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Report

: Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose?

Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung sollen Langzeitarbeitslose von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für die ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung ausgenommen werden. Diese befristete Ausnahme soll die Wiedereingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen erhöhen und ihnen einen besseren Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
Die arbeitsmarktpolitischen Erfahrungen mit der Entwicklung und Förderung von Langzeitarbeitslosen legen jedoch den Schluss nahe, dass hiermit eher das Gegenteil eintreten könnte. Insbesondere wenn die Ausnahmeregelung als pauschale Lohnsubvention genutzt und damit die bisherigen individuellen Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verdrängt werden sollten, könnten umfangreiche Substitutions- und Drehtüreffekte die Folge sein.
Da die Ausnahmeregelung nur in tarifungebunden Betrieben Anwendung finden kann, wird zudem nicht-tarifgebundenen Unternehmen ein deutlicher Wettbewerbsvorteil verschafft und damit ein Anreiz zur Absenkung von Tarifstandards oder sogar zur Schwächung der Tarifbindung gesetzt.

Quelle

Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten: Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose?
WSI Report, Düsseldorf, 18 Seiten

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