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Arbeitsmarkt im Wandel: AUSSCHLIESSLICH GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung (520-Euro-Minijobs) ist eine umstrittene Form der Beschäftigung, da den Beschäftigten teilweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaub (Stegmaier/Gundert/Tesching/Theuer 2015) versagt bleiben. Darüber hinaus verdrängen sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insbesondere in Kleinbetrieben (Collischon/Cygan-Rehm/Riphan 2021). In Deutschland gab es im Juni 2023 etwa 7,6 Millionen Beschäftigte, die einen 520-Euro-Minijob haben. Für 3,35 Millionen Menschen ist diese Tätigkeit ein Nebenjob. Etwa 4,26 Millionen oder 10,9 Prozent aller Beschäftigten üben jedoch ausschließlich einen Minijob aus. Seit Oktober 2022 orientiert sich die Obergrenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweiligen Mindestlohn. Aufgrund der Anhebung des Mindestlohnes auf 12,41 Euro pro Stunde stieg die Geringfügigkeitsgrenze von 520 im Januar 2024 auf aktuell 538 Euro. Wenngleich die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten aufgrund der Erholung von der Corona-Krise wieder etwas zugenommen hat, befindet sich diese Beschäftigungsform seit Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 im Sinkflug, wobei sie aktuell weitgehend stagniert. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze einen nennenswerten gegenläufigen Trend auslöst.

Knapp sechs von zehn ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Wie die Karte zeigt, gibt es auch große Unterschiede hinsichtlich der Verteilung nach Regionen. Generell sind 520-Euro-Minijobs als Hauptbeschäftigung in Westdeutschland mit 11,5 Prozent aller Beschäftigten viel verbreiteter als in Ostdeutschland (8,0 Prozent). Entgegen diesem Muster liegt der Kreis mit dem geringsten Anteil an ausschließlich geringfügig Beschäftigten jedoch in Westdeutschland: In Wolfsburg gehen nur 4,8 Prozent aller Beschäftigten ausschließlich einer 520-Euro-Beschäftigung nach. Sehr hohe Anteile ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigter finden sich hingegen in Trier-Saarburg (22,8 Prozent), der Südwestpfalz (19,4 Prozent) und Kusel (18,8 Prozent).

Daten aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit zur ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung nach Geschlecht stehen für alle Kreise Deutschlands für die Jahre ab 2015 zum Download zur Verfügung.


Download Daten (xlsx)
Download Karte (png, Print-Auflösung)

Literatur

Collischon, M./Cygan-Rehm, K./Riphahn, R. T. (2021): Minijobs in Kleinbetrieben: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird verdrängt, Nürnberg

Stegmaier, J./Gundert, S./Tesching, K./Theuer, S. (2015): In der Praxis besteht Nachholbedarf bei Minijobbern, Nürnberg

Walwei, U. (2021): Geringfügige Beschäftigung: Ausweiten oder abschaffen?, Nürnberg

Kontakt

Ansprechpartner für alle Fragen zum WSI Datenportal "Arbeitsmarkt im Wandel" ist Dr. Eric Seils.

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