Arbeitsmarkt im Wandel: AUSSCHLIESSLICH GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG
Die geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijobs) ist eine umstrittene Form der Beschäftigung, da den Beschäftigten teilweise der Mindestlohn, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaub (Stegmaier/Gundert/Tesching/Theuer 2015) versagt bleiben (Pusch/Seifert 2017). In Deutschland gibt es gut 7,1 Millionen Beschäftigte, die einen 450-Euro-Minijob haben. Für 3 Millionen Personen ist diese Tätigkeit ein Nebenjob. Etwa 4,15 Millionen oder 10,9 Prozent aller Beschäftigten üben jedoch ausschließlich einen Minijob aus. Die aktuelle Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass sich die Obergrenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung in Zukunft an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweiligen Mindestlohn orientieren soll. Bei Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 ergibt sich somit eine Obergrenze von 520 Euro.
Etwa sechs von zehn ausschließlich geringfügig beschäftigten Minijobbern sind Frauen. Wie die Karte zeigt, gibt es auch große Unterschiede hinsichtlich der Verteilung nach Regionen. Generell sind 450-Euro-Minijobs als Hauptbeschäftigung in Westdeutschland mit 11,6 Prozent aller Beschäftigten viel verbreiteter als in Ostdeutschland (7,7 Prozent). Entgegen diesem Muster liegt der Kreis mit dem geringsten Anteil an ausschließlich geringfügig Beschäftigten jedoch in Westdeutschland: In Wolfsburg gehen nur 4,3 Prozent aller Beschäftigten ausschließlich einer 450-Euro-Beschäftigung nach. Sehr hohe Anteile ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigter finden sich hingegen in Trier-Saarburg (22,9 Prozent), in Kusel (19,0 Prozent) und in Plön (18,8 Prozent).
Daten aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit zur ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung nach Geschlecht stehen für alle Kreise Deutschlands für die Jahre ab 2015 zum Download zur Verfügung.
Download Daten (xlsx)
Download Karte (png, Print-Auflösung)
Literatur
Pusch, T./Seifert, H. (2017): Unzureichende Umsetzung des Mindestlohns, in: Wirtschaftsdienst 97 (3), S. 187-191
SPD/GRÜNE/FDP (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) (pdf), Berlin
Stegmaier, J./Gundert, S./Tesching, K./Theuer, S. (2015): In der Praxis besteht Nachholbedarf bei Minijobbern, Nürnberg
Walwei, U. (2021): Geringfügige Beschäftigung: Ausweiten oder abschaffen?, Nürnberg
Kontakt
Ansprechpartner für alle Fragen zum WSI Datenportal "Arbeitsmarkt im Wandel" ist Dr. Eric Seils.