Quelle: Rupert Oberhäuser
Mara Buchstab/Johanna Siebert, 09.10.2026: Wie Kürzungen beim Sozialstaat die Tarifautonomie an der Basis schwächen
Die Folgen der Aushöhlung der Tarifautonomie zeigen sich vor allem in un- und angelernter Beschäftigung, sogenannter Basisarbeit. Warum die Situation durch die Sozialreformen weiter verschärft wird – und was Politik und Gewerkschaften stattdessen tun könnten
Als im Frühsommer 2026 der von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgestellte Entwurf zur Reform des Gesundheitswesens intensiv diskutiert wurde, ging eine Nachricht in den politischen und medialen Debatte nahezu unter: Die Charité, das Berliner Universitätsklinikum, kündigte den Entlastungstarifvertrag für Gesundheitspersonal vorzeitig auf (Schwager 2026). Begründet wurde das durch die umfassenden Sparvorgaben für Krankenkassen und Kliniken, die im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie im kürzlich in Kraft getretenen Gesetz zur Krankenhausreform enthalten sind.
Das Beispiel offenbart eine doppelte Leerstelle im aktuellen Diskurs zu den Sozialstaatsreformen im Gesundheitsbereich und darüber hinaus. Während die Folgen der verschiedenen Gesetzesvorhaben für Versicherte, Pharmaunternehmen, Kliniken und Krankenkassen ausführlich analysiert wurden, wird – erstens – bislang kaum über die Auswirkungen für die Beschäftigten in den Sozialsystemen gesprochen.
Schaut man genauer hin, wird eine zweite Leerstelle sichtbar. Dort, wo in den aktuellen Debatten über Beschäftigung im sozialen Sektor gesprochen wird, liegt der Fokus meist auf ausgebildetem Fachpersonal. Unbeachtet bleiben die vielen un- und angelernten Beschäftigten in angegliederten Dienstleistungsberufen, sogenannte Basisarbeiter*innen, die mit ihrer Arbeit in Krankenhausküchen und -wäschereien, der Reinigung und Bettenaufbereitung oder dem Transport von Patient*innen und Medikamenten das System am Laufen halten.
Der Begriff „Basisarbeit“ bezeichnet Tätigkeiten, für die keine formale Qualifikation erforderlich ist und die bereits nach kurzer Einarbeitungszeit ausgeübt werden können. Der Beitrag dieser Tätigkeiten zur Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Wertschöpfung beschränkt sich dabei nicht auf den Gesundheitsbereich und andere soziale Berufe. Basisarbeit zieht sich durch alle Wirtschaftszweige – von der industriellen Produktion, Verkehr- und Logistikberufen und der Reinigung über den Einzelhandel und Verkauf bis zum Gastgewerbe. Die in vielen dieser Branchen vorhandene Unsichtbarkeit der un- und angelernten Beschäftigten ist nicht rein symbolisch. Sie hat handfeste Folgen, denn die Arbeitsbedingungen sind häufig unzulänglich, Arbeitsrechtsverletzungen sind gängig und es mangelt oftmals an Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Um diese Gruppe am Arbeitsmarkt, die trotz ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung in politischen Debatten wenig Beachtung findet, soll es in diesem Beitrag gehen. Auf Grundlage unserer Forschung (Siebert/Buchstab 2025; Siebert/Buchstab 2026) gehen wir den folgenden Fragen nach: Wie sehen die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Basisarbeit aus? Wie beeinflussen sie die politischen Einstellungen der Beschäftigten und ihr Vertrauen in die Demokratie? Und welche Handlungsansätze können zur Stärkung der Tarifautonomie in der Basisarbeit und darüber hinaus beitragen?
Arbeiten an der Basis: Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen
Rund acht Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland im Bereich der Basisarbeit. Das entspricht etwa einem Fünftel der Gesamterwerbsbevölkerung (Ittermann/Maylandt 2024). Der Großteil an Basisarbeit wird im Dienstleistungssektor ausgeführt. Hierunter fallen vor allem Logistik- und Reinigungsberufe, die Gastronomie oder das Gesundheitswesen sowie weitere soziale Dienstleistungen (Rump et al. 2024). Etwa ein Viertel der Basisarbeiter*innen ist in der Produktion tätig, wozu beispielsweise die Lebensmittelherstellung oder die Metallerzeugung/-bearbeitung zählt (Seibert et al. 2021).
Entsprechend der Branchenvielfalt variieren auch die Arbeitsbedingungen im Bereich der Basisarbeit stark. Sie reichen von prekären Anstellungsverhältnissen im Niedriglohnsektor bis hin zu tarifgebundener Beschäftigung in Festanstellung. Dennoch konnten wir in unserer Studie „Die Unverzichtbaren: Menschen in Basisarbeit” (Siebert/Buchstab 2025) anhand eigens erhobener Daten aufzeigen, dass Basisarbeit im Vergleich hinter qualifizierter Beschäftigung zurückfällt und zentrale Mindestbedingungen in den Bereichen materielle Sicherheit, Arbeitsgestaltung, Weiterbildung und Qualifizierung, Teilhabe und Mitbestimmung sowie Wertschätzung und Sichtbarkeit unerfüllt bleiben. So erhalten Basisarbeiter*innen im Durchschnitt einen niedrigeren Lohn, sind eher befristet angestellt und sorgen sich häufiger um die finanzielle Auskömmlichkeit ihrer Rente im Alter. Entsprechend ist die wahrgenommene finanzielle Unsicherheit, sowohl im Hier und Jetzt als auch mit Blick auf die Zukunft, unter Basisarbeiter*innen signifikant höher als unter Beschäftigten in qualifizierten Berufen. Die beiden sich gegenseitig verstärkenden Trends der systematischen Auslagerung von Produktionsabläufen zum Zweck der Kosteneinsparung und die allgemeine Abnahme der Tarifbindung verschärfen die finanziellen Unsicherheiten in von Basisarbeit geprägten Branchen zusätzlich, insbesondere in der Lieferbranche, der Paketzustellung, der Reinigung und dem Gastgewerbe.
Neben der niedrigen Entlohnung zeichnet sich Basisarbeit durch eine Kombination an physischen und psychischen Belastungsfaktoren aus. Diese sind durch Schichtarbeit, irreguläre Einsatzzeiten und hohen Zeitdruck bedingt sowie durch die monotonen Arbeitsabläufe in der Produktion und die kundenbezogene Interaktionsarbeit im Dienstleistungsbereich. Emotionale Anforderungen in personenbezogenen Dienstleistungen, etwa der Pflege, stellen zusätzliche psychische Herausforderungen dar. Aufgrund der körperlichen Belastung befürchtet ein Drittel der in unserer Studie befragten Basisarbeiter*innen, ihre Tätigkeit nicht bis zum Renteneintrittsalter ausführen zu können. Viele Beschäftigte berichten außerdem von Verstößen gegen geltendes Arbeitsrecht und mangelnden Arbeitsschutz (ebd.). Gleichzeitig erhalten Basisarbeiter*innen im Schnitt deutlich weniger Zugang zu Möglichkeiten der Weiterbildung und beruflichen Qualifizierung. Es fehlt an niedrigschwelligen, erschwinglichen und auf die Bedürfnisse der Beschäftigtengruppe ausgerichteten Angeboten.
Verstärkt wird die benachteiligte Position am Arbeitsmarkt durch einen geringen Grad betrieblicher Mitbestimmung. Basisarbeiter*innen arbeiten deutlich häufiger in Unternehmen ohne betriebliche Interessenvertretung; in Gewerkschaften und Betriebsräten sind sie unterrepräsentiert (Rump et al. 2025). Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von dem hohen Anteil migrantischer Beschäftigter, die sich mit sprachlichen Hürden und fehlendem Rechtswissen konfrontiert sehen, über ausgeprägte Sub- und Leihunternehmerstrukturen und erhebliche Fluktuation innerhalb der Belegschaften bis hin zur direkten Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit. Auch im gesellschaftlichen Diskurs werden Basisarbeiter*innen häufig marginalisiert, in arbeitsmarktpolitischen Debatten kommt ihre Perspektive kaum vor. Trotz der Unverzichtbarkeit ihrer Arbeit für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft, erfahren un- und angelernte Tätigkeiten im Vergleich zu qualifizierten Berufen immer wieder Abwertung, es mangelt an Wertschätzung und Anerkennung für ihre Arbeitsleistung.
Die Aushöhlung der Tarifautonomie an der Basis als demokratiepolitisches Problem
Die unzulänglichen Arbeitsbedingungen in weiten Teilen der Basisarbeit – insbesondere in (neuen) Dienstleistungsberufen wie der Lieferbranche, aber auch in weiblich dominierten Tätigkeiten, wie der Reinigung oder der Pflege – sind als Symptom einer Aushöhlung der Tarifautonomie zu verstehen. In Folge der Privatisierung zentraler Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge seit den 1990ern, in Kombination mit der kontinuierlichen Auslagerung von Produktionsabläufen (oftmals Basisarbeit) an Sub- und Subsubunternehmer, wird die sozialpartnerschaftliche Aushandlung kollektiver Interessen in einzelnen Branchen zunehmend verunmöglicht (Hüttenhoff/Jaehrling 2024; Gallas 2024). Verantwortungsdiffusion und undurchsichtige Subunternehmerstrukturen erschweren Gewerkschaften die Organisierung ausgelagerter Beschäftigter erheblich. Die Folge sind Spaltungstendenzen und Zweiklassenstrukturen innerhalb von Belegschaften, wie wir sie in dem eingangs angeführten Beispiel der Charité sehen. Beschäftigte der ausgegliederten Bereiche – darunter viele Basisarbeiter*innen in Reinigung, Küche, Wäscherei oder Labor – verdienen bis zu 20 Prozent weniger als ihre direkt angestellten Kolleg*innen (ver.di Berlin-Brandenburg 2025).
Dass Beschäftigte, die sich tagtäglich mit schlechten Arbeitsbedingungen und wiederkehrenden Arbeitsrechtsverletzungen konfrontiert sehen und deren Arbeitsleistung in wiederholtem Maße Abwertung erfährt, wenig Vertrauen in Politik und Gesellschaft haben, ist inzwischen wissenschaftlich erwiesen. So zeigen unsere eigenen Daten, aber auch andere Forschungsarbeiten (siehe Kiess et al. 2023: 5), dass Arbeitserfahrungen mit politischen Einstellungen korrelieren: Je unsicher die Beschäftigungsverhältnisse und je geringer die Selbstwirksamkeitserfahrungen am Arbeitsplatz, desto geringer ist das Vertrauen in demokratische Akteure und Institutionen (Siebert/Buchstab 2025: 42). Es ist also wenig überraschend, dass Basisarbeiter*innen wenig darauf vertrauen, dass kollektive Institutionen die eigene Arbeitssituation verbessern können. Insbesondere das Zutrauen in Gewerkschaften, Betriebs- oder Personalräte sowie die Politik ist deutlich geringer als in der Vergleichsgruppe.
Das ohnehin bröckelnde Vertrauen wird nun durch staatliche Sparmaßnahmen weiter geschwächt, denn die in den vergangenen Jahren aufgebauten kollektivvertraglichen Regelungen in von staatlicher Finanzierung abhängigen Bereichen der Daseinsvorsorge wie etwa der Pflege (siehe Evans 2023) werden durch Kürzungen zunehmend gefährdet. Wie direkt die Auswirkungen sind, zeigt sich in dem eingangs skizzierten Beispiel des vorzeitig aufgekündigten Tarifvertrags Entlastung. Aber auch die Kämpfe der Basisarbeiter*innen in der Reinigung, den Wäschereien oder den Krankenhausküchen für eine Angleichung der Arbeitsbedingungen und die Rückführung ihrer Tätigkeiten in den öffentlichen Dienst werden durch die Kürzungen bedroht (ver.di Berlin-Brandenburg 2026).
In diesem Spannungsfeld treten grundlegende Widersprüche staatlichen Handelns zutage: Während auf der einen Seite die Stärkung der Tarifbindung durch die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes erreicht werden soll, wird parallel bestehenden Tarifstrukturen durch Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die finanzielle Basis entzogen. Auch mit Blick auf die demokratische Resilienz gleicht diese Entwicklung einem Paradoxon. Wenn sich in Folge staatlicher Einsparungen die Arbeitsbedingungen verschlechtern, ist anzunehmen, dass das Vertrauen der Beschäftigten in Politik und Demokratie weiter sinkt.
Nicht nur auf individueller Ebene, auch gesamtgesellschaftlich werden Sozialstaatseinsparungen so zum Demokratieproblem. Die Kürzungen schwächen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und vertiefen die Spaltung innerhalb der arbeitenden Bevölkerung. Politisch werden die fiskalischen Einschnitte als notwendiger Schritt kommuniziert, um die Beitragssätze stabil zu halten und die sozialen Sicherungssysteme langfristig zu konsolidieren. In der Praxis werden so Versicherte und Beschäftigte gegeneinander ausgespielt, obwohl sie strukturell dieselben Interessen teilen. Denn ein im Sinne der Versicherten hochwertiges und verlässliches Gesundheitssystem, auf das auch das Personal im Krankheitsfall angewiesen ist, setzt insbesondere in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel attraktive Arbeitsbedingungen voraus. Das Beispiel der Charité zeigt, wie in der Laufzeit des Entlastungstarifvertrags zwischen 2021 und 2026 ein Personalaufwuchs von rund 1.000 Stellen erreicht werden konnte (Wahmkow 2026). Die Kürzungen sind vor diesem Hintergrund auch als Konsequenz eines Diskurses einzuordnen, in dem über den Sozialstaat – und damit auch die Leistung der darin Beschäftigten – als reine Kostenquelle gesprochen wird. Insbesondere für Basisarbeiter*innen, die ohnehin wenig Anerkennung und Sichtbarkeit erfahren, trägt das zu einer weiteren Geringschätzung ihrer Arbeit bei. Stattdessen braucht es vielmehr ein geteiltes Verständnis von guten und gesunden Arbeitsbedingungen als Grundlage eines gerechten, zukunftsfähigen Sozialstaats.
Politische Handlungsansätze für gute Arbeit und einen gerechten Sozialstaat
Aus diesen Erkenntnissen leiten sich sowohl konkrete arbeitsmarktpolitische Handlungsansätze als auch größere Koordinaten zur Reform des Sozialstaats ab. Zum einen geht es darum, gesunde, sichere und mitbestimmte Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Sozialwesen zu schaffen. Der Blick auf Basisarbeit dient hier als Brennglas, unter dem sich die zentralen Herausforderungen besonders deutlich zeigen. So wird sichtbar, dass die Wiederherstellung der Rahmenbedingungen zur kollektiven Aushandlung von Interessen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Sinne der Tarifautonomie ein zentrales Ziel sein muss. In einzelnen, maßgeblich von Sub- und Leihunternehmerstrukturen geprägten Branchen kann die Einführung eines Direktanstellungsgebots die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Mindeststandards ermöglichen und die Voraussetzungen zur gewerkschaftlichen Organisierung von Beschäftigten schaffen (Erol/Schulten 2025). Die Herstellung eines direkten Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angestellten und Auftraggeber würde zudem dazu beitragen, der Spaltung zwischen Kern- und Randbelegschaften entgegenzuwirken, die besonders zulasten von Basisarbeiter*innen geht (Mayer-Ahuja 2025). Dort, wo Staat und Verwaltung als Auftraggeber von Basisarbeit agieren, wäre – über ein wirkungsvolles Tariftreuegesetz hinaus – die Rückführung von zuvor ausgelagerten Dienstleistungen in den öffentlichen Dienst ein weitreichender Ansatz.
Diese Handlungsansätze erfordern jedoch eine solide Finanzierungsbasis für die sozialen Sicherungssysteme. Fehlt diese, geraten auch Rückführungsprojekte unter Druck, wie sich derzeit an den Berliner Krankenhäusern zeigt. Eine nachhaltige Stärkung der Tarifautonomie in der Basisarbeit und darüber hinaus setzt daher voraus, dass Reformen der Sozialversicherungen nicht einseitig auf dem Rücken von Beschäftigten und Versicherungen ausgetragen werden. Stattdessen braucht es eine breite Debatte über alternative Hebel zur langfristigen und gerechten Finanzierung des Sozialstaats. Vorschläge zur Einbeziehung von Kapital- und Vermögenseinkommen in die Sozialversicherungsbeiträge oder eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, sind in diesem Kontext seit langem diskutierte Instrumente. Aber auch die Einführung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ab dem ersten Euro ohne Nettoverluste für Arbeitnehmer*innen könnte die langfristige Finanzierungsgrundlage des Sozialstaats stärken und gleichzeitig die materielle Absicherung von Geringverdienenden verbessern. Nur wenn die Reform des Sozialstaats gerecht gestaltet wird und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichert, lässt sich auch eine breite gesellschaftliche Unterstützung für die Vorhaben gewinnen.
Literatur
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Autorinnen
Mara Buchstab ist Politikwissenschaftlerin und Projektmanagerin bei dem Berliner Think Tank Das Progressive Zentrum. Ihr wissenschaftlicher Hintergrund liegt in der Analyse sozialer Ungleichheiten sowie der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.
Johanna Siebert ist Politökonomin und Senior Projektmanagerin bei dem Berliner Think Tank Das Progressive Zentrum. Hier konzipiert und leitet sie eine Reihe von Projekten zu den Themen Arbeit, ökologische Transformation und soziale Gerechtigkeit.