Tarifrunde 2026: Abschlüsse
Tarifabschlüsse im Überblick
Energiewirtschaft Nordrhein-Westfalen (GWE-Bereich), 11 900 AN (ver.di)
Abschluss vom 30.01.26
- Entgelt: 2,9 % ab 01.01.26, 2,3 % Stufenerhöhung ab 01.02.27, Laufzeit 24 Mon. bis 31.12.27.
- Mitgliedervorteil: 500/600/700 € Einmalzahlung für ver.di-Mitglieder, gestaffelt nach EntgGr. als soziale Komponente, Auszahlung betriebliche Festlegung.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Westfalen-Lippe, 41.000 Arb./Ang. (IG Metall)
Abschluss vom 02.02.26
- Lohn und Gehalt, Arbeitszeit: nach 6 Nullmonaten (November 2025 - Mai 2026) 2,0 % ab 01.06.26, 2,2 % Stufenerhöhung ab 01.07.27, 300 € Einmalzahlung im April 2026 (Möglichkeit zur Verschiebung spätestens bis April 2027 für Betriebe mit einer Umsatzrendite von bis zu 2,0 %, durch BV andere Auszahlungszeitpunkte sowie Aufteilung in bis zu drei Teilzahlungen möglich, ebenfalls Umwandlung in Freizeit möglich), Laufzeit 27 Monate bis 31.01.28.
- Sonstiges: Maßregelungsverbot.
Erklärungsfrist: 25.02.26
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Sachsen, 10.000 AN (IG Metall)
Abschluss vom 29.01.26
- Entgelt: nach 6 Nullmonaten (Dezember 2025 - Mai 2026) 2,0 % ab 01.06.26, 0,8 % Stufenerhöhung ab 01.03.27, 2,2 % weitere Stufenerhöhung ab 01.07.27, 300 € Einmalzahlung im April 2026 (Möglichkeit zur Verschiebung spätestens bis Januar 2027 für Betriebe mit negativem Betriebsergebnis oder nach Vereinbarung zwischen BR und AG), Laufzeit 26 Monate bis 31.01.28.
- Sonstiges: Maßregelungsverbot.
Erklärungsfrist: 06.02.26
Länder (ohne Hessen), 1.066.600 AN (ver.di)
Abschluss vom 14.02.26
- Entgelt: nach 5 Nullmonaten (November 2025 - März 2026) 2,8 %, mind. 100 €/Mon. ab 01.04.26, 2,0/1,0 % Stufenerhöhungen ab 01.03.27/01.01.28, Laufzeit 27 Monate bis 31.01.28.
- Zulagen: Schicht-/Wechselschichtzulage von 40/105 € auf 100/200 € mtl. ab 1.7.26 (Universitätskliniken/Krankenhäuser von 60/150 €
auf 100/250 €); Vereinbarung einer „Hamburg-Zulage“ für bürgernahe Dienstleistungen. - Sonstiges: Verlängerung der unbefristeten Übernahme Ausgebildeter; Erhöhung des Mindest-Std.-Entg. für studentisch Beschäftigte; Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an Westregelungen
(u. a. Kündigungsschutz, stufenweise Absenkung der AZ an Universitätskliniken).
Erklärungsfrist: 12.03.26