WSI GenderDatenPortal: Sorgearbeit: Höhe des Elterngeldes nach Geburtsjahr des Kindes 2008-2023
Grafiken, Analysen, Tabellen (pdf)
Mütter haben für ihre 2023 geborenen Kinder im Durchschnitt einen deutlich niedrigeren Elterngeldanspruch als Väter (vgl. Grafik 1):
- Wenn nur Basiselterngeld in Anspruch genommen wird, haben Väter für ihre 2023 geborenen Kinder einen Elterngeldanspruch in Höhe von durchschnittlich 1.450 Euro. Der Anspruch bei Müttern fällt mit durchschnittlich 929 Euro um gut 520 Euro niedriger aus. Damit beträgt das Basiselterngeld von Müttern nur 64 Prozent des Elterngeldbetrags von Vätern.
- Insgesamt 66 Prozent aller elterngeldbeziehenden Mütter bzw. 85 Prozent der elterngeldbeziehenden Väter mit im Jahr 2023 geborenen Kindern entscheiden sich dafür, ausschließlich Basiselterngeld zu beziehen.
- Wird auch ElterngeldPlus bezogen, schrumpft der Abstand der Elterngeldhöhe zwischen Müttern und Vätern. Mit einer längeren Bezugsdauer des Elterngeldes verringert sich auch der monatliche Elterngeldanspruch. (1) Das von Vätern bezogene Elterngeld für 2023 geborene Kinder fällt dann (über alle Elterngeldmonate hinweg) nur um durchschnittlich 78 Euro höher aus als das von Müttern: Mit durchschnittlich 760 Euro (Väter) gegenüber 682 Euro (Mütter), beziehen Mütter gut 90 Prozent des Elterngeldbetrages von Vätern.
- Insgesamt 34 Prozent aller elterngeldbeziehenden Mütter bzw. 15 Prozent der elterngeldbeziehenden Väter entscheiden sich dafür, für ihre 2023 geborenen Kinder (auch) ElterngeldPlus zu beziehen.
Der geschlechterbezogene Abstand bei der Höhe des Basiselterngeldes beträgt also 36 Prozentpunkte oder gut 520 Euro pro Monat bzw. 10 Prozentpunkte oder nur 78 Euro pro Monat, wenn die Eltern auch ElterngeldPlus-Monate genutzt haben (vgl. Grafik 1).
Einflüsse auf Elterngeldhöhe: Der geringere Elterngeldabstand zwischen Müttern und Vätern mit ElterngeldPlus-Nutzung, ist v.a. darauf zurückzuführen, dass Väter häufiger ihre (geringere) Gesamtzahl von Basiselterngeldmonaten in die doppelte Anzahl von ElterngeldPlus-Monaten umwandeln, bei einem in der Regel dann halbiertem monatlichen Elterngeldanspruch. Mütter wandeln hingegen häufiger nur einen gewissen Anteil ihrer insgesamt höheren Anzahl an Basiselterngeldmonaten in ElterngeldPlus-Monate um. (2)
Bei der Berechnung der Elterngeldhöhe spielt außerdem eine Rolle, ob Mütter und Väter in Elterngeldmonaten zugleich auch noch in Teilzeit erwerbstätig sind. Ein Einkommen aus Teilzeiterwerbstätigkeit wird auf den Elterngeldbetrag angerechnet, so dass dieser durch gleichzeitige Teilzeitarbeit sinkt (vgl. Glossar). Von den Eltern mit ElterngeldPlus-Nutzung kombiniert etwa ein Drittel der Mütter – aber zwei Drittel der Väter – den Elterngeldbezug mit einer gleichzeitigen Teilzeittätigkeit. Auch dies trägt zu einem reduzierten Geschlechterabstand der Elterngeldhöhe bei Nutzung von ElterngeldPlus bei. (3)
Über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg, vom Geburtsjahr 2008 bis hin zum Geburtsjahr 2023, ist der Basiselterngeldanspruch sowohl für Mütter als auch für Väter kontinuierlich angestiegen.
- Bei Vätern stieg der durchschnittliche Basiselterngeldanspruch von 989 Euro (Geburtsjahrgang 2008) auf 1.450 Euro (Geburtsjahrgang 2023). Dies stellt ein Plus von 46 Prozent dar.
- Bei Müttern stieg der durchschnittliche Basiselterngeldanspruch von gut 615 Euro (Geburtsjahrgang 2008) auf 929 Euro (Geburtsjahrgang 2023) im Monat. Dies entspricht einer Zunahme von 51 Prozent.
- Auch der durchschnittliche ElterngeldPlus-Anspruch ist zwischen den Geburten im 2. Halbjahr 2015 und dem Geburtsjahr 2023 bereits deutlich gestiegen: um 188 Euro für Mütter und 205 Euro für Väter (vgl. Tab. 1).
Ursächlich für die unterschiedliche Höhe des Elterngeldanspruchs sind vor allem die jeweiligen Erwerbseinkommen von Müttern und Väter, da sich die Elterngeldhöhe individuell aus dem vorgeburtlichen Nettoeinkommen errechnet. Väter erzielen vor ihrem Elterngeldbezug deutlich höhere Nettoeinkommen (vgl. Grafik 2):
- Ein durchschnittliches Netto-Einkommen von 2.000 Euro oder mehr pro Monat weist nur knapp jede dritte Mutter (32 Prozent) eines 2023 geborenen Kindes, aber die Mehrheit der elterngeldbeziehenden Väter (71 Prozent) auf.
- Im Gegenzug lag das Nettoeinkommen jeder siebten elterngeldbeziehenden Mutter vor der Geburt bei weniger als 1.000 Euro pro Monat (14 Prozent), was jedoch nur auf gut jeden 33. Vater zutrifft (3 Prozent).
Die auffallend großen vorgeburtlichen Einkommensunterschiede zwischen elterngeldbeziehenden Müttern und Väter sind neben dem allgemeinen Gender Pay Gap in Deutschland von 16 Prozent (Stand 2025) v.a. darauf zurückzuführen, dass Mütter vor der Geburt wesentlich häufiger in Teilzeit gearbeitet haben als Väter, vor allem wenn sie bereits weitere (minderjährige) Kinder haben. (4) (5)
Hinzu kommt, dass Mütter häufiger als Väter vor der Geburt nichterwerbstätig waren: Dies trifft auf jede vierte Mutter (25 Prozent) zu, aber nur auf jeden 25. Vater (4 Prozent). Und dies, obwohl sich der Anteil an nichterwerbstätigen Müttern zwischen dem Geburtsjahr 2009 und dem Geburtsjahr 2023 bereits deutlich verringert hat (vgl. Grafik 2).
Regionale Unterschiede in der Höhe der Elterngeldansprüche zeigen sich auch zwischen West- und Ostdeutschland. (vgl. Grafik 3):
- Für Mütter in Ostdeutschland ist die Elterngeldhöhe innerhalb des Beobachtungszeitraums stärker angestiegen als für Mütter in Westdeutschland. In Ostdeutschland hat sich das Elterngeld von Müttern vom Geburtsjahr 2008 bis hin zum Geburtsjahr 2023 um mehr als 49 Prozent erhöht, in Westdeutschland jedoch nur um 35 Prozent. Die durchschnittliche Elterngeldhöhe von Müttern in Ostdeutschland fällt seit dem Geburtsjahr 2017 durchgängig höher aus als die von Müttern in Westdeutschland. Für das Geburtsjahr 2023 beträgt der Abstand 48 Euro pro Monat. (6)
- Väter in Westdeutschland weisen über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg deutlich höhere Elterngeldansprüche auf als Väter in Ostdeutschland. Für das Geburtsjahr 2023 beträgt der Abstand zwischen Vätern in Westdeutschland (1.373 Euro) und denen in Ostdeutschland (1.207 Euro) insgesamt 166 Euro. Für Väter in Ostdeutschland hat sich der Elterngeldanspruch dabei vom Geburtsjahr 2008 bis hin zum Geburtsjahr 2023 um knapp 43 Prozent erhöht. Bei den Vätern in Westdeutschland beträgt der Anstieg 33 Prozent.
Der geschlechterbezogene Abstand in der Elterngeldhöhe fällt für im Jahr 2023 geborene Kinder in Ostdeutschland deutlich geringer aus als in Westdeutschland. Das liegt am durchschnittlich niedrigeren Elterngeld von Vätern in Ostdeutschland (gegenüber Vätern aus Westdeutschland), als auch an der stärker gestiegenen Elterngeldhöhe von Müttern in Ostdeutschland (im Vergleich zu Müttern in Westdeutschland). Daher beträgt der geschlechterbezogene Abstand in Ostdeutschland 322 Euro, in Westdeutschland jedoch sogar 536 Euro.
Gesamteffekt: Das Erwerbseinkommen vor der Geburt ist entscheidend für die Höhe des individuellen Elterngeldanspruchs. Insofern setzt das Elterngeld mittelbar einen Anreiz zur Ausweitung der eigenen Erwerbstätigkeit in den Monaten vor der Geburt eines Kindes. (7) Insgesamt gilt die gestiegene Erwerbsbeteiligung von Müttern (vor der Geburt sowie im zweiten Lebensjahr des Kindes) mit als wichtigster Erfolg des Elterngeldes. (8) Allerdings beziehen Mütter faktisch auch deshalb ein geringeres Elterngeld, weil sie auf Grund der Fürsorgearbeit für frühere Kinder nichterwerbstätig sind, Teilzeit arbeiten und/oder Hürden in ihrer beruflichen Entwicklung hinnehmen mussten. (9) Auch die unterschiedlich intensive Inanspruchnahme von ElterngeldPlus durch Mütter und Väter wirkt sich ungünstig auf die Elterngeldhöhe von Müttern aus. (10)
Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den Pdf-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen.
Bearbeitung: Svenja Pfahl, Stefan Reuyß
Literatur
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (o.J.): Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01. April 2024. Berlin: BMFSFJ, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Geyer, Johannes/Krause, Alexandra (2016): Veränderungen der Erwerbsanreize durch das Elterngeld Plus für Mütter und Väter. DIW Discussion Paper Nr. 1592. Berlin: DIW, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Huebener, Mathias/Müller, Kai-Uwe/Neumann, Michael/Wrohlich, Katharina (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. DIW-Wochenbericht Nr. 49. Berlin: DIW, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Müller, Kai-Uwe/Neumann, Michael/Wrohlich, Katharina (2015): Familienarbeitszeit: mehr Arbeitszeit für Mütter, mehr Familienzeit für Väter. DIW-Wochenbericht Nr. 46. Berlin: DIW, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026): Zeit für ein geschlechtergerechtes und soziales Elterngeld. FES Impuls. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung (im Erscheinen).
Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026a): Inanspruchnahme Elterngeld nach Geburtsjahr des Kindes 2008 – 2023. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026b): Bezugsdauer Elterngeld/ElterngeldPlus nach Geburtsjahr des Kindes 2007 – 2023. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2022): Reformvorschläge für die Ausgestaltung des Elterngeldes. FES diskurs. Unter Mitarbeit von Maike Wittmann. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Lindhorn, Anika (2026): Teilzeitquoten nach Elternschaft und Alter des jüngsten Kindes 2024. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Lindhorn Anika (2025): Teilzeitquoten der abhängig Beschäftigten 1991-2024. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Statistisches Bundesamt (2026): Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2023 geborene Kinder. Wiesbaden: DESTATIS., letzter Zugriff: 05.08.2026.
Statistisches Bundesamt (2021): Bundesstatistik zum Elterngeld. Qualitätsbericht, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Wrohlich, Katharina/Berger, Eva/Geyer, Johannes/Haan, Peter/Sengül, Denise/Spieß, C. Katharina/Thiemann, Andreas (2012): Elterngeld Monitor. Politikberatung kompakt Nr. 61. Berlin: DIW, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Wrohlich, Katharina/Zucco, Aline (2023): 15 Jahre Elterngeld, Auswirkungen und Reformoptionen. Working Paper Forschungsförderung Nr. 281. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Zukunftsforum Familie e.V. (2026): Das Elterngeld. Schlüssel für ein gleichberechtigtes Familienleben. Positionspapier Nr. 07. Berlin: Zukunftsforum Familie e.V., letzter Zugriff: 05.08.2026.
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(1) Vgl. Glossar, Stichwort: ElterngeldPlus.
(2) Vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026): Zeit für ein geschlechtergerechtes und soziales Elterngeld. FES Impuls. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, S. 6f.
(3) Die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Frauen während des ElterngeldPlus-Bezugs 14 Stunden und bei Männern 22 Stunden (für 2017 geborene Kinder), vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2022): Reformvorschläge für die Ausgestaltung des Elterngeldes. FES diskurs. Unter Mitarbeit von Maike Wittmann. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, S.10f.
(4) Im Jahr 2024 arbeitet die Hälfte aller abhängig beschäftigten Frauen in Deutschland, aber nur etwa jeder siebte abhängig beschäftigte Mann in Teilzeit, vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Lindhorn, Anika (2025): Teilzeitquoten der abhängig Beschäftigten 1991-2024, In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
(5) Die Teilzeitquote von Müttern (minderjährigem Kind) fällt mit 68 Prozent (2024) besonders hoch aus, während die von Vätern mit nur rund 8 Prozent besonders niedrig ausfällt, vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Lindhorn, Anika (2026): Teilzeitquoten nach Elternschaft und Alter des jüngsten Kindes 2024. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
(6) Ab dem 2. Halbjahr 2015 setzen sich die Durchschnittswerte aus höherem Basiselterngeld-Anspruch und niedrigerem ElterngeldPlus-Anspruch zusammen. Ein Grund für den stärker ansteigenden Elterngeldbezug von Müttern in Ostdeutschland seit 2015 ist daher auch der tendenziell geringere Anteil an ElterngeldPlus-Nutzerinnen in ostdeutschen Bundesländern. Vgl. dazu Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026b): Bezugsdauer von Elterngeld/ElterngeldPlus nach Geburtsjahr des Kindes 2007 – 2023. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
(7) Bereits drei Jahre nach Einführung des Elterngeldes konnte ein Anstieg der Erwerbstätigenquote von Müttern vor der Geburt des Kindes belegt werden, vgl. Wrohlich, Katharina et al. (2012): Elterngeld Monitor. Politikberatung kompakt Nr. 61. Berlin: DIW.
(8) Vgl. Huebener, Mathias et al. (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. DIW Wochenbericht Nr. 49. Berlin: DIW, S. 1162.
(9) Vgl. dazu Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026): Zeit für ein geschlechtergerechtes und soziales Elterngeld. FES Impuls. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung sowie Zukunftsforum Familie e.V. (2026): Das Elterngeld. Schlüssel für ein gleichberechtigtes Familienleben. Positionspapier Nr. 07. Berlin: ZFF e.V.
(10) Vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026b): Bezugsdauer von Elterngeld/ElterngeldPlus nach Geburtsjahr des Kindes 2007 – 2023. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.