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Projektbericht im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung: Berechnung von angemessenen Beträgen einer Kindergrundsicherung

Angesichts anhaltend hoher Kinderarmut und sozialer Ungleichheit zielt das Konzept der Kindergrundsicherung auf eine Abkehr von der derzeitigen Transfervielfalt. Zudem umfasst der Reformvorschlag, anders als der Regierungsentwurf für eine Kindergrundsicherung, eine methodisch stringente Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen, denn potenzielle Erfolge einer Kindergrundsicherung bei der Bekämpfung von Kinderarmut stehen und fallen mit der Bemessung des Existenzminimums. Der Pauschbetrag soll für Steuer- und Sozialrecht gelten, was derzeit mit den vergleichsweise hohen kindspezifischen Freibeträgen nicht gilt, und mit steigendem Familieneinkommen bis zu einem Mindestbetrag abgeschmolzen werden. Die Studie leitet eine angemessene Höhe der Kindergrundsicherung her und erörtert Verfahren der Dynamisierung, um auch in inflationären Zeiten die Realwerterhaltung der Leistung zu sichern. Die Berechnungen ergeben vor allem für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche deutlich höhere Beträge als aktuell von der Bundesregierung vorgesehen.

Quelle

Becker, Irene: Berechnung von angemessenen Beträgen einer Kindergrundsicherung
WSI Study, 32 Seiten

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