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WSI GenderDatenPortal: Mitbestimmung: Frauenanteil im Betriebsrat nach Betriebsgröße 2015

Grafiken, Analyse, Tabellen (pdf)

 

In der Gesamtheit der Betriebe, die einen Betriebsrat haben und an der Betriebsrätebefragung 2015 teilgenommen haben, stellen Frauen im Durchschnitt mehr als 42 Prozent aller Beschäftigten, besetzen aber nur 39 Prozent von allen Betriebsratssitzen (in diesen Betrieben). Für die Gesamtheit der Betriebe in Deutschland gilt damit, dass Frauen in den Betriebsräten – gemessen an ihrem Belegschaftsanteil – im Durchschnitt leicht unterrepräsentiert sind.(1)

Den Vorsitz des Betriebsratsgremiums führen Frauen nur in rund einem Viertel aller Betriebe (27 Prozent). Damit sind Frauen beim Vorsitz im Gremium weitaus stärker unterrepräsentiert als unter den Mitgliedern des Gremiums.

Die Differenzierung nach Betriebsgröße zeigt:

  • Der durchschnittliche Frauenanteil in der Belegschaft variiert kaum mit der Betriebsgröße. Er liegt zumeist bei 42 bis 43 Prozent. Lediglich in großen Betrieben mit 901 bis 1.500 Beschäftigten machen Frauen einen etwas überdurchschnittlichen Anteil an der Belegschaft aus.
  • In den meisten Betriebsgrößenklassen ist eine leichte Unterrepräsentanz der Frauen in den Betriebsräten festzustellen, denn der Frauenanteil in den Betriebsräten fällt durchschnittlich um rund vier Prozentpunkte niedriger aus als in der Belegschaft.
  • Eine annähernd proportionale Vertretung von Frauen in den Betriebsräten zeigt sich für kleine Betriebe (20 bis 49 Beschäftigte) sowie für Großbetriebe mit mehr als 1.500 Beschäftigten. Bei den kleinen Betrieben könnte dies an der geringen Anzahl von zu besetzenden Betriebsratsmandaten (3 Personen), an dem meist nur anteilig ausgeübten Amt (d.h. ohne Freistellung) und am spezifischen Berechnungsverfahren von Mindestsitzen für das Minderheitengeschlecht liegen.(2) In Großbetrieben könnte einen Einfluss haben, dass mit der größeren Zahl von Beschäftigten auch potenziell mehr Kandidatinnen für die Wahl der betrieblichen Interessenvertretung zur Verfügung stehen.

Für die Besetzung der Position des/der Betriebsratsvorsitzenden nach Geschlecht wird im BetrVG bzw. der Wahlordnung keine gesetzliche Vorgabe gemacht. Frauen sind beim Betriebsratsvorsitz im Allgemeinen stark unterrepräsentiert, denn sie haben nur in 27 Prozent der Gremien den Vorsitz inne. Hier zeigt sich ein nur leichter Zusammenhang zur Betriebsgröße:

  • Tendenziell ist die Unterrepräsentanz von Frauen beim Vorsitz in kleinen Betrieben weniger ausgeprägt als in mittleren oder Großbetrieben.
  • Demgegenüber sind Frauen in Betrieben mit 200 Beschäftigten und mehr deutlich seltener Betriebsratsvorsitzende als im Durchschnitt aller Betriebe.

Diese Unterschiede könnten im Zusammenhang mit der seit 2001 erweiterten Freistellungsregelung für Betriebsräte stehen.(3) In Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten sind die Vorsitzenden in der Regel voll freigestellt, während die Betriebsratsvorsitzenden in kleineren Betrieben (bis 199 Beschäftigten) höchstens eine Teil-Freistellung erhalten.

Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl

Literatur

Baumann, Helge / Brehmer, Wolfram / Hobler, Dietmar / Klenner, Christina / Pfahl, Svenja (2016): Frauen und Männer in Betriebsräten. Zur Umsetzung des Minderheitenschutzes bei Betriebsratswahlen, WSI Report, Nr. 34, 12/2016.

Baumann, Helge (2015): Die WSI-Betriebsrätebefragung 2015, in: WSI-Mitteilungen Nr. 8/2015, S. 630–638.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Mitbestimmung – Eine gute Sache, Bonn. (15.11.2016)

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2016): Datenbank „Gesetze im Internet“, (15.11.2016)

Hans-Böckler-Stiftung (2016): Betriebsräte. Was Gründungen erfolgreich macht, Böckler-Impuls Nr. 11, S. 5, (15.11.2016)

Hans-Böckler-Stiftung (2016): Glossar: Mitbestimmung in Deutschland, Betriebsrat, (16.11.2016).

Häring, Armando / Schiel, Stefan / Kleudgen, Martin / Sklorz, Johanna / Aust, Folkert: Methodenbericht. WSI-Betriebsrätebefragung 2015, Bonn, 2015.

Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja (2016): Einhaltung der Minderheitenquote nach Betriebsgröße 2015. In: WSI GenderDatenPortal.

 


(1) Für die Berechnung der durchschnittlichen Frauenanteile an der Belegschaft werden die beschäftigten Frauen aus allen Betrieben ins Verhältnis zur Gesamtheit der Beschäftigten aller Betriebe gesetzt. Analoges gilt für die Berechnung des Frauenanteils an den Betriebsratssitzen. In einzelnen Betrieben können freilich sehr viel größere Differenzen zwischen dem Frauenanteil an der Belegschaft und in den Betriebsräten auftreten. Frauen können dabei in den Betriebsratsgremien sowohl unter- als auch überrepräsentiert sein.

(2) Vgl. Hobler / Pfahl (2016): Einhalten der Mindestsitze im Betriebsrat nach Betriebsgröße 2015. In: WSI GenderDatenPortal. Siehe auch: Baumann / Brehmer / Hobler / Klenner / Pfahl (2016): Frauen und Männer in Betriebsräten. Zur Umsetzung des Minderheitenschutzes bei Betriebsratswahlen, WSI Report, Nr. 34, 12/2016., S. 9 ff

(3) Mit der Novellierung des BetrVG aus dem Jahr 2001 steht dem Betriebsratsgremium nun ab 200 Beschäftigten in der Regel die erste volle Freistellung für ein Betriebsratsmitglied zu (§ 38, Abs. 1 BetrVG). Vgl. BMJV, Datenbank „Gesetze im Internet“, www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__38.html. Diese Freistellung wird in den meisten Fällen von dem/der Vorsitzende/n in Anspruch genommen.

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