Arbeitsmarkt im Wandel: Unterer Entgeltbereich
Die Karte zeigt den Anteil der Geringverdiener/innen an den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe [1]. In Anlehnung an die OECD-Definition des Niedriglohnbereichs gelten dabei sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte als Geringverdiener/innen, die weniger als 2/3 des mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe in der Bundesrepublik verdienen [2]. Am aktuellen Stichtag (31.12.2021) lag diese bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs bei 2.344 Euro.
Regional variiert der Anteil der vollzeitbeschäftigten Geringverdiener/innen erheblich: Während in Görlitz (40,9 Prozent), im Erzgebirgskreis (40,5 Prozent) und in Vorpommern-Rügen mit (38,5 Prozent) ein beträchtlicher Teil der Vollzeitbeschäftigten im unteren Lohnbereich arbeitete, waren es in Wolfsburg lediglich 6,5 Prozent.
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Ausführliche Analysen und weiterführende Informationen
Seils, Eric/Emmler, Helge (2022): Der untere Entgeltbereich. WSI Policy Brief 65, 01/2022 (pdf)
Literatur
Bundesagentur für Arbeit (2016): Bruttomonatsentgelte von Beschäftigten nach der Revision 2014. Methodenbericht, Nürnberg
Bundesagentur für Arbeit (2022): Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Jahreszahlen). Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise. Nürnberg
[1] Der Bundesagentur für Arbeit (2016, S. 5 ff.) zufolge umfasst die Kerngruppe alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit Ausnahme von Auszubildenden, Praktikanten, Werkstudenten, Personen in freiwilligen Diensten (soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst), Teilnehmer von Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben, Personen in Einrichtungen für Behinderte, Hausgewerbetreibende, Beschäftigte (Haushaltsscheck), Heimarbeiter ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Personen mit vermuteter Beschäftigung, Personen in Altersteilzeit und mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft. Die Einschränkung auf die Kerngruppe dient ebenso der Vergleichbarkeit wie die Eingrenzung auf die Vollzeitbeschäftigten. Diese weisen einigermaßen vergleichbare Stundenzahlen auf, was bei Teilzeitbeschäftigten nicht der Fall ist.
[2] Die Bundesagentur für Arbeit (2016, S. 21)
Kontakt
Ansprechpartner für alle Fragen zum WSI-Datenportal Arbeitsmarkt im Wandel ist Dr. Eric Seils.