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WSI GenderDatenPortal: Zeit: Teilzeitquoten der abhängig Beschäftigten 1991–2023

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Frauen arbeiten im Jahr 2023 immer noch deutlich häufiger als Männer in Teilzeit. Knapp jede zweite abhängig beschäftigte Frau in Deutschland leistet aktuell Teilzeitarbeit (46 Prozent) – hier bestimmt als der Anteil der Beschäftigten mit Arbeitszeiten unterhalb von 32 Wochenstunden – im Vergleich zu jedem achten Mann (13 Prozent). Die Teilzeitquote der Frauen ist damit fast viermal so hoch wie die der Männer.

Teilzeitarbeit hat unter abhängig Beschäftigten innerhalb des Beobachtungszeitraums von 1991 bis 2023 zugenommen. Dabei fällt der Anstieg innerhalb der letzten drei Jahrzehnte bei Frauen erkennbar stärker aus als bei Männern: So stieg die Teilzeitquote bei Frauen innerhalb des Beobachtungszeitraums um 16 Prozentpunkte, bei Männern um 11 Prozentpunkte. (1) Der geschlechterbezogene Abstand bei den Teilzeitquoten betrug 1991 bereits 28 Prozentpunkte, bis zum Jahr 2023 ist er bis auf 33 Prozentpunkte angewachsen:

  • Im Jahr 1991 war ein Drittel der Frauen teilzeitbeschäftigt – im Jahr 2021 gilt dies bereits für fast jede zweite Frau. Der Anstieg erfolgte insbesondere zwischen 1991 und 2006. Zwischen 2013 und 2023 blieb die Teilzeitquote von Frauen relativ konstant auf einem Niveau um die 46 Prozent.
  • Bei den Männern ist die Quote der Teilzeitbeschäftigten zwischen 1991 und 2023 recht kontinuierlich von 2 Prozent auf 13 Prozent angestiegen. Damit hat sich der Anteil teilzeitbeschäftigter Männer innerhalb des Beobachtungszeitraums mehr als versechsfacht.

Regionale Unterschiede bei den Teilzeitquoten zeigen sich im Vergleich von West- und Ostdeutschland:

  • Die Teilzeitquote von Frauen ist in Ostdeutschland im Zeitverlauf durchgängig deutlich niedriger ausgefallen als in Westdeutschland: Im Jahr 2023 betrug der Abstand 14 Prozentpunkte (Ostdeutschland: 34 Prozent, Westdeutschland 48 Prozent). (2) Zwischen 2019 und 2022 ist die Teilzeitquote von Frauen in Ostdeutschland sogar leicht zurückgegangen, erreicht im Jahr 2023 allerdings wieder in etwa das Niveau von 2019.
  • Bis zum Jahr 2004 war Teilzeit unter Männern in Ostdeutschland unüblicher als unter Männern in Westdeutschland. Seitdem fällt die Teilzeitquote ostdeutscher Männer dagegen durchgängig höher aus als die von Männern in Westdeutschland. Dieser Trend wurde im Jahr 2021 zwar kurz unterbrochen, setzt sich 2023 jedoch erneut fort.
  • Im Jahr 2023 fällt der geschlechterbezogene Abstand bei den Teilzeitquoten in Ostdeutschland (21 Prozentpunkte) – wegen der geringeren Teilzeitquoten von Frauen – deutlich kleiner aus als in Westdeutschland (36 Prozentpunkte).

Erklärung: Der hohe Anteil an teilzeitbeschäftigten Frauen in Deutschland muss im Zusammenhang mit dem Haushaltkontext diskutiert werden. (3) Teilzeitarbeit von Frauen ist insbesondere in Frau-Mann-Paarhaushalten angestiegen. Hier haben sich seit den 1990er Jahren die Erwerbskonstellationen deutlich verschoben: Bis Ende der 1990er war das sog. Modell des männlichen Alleinverdieners vorherrschend, bei dem sich die Vollzeiterwerbstätigkeit des Mannes mit einer Nichterwerbstätigkeit der Frau kombiniert. Seit Beginn der 2000er Jahre dominiert in Deutschland nun die „Vollzeit-Teilzeit-Konstellation“, in der der Mann in Vollzeit arbeitet, während die Frau einer Teilzeittätigkeit nachgeht. (4) Hintergrund für die hohe Teilzeitquote von Frauen – und insbesondere von Müttern – in Deutschland ist die geschlechterspezifische Arbeitsteilung in den Paaren. (5) Es sind die Frauen, die in Paarhaushalten den größeren Teil der (notwendigen) unbezahlten Arbeit übernehmen, d.h. die Hausarbeit sowie die Versorgung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen. (6)

Die Corona-Pandemie hat die ungleiche Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in Frau-Mann-Paarhaushalten dann deutlicher sichtbar gemacht: die häuslichen Sorge- und Kinderbetreuungsaufgaben sowie das Homeschooling der Kinder wurden verstärkt von den Frauen aufgefangen. (7) (8) Überdies lässt sich festhalten, dass erstmals seit der Corona-Pandemie die Vollzeitbeschäftigung gesunken ist, wohingegen die Teilzeitbeschäftigung ein „Rekordniveau“ erreicht. (9)

Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist hervorzuheben, dass sich längere Teilzeitphasen negativ auf den weiteren Erwerbs- und Lebensverlauf von Frauen auswirken. Oftmals gelingt es Frauen nach einer Lebensphase mit Teilzeitarbeit und vermehrter Fürsorgearbeit nicht, dann auch wieder in Vollzeit zurückzukehren: „Frauen reduzieren ihre Erwerbsarbeitszeit in der Phase der Familiengründung, steigern sie aber mit zunehmendem Alter der Kinder nicht mehr auf das Niveau vor der Familienphase.“ (10) Teilzeitbeschäftigte haben insgesamt geringere Karrierechancen. Zudem muss bei mehr als der Hälfte der Frauen in Teilzeit davon ausgegangen werden, dass sie mit ihrer eigenen Erwerbsarbeit kein existenzsicherndes Einkommen erzielen können. (11) Da sich die Höhe wohlfahrtsstaatlicher Leistungen an der Höhe der aktuellen Erwerbseinkommens bemessen, kann dies für teilzeitbeschäftigte Frauen auch langfristig gravierende Folgen haben, so etwa bei der Höhe der Altersrente oder in Bezug auf den Gender Pension Gap. (12)

Teilzeitarbeit von Frauen muss vor diesem Hintergrund ambivalent bewertet werden: Auch wenn sich fast die Hälfte der abhängig beschäftigten Frauen in Deutschland eine Tätigkeit mit weniger als 35 Wochenstunden wünschen, muss dieser Wunsch doch größtenteils auf die von Frauen übernommenen familiären Betreuungsaufgaben zurückgeführt werden. (13) (14) Der Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung steht bei Frauen in engem Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes. (15) Erst auf Grund der Übernahme von familiärer und privater Sorge- und Pflegearbeit durch teilzeitbeschäftigte Frauen wird es Männern möglich, lange und überlange Vollzeitarbeit zu übernehmen. (16)

Zum Januar 2019 trat in Deutschland das Gesetz zur Brückenteilzeit in Kraft: Seitdem haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeiter*innen einen Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase zwischen einem und fünf Jahren, mit anschließender Rückkehr auf die zuvor geleistete Wochenarbeitszeit. In Unternehmen mit bis zu 200 Arbeitnehmer*innen kann dieser Anspruch allerdings durch die sog. Zumutbarkeitsregelung beschränkt werden: Die Betriebe müssen nur einer/einem Mitarbeiter*in pro 15 Mitarbeiter*innen den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. (17) Weitere 40 Prozent aller Beschäftigten – nämlich jene aus Betrieben mit bis zu 45 Arbeitnehmer*innen – haben gar keinen Anspruch auf die Brückenteilzeit. Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren daher, dass der vollumfängliche Anspruch auf Brückenteilzeit zu wenig Arbeitnehmer*innen erreicht, auch der Evaluationsbericht des BMAS zum Brückenteilzeitgesetz (2024) diskutiert dies kritisch. (18)

Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den Pdf-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen.


Bearbeitung: Svenja Pfahl, Eugen Unrau, Anika Lindhorn



Literatur

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2019): Brückenteilzeit. Alle Informationen zur Einführung einer Brückenteilzeit auf einen Blick, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2024): Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2022): Familienleben und Familienpolitik in Ost- und Westdeutschland. Monitor Familienforschung, Beiträge aus Forschung, Statistik und Familienpolitik Ausgabe 44, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Schubert, Lisa (2021): Gender Pension Gap bei eigenen Alterssicherungsleistungen 1992-2019. In: WSI GenderDatenPortal

Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Wittmann, Maike (2022a): Abhängig beschäftigte Frauen nach Arbeitszeitgruppen 1991–2020. In: WSI GenderDatenPortal.

Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Wittmann, Maike (2022b): Abhängig beschäftigte Männer nach Arbeitszeitgruppen 1991–2020. In: WSI GenderDatenPortal.

Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Horvath, Sandra (2017): Gewünschte Wochenarbeitszeiten abhängig Beschäftigter 2015. In: WSI GenderDatenPortal.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2024): Teilzeitbeschäftigung liegt auf Rekordniveau, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Kohlrausch, Bettina/Hövermann, Andreas (2022): Der Vertrauensverlust der Mütter in der Pandemie. Befunde eines repräsentativen Bevölkerungspanels, WSI Report Nr. 73, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Körner, Thomas/Puch, Katharina (2009): Der Mikrozensus im Kontext anderer Arbeitsmarktstatistiken. Ergebnisunterschiede und ihre Hintergründe. In: Wirtschaft und Statistik, Heft 6, S. 528-552.

Kümmerling, Angelika (2024): Arbeitszeiten zwischen Wunsch, Befürchtungen und Wirklichkeit: Ein IAQ-Arbeitszeitmonitor, IAQ-Report Nr. 2024-05, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024a): Erwerbskonstellationen in Paarhaushalten 2022. In: WSI GenderDatenPortal.

Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024b) Teilzeitquoten nach Elternschaft und Alter des jüngsten Kindes 2022. In: WSI GenderDatenPortal.

Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024c) Gründe für Teilzeittätigkeit nach Elternschaft 2022. In: WSI GenderDatenPortal.

Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024d): Zeitaufwand für bezahlte und unbezahlte Arbeit 2022. In: WSI GenderDatenPortal.

Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024e): Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit (inkl. Fürsorgearbeit und Ehrenamt) 2022. In: WSI GenderDatenPortal.

Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024f): Durchschnittliche Rentenhöhe von Frauen und Männern 2023. In: WSI GenderDatenPortal

Pimminger, Irene (2017): Theoretische Grundlagen zur Operationalisierung von Gleichstellung. In: Wroblewski, Angela/Kelle, Udo/Reith, Florian (Hg.): Gleichstellung messbar machen. Grundlagen und Anwendungen von Gender- und Gleichstellungsindikatoren. Wiesbaden: VS Verlag, S. 39-60.

Statistisches Bundesamt (2025): Betreuungsquoten der Kinder unter 6 Jahren in Kindertagesbetreuung am 01.03.2024 nach Ländern, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Statistisches Bundesamt (2024): Mikrozensus. Qualitätsbericht 2023, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Statistisches Bundesamt (2022): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung, Ergebnisse des Mikrozensus zum Arbeitsmarkt 2020 (Endgültige Ergebnisse), Fachserie 1 Reihe 4.1, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Statistisches Bundesamt (2020): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung. Ergebnisse des Mikrozensus zum Arbeitsmarkt 2019, Fachserie 1 Reihe 4.1, letzter Zugriff: 26.03.2025.

Statistisches Bundesamt (2012): Methodeninformation. Mikrozensus und Arbeitskräfteerhebung: Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit ab dem Jahr 2011, letzter Zugriff: 26.03.2025.

WSI in der Hans Böckler Stiftung (2020, 29. Dezember): Neue Ergebnisse der Böckler-Erwerbspersonenbefragung. Corona und Arbeitszeit: Lücke zwischen den Geschlechtern bleibt – Frauen erhalten seltener Aufstockung bei Kurzarbeit (Pressemitteilung), letzter Zugriff: 26.03.2025.

Wrohlich, Katharina (2024): Erwerbsbeteiligung von Frauen. Ursachen des hohen Teilzeitanteils und politische Handlungsoptionen. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 22+23/74, S. 33-38, letzter Zugriff: 26.03.2025.

 

 


(1) Die Festlegung von Teilzeit bei weniger als 32 Stunden pro Woche steht im Zusammenhang mit Datenrestriktionen der hier verwendeten Fachserie des Statistischen Bundesamtes (siehe Glossar). Mit dieser Abgrenzung wird der Anteil der Teilzeitbeschäftigten jedoch unterschätzt, denn für vollzeitnahe Teilzeit sind Wochenarbeitszeiten im Stundenbereich von 32 bis 39 Stunden durchaus üblich.

(2) Regionale Unterschiede zwischen Frauen in West- und Ostdeutschland werden einerseits auf das nachwirkende Frauenbild aus DDR-Zeiten zurückgeführt. Erklärtes Ziel von Frauen-/Familienpolitiken in der DDR war die vollständige Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt – Mutterschaft wurde deshalb in der Regel mit Vollzeittätigkeit kombiniert (vgl. BMFSFJ (2022): Familienleben und Familienpolitik in Ost- und Westdeutschland, S. 11f.). Andererseits trägt auch die bessere institutionelle Lage bei der Kleinkindbetreuung in Ostdeutschland zu den regionalen Unterschieden bei. So lag die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren in westdeutschen Bundesländern 2024 bei fast 34 Prozent und in Ostdeutschland bei 55 Prozent. Vgl. Statistisches Bundesamt (2025): Betreuungsquoten der Kinder unter 6 Jahren in Kindertagesbetreuung am 01.03.2024 nach Ländern.

(3) Vgl. Kümmerling, Angelika (2024): Arbeitszeiten zwischen Wunsch, Befürchtungen und Wirklichkeit: Ein IAQ-Arbeitszeitmonitor, S. 10f.

(4) Allerdings gilt dies für Westdeutschland noch deutlich häufiger als für Ostdeutschland: In Westdeutschland wird die “Vollzeit-Teilzeit-Konstellation“ in sieben von zehn, in Ostdeutschland dagegen nur in vier von zehn Paarhaushalten mit Kindern praktiziert (vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024a): Erwerbskonstellationen in Paarhaushalten 2022. In: WSI GenderDatenPortal).

(5) Vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024c): Gründe für Teilzeittätigkeit nach Elternschaft 2024. In: WSI GenderDatenPortal.

(6) Vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024d) Zeitaufwand für bezahlte und unbezahlte Arbeit 2022 In: WSI GenderDatenPortal.

(7) Vgl. Kohlrausch, Bettina/Hövermann, Andreas (2022): Der Vertrauensverlust der Mütter in der Pandemie. WSI Report Nr. 73, S. 5ff.

(8) Vgl. WSI in der Hans Böckler Stiftung (2020, 29. Dezember): Neue Ergebnisse der Böckler-Erwerbspersonenbefragung. Corona und Arbeitszeit: Lücke zwischen den Geschlechtern bleibt – Frauen erhalten seltener Aufstockung bei Kurzarbeit (Pressemitteilung).

(9) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2024): Teilzeitbeschäftigung liegt auf Rekordniveau.

(10) Wrohlich, Katherina (2024): Erwerbsbeteiligung von Frauen. Ursachen des hohen Teilzeitanteils und politische Handlungsoptionen. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 22+23/74, S. 33f.

(11) Der Großteil der Teilzeittätigkeiten bei Frauen liegt unter 20 Stunden (vgl. Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Wittmann, Maike (2022a): Abhängig beschäftigte Frauen nach Arbeitszeitgruppen 1991–2012). Weiterführende Analysen über die Höhe eines existenzsichernden Einkommens liegen von Irene Pimminger (2017) vor.

(12) Vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024f): Durchschnittliche Rentenhöhe von Frauen und Männern 2023. In: WSI GenderDatenPortal sowie auch in Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Schubert, Lisa (2021): Gender Pension Gap bei eigenen Alterssicherungsleistungen 1992-2019. In: WSI GenderDatenPortal.

(13) Vgl. Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Horvath, Sandra (2017): Gewünschte Wochenarbeitszeiten abhängig Beschäftigter 2015.

(14) Vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024e): Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit (inkl. Fürsorgearbeit und Ehrenamt) 2022. In: WSI GenderDatenPortal.

(15) Vgl. Pfahl, Svenja/Unrau Eugen (2024b): Teilzeitquoten nach Elternschaft und Alter des jüngsten Kindes 2022. In: WSI GenderDatenPortal sowie Pfahl, Svenja/Unrau Eugen (2024c): Gründe für Teilzeittätigkeit nach Elternschaft 2024. In: WSI GenderDatenPortal.

(16) Vgl. Hobler, Dietmar/Pfahl, Svenja/Wittmann, Maike (2022b): Abhängig beschäftigte Männer nach Arbeitszeitgruppen 1991–2020. In: WSI GenderDatenPortal.

(17) Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2019): Brückenteilzeit. Alle Informationen zur Einführung einer Brückenteilzeit auf einen Blick.

(18) Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2024): Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit.

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