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WSI-Mitteilungen

Lenze, Anne : Regelleistung und gesellschaftliche Teilhabe

Ausgabe 10/2010

Das Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 hat ein neues Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus der Taufe gehoben. Aus der Verfassung selber lässt sich jedoch kein konkreter Betrag ableiten. Vielmehr hat der Einzelne lediglich einen Anspruch auf ein transparentes und sachgerechtes Verfahren zur Feststellung des Existenzminimums. Dieses darf sich an den Verbrauchsausgaben der untersten 20% der Bevölkerung orientieren. Ein weitergehendes Gebot zum Ausgleich der in Deutschland steigenden sozialen Ungleichheiten lässt sich dem Urteil nicht entnehmen. Für Kinder und Jugendliche im SGB-II-Bezug allerdings sieht das Gericht ein in die Zukunft weisendes Teilhaberecht vor. Wie allerdings der Bedarf der Kinder nach Persönlichkeitsentfaltung und schulischer Förderung sicherzustellen ist - durch Geld- oder durch Sachleistungen - ist derzeit noch höchst umstritten. Da die fürsorgerechtlichen Befähigungskosten von Schulkindern nunmehr vom Bund zu decken sind, kann es zu Verwerfungen der föderalen Zuständigkeit kommen, weil Länder und Kommunen angesichts ihrer häufig desaströsen Haushaltslage auf die Idee kommen könnten, ihre Aufwendungen zugunsten der Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Familien zurückzunehmen. Deshalb ist eine Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden, unter Einbeziehung der Jugendhilfe, vonnöten, um ein stimmiges Konzept von Förderangeboten vor Ort zu entwickeln.

in: WSI-Mitteilungen 10/2010, Seiten 523-530

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