Wiedemuth, Jörg : Notlagen- und Härtfallvereinbarungen als Gegenstand tarifpolitischer Koordinierung
Seit Juli 2003 existiert bei ver.di ein auf Grundsätze gestütztes Verfahren zum Umgang mit tariflichen Not- und Härtefallvereinbarungen. In ihnen ist geregelt, unter welchen Bedingungen in begründeten Ausnahmefällen Unternehmen und Betriebe, deren wirtschaftliche Existenz nachweislich bedroht ist, von bestehenden Tarifverträgen unter Einhaltung eines definierten Verfahrens und festgelegter Eckpunkten abweichen dürfen. Eine tarifliche Clearingstelle prüft, inwiefern diese Grundsätze eingehalten werden und unterbreitet den entscheidenden Gremien Beschlussvorschläge. Empirisch zeigt sich, dass die Zahl der Clearingfälle seit 2002 kontinuierlich angestiegen ist - wenngleich die Fälle auch unterschiedlich über die Branchen verteilt sind.