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WSI GenderDatenPortal: Mitbestimmung: Frauenanteil im Betriebsrat nach Frauenanteil im Betrieb 2015

Grafiken, Analyse, Tabellen (pdf)

 

Zwischen dem Frauenanteil in der Belegschaft und dem Frauenanteil im Betriebsrat besteht ein starker Zusammenhang:

  • In „frauendominierten“ Betrieben, d.h. dort wo Frauen mindestens 50 Prozent an der Belegschaft ausmachen, sind Frauen im Betriebsrat besonders stark unterrepräsentiert. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher der durchschnittliche Frauenanteil in der Belegschaft ausfällt, desto deutlicher sind Frauen im Betriebsrat unterrepräsentiert.
  • Umgekehrt verhält es sich in Betrieben, in denen Frauen in der Minderheit sind und vor allem wenn der Frauenanteil 30 bis unter 50 Prozent beträgt: Hier nehmen Frauen im Durchschnitt (fast) so viele Sitze im Gremium ein, wie es ihrem Anteil in der Belegschaft entspricht (36 bzw. 37 Prozent).
  • In Betrieben mit stark männlich dominierter Belegschaft – d.h. mit einem Frauenanteil unter 30 Prozent – sind Frauen in den Betriebsratsgremien im Durchschnitt sogar überrepräsentiert: Sie nehmen in diesen Betrieben durchschnittlich ein Fünftel aller Betriebsratssitze (21 Prozent) ein, obwohl sie im Durchschnitt nur 15 Prozent der Beschäftigten stellen.

Im Vergleich zu Frauen schneiden Männer bei der Besetzung von Betriebsratsgremien generell besser ab:

  • Wenn Männer das Minderheitengeschlecht im Betrieb darstellen, sind sie sowohl im Betriebsrat als auch beim Betriebsrats-Vorsitz stark überrepräsentiert.
  • Aber auch wenn Männer das Mehrheitsgeschlecht stellen – mit einem Anteil von 50 bis 70 Prozent an der Belegschaft – sind sie (durchschnittlich) im Betriebsratsgremium immer noch leicht überrepräsentiert.
  • Nur wenn die Männer in der Belegschaft stark überwiegen, mit einem Anteil von 70 oder mehr Prozent, sind sie (im Durchschnitt) im Betriebsratsgremium etwas unterrepräsentiert.

Insgesamt schneiden Frauen im Vergleich zu Männern bei der Besetzung des Betriebsratsgremiums damit sehr viel schlechter ab:

  • Frauen gelingt eine annähernd ihrem Anteil an der Belegschaft entsprechende Repräsentanz im Betriebsratsgremium nur dann, wenn sie das Minderheitengeschlecht im Betrieb darstellen – und damit der für sie der gesetzliche Minderheitenschutz im BetrVG greift. 1
  • Stellen Frauen dagegen die Mehrheit der Beschäftigten, dann sind Frauen im Betriebsrat stark unterrepräsentiert. Da es im Gesetz (BetrVG) keine feste Geschlechterquote, sondern lediglich eine „Mindestquote für das Minderheitengeschlecht“ gibt, sind Frauen in diesen Betrieben nicht vor Unterrepräsentanz im Betriebsratsgremium geschützt.

Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl

 

Literatur

Baumann, Helge / Brehmer, Wolfram / Hobler, Dietmar / Klenner, Christina / Pfahl, Svenja (2016): Frauen und Männer in Betriebsräten. Zur Umsetzung des Minderheitenschutzes bei Betriebsratswahlen, WSI Report, Nr. 34, 12/2016.

Baumann, Helge (2015): Die WSI-Betriebsrätebefragung 2015, in: WSI-Mitteilungen Nr. 8/2015, S. 630–638.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Mitbestimmung – Eine gute Sache, Bonn. (15.11.2016).

Hans-Böckler-Stiftung (2016): Betriebsräte. Was Gründungen erfolgreich macht, Böckler-Impuls Nr. 11, S. 5, (15.11.2016).

Hans-Böckler-Stiftung (2016): Glossar: Mitbestimmung in Deutschland, Betriebsrat, (16.11.2016).

Häring, Armando / Schiel, Stefan / Kleudgen, Martin / Sklorz, Johanna / Aust, Folkert: Methodenbericht. WSI-Betriebsrätebefragung 2015, Bonn, 2015.

Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja (2016): Einhalten der Mindestsitze im Betriebsrat nach Betriebsgröße 2015. In: WSI GenderDatenPortal.

 


(1) Vgl. Hobler / Pfahl (2016): Einhalten der Mindestsitze im Betriebsrat nach Betriebsgröße 2015. In: WSI GenderDatenPortal. Siehe auch: Baumann, Helge / Brehmer / Hobler / Klenner / Pfahl (2016): Frauen und Männer in Betriebsräten. Zur Umsetzung des Minderheitenschutzes bei Betriebsratswahlen, WSI Report, Nr. 34, 12/2016, S. 9 ff.

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