WSI Verteilungsmonitor: Reichtumsgrenzen nach Haushaltstyp
Reichtumsgrenzen dienen der Messung des Einkommensreichtums. In einem Haushalt, dessen Nettohaushaltseinkommen über der Reichtumsgrenze liegt, werden alle Haushaltsmitglieder als reich betrachtet. Oftmals wird die Grenze für den Einkommensreichtum bei 200 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens der Bevölkerung in Privathaushalten angesetzt. Für einen Einpersonenhaushalt waren das 2021 3.825 Euro. Die Reichtumsgrenzen der anderen Haushaltstypen sind davon abgeleitet. Dadurch wird sowohl den unterschiedlichen Haushaltsgrößen als auch dem geringeren Bedarf von Kindern unter 14 Jahren Rechnung getragen. Die Reichtumsgrenze für eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter 14 Jahren lag 2021 bei 4.973 Euro. Bei den beiden anderen dargestellten Fällen handelt es sich jeweils um Paar mit zwei Kindern. Die Haushalte unterscheiden sich nur hinsichtlich des Alters der Kinder. Da die sogenannte OECD Äquivalenzskala Kindern unter 14 Jahren einen geringeren Bedarf zubilligt, lag die Reichtumsgrenze der Familie mit kleinen Kindern bei 8.033 Euro, für die Familie mit älteren Kindern bei 9.563 Euro.
Die Excel-Datei bietet eine Übersicht über die Reichtumsgrenzen im Zeitverlauf seit 2005 für verschiedene Haushaltstypen.
Kontakt
Ansprechpartnerin für alle Fragen zum WSI-Verteilungsmonitor ist Dr. Dorothee Spannagel.