zurück

WSI GenderDatenPortal: Sorgearbeit: Höhe des Elterngeldes nach Geburtsjahr des Kindes 2008-2019

Grafiken, Analysen, Tabellen (pdf)

Daten (xlsx)

 

Frauen haben für ihre 2019 geborenen Kinder im Schnitt einen deutlich niedrigeren Elterngeldanspruch als Männer. Dies zeigt die Gegenüberstellung der Elterngeldhöhe von Frauen und Männern (vgl. Grafik 1):

  • Wenn nur Basiselterngeld in Anspruch genommen wird: Während Väter für ihre 2019 geborenen Kinder einen Elterngeldanspruch in Höhe von durchschnittlich 1.337 Euro haben, fällt der Anspruch bei Müttern mit durchschnittlich 836 Euro um gut 500 Euro niedriger aus. Das Elterngeld von Frauen beträgt dann durchschnittlich rund 62 Prozent des Elterngeldes von Männern. Insgesamt 72 Prozent aller elterngeldbeziehenden Mütter bzw. 88 Prozent der elterngeldbeziehenden Väter mit 2019 geborenen Kindern entscheiden sich dafür, ausschließlich Basiselterngeld zu beziehen. 
  • Für Frauen und Männer die (auch) ElterngeldPlus in Anspruch nehmen: Hier fällt das Elterngeld über alle Elterngeldmonate hinweg bei Männern im Durchschnitt um 80 Euro höher aus als bei Frauen. Mit durchschnittlich 658 Euro (Männer) gegenüber 577 Euro (Frauen), beziehen Frauen dann durchschnittlich rund 87 Prozent des Elterngeldes von Männern. Insgesamt 28 Prozent aller elterngeldbeziehenden Mütter bzw. 12 Prozent der elterngeldbeziehenden Väter für 2019 geborene Kinder entscheiden sich dafür, (auch) ElterngeldPlus zu beziehen und damit ihre Bezugsdauer des Elterngeldes zu verlängern (bei dadurch verringerten monatlichen Ansprüchen). 

Die geringere geschlechterspezifische Diskrepanz bei Paaren, die (auch) ElterngeldPlus in Anspruch nehmen (im Vergleich zum Basiselterngeld), ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Männer häufiger ihre (geringere) gesamte Anzahl von Basiselterngeldmonaten in die doppelte Anzahl von ElterngeldPlus-Monaten umwandeln, bei einem in der Regel dann halbiertem monatlichen Elterngeldanspruch in den umgewandelten Monaten. Frauen wandeln hingegen meist nur einen kleineren Anteil ihrer (höheren) Gesamtzahl an Basiselterngeldmonaten in ElterngeldPlus-Monate um, was dann zu einer im Vergleich geringeren Absenkung der durchschnittlichen Elterngeldbeträge führt. (1) Bei der Berechnung der Anspruchshöhe spielt es außerdem eine Rolle, ob elterngeldbeziehende Frauen und Männer während des Bezugs auch noch in Teilzeit erwerbstätig bleiben oder nicht. Das Einkommen aus Teilzeiterwerbstätigkeit wird auf den Elterngeldbetrag angerechnet, so dass dieser sinkt (vgl. Glossar). Unter denjenigen Eltern, die (auch) ElterngeldPlus nutzen, kombinieren 29 Prozent der Frauen sowie immerhin 71 Prozent der Männer den Elterngeldbezug mit einer gleichzeitigen Teilzeittätigkeit. (2) Auch dies trägt zur Angleichung der Höhe des monatlichen Anspruchs bei, wenn Frauen und Männern (auch) ElterngeldPlus nutzen.

Über den Beobachtungszeitraum von 2008 bis 2019 hinweg zeigt sich, dass der Basiselterngeldanspruch sowohl für Frauen als auch für Männer kontinuierlich und stark gestiegen ist. Er fällt für beide Geschlechter im Jahr 2019 um ein knappes Drittel höher aus als im Jahr 2008: Bei den Männern stieg er von knapp 1.000 auf 1.337 Euro und bei den Frauen von gut 600 auf 836 Euro im Monat. Auch der für Geburten ab dem Sommer 2015 eingeführte ElterngeldPlus-Anspruch ist sowohl bei Frauen als auch Männern allein zwischen 2015 (2. Halbjahr) und 2019 bereits gestiegen – um gut 80 Euro bei Frauen und etwa 100 Euro bei Männern (vgl. Tab. 1).

Ursächlich für die unterschiedliche Höhe des Elterngeldanspruchs sind die unterschiedlich hohen Einkommen von elterngeldbeziehenden Frauen und Männern, da sich die Elterngeldhöhe individuell aus dem vorgeburtlichen Nettoeinkommen errechnet. Männer erzielen vor ihrem Elterngeldbezug deutlich höhere Netto-Einkommen als Frauen (vgl. Grafik 2):

  • Ein durchschnittliches Netto-Einkommen von 2.000 Euro oder mehr hat nur gut jede fünfte Frau (21 Prozent), aber die Mehrheit der elterngeldbeziehenden Männer (59 Prozent), die 2019 ein Kind bekommen haben.
  • Im Gegenzug lag das Nettoeinkommen jeder fünften elterngeldbeziehenden Frau vor der Geburt bei weniger als 1.000 Euro (19 Prozent), was nur auf jeden 25. Mann zutrifft (4 Prozent).
  • Die immensen Einkommensunterschiede sind vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen vor der Geburt wesentlich häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer (3), insbesondere wenn sie bereits weitere (minderjährige) Kinder haben. (4)
  • Hinzu kommt, dass Frauen vor der Geburt immer noch häufiger nicht erwerbstätig sind als Männer. Gut jede vierte Frau (27 Prozent) die 2019 ein Kind bekommen hat war vor dem Elterngeldbezug nicht erwerbstätig – das trifft nur auf jeden 17. Mann (6 Prozent) zu. Dabei hat sich der Anteil an nicht erwerbstätigen Frauen seit 2008 bereits deutlich verkleinert (von 41 Prozent im Jahr 2008 auf 27 Prozent im Jahr 2019).

Regionale Unterschiede in der Höhe der Elterngeldansprüche zeigen sich zwischen West- und Ostdeutschland. (vgl. Grafik 3):

  • Männer in Westdeutschland weisen im gesamten Beobachtungszeitraum deutlich höhere Elterngeldansprüche auf als Männer in Ostdeutschland. Für ihre 2019 geborenen Kinder liegt der Elterngeldanspruch von in Westdeutschland lebenden Vätern mit knapp 1300 Euro um fast 200 Euro über dem von in Ostdeutschland lebenden Vätern (1100 Euro). Für beide hat sich die Anspruchshöhe dabei zwischen 2008 und 2019 um ein Viertel gesteigert. 
  • Für Frauen in Ostdeutschland ist der Elterngeldanspruch im Beobachtungszeitraum deutlich stärker gestiegen, als für Frauen in Westdeutschland. In Ostdeutschland hat sich das Elterngeld von Frauen zwischen 2008 und 2019 fast um ein Viertel erhöht, in Westdeutschland nur um rund ein Sechstel. Seit 2017 liegt der durchschnittliche Elterngeldanspruch für Frauen in Ostdeutschland durchgängig oberhalb von dem der Frauen in Westdeutschland – für 2019 geborene Kinder beträgt er 30 Euro pro Monat. (5)

Insgesamt fällt damit der Abstand der Elterngeldansprüche zwischen Frauen und Männern in Ostdeutschland deutlich geringer aus als in Westdeutschland. Das liegt zum einen am niedrigeren Elterngeldanspruch von Männern in Ostdeutschland (im Vergleich zu Männern aus Westdeutschland), als auch an den stark gestiegenen Elterngeldansprüchen von Frauen in Ostdeutschland (im Vergleich zu Frauen in Westdeutschland). Für 2019 geborene Kinder war der Elterngeldanspruch von ostdeutschen Frauen mit 787 Euro um gut 300 Euro geringer als der von Männern in Ostdeutschland - Frauen in Westdeutschland hatten mit 757 Euro dagegen einen im Schnitt um mehr als 500 Euro geringeren Elterngeldanspruch als westdeutsche Männer.

Gesamteffekt: Der Umfang der Erwerbsarbeit vor der Geburt als auch das damit erzielte Erwerbseinkommen sind entscheidend für die Höhe des individuellen Elterngeldanspruchs. Insofern setzt das Elterngeld mittelbar einen Anreiz zur Ausweitung der eigenen Erwerbstätigkeit in den Monaten vor der Geburt eines Kindes. (6) Insgesamt gilt eine gestiegene Erwerbsbeteiligung von Frauen (vor, aber vor allem auch nach der Geburt) als einer der wichtigsten Effekte des Elterngeldes. (7) Daneben wirkt sich aber auch die unterschiedliche Entscheidung über eine mögliche Nutzung von ElterngeldPlus durch Väter und Mütter sowie die Anzahl der dann von ihnen jeweils in ElterngeldPlus-Monate gewandelten Basiselterngeldmonate auf die Höhe ihres individuellen Elterngeldanspruchs aus.

Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den Pdf-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen.


Bearbeitung: Svenja Pfahl, Eugen Unrau, Maike Wittmann


Literatur

Geyer, Johannes/Krause, Alexandra (2016): Veränderungen der Erwerbsanreize durch das Elterngeld Plus für Mütter und Väter. DIW Discussion Paper 1592, letzter Zugriff: 21.08.2023.

Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Schubert, Lisa (2021): Teilzeitquoten nach Elternschaft und Alter des jüngsten Kindes 2019, in: WSI GenderDatenPortal.

Huebener, Mathias/Müller, Kai-Uwe/Neumann, Michael/Wrohlich, Katharina (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. In: DIW-Wochenbericht 49/2016, S. 1159ff, letzter Zugriff: 21.08.2023.

Müller, Kai-Uwe/Neumann, Michael/Wrohlich, Katharina (2015): Familienarbeitszeit: mehr Arbeitszeit für Mütter, mehr Familienzeit für Väter. In: DIW-Wochenbericht 46/2015: Familienarbeitszeit „reloaded“, S. 1095-1103, letzter Zugriff: 21.08.2023.

Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2022): Reformvorschläge für die Ausgestaltung des Elterngeldes. Unter Mitarbeit von Maike Wittmann. Friedrich-Ebert-Stiftung. Berlin, letzter Zugriff: 21.08.2023.

Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Wittmann, Maike (2023): Teilzeitquoten der abhängig Beschäftigten 1991-2021, in WSI GenderDatenPortal.

Statistisches Bundesamt (2022): Statistik zum Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2019 geborene Kinder, letzter Zugriff: 21.08.2023.

Statistisches Bundesamt (2021): Bundesstatistik zum Elterngeld. Qualitätsbericht, letzter Zugriff: 21.08.2023.

Wrohlich, Katharina/Berger, Eva/Geyer, Johannes/Haan, Peter/Sengül, Denise/Spieß, C. Katharina/Thiemann, Andreas (2012): Elterngeld Monitor. DIW Berlin: Politikberatung kompakt 61, letzter Zugriff: 21.08.2023.


(1) Vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2022): Reformvorschläge für die Ausgestaltung des Elterngeldes.

(2) Die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Frauen während des ElterngeldPlus-Bezugs 14 Stunden und bei Männern 22 Stunden (bei ElterngeldPlus-Bezug zwischen Februar und April 2017) Vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2022): Reformvorschläge für die Ausgestaltung des Elterngeldes, S.10.

(3) Im Jahr 2021 arbeitete fast die Hälfte der abhängig beschäftigten Frauen, aber nur etwa jeder neunte abhängig beschäftigte Mann in Teilzeit. Vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Wittmann, Maike (2023): Teilzeitquoten der abhängig Beschäftigten 1991-2021, in: WSI GenderDatenPortal.

(4) Unter den Eltern mit (minderjährigem Kind) fällt die Teilzeitquote der Mütter mit 68 Prozent (2019) besonders hoch aus, während die Teilzeitquote von Vätern mit nur 6 Prozent noch niedriger ausfällt als unter Männern insgesamt. Vgl. Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Schubert, Lisa (2021): Teilzeitquoten nach Elternschaft und Alter des jüngsten Kindes 2019, in: WSI GenderDatenPortal.

(5) Ab dem 2. Halbjahr 2015 ergeben sich die Durchschnittswerte aus Basiselterngeld- und den (geringer ausfallenden) ElterngeldPlus-Ansprüchen. Ein weiterer Grund für den höheren bzw. stärker ansteigenden Elterngeldbezug von Frauen in Ostdeutschland seit 2015 ist daher auch der tendenziell geringere Anteil an ElterngeldPlus-Nutzerinnen in ostdeutschen Bundesländern. Vgl. dazu Statistisches Bundesamt (2022): Statistik zum Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2019 geborene Kinder, S. 12.

(6) Bereits drei Jahre nach Einführung des Elterngeldes konnte ein Anstieg der Erwerbstätigenquote von Frauen vor der Geburt des Kindes belegt werden. Vgl. Wrohlich, Katharina et al. (2012): Elterngeld Monitor.

(7) Vgl. Huebener, Mathias et al. (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. S. 1162.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen