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WSI GenderDatenPortal: Mitbestimmung: Frauenanteil im Betriebsrat nach Frauenanteil im Betrieb 2021

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In Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten und einem Betriebsrat sind Frauen im Jahr 2021 sowohl in Betriebsratsgremien und erst recht beim Vorsitz im Gremium unterrepräsentiert, im Vergleich zu ihrem Anteil an der Belegschaft. (1) Die im Betriebsverfassungsgesetz formulierte Zielvorgabe, dass das Minderheitengeschlecht entsprechend seines Anteils in der Belegschaft auch im Betriebsratsgremium vertreten sein soll (§15 Abs. 2 BetrVG), wird damit noch nicht vollständig erreicht.

Wie stark Frauen im Betriebsratsgremium und beim Vorsitz unterrepräsentiert sind, unterscheidet sich je nach Frauenanteil im Betrieb. Es gilt: In Betrieben mit höherem/hohem Frauenanteil sind Frauen im Betriebsratsgremium deutlich unterrepräsentiert. In Betrieben mit geringem Frauenanteil in der Belegschaft gelingt die Repräsentanz der Frauen im Betriebsratsgremium etwas besser (vgl. Grafik 1):

  • In Betrieben mit hohem Frauenanteil (mindestens 70 Prozent) besetzen Frauen im Schnitt nur 63 Prozent aller Betriebsratssitze, obwohl sie im Durchschnitt 77 Prozent der Belegschaft ausmachen. Die Anteilslücke zwischen Mitgliedschaft in der Belegschaft und im Betriebsratsgremium beträgt also 14 Prozentpunkte.
  • Auch in Betrieben mit höherem Frauenanteil (50 bis unter 70 Prozent) sind Frauen im Betriebsratsgremium deutlich unterrepräsentiert. Die Anteilslücke zwischen Mitgliedschaft in der Belegschaft (59 Prozent) und im Betriebsratsgremium (48 Prozent) beträgt hier noch 11 Prozentpunkte.
  • Anders verhält es sich in Betrieben, in denen Frauen in der Minderheit sind. Bei eher niedrigerem Frauenanteil (30 bis unter 50 Prozent) sind Frauen annähernd adäquat im Betriebsratsgremium vertreten. Die Mitgliedschaft von Frauen im Betriebsratsgremium (35 Prozent) entspricht fast ihrem durchschnittlichen Anteil in der Belegschaft (39 Prozent). Die Anteilslücke beträgt hier nur 4 Prozentpunkte.
  • In Betrieben mit wenig Frauen (unter 30 Prozent) sind Frauen jedoch im Betriebsratsgremium im Durchschnitt sogar leicht überrepräsentiert. Sie nehmen durchschnittlich ein Fünftel aller Betriebsratssitze ein (20 Prozent), stellen im Durchschnitt aber nur 17 Prozent der Beschäftigten.

Im Vergleich zu Frauen schneiden Männer bei der Besetzung von Betriebsratsgremien generell besser ab (vgl. Grafik 2). Insbesondere, wenn Männer das Minderheitengeschlecht im Betrieb bilden, sind sie sowohl im Betriebsratsgremium als auch beim Vorsitz stark überrepräsentiert:

  • In Betrieben mit geringem Männeranteil (weniger als 30 Prozent Männer) besetzen Männer zwar 34 Prozent aller Betriebsratssitze, stellen aber im Durchschnitt nur 19 Prozent der Belegschaft.
  • In Betrieben mit eher niedrigem Männeranteil (30 bis unter 50 Prozent) sind 49 Prozent der Betriebsratssitze von Männern besetzt, bei einem durchschnittlichen Anteil von 36 Prozent an der Belegschaft.
  • Auch in Betrieben mit höherem Männeranteil (50 bis unter 70 Prozent) sind Männer im Betriebsratsgremium durchschnittlich etwas häufiger vertreten (62 Prozent) als in der Belegschaft (58 Prozent).  
  • Nur in Betrieben mit hohem Männeranteil (mindestens 70 Prozent), sind Männer im Betriebsratsgremium leicht unterrepräsentiert: Sie besetzen im Durchschnitt 79 Prozent der Betriebsratssitze, stellen aber 81 Prozent aller Beschäftigten.

Noch deutlicher unterscheidet sich die Repräsentanz von Frauen und Männern in Hinblick auf die Besetzung des Betriebsrats-Vorsitzes:

  • Frauen sind durchgängig unterrepräsentiert, was die Übernahme des Vorsitzes im Gremium betrifft. Diese Unterrepräsentanz fällt sogar noch umso stärker aus, je höher der Frauenanteil im Betrieb ist.
  • Männer sind durchgängig überrepräsentiert, was die Übernahme des Vorsitzes im Gremium betrifft. Am deutlichsten überrepräsentiert sind Männer als Vorsitzende sogar in solchen Betrieben, in denen sie weniger als 30 Prozent der Belegschaft stellen.

Insgesamt gelingt Frauen eine adäquate Repräsentanz in Betriebsratsgremien schlechter als Männern. Sie gelingt Frauen noch am ehesten in Betrieben mit einem sehr geringen Frauenanteil (unter 30 Prozent). Vermutlich ist dort die Aufmerksamkeit für die Einhaltung des gesetzlichen Geschlechterquote für das Minderheitengeschlecht im Betrieb besonders geschärft. (2) Insbesondere wenn Frauen die Mehrheit der Beschäftigten im Betrieb stellen, und daher keine gesetzliche Schutznorm zu Gunsten von Frauen mehr greift, sind sie im Betriebsrat stark unterrepräsentiert. Da es im Betriebsverfassungsgesetz keine feste Geschlechterquote, sondern lediglich eine „Mindestquote für das Minderheitengeschlecht“ gibt, sind Frauen in diesen Betrieben nicht vor Unterrepräsentanz im Betriebsratsgremium geschützt.

Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den Pdf-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen.

Bearbeitung: Svenja Pfahl, Maike Wittmann

 

Literatur

Baumann, Helge/Brehmer, Wolfram/Hobler, Dietmar/Klenner, Christina/Pfahl, Svenja (2016): Frauen und Männer in Betriebsräten. Zur Umsetzung des Minderheitenschutzes bei Betriebsratswahlen, WSI Report Nr. 34, 12/2016.

Behrens Martin/Brehmer, Wolfgang (2022): Betriebs- und Personalratsarbeit in Zeiten der Covid-Pandemie, WSI Report Nr. 75, 05/2022, letzter Zugriff: 04.10.2023.

Blank, Florian/Brehmer, Wolfgang (2023): Durchhalten bis zur Rente? Einschätzungen von Beschäftigten, Betriebs- und Personalräten, WSI Report Nr. 85, 06/2023, letzter Zugriff: 04.10.2023.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Mitbestimmung – Eine gute Sache, Bonn, letzter Zugriff: 04.10.2023.

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2023): Datenbank „Gesetze im Internet“, letzter Zugriff: 04.10.2023.

Deutscher Gewerkschaftsbund (2022): Was ist ein Betriebsrat – und was bringt er mir? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Betriebsräte, 26.10.2022, letzter Zugriff: 04.10.2023.

Hans-Böckler-Stiftung (o.J.): Verbreitung von Betriebsräten in Unternehmen (2010 und 2021). Arbeitsmarkt im Wandel, letzter Zugriff: 04.10.2023.

Mayerböck, Astrid/Krüger, Thomas (2021): WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2021. Methodenbericht, uzbonn Umfragezentrum Bonn, letzter Zugriff: 04.10.2023.

Pfahl, Svenja/Wittmann, Maike (2023): Frauen im Betriebsrat nach Betriebsgröße 2021. In: WSI GenderDatenPortal.

 


(1) Vgl. Pfahl, Svenja/Wittmann, Maike (2023): Frauen im Betriebsrat nach Betriebsgröße 2021. In: WSI GenderDatenPortal.

(2) Vgl. Baumann et al (2016): Frauen und Männer in Betriebsräten, S. 6ff.

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