WSI GenderDatenPortal: Sorgearbeit: Bezugsdauer Elterngeld/ElterngeldPlus nach Geburtsjahr des Kindes 2007 – 2023
Grafiken, Analysen, Tabellen (pdf)
Die Bezugsdauer des Elterngeldes fällt in Deutschland für Mütter und Väter weiterhin gegensätzlich aus: Zwei Drittel der Mütter haben für ihre 2023 geborenen Kinder 10 bis 14 Elterngeldmonate in Anspruch genommen, knapp drei Viertel der Väter haben dagegen nur zwei Elterngeldmonate genutzt (vgl. Grafik 1).
Im Durchschnitt haben Mütter in Deutschland für ihre 2023 geborenen Kinder durchschnittlich 14,0 Elterngeldmonate genutzt, Väter hingegen nur 3,4 Elterngeldmonate (ohne Grafik). (1) Der geschlechterbezogene Abstand der durchschnittlichen Elterngelddauer von Müttern und Vätern beträgt aktuell 10,6 Monate (für den Geburtsjahrgang 2023).
Innerhalb des Beobachtungszeitraums 2007 bis 2023 hat sich die Bezugsdauer bei Müttern und Vätern unterschiedlich entwickelt, stark beeinflusst durch die Einführung von ElterngeldPlus im Jahr 2015:
- Der Anteil der elterngeldbeziehenden Mütter, die mindestens 10 Elterngeldmonate nutzen, beträgt über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg fast durchgängig 94 bis 95 Prozent. Seit der Einführung des Bausteins ElterngeldPlus (im 2. Halbjahr 2015) weiten Mütter die Dauer ihres Elterngeldbezugs teilweise noch darüber hinaus aus: Für ein im Jahr 2023 geborenes Kind bezieht inzwischen deutlich mehr als ein Viertel der elterngeldbeziehenden Mütter (28 Prozent) sogar 15 und mehr Monate Elterngeld. Im Durchschnitt nehmen Mütter für ihre im Jahr 2023 geborenen Kinder 11,5 Elterngeldmonate in Anspruch (bei ausschließlicher Nutzung von Basiselterngeld) bzw. 18,8 Elterngeldmonate (sofern sie auch ElterngeldPlus in Anspruch nehmen). (2)
- Der Anteil der Väter, der nur die zwei Partnermonate in Anspruch nimmt, ist von 2007 (67 Prozent) bis zum ersten Halbjahr 2015 (81 Prozent) zunächst stark angestiegen. Seit der Einführung von ElterngeldPlus im 2. Halbjahr 2015 nimmt immerhin ein Fünftel der Väter nun auch drei bis neun Elterngeldmonate in Anspruch (21 Prozent). Im Durchschnitt nutzen Väter für ihre im Jahr 2023 geborenen Kinder 2,7 Elterngeldmonate (bei ausschließlicher Nutzung von Basiselterngeld) bzw. 7,0 Elterngeldmonate (sofern sie auch ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nehmen). (3)
ElterngeldPlus: Mit der Einführung dieses zusätzlichen Bausteins (für alle Geburten ab dem 2. Halbjahr 2015) sollten ursprünglich v.a. Eltern unterstützt werden, die beide (parallel zueinander) den Elterngeldbezug mit gleichzeitiger Teilzeitarbeit kombinieren wollen. Zuvor hatten diese Paare ihre insgesamt verfügbaren Elterngeldmonate durch den parallelen Elterngeldbezug schnell verbraucht, ohne in dieser Zeit ihr zur Verfügung stehendes Elterngeldbudget vollumfänglich abrufen zu können. Die Kombination von Elterngeldbezug und gleichzeitiger Teilzeitarbeit sollte die Inanspruchnahme von Elterngeld damit auch für Väter attraktiver machen. (4)
Der wesentlichste Effekt des ElterngeldPlus liegt in der verlängerten Nutzungsdauer des Elterngeldes durch Mütter sowie – etwas schwächer – auch für Väter (vgl. Grafik 2):
- Der Anteil an Müttern mit 10 bis 14 Elterngeldmonaten fällt für den Geburtsjahrgang 2023 um 28 Prozentpunkte niedriger aus als im ersten Halbjahr 2015 (d.h. unmittelbar vor Einführung von ElterngeldPlus). Stattdessen nehmen diese 28 Prozent der Mütter jetzt mindestens 15 Elterngeldmonate in Anspruch.
- Der Anteil an Vätern mit nur zwei Elterngeldmonaten fällt für den Geburtsjahrgang 2023 um rund 8 Prozentpunkte niedriger aus für im ersten Halbjahr 2015 geborene Kinder. Stattdessen nutzt jeder fünfte elterngeldbeziehende Vater für sein 2023 geborenes Kind nun drei bis neun Elterngeldmonate (21 Prozent) statt vorher nur jeder achte Vater (13 Prozent). Der Anteil an Vätern, der mindestens 10 Elterngeldmonate oder länger in Anspruch nehmen, hat sich dadurch nicht erhöht.
Fazit: Mit der Einführung von ElterngeldPlus hat sich der Anteil der Väter, die überhaupt Elterngeld beanspruchen, nicht sprunghaft erhöht. (5) Es ist nicht gelungen, mit Hilfe des ElterngeldPlus ganz neue Vätergruppen für die Elterngeldnutzung zu gewinnen. (6) Stattdessen nutzen ein Drittel der elterngeldbeziehenden Mütter (34 Prozent) sowie ein Sechstel der elterngeldbeziehenden Väter (15 Prozent) nun zusätzlich auch den Baustein ElterngeldPlus (vgl. Grafik 3) und verlängern damit ihre berufliche Auszeit bzw. ihre Teilzeitphase mit gleichzeitigem Elterngeldbezug. Es kommt dadurch jedoch insgesamt nicht zu den ursprünglich erhofften partnerschaftlichen Impulsen. (7) Auch der gleichzeitig im 2. Halbjahr 2015 eingeführte Partnerschaftsbonus wird nur von sehr wenigen Paaren genutzt (vgl. Glossar). Lediglich gut 2 Prozent aller elterngeldbeziehenden Mütter und knapp 5 Prozent aller elterngeldbeziehenden Väter haben den Partnerschaftsbonus für ihre im Jahr 2023 geborenen Kinder in Anspruch genommen. (8) Hinsichtlich anderer Ziele, wie die Schaffung eines familialen Schonraums nach der Geburt, die Einkommenssicherung in der Familiengründungsphase oder die Förderung der Erwerbsbeteiligung von Müttern (ab dem 2. Lebensjahr des Kindes) konnten aber grundlegende Erfolge erzielt werden. (9)
Der Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland zeigt eine ungleiche Inanspruchnahme von ElterngeldPlus für 2023 geborene Kinder in den einzelnen Bundesländern (vgl. Grafik 3). In Ostdeutschland (19 Prozent) nehmen Väter insgesamt etwas häufiger ElterngeldPlus in Anspruch als in Westdeutschland (15 Prozent).
- Innerhalb Ostdeutschlands beteiligen sich die Väter in Berlin (25 Prozent) und Sachsen (19 Prozent) besonders oft am ElterngeldPlus.
- In Westdeutschland erhält das ElterngeldPlus nur bei Vätern in Hamburg einen ähnlichen starken Zuspruch (20 Prozent), gefolgt von den Vätern in Schleswig-Holstein und Bremen (jeweils 18 Prozent).
Die Entscheidung über ihr gemeinsames Nutzungsmuster beim Elterngeld treffen Paare in Abhängigkeit von der Verteilung der beruflichen Ressourcen innerhalb des Paares, vor allem in Bezug auf Qualifikation, Arbeitszeitdauer und Einkommenshöhe. Ein längerer Bezug des Basiselterngeldes durch Väter wird durch folgende Bedingungen begünstigt: Die beruflichen Ressourcen im Paar sind gleichverteilt; das Paar folgt einem egalitären Leitbild, die Erwerbs- und Erziehungsarbeit wird in gleichem Maße aufgeteilt; die Mütter weisen eine starke Berufsorientierung oder aktuell gute berufliche Aussichten auf; die Vertretung des Vaters am Arbeitsplatz ist während seiner Elternzeit geregelt. Wichtig sind zudem die Berufs- und Karriereorientierungen (insbesondere der Mütter) sowie die konkreten Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Betrieben beider Elternteile. (10)
Ausblick: Ein zentrales mit dem Elterngeld verbundenes Ziel war und ist die stärkere Umverteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit auf beide Elternteile. Vorliegende Zeitverwendungsdaten weisen jedoch darauf hin, dass die Arbeitsteilung in vielen Paaren weiterhin einem traditionellen Rollenbild folgt. (11) Studien zur Arbeitsteilung von Paaren zeigen, dass eine egalitäre Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit am ehesten eintritt, wenn beide Elternteile jeweils eine Zeit lang alleine mit dem Kind zu Hause sind. (12) Deshalb fordern Familienverbände und wissenschaftliche Expert*innen deutlich mehr Anreize für eine stärker partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate, inkl. einer Erhöhung der Partnermonate. (13)
Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den Pdf-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen.
Bearbeitung: Svenja Pfahl, Stefan Reuyß
Literatur
Bujard, Martin (2013): Wie wirkt das Elterngeld? In: Analysen und Argumente Nr. 123. Berlin: Konrad-Adenauer-Stiftung, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (o.J.): Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024, Berlin: BMFSFJ, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Bündnis Sorgearbeit fair teilen (2026): Für fair geteilte Sorgearbeit von Anfang an. Freistellung nach Geburt einführen, exklusive Elterngeldmonate ausbauen. Positionspapier. Berlin: Deutscher Frauenrat e.V., letzter Zugriff: 05.08.2026.
Ehnis, Patrick/Beckman, Sabine (2010): „Krabbeln lerne ich bei Mama, laufen dann bei Papa“. Zur Einbeziehung von Vätern bei Elterngeld und Elternzeit – eine kritische Betrachtung. In: Feministische Studien Nr. 02, S. 313-324, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Geyer, Johannes/Krause, Alexandra (2016): Veränderungen der Erwerbsanreize durch das Elterngeld Plus für Mütter und Väter. DIW Discussion Paper Nr. 1592. Berlin: DIW, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja (2015): Einflussfaktoren auf die Arbeitszeitdauer von Vätern nach den Elterngeldmonaten. Expertise. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Huebener, Mathias/Müller, Kai-Uwe/Neumann, Michael/Wrohlich, Katharina (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. DIW Wochenbericht Nr. 49. Berlin: DIW, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Müller, Kai-Uwe/Neumann, Michael/Wrohlich, Katharina (2015): Familienarbeitszeit: mehr Arbeitszeit für Mütter, mehr Familienzeit für Väter. DIW Wochenbericht Nr. 46. Berlin: DIW, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026): Zeit für ein geschlechtergerechtes und soziales Elterngeld. FES Impuls 2026, Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung (im Erscheinen).
Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026a): Inanspruchnahme Elterngeld nach Geburtsjahr des Kindes 2008 – 2023. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026b): Höhe des Elterngeldes nach Geburtsjahr des Kindes 2008 – 2023. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2022): Reformvorschläge für die Ausgestaltung des Elterngeldes. FES diskurs. Unter Mitarbeit von Maike Wittmann. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, letzter Zugriff 05.08.2026.
Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan/Hobler, Dietmar/Weeber, Sonja (2014): Nachhaltige Effekte der Elterngeldnutzung durch Väter: Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elterngeldmonaten durch erwerbstätige Väter auf betrieblicher und partnerschaftlicher Ebene. Projektbericht. Berlin: SowiTra, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024): Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit (inkl. Fürsorgearbeit und Ehrenamt) 2022. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Statistisches Bundesamt (2026): Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2023 geborene Kinder. Wiesbaden: DESTATIS, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Statistisches Bundesamt (2021): Bundesstatistik zum Elterngeld. Qualitätsbericht. Wiesbaden DESTATIS, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Wrohlich, Katharina/Zucco, Aline (2023): 15 Jahre Elterngeld, Auswirkungen und Reformoptionen. Working Paper Forschungsförderung, Nr. 281. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, letzter Zugriff: 05.08.2026.
Zukunftsforum Familie e.V. (2026): Das Elterngeld. Schlüssel für ein gleichberechtigtes Familienleben. Positionspapier Nr. 07. Berlin: Zukunftsforum Familie e.V., letzter Zugriff: 05.08.2026.
(1) Statistisches Bundesamt (2026): Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2023 geborene Kinder. Wiesbaden: DESTATIS, Tabelle 22922-02.
(2) Eine längere Nutzungsdauer als 12 Monate war vor der Einführung von ElterngeldPlus v.a. auf Alleinerziehende zurückzuführen, die einen Anspruch auf bis zu 14 Basiselterngeldmonate hatten (und weiterhin haben).
(3) Zusätzlich zeigt sich für Väter ein deutlicher Unterschied in der Nutzungsdauer des Elterngeldes je nachdem, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht. Für ihre 2023 geboren Kinder haben (zuvor) erwerbstätige Väter im Durchschnitt nur etwa halb so lang Elterngeld bezogen (3,2 Monate) wie nicht-erwerbstätige Väter (6,5 Monate). Der Erwerbsstatus der Väter hat einen enormen Einfluss auf ihre Nutzungsdauer, ganz anders als bei Müttern (erwerbstätige Mütter: 14,3 Monate, nicht-erwerbstätige Mütter: 13,1 Monate), vgl. dazu Statistisches Bundesamt (2026): Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2023 geborene Kinder. Wiesbaden: DESTATIS, Tabelle 22922-02.
(4) Zur Wirkungsweise von ElterngeldPlus vgl. auch das Glossar.
(5) Vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026a): Inanspruchnahme Elterngeld nach Geburtsjahr des Kindes 2008 – 2023. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
(6) Zur Kritik am ElterngeldPlus vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2022): Reformvorschläge für die Ausgestaltung des Elterngeldes. FES diskurs. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung. Zu den daraus resultierenden Reformvorschlägen vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026): Zeit für ein geschlechtergerechtes und soziales Elterngeld. FES Impuls. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung.
(7) Mütter nutzen das ElterngeldPlus zur Maximierung ihrer beruflichen Auszeit und sind während des Bezugs von ElterngeldPlus eher selten gleichzeitig erwerbstätig, vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2022): Reformvorschläge für die Ausgestaltung des Elterngeldes. FES diskurs. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, S.9ff.
(8) Statistisches Bundesamt (2026): Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2023 geborene Kinder. Wiesbaden: DESTATIS, Tabelle 22922-b01.
(9) Vgl. Wrohlich, Katharina/Zucco, Aline (2023): 15 Jahre Elterngeld, Auswirkungen und Reformoptionen. Working Paper Forschungsförderung, Nr. 281, Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, S. 13f sowie Bujard, Martin (2013): Wie wirkt das Elterngeld? In: Analysen und Argumente Nr. 123. Berlin: Konrad-Adenauer-Stiftung, S. 7.
(10) Vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan/Hobler, Dietmar/Weeber, Sonja (2014): Nachhaltige Effekte der Elterngeldnutzung durch Väter: Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elterngeldmonaten durch erwerbstätige Väter auf betrieblicher und partnerschaftlicher Ebene. Projektbericht. Berlin: SowiTra sowie auch Ehnis, Patrick/Beckman, Sabine (2010): „Krabbeln lerne ich bei Mama, laufen dann bei Papa“. Zur Einbeziehung von Vätern bei Elterngeld und Elternzeit – eine kritische Betrachtung. In: Feministische Studien Nr. 02.
(11) Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024): Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit (inkl. Fürsorgearbeit und Ehrenamt) 2022. In: WSI GenderDatenPortal. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
(12) Vgl. Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja (2015): Einflussfaktoren auf die Arbeitszeitdauer von Vätern nach den Elterngeldmonaten. Expertise. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung. Vgl. auch Pfahl, Svenja et al. (2014): Nachhaltige Effekte der Elterngeldnutzung durch Väter: Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elterngeldmonaten durch erwerbstätige Väter auf betrieblicher und partnerschaftlicher Ebene. Projektbericht. Berlin: SowiTra, S. 68ff.
(13) Vgl. Pfahl, Svenja/Reuyß, Stefan (2026): Zeit für ein geschlechtergerechtes und soziales Elterngeld. FES Impuls. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung. Vgl. außerdem zwei aktuelle Positionspapiere zum Thema: Zukunftsforum Familie e.V. (2026): Das Elterngeld. Schlüssel für ein gleichberechtigtes Familienleben. Positionspapier Nr. 07. Berlin: ZFF e.V. sowie Bündnis Sorgearbeit fair teilen (2026): Für fair geteilte Sorgearbeit von Anfang an. Freistellung nach Geburt einführen, exklusive Elterngeldmonate ausbauen. Positionspapier. Berlin: Deutscher Frauenrat e.V. Die Forderung nach mehr Anreizen im Elterngeld für Partnerschaftlichkeit findet sich auch hier: Wrohlich, Katharina/Zucco, Aline (2023): 15 Jahre Elterngeld, Auswirkungen und Reformoptionen, S. 18.