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Arbeitsmarkt im Wandel: Unterer Entgeltbereich

Die Karte zeigt den Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe im unteren Entgeltbereich [1]. In Anlehnung an die OECD-Definition des Niedriglohnbereichs werden dabei sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte dem unteren Entgeltbereich zugeordnet, die weniger als 2/3 des mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe in der Bundesrepublik verdienen [2]. Am aktuellen Stichtag (31.12.2022) lag diese bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs bei 2.431 Euro.

Regional variiert die Verbreitung des unteren Entgeltbereichs erheblich: Während in Görlitz (37,4 Prozent), im Erzgebirgskreis (37,4 Prozent) und im Landkreis Elbe-Elster mit (35,4 Prozent) ein beträchtlicher Teil der Vollzeitbeschäftigten im unteren Lohnbereich arbeitete, waren es in Wolfsburg lediglich 5,6 Prozent. Von 2021 auf 2022 hat die Verbreitung des unteren Entgeltbereichs jedoch deutlich von 18,1 auf 16,5 Prozent abgenommen. Der Rückgang war erstmals nicht nur im Osten (2,8 Prozentpunkte), sondern auch im Westen (1,3 Prozentpunkte) spürbar.

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Ausführliche Analysen und weiterführende Informationen
Seils, Eric/Emmler, Helge (2022): Der untere Entgeltbereich. WSI Policy Brief 65, 01/2022 (pdf)
 

Literatur
Bundesagentur für Arbeit (2016): Bruttomonatsentgelte von Beschäftigten nach der Revision 2014. Methodenbericht, Nürnberg

Bundesagentur für Arbeit (2023): Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Jahreszahlen). Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise. Nürnberg (Aktuelle Version zum Download als xlsx)
 


[1]  Der Bundesagentur für Arbeit (2016, S. 5 ff.) zufolge umfasst die Kerngruppe alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit Ausnahme von Auszubildenden, Praktikanten, Werkstudenten, Personen in freiwilligen Diensten (soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst), Teilnehmer von Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben, Personen in Einrichtungen für Behinderte, Hausgewerbetreibende, Beschäftigte (Haushaltsscheck), Heimarbeiter ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Personen mit vermuteter Beschäftigung, Personen in Altersteilzeit und mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft. Die Einschränkung auf die Kerngruppe dient ebenso der Vergleichbarkeit wie die Eingrenzung auf die Vollzeitbeschäftigten. Diese weisen einigermaßen vergleichbare Stundenzahlen auf, was bei Teilzeitbeschäftigten nicht der Fall ist.

[2] Die Bundesagentur für Arbeit (2016, S. 21)

Kontakt

Ansprechpartner für alle Fragen zum WSI-Datenportal Arbeitsmarkt im Wandel ist Dr. Eric Seils.

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