

Literatur

Absenger, Nadine et al. (2016): Leiharbeit und Werkverträge – Das aktuelle Reformvorhaben der Bundesregierung. WSI-Report Nr. 32. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, letzter Zugriff: 14.06.2026.

Bundesagentur für Arbeit (2023): Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe, Tabellenblatt Hinweise ANÜ. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, letzter Zugriff: 14.06.2026.

DGB Bundesvorstand (o. J.): Leiharbeit/Zeitarbeit. Alle Infos zur Arbeitnehmerüberlassung. Berlin: DGB, letzter Zugriff 14.06.2026.

Frank, Thomas/Grimm, Christopher (2015): Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung auf Basis des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung. Methodenbericht. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, letzter Zugriff: 14.06.2026.

Gallas, Alexander (2024): Im Angesicht der Ungleichstellung. Leiharbeit als Herausforderung für gewerkschaftliche Strategiebildung. Working Paper FoFö Nr. 490. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, letzter Zugriff: 14.06.2026.

Haller, Peter/Jahn, Elke J. (2014): Zeitarbeit in Deutschland. Hohe Dynamik und kurze Beschäftigungsdauern. IAB-Kurzbericht Nr. 13/2014, Nürnberg: IAB, letzter Zugriff: 14.06.2026.

Hans-Böckler-Stiftung (2015): Leiharbeit belastet Partnerschaft. In: Böckler Impuls Nr. 11/2015. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, S. 5,letzter Zugriff: 14.06.2026.

Hünefeld, Lena/Vegner, Vanessa (2024): Zeitarbeit im Wandel – positive Veränderungen in der Zeitarbeitsbranche. BIBB/BAuA Faktenblatt Nr. 58. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, letzter Zugriff: 14.06.2026.

Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW)/infas GmbH (2022): Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Endbericht zum Forschungsvorhaben. Bonn: BMAS, letzter Zugriff: 14.06.2026.

Jahn, Elke/Weber, Enzo (2013): Zeitarbeit: Zusätzliche Jobs, aber auch Verdrängung. IAB-Kurzbericht Nr. 2/2013. Nürnberg: IAB, letzter Zugriff: 14.06.2026.

Lepper, Timo (2015): Leiharbeit in Hessen. Ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung? In: Wirtschaft und Statistik 2/2015. Wiesbaden: DESTATIS, S. 88-97, letzter Zugriff: 14.06.2026.

Singer, Kirsten/Fleischer, Nicole (2026): Entwicklungen in der Zeitarbeit. In: Blickpunkt Arbeitsmarkt Jan. 2026. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, letzter Zugriff: 14.06.2026.

 


(1) Im Jahr 2003 wurde die zuvor geltende Begrenzung der Überlassungsdauer abgeschafft und das Verbot einer wiederholten Befristung (Synchronisationsverbot) aufgehoben, das eine Begrenzung des Arbeitsvertrages auf die Einsatzdauer bei nur einem Entleihunternehmen untersagte. Zudem entfiel das Wiedereinstellungsverbot, das ausschließen sollte, dass das Zeitarbeitsunternehmen kündigt und die ehemaligen Leiharbeitnehmer*innen dann innerhalb von drei Monaten erneut einstellt (Haller, Peter/Jahn, Elke J. (2014): Zeitarbeit in Deutschland. Hohe Dynamik und kurze Beschäftigungsdauern. IAB-Kurzbericht Nr. 13/2014, Nürnberg: IAB, S. 1ff.).

(2) Singer, Kirsten/Fleischer, Nicole (2026): Entwicklungen in der Zeitarbeit. In: Blickpunkt Arbeitsmarkt Jan. 2026. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, S. 7.

(3) Siehe dazu Singer, Kirsten/Fleischer, Nicole (2026): Entwicklungen in der Zeitarbeit. In: Blickpunkt Arbeitsmarkt Jan. 2026. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, S. 10ff. Aber auch: Hünefeld, Lena/Vegner, Vanessa (2024): Zeitarbeit im Wandel – positive Veränderungen in der Zeitarbeitsbranche. BIBB/BAuA Faktenblatt Nr. 58. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, S. 1.

(4) Singer, Kirsten/Fleischer, Nicole (2026): Entwicklungen in der Zeitarbeit. In: Blickpunkt Arbeitsmarkt Jan. 2026. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, S. 5.

(5) Hünefeld, Lena/Vegner, Vanessa (2024): Zeitarbeit im Wandel – positive Veränderungen in der Zeitarbeitsbranche. BIBB/BAuA Faktenblatt Nr. 58. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, S. 1.

(6) A. a. O., S. 2.

(7) Vgl. DGB Bundesvorstand (o. J.): Leiharbeit/Zeitarbeit. Alle Infos zur Arbeitnehmerüberlassung. Berlin: DGB.

(8) Vgl. DGB Bundesvorstand (o. J.): Leiharbeit/Zeitarbeit. Alle Infos zur Arbeitnehmerüberlassung. Berlin: DGB.

(9) Singer, Kirsten/Fleischer, Nicole (2026): Entwicklungen in der Zeitarbeit. In: Blickpunkt Arbeitsmarkt Jan. 2026. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, S. 22.

(10) A. a. O., S. 13.

(11) Die Bundesagentur für Arbeit wendet ein Modell zur Bereinigung des Pay Gap für Leiharbeitnehmer an, welches die besondere Struktur der Beschäftigten bzw. deren spezifische Tätigkeiten in der Arbeitnehmerüberlassung berücksichtigt. Dabei zeigt sich, dass sich rund 73 Prozent des Pay Gaps durch die genannten strukturellen Unterschiede erklären lassen. 27 Prozent des Pay Gaps von Leiharbeitnehmer*innen bleiben damit unerklärt (Singer, Kirsten/Fleischer, Nicole (2026): Entwicklungen in der Zeitarbeit. In: Blickpunkt Arbeitsmarkt Jan. 2026. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, S. 22).

(12) Von den im Jahr 2025 bestehenden Leiharbeitsverhältnissen weisen weniger als die Hälfte eine Dauer von einem Jahr oder länger auf (46 Prozent). Von den bis Juni 2025 beendeten sozialversicherungspflichtigen Leiharbeitsverhältnisse haben nur 28 Prozent mindestens ein Jahr oder länger gedauert. Allerdings finden viele Leiharbeitnehmer*innen nach Beendigung ihrer Beschäftigung in der Zeitarbeit schnell wieder einen Arbeitsplatz: 61 Prozent der Leiharbeitnehmer*innen waren 90 Tage nach Beendigung erneut in Beschäftigung (Singer, Kirsten/Fleischer, Nicole (2026): Entwicklungen in der Zeitarbeit. In: Blickpunkt Arbeitsmarkt Jan. 2026. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, S. 16f.).

(13) Vgl. Hans-Böckler-Stiftung (2015): Leiharbeit belastet Partnerschaft. In: Böckler Impuls Nr. 11/2015. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, S. 5.

(14) Jahn, Elke / Weber, Enzo (2013): Zeitarbeit: Zusätzliche Jobs, aber auch Verdrängung. IAB-Kurzbericht Nr. 2/2013. Nürnberg: IAB, S. 1.

(15) Vgl. Lepper, Timo (2015): Leiharbeit in Hessen. Ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung? In: Wirtschaft und Statistik 2/2015. Wiesbaden: DESTATIS, S. 92ff.

(16) Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW)/infas GmbH (2022): Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Endbericht zum Forschungsvorhaben. Bonn: BMAS, S. 374.

(17) Gallas, Alexander (2024): Im Angesicht der Ungleichstellung. Leiharbeit als Herausforderung für gewerkschaftliche Strategiebildung. Working Paper FoFö Nr. 490. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, S. 50ff.

 

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