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WSI Verteilungsmonitor: Armutsgrenzen nach Haushaltstypen

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Armutsgrenzen dienen der Messung der Armut. In einem Haushalt, dessen Nettohaushaltseinkommen unter der Armutsgrenze liegt, werden alle Haushaltsmitglieder als arm betrachtet. Nach dem von der EU gesetzten Standard liegt die Armutsgrenze bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens der Bevölkerung in Privathaushalten.  Für einen Einpersonenhaushalt waren das 2022 1.189 Euro.1 Die Armutsgrenzen der anderen Haushaltstypen sind davon abgeleitet. Dadurch wird sowohl unterschiedlichen Haushaltsgrößen als auch dem geringeren Bedarf von Kindern unter 14 Jahren Rechnung getragen. Die Armutsgrenze für eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter 14 Jahren lag 2022 bei 1.546 Euro. Bei den beiden anderen dargestellten Fällen handelt es sich jeweils um ein Paar mit zwei Kindern. Die Haushalte unterscheiden sich nur hinsichtlich des Alters der Kinder. Da die sogenannte OECD Äquivalenzskala Kindern unter 14 Jahren einen geringeren Bedarf zubilligt, lag die Armutsgrenze der Familie mit kleinen Kindern bei 2.497 Euro, für die Familie mit älteren Kindern bei 2.973 Euro.

Die Excel-Datei bietet eine Übersicht über die Entwicklung der Armutsgrenzen für verschiedene Haushaltstypen.


 

(1)  Ab dem Jahr 2011 basieren die Daten auf dem Zensus dieses Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt basiert die Hochrechnung auf der Volkszählung des Jahres 1987. Insofern ist die Interpretation der Daten vor und nach 2011 im Vergleich nur eingeschränkt möglich. Aufgrund von neuen Methoden der Datenerhebung und Antwortausfällen in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie ist das Jahr 2020 mit den vorherigen Jahren nur sehr begrenzt vergleichbar. Durch die besonderen Schwierigkeiten mit der Datenerhebung in diesem Jahr ist auch der Vergleich mit den darauffolgenden Jahren mit Unsicherheiten verbunden. Die Ergebnisse für 2022 sind Erst- und keine Endergebnisse.



Weitere Erläuterungen

Armutsgrenze: Die Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten.

bedarfsgewichtetes Einkommen: Das bedarfsgewichtete Einkommen, auch als Äquivalenzeinkommen bezeichnet, wird herangezogen, um die Einkommen unterschiedlich großer Haushalte vergleichbar zu machen. Dabei wird berücksichtigt, dass größere Haushalte zwar einen höheren Bedarf an Wohnraum, Lebensmitteln, Kleidung etc. haben, dass in bestimmten Lebensbereichen jedoch auch, z.B. durch die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad, gemeinsame Versicherungen etc., geringere Pro-Kopf-Kosten anfallen als in einem Ein-Personen-Haushalt. Zudem wird davon ausgegangen, dass jüngere Kinder einen geringeren Bedarf als Erwachsene haben. Das Äquivalenzeinkommen ergibt sich aus der Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder, welche anschließend durch einen Wert dividiert wird, der üblicherweise anhand der „neuen OECD-Äquivalenzskala“ bestimmt wird. Der ersten erwachsenen Person im Haushalt wird der Gewichtungsfaktor 1 zugewiesen. Um die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens zu berücksichtigen, erhalten weitere Personen ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5. Kindern unter 14 Jahren wird ein Gewicht von 0,3 zugewiesen. Das Haushaltseinkommen einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren würde demnach durch den Wert 2,1 dividiert werden.

mittleres Einkommen: Das mittlere Einkommen, auch Medianeinkommen genannt, ist der Wert, der genau in der Mitte liegt, wenn alle Einkommen aufsteigend geordnet werden.

Nettohaushaltseinkommen: Das Nettohaushaltseinkommen ergibt sich aus den Gesamteinkünften aller Mitglieder eines Haushaltes nach Steuern und Sozialabgaben. Zu diesen Einkünften zählen u.a. das Arbeitnehmerentgelt, Unternehmens- und Vermögenseinkommen sowie staatliche Transferzahlungen und Mietersparnisse durch selbst genutztes Wohneigentum. Letztere sind in den Mikrozensus-Daten jedoch nicht berücksichtigt.



Quelle

Amtliche Sozialberichterstattung des Bundes und der Länder

Kontakt

Ansprechpartnerin für alle Fragen zum WSI-Verteilungsmonitor ist Dr. Dorothee Spannagel.

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