WSI GenderDatenPortal: Mitbestimmung: Frauenanteil im Betriebs-/Personalrat nach Frauenanteil in der Belegschaft 2025
Grafiken, Analyse, Tabellen (pdf)
In Betrieben mit Betriebsrat bzw. in Dienststellen mit Personalrat sind Frauen im Jahr 2025 sowohl in den Betriebs- und Personalratsgremien als auch beim Vorsitz in den Interessenvertretungsgremien grundsätzlich unterrepräsentiert, d.h. sie sind dort nicht entsprechend ihres Anteils in der Belegschaft vertreten. (1) Die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzte Zielvorgabe, dass das Minderheitengeschlecht entsprechend seines Anteils in der Belegschaft auch im Betriebsratsgremium vertreten sein soll (§15 Abs. 2 BetrVG), entsprechend formuliert im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. in den entsprechenden Ländergesetzen für Personalratsgremien (LPersVG) (vgl. Glossar), wird damit im Durchschnitt noch nicht vollständig erreicht.
Wie stark Frauen im Interessenvertretungsgremium unterrepräsentiert sind, unterscheidet sich auch im Jahr 2025 deutlich danach, ob sie im jeweiligen Betrieb/Dienststelle das Mehrheits- oder Minderheitengeschlecht bilden. In Betrieben bzw. Dienststellen mit höherem/hohem Frauenanteil in der Belegschaft (d.h. mit 50 oder mehr Prozent Frauen) – wo kein gesetzlicher Minderheitenschutz zu Gunsten von Frauen greift – sind Frauen im Interessenvertretungsgremium deutlich unterrepräsentiert. In Betrieben/Dienststellen mit einem Frauenanteil von weniger als 50 Prozent in der Belegschaft gelingt die Repräsentanz der Frauen im Gremium – dank des gesetzlichen Minderheitenschutzes – erkennbar besser, aber auch noch nicht vollumfänglich (vgl. Grafik 1):
- In Betrieben/Dienststellen mit hohem Frauenanteil (mindestens 70 Prozent Frauen) besetzen Frauen im Schnitt nur 62 Prozent aller Betriebs- oder Personalratssitze, obwohl sie hier insgesamt sogar 77 Prozent der Belegschaft stellen. Die Anteilslücke zwischen Mitgliedschaft im Interessenvertretungsgremium einerseits und Mitgliedschaft in der Belegschaft andererseits beträgt minus 15 Prozentpunkte.
- Auch in Betrieben/Dienststellen mit höherem Frauenanteil (50 bis unter 70 Prozent) sind Frauen in den betrieblichen Interessenvertretungen unterrepräsentiert. Sie besetzen nur 50 Prozent der Sitze in den Gremien, obwohl ihr Belegschaftsanteil insgesamt 59 Prozent ausmacht. Die Anteilslücke zwischen Mitgliedschaft im Gremium und Mitgliedschaft in der Belegschaft beträgt immerhin noch minus 9 Prozentpunkte.
- Anders verhält es sich in Betrieben/Dienststellen mit niedrigerem Frauenanteil (30 bis unter 50 Prozent), in denen Frauen die Minderheit der Belegschaft stellen und deshalb der im BetrVG bzw. im BPersVG/LPersVG verankerte Minderheitenschutz zu Gunsten von Frauen gilt. Hier sind Frauen annähernd adäquat zu ihrem Belegschaftsanteil auch in den Interessenvertretungsgremien vertreten. In den Gremien stellen Frauen 35 Prozent der Mitglieder, während ihr Anteil an der Belegschaft insgesamt 38 Prozent ausmacht. Selbst hier besteht also noch eine Anteilslücke in Höhe von minus 3 Prozentpunkten.
- In Betrieben/Dienststellen mit wenig Frauen in der Belegschaft (unter 30 Prozent) sind Frauen in den Betriebsrats-/Personalratsgremien hingegen sogar leicht überrepräsentiert. Sie nehmen ein Fünftel aller Sitze in den Interessenvertretungsgremien ein (21 Prozent), stellen dort insgesamt aber nur 16 Prozent der Beschäftigten. Hier greift der Minderheitenschutz zu Gunsten von Frauen besonders gut. Die Anteilslücke beträgt hier plus 5 Prozentpunkte.
Männer schneiden bei der Besetzung von Betriebs- und Personalratsgremien im Jahr 2025 nicht nur generell besser ab als Frauen, sondern speziell dann, wenn sie das Minderheitengeschlecht in ihrem Betrieb/ihrer Dienststelle darstellen (vgl. Grafik 2). Aber: Sowohl als Mehrheits- wie auch als Minderheitengeschlecht sind Männer im Interessenvertretungsgremium überrepräsentiert:
- Nur in Betrieben/Dienststellen mit hohem Männeranteil (mindestens 70 Prozent), sind Männer im Betriebs- bzw. Personalratsgremium leicht unterrepräsentiert: Sie besetzen 77 Prozent der Sitze in den Interessenvertretungsgremien, stellen aber insgesamt 82 Prozent der Beschäftigten. Nur hier findet sich eine Anteilslücke zu Ungunsten von Männern in Höhe von minus 5 Prozentpunkten.
- Bereits in Betrieben/Dienststellen mit einem höherem Männeranteil (50 bis unter 70 Prozent), wo Männer das Mehrheitsgeschlecht darstellen, sind sie im Interessenvertretungsgremium (61 Prozent) anteilig häufiger vertreten als insgesamt in der Belegschaft (57 Prozent). Die Lücke beträgt plus 4 Prozentpunkte zu Gunsten von Männern.
- In Betrieben/Dienststellen mit eher niedrigem Männeranteil (30 bis unter 50 Prozent) sind 47 Prozent der Betriebs-/Personalratssitze von Männern besetzt, bei einem Anteil von 37 Prozent Männern insgesamt in der Belegschaft. Obwohl Männer hier das Minderheitengeschlecht darstellen, beträgt die Lücke zwischen Anteil im Gremium und Anteil in der Belegschaft sogar plus 10 Prozentpunkte.
- In Betrieben/Dienststellen mit wenig Männern (weniger als 30 Prozent Männer in der Belegschaft) besetzen Männer zwar 34 Prozent aller Sitze im Interessenvertretungsgremium, stellen aber insgesamt nur 19 Prozent der Belegschaft. Hier profitieren Männer überdeutlich vom gesetzlichen Minderheitenschutz. Die Lücke zwischen Anteil im Gremium und Anteil in der Belegschaft beträgt erstaunliche plus 15 Prozentpunkte.
Noch deutlicher unterscheidet sich die Repräsentanz von Frauen und Männern in Hinblick auf den Vorsitz im Interessenvertretungsgremium:
- Frauen sind durchgängig unterrepräsentiert, was die Übernahme des Gremienvorsitzes betrifft, gemessen an ihrem Anteil in den Interessenvertretungsgremien (und erst recht an ihrem Anteil in der Belegschaft insgesamt). Diese Unterrepräsentanz fällt tendenziell umso stärker aus, je höher der Frauenanteil im Betrieb bzw. in der Dienststelle ist. Am stärksten unterrepräsentiert sind sie in Betrieben/Dienststellen mit höherem Frauenanteil (Anteil von 50 bis 70 Prozent Frauen in der Belegschaft).
- Männer sind durchgängig überrepräsentiert, was die Übernahme des Gremienvorsitzes betrifft, gemessen an ihrem Anteil in den Interessenvertretungsgremien (sowie am Anteil in der Belegschaft). Am deutlichsten überrepräsentiert sind Männer als Vorsitzende in solchen Betrieben/Dienststellen mit weniger als 30 Prozent Männern in der Belegschaft. Obwohl hier nur jeder fünfte Beschäftigte ein Mann ist, stellen sie fast die Hälfte aller Vorsitzenden in Interessenvertretungsgremien.
Hintergrund: Für die Besetzung der Position des*der Vorsitzenden im Gremium wird im BetrVG bzw. BPersVG und in den Landespersonalvertretungsgesetzen (LPersVG) keine Vorgabe bezüglich des Geschlechts gemacht. Frauen sind im Jahr 2025 beim Vorsitz – gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil als auch an ihrem Anteil in den Gremien – daher deutlich unterrepräsentiert. Nur in knapp einem Drittel aller Betriebe/Dienststellen mit einem Betriebsrats-/ Personalratsgremium hat eine Frau den Vorsitz des Gremiums inne (31 Prozent). (2)
Fazit: Insgesamt gelingt Frauen eine adäquate Repräsentanz in Betriebs- und Personalratsgremien schlechter als Männern. Am stärksten profitieren Frauen in Betrieben/Dienststellen mit einem sehr geringen Frauenanteil (unter 30 Prozent) vom gesetzlich verankerten Schutz des Minderheitengeschlechts. Vermutlich ist dort die Aufmerksamkeit für die Einhaltung der gesetzlichen Quote für das Minderheitengeschlecht im Betrieb besonders geschärft. (3) Insbesondere wenn Frauen die (große) Mehrheit der Beschäftigten im Betrieb bzw. der Dienststelle stellen und daher keine gesetzliche Schutznorm zu Gunsten von Frauen mehr greift, sind sie im Interessenvertretungsgremium jedoch deutlich unterrepräsentiert.
Da es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), genauso wie im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie den Landespersonalvertretungsgesetzen (LPersVG), keine feste Geschlechterquote für die Besetzung des Gremiums gibt, sondern lediglich eine „Mindestquote für das Minderheitengeschlecht“, sind Frauen in Betrieben/Dienststellen mit mehr als 50 Prozent Frauenanteil nicht vor anteiliger Unterrepräsentanz in den Interessenvertretungsgremien geschützt. Gar keine Schutzregelung besteht für den Gremiumsvorsitz, sodass Frauen hier durchgängig (deutlich) unterrepräsentiert bleiben.
Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den Pdf-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen.
Bearbeitung: Svenja Pfahl, Anika Lindhorn
Literatur
Ahlers, Elke (2025): Personalengpässe: Was tun Betriebe gegen den Fachkräftemangel? WSI Report Nr. 103. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Baumann, Helge/Brehmer, Wolfram/Hobler, Dietmar/Klenner, Christina/Pfahl, Svenja (2017): Frauen und Männer in Betriebsräten. Zur Umsetzung des Minderheitenschutzes bei Betriebsratswahlen. WSI Report Nr. 34. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Behrens, Martin/Brehmer, Wolfgang (2026): Wer geht zur Betriebsratswahl? WSI Report Nr. 110. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2026): Mitbestimmung – Eine gute Sache. Bonn: BMAS, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) (o.J.): Was ist ein Betriebsrat – und was bringt er mir? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Betriebsräte. Berlin: DGB, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Mayerböck, Astrid/Krüger, Thomas (2021): WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2021. Methodenbericht. Bonn: Umfragezentrum Bonn (uzbonn), letzter Zugriff: 20.05.2026.
Mayerböck, Astrid/Krüger, Thomas (2023): WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2023. Methodenbericht. Bonn: Umfragezentrum Bonn (uzbonn), letzter Zugriff: 20.05.2026.
Pfahl, Svenja/Lindhorn, Anika (2026): Frauen im Betriebsrat nach Betriebsgröße 2021, 2023, 2025. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Statistisches Bundesamt (o.J.): Arbeitnehmervertretungen. Wiesbaden: DESTATIS, letzter Zugriff: 20.05.2026.
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) (2026): Das ABC des Personalrats. Berlin: ver.di, letzter Zugriff: 20.05.2026.
(1) Vgl. Pfahl, Svenja/Lindhorn, Anika (2026): Frauen im Betriebsrat nach Betriebsgröße 2021, 2023, 2025. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
(2) Vgl. Pfahl Svenja/Lindhorn, Anika (2026): Frauen im Betriebsrat nach Betriebsgröße 2021, 2023, 2025. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
(3) Baumann, Helge/Brehmer, Wolfram/Hobler, Dietmar/Klenner, Christina/Pfahl, Svenja (2017): Frauen und Männer in Betriebsräten. Zur Umsetzung des Minderheitenschutzes bei Betriebsratswahlen, WSI Report Nr. 34. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, S. 6ff.