WSI GenderDatenPortal: Zeit: Gründe für Teilzeittätigkeit nach Elternschaft 2024
Grafiken, Analysen, Tabellen (pdf)
Die Gründe für eine in Teilzeit ausgeübte Erwerbstätigkeit unterscheiden sich in Deutschland im Jahr 2024 grundlegend zwischen realisiert erwerbstätigen Frauen und Männern (vgl. Grafik 1): (1)
- Mit Care-Arbeit bzw. familiären Verpflichtungen (z.B. Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen) begründet knapp jede zweite Frau ihre Teilzeitarbeit (46 Prozent), aber nur jeder fünfte Mann (22 Prozent).
- Männer in Teilzeit sind hingegen sehr viel häufiger teilzeiterwerbstätig, um einer Aus- bzw. Fortbildung oder einem Studium nachzugehen: das trifft auf jeden fünften Mann (19 Prozent), aber nur 6 Prozent der Frauen zu.
- Knapp jede dritte Frau und jeder vierte Mann wollen in Teilzeit arbeiten (29 bzw. 23 Prozent).
- Jeder elfte Mann gibt als Grund für die Teilzeittätigkeit an, keine Vollzeittätigkeit gefunden zu haben (9 Prozent). Dies trifft nur auf jede fünfundzwanzigste Frau zu (4 Prozent).
- Eine Krankheit oder Unfallfolge ist nur für eine Minderheit der Frauen (3 Prozent) sowie eine kleine Gruppe der Männer (6 Prozent) Hauptgrund für die Teilzeittätigkeit.
- Jeder fünfte Mann (21 Prozent) und jede achte Frau (12 Prozent) geben an, dass sie aus anderen Gründen Teilzeit arbeiten. (Diesen anderen Gründen können allerdings ebenfalls genuin berufliche Ursachen zugrunde liegen, z.B. eine betriebsbedingte Reduktion der Arbeitszeit, eine zweite Erwerbstätigkeit, die nebenbei in geringerem Umfang ausgeübt wird, oder eine nebenberufliche Selbstständigkeit).
Insbesondere realisiert Erwerbstätige mit Kind(ern) im Haushalt verweisen vorrangig auf Care-Arbeit bzw. familiären Verpflichtungen als Grund für ihre Teilzeittätigkeit. Dies trifft in Deutschland im Jahr 2024 auf drei Viertel der teilzeiterwerbstätigen Mütter (75 Prozent) und fast die Hälfte der teilzeiterwerbstätigen Väter zu (44 Prozent). Zudem will jede siebte realisiert erwerbstätige Mutter und jeder fünfte Vater vorzugsweise in Teilzeit arbeiten (15 Prozent bzw. 19 Prozent), trotz oder gerade wegen der Elternschaft. Bei erwerbstätigen Vätern (11 Prozent) spielt zudem häufiger eine Rolle, dass sie nur notgedrungen in Teilzeit tätig sind, weil keine Vollzeittätigkeit zu finden war, was bei Müttern nur sehr selten der Grund ist (2 Prozent). Ein kleinerer Teil der erwerbstätigen Väter befindet sich zudem auf Grund einer Aus- oder Fortbildung, einem Studium oder bedingt durch Krankheit bzw. Unfallfolgen in Teilzeit (4 bzw. 5 Prozent), auch dies spielt für teilzeiterwerbstätige Mütter fast keine Rolle (jeweils 1 Prozent). Weitere Gründe werden beinahe dreimal so häufig von Vätern wie von Müttern angeführt (17 Prozent gegenüber 6 Prozent).
Mehr als jede fünfte der realisiert erwerbstätigen Frauen ohne Kind(er) im Haushalt führt Care-Verpflichtungen (Pflege von Angehörigen oder andere familiäre/persönliche Verpflichtungen) als Grund für ihre Teilzeittätigkeit an, aber nur 15 Prozent der vergleichbaren Männer. Daneben spielen noch andere Gründe eine wichtige Rolle: Für Frauen vor allem der eigene Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten (41 Prozent), was auch für ein Viertel der teilzeiterwerbstätigen Männer entscheidend ist (24 Prozent). Ein weiteres Viertel der Männer arbeitet in Teilzeit, um eine Aus- oder Fortbildung bzw. ein Studium wahrzunehmen (24 Prozent), was jedoch nur auf ein Zehntel der Frauen zutrifft (10 Prozent). Krankheit und Unfallfolge als Auslöser für Teilzeitarbeit (7 Prozent gegenüber 5 Prozent) sowie der Umstand, dass eine Vollzeittätigkeit nicht zu finden war (8 Prozent gegenüber 6 Prozent), sind für teilzeiterwerbstätige Männer und Frauen ohne Kind(er) ungefähr gleich wichtig. Zudem hat mehr als jeder fünfte Mann ohne Kind(er) andere Gründe in Teilzeit zu arbeiten (22 Prozent), bei den Frauen ohne Kind kommt dies etwas seltener vor (16 Prozent).
Der Blick auf die jeweils in West- und Ostdeutschland genannten Begründungen offenbart zudem regionale Unterschiede – insbesondere bei Frauen, weniger ausgeprägt bei Männern:
- Jede zweite Frau aus Westdeutschland ist auf Grund von Care-Aufgaben bzw. familiären Verpflichtungen in Teilzeit tätig (48 Prozent). In Ostdeutschland gilt dies nur für jede dritte Frau (35 Prozent). Von Männern in West- (24 Prozent) und Ostdeutschland (18 Prozent) wird Teilzeit jeweils nur halb so häufig wie von Frauen mit Care-Aufgaben begründet. Der Geschlechterabstand fällt damit in Westdeutschland (24 Prozentpunkte) größer aus als in Ostdeutschland (17 Prozentpunkte).
- Jede zehnte Frau in Ostdeutschland (10 Prozent) ist in Teilzeit tätig, weil sie keine Vollzeittätigkeit finden konnte. In Westdeutschland gilt dies nur für 4 Prozent der teilzeiterwerbstätigen Frauen. In beiden Regionen ist dies für Männer jeweils ein wichtigerer Grund als für Frauen. Der Geschlechterabstand fällt damit in Ost- wie Westdeutschland mit 3 bis 4 Prozentpunkten ähnlich groß aus.
- Frauen in Ostdeutschland arbeiten etwas häufiger in Teilzeit, um eine Aus- oder Fortbildung zu machen bzw. zu studieren (7 Prozent) als Frauen in Westdeutschland (5 Prozent). In beiden Regionen ist dies jedoch für Männer ein 2,5-fach bis rund 4-fach wichtigerer Grund als für Frauen. Der Geschlechterabstand ist daher in Ost- (10 Prozentpunkte) wie Westdeutschland (14 Prozentpunkte) nicht unerheblich.
- Und schließlich geben Frauen in Ostdeutschland etwas häufiger „andere Gründe“ an als Frauen in Westdeutschland (15 Prozent bzw. 11 Prozent), während es hier bei den Männern kaum regionale Unterschiede gibt (22 Prozent bzw. 20 Prozent). Der Geschlechterabstand beträgt damit 7 Prozentpunkte (Ostdeutschland) bzw. 9 Prozentpunkte (Westdeutschland).
In den vorliegenden Analysen des Statistischen Bundesamtes werden nur sechs verschiedene Teilzeitgründe abgefragt, die allerdings das gesamte Feld an möglichen Ursachen nicht erschöpfend abdecken. Gerade in neueren arbeitswissenschaftlichen Forschungen wird ergänzend auch eine hohe Arbeitsbelastung als Ursache dafür ermittelt, dass Beschäftigte in die Teilzeitarbeit „flüchten“. Dies trifft gerade auf Beschäftigte aus der Kindertagesbetreuung oder der Pflege zu. (2) (3) Dementsprechend kann auch der Wunsch nach mehr freier Zeit zur Erholung und als Ausgleich zum Beruf entscheidender Grund für die aktuelle Teilzeittätigkeit sein. Ebenso kann die Tatsache, dass eine Arbeitszeiterhöhung aufgrund hoher Besteuerung des Zweiteinkommens im Ehegattensplitting (meist: der Frauen) unrentabel erscheint, ausschlaggebend für die Teilzeittätigkeit sein. (4) (5)
Fazit: Bei Frauen führt Care-Arbeit deutlich häufiger als bei Männern zur Teilzeitarbeit, Männer hingegen arbeiten häufiger in Teilzeit, um eine Aus- und Fortbildung wahrzunehmen. Analysen zur Zeitverwendung von erwerbstätigen Frauen und Männern belegen entsprechend, wieviel mehr Stunden Frauen für unbezahlte Arbeit aufwenden als Männer, insbesondere für Fürsorgearbeit und Kinderbetreuung. (6) Dabei nehmen in Westdeutschland noch einmal deutlich mehr Frauen bzw. Mütter Teilzeitarbeit auf Grund von familiären Verpflichtungen in Anspruch als in Ostdeutschland. Das belegen auch die hohen Teilzeitquoten von realisiert erwerbstätigen Frauen (und insbesondere: erwerbstätigen Müttern) in Westdeutschland. (7)
Die Ergebnisse zeigen zudem, dass ein kleinerer Teil der in Deutschland ausgeübten Teilzeitarbeit auch Ausdruck ungewollter Unterbeschäftigung ist, wovon 6 Prozent der teilzeiterwerbstätigen Männer und 4 Prozent der teilzeiterwerbstätigen Frauen betroffen sind. (8) Trotz der für abhängig Beschäftigte bestehenden gesetzlichen Ansprüche nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie der Brückenteilzeit sind die Möglichkeiten zu einer (reversiblen) Anpassung der Arbeitszeit im Lebensverlauf in Deutschland weiterhin sehr begrenzt. Dies ebenso auf Grund der eingeschränkten Gültigkeit des neuen Brückenteilzeit-Gesetzes (welches nur in Betrieben mit regelmäßig mehr als 45 Beschäftigten gilt) und auf Grund der sog. Zumutbarkeitsgrenze in Betrieben mit 46 bis 200 Beschäftigten, welche es dem Arbeitgebenden erlaubt, abzulehnen, sofern eine bestimmte Quote von Nutzenden überschritten wird (von 15 Beschäftigten hat nur ein*e Beschäftigte*r zwingend Anrecht auf Brückenteilzeit). (9) Aber auch, weil weiterreichende Konzepte wie die Optionszeiten im Lebensverlauf oder ein Wahlarbeitszeitgesetz für die Privatwirtschaft zwar schon seit Jahren vorliegen, bisher aber nicht umgesetzt wurden. (10)
Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den PDF-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen.
Bearbeitung: Svenja Pfahl, Eugen Unrau, Anika Lindhorn
Literatur
Auffenberg, Jennie et al. (2022): „Ich pflege wieder, wenn …“ – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften. Kurzfassung. Bremen: Arbeitnehmerkammer Bremen, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Deutscher Juristinnenbund e.V./Kommission für Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht (2016): Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes. Berlin: djb, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Jurzczyk, Karin (2021): Das Optionszeitenmodell – der Vorschlag für atmende Lebensläufe. In: Zeitpolitisches Magazin Nr. 38. Berlin: Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik e.V., S. 17-22, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Kümmerling, Angelika/Schmieja, Vanessa (2021): Das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Lott, Yvonne (2024): Alles beim Alten. Der Gender Care Gap in der Erwerbsbevölkerung. WSI Policy Brief Nr. 83. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024a): Zeitaufwand für bezahlte und unbezahlte Arbeit 2022. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024b): Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit (inkl. Fürsorgearbeit und Ehrenamt) 2022. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Lindhorn, Anika (2026): Teilzeitquoten nach Elternschaft und Alter des jüngsten Kindes 2024. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Statistisches Bundesamt (2026): Mikrozensus. Qualitätsbericht 2024. Wiesbaden: DESTATIS, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Statistisches Bundesamt (2023): Mikrozensus 2022. Qualitätsbericht. Wiesbaden: DESTATIS, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Statistisches Bundesamt (2022a): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2020 (Endergebnisse), Fachserie 1 Reihe 3. Wiesbaden: DESTATIS, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Statistisches Bundesamt (2022b): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung. Ergebnisse des Mikrozensus zum Arbeitsmarkt 2020 (Endgültige Ergebnisse), Fachserie 1 Reihe 4.1. Wiesbaden: DESTATIS, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Statistisches Bundesamt (2020a): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2019, Fachserie 1 Reihe 3. Wiesbaden: DESTATIS, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Statistisches Bundesamt (2020b): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland 2019. Fachserie 1 Reihe 4.1. Wiesbaden: DESTATIS, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Statistisches Bundesamt (o.J.): Unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Wanger, Susanne/Weber, Enzo (2026): Teilzeit und Krankenstand – Potenzial für mehr Arbeitsstunden? In: Wirtschaftsdienst Nr. 106. Hamburg: Leibnitz Informationszentrum Wirtschaft, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Weimann-Sandig, Nina/Kalicki, Bernhard (2024): Nur Teilzeit in der Kita? Arbeitszeitumfang und Beschäftigungspotenziale in der Kindertagesbetreuung. Working Paper Forschungsförderung Nr. 331. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, letzter Zugriff: 20.05.2026.
(1) Vgl. Definition der „realisierten Erwerbstätigkeit“ im Glossar.
(2) Vgl. Weimann-Sandig, Nina/Kalicki, Bernhard (2024): Nur Teilzeit in der Kita? Arbeitszeitumfang und Beschäftigungspotenziale in der Kindertagesbetreuung. Working Paper Forschungsförderung Nr. 331. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, S. 36.
(3) Im Pflegeberuf sind hohe Arbeitsbelastungen sogar für zwei Drittel der Teilzeitbeschäftigten in der Langzeitpflege sowie knapp die Hälfte der Pflegekräfte in den Krankenhäusern ausschlaggebender Grund, in Teilzeit zu arbeiten. Unter besseren Arbeitsbedingungen würde knapp die Hälfte der Teilzeitpflegekräfte ihre wöchentliche Arbeitszeit wieder um zehn Stunden erhöhen wollen, vgl. Auffenberg, Jennie et al. (2022): „Ich pflege wieder, wenn …“ – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften. Kurzfassung. Bremen: Arbeitnehmerkammer Bremen S. 5 und S. 8.
(4) Vgl. a. a. O.
(5) Dabei ist der Wunsch nach frei gestaltbarer Zeit zur Erholung und als Ausgleich zum Beruf inhaltlich etwas anderes als der bereits vom Statistischen Bundesamt abgefragte Grund „Ich will Teilzeit arbeiten“. Beides müsste differenziert erfasst werden. Ohnehin ist die bisher abgefragte Begründung „Ich will Teilzeit arbeiten“ analytisch nur bedingt trennscharf und umfasst auch jetzt schon Unterschiedliches (wie etwa: ein zeitlich umfangreiches Ehrenamt, lange Pendler*innenwege oder Fehlanreize im Steuer- und Abgabensystem) – und damit sehr viel mehr als das, was in der öffentlichen Debatte als arbeitsmarktpolitisch problematische Lifestyle-Teilzeit bezeichnet wurde. Vgl. Wanger, Susanne/Weber, Enzo (2026): Teilzeit und Krankenstand – Potenzial für mehr Arbeitsstunden? In: Wirtschaftsdienst Nr. 106. Hamburg: Leibnitz Informationszentrum Wirtschaft, S. 239.
(6) Vgl. hierzu Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024a): Zeitaufwand für bezahlte und unbezahlte Arbeit 2022; Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024b): Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit (inkl. Fürsorgearbeit und Ehrenamt) 2022 – beides in: WSI GenderDatenPortal, Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung. Vgl. außerdem: Lott, Yvonne (2024): Alles beim Alten. Der Gender Care Gap in der Erwerbsbevölkerung. WSI Policy Brief Nr. 83. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
(7) Vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Lindhorn, Anika (2026): Teilzeitquoten nach Elternschaft und Alter des jüngsten Kindes 2024. In: WSI GenderDatenPortal, Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
(8) Vgl. auch Statistisches Bundesamt (o.J.): Unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte.
(9) Vgl. Kümmerling, Angelika/Schmieja, Vanessa (2021): Das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
(10) Vgl. Deutscher Juristinnenbund e.V./Kommission für Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht (2016): Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes. Berlin: djb sowie Jurzczyk, Karin (2021): Das Optionszeitenmodell – der Vorschlag für atmende Lebensläufe. In: Zeitpolitisches Magazin Nr. 38. Berlin: Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik e.V., S. 17-22.