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WSI-Mitteilungen

Meine, Hartmut : 'Arbeiter und Angestellte': Vom Ende und Beharrungsvermögen alter Scheidelinien

Ausgabe 02/2005

Seit fast 150 Jahren wird zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Dieser Unterscheidung liegt ein historisch gewachsenes Gerüst von Abgrenzungen zugrunde - sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch arbeits- und tarifrechtlich. Seit Ende der 50er Jahre ist ein schrittweiser Angleichungsprozess zu beobachten, der im Jahre 2005 seinen Endpunkt erreicht hat. Mit dem Abschluss gemeinsamer Entgeltrahmentarifverträge und der Zusammenlegung der getrennten Versicherungssysteme existieren keine rechtlichen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Sozialstatistik, die Industriesoziologie und die Gewerkschaften: Einerseits wird weiter in den alten Kategorien gedacht und gearbeitet, andererseits können diese nicht mehr empirisch erhoben werden. Die Herausforderungen sollten als Chance genutzt werden, mit den real existierenden Veränderungen des gesellschaftlichen und betrieblichen Wandels angemessener umgehen bzw. auf sie Einfluss nehmen zu können.

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