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: Methodik und Datenzugang

Wer wird befragt?
Die Grundgesamtheit bilden Betriebe mit Betriebsrat bzw. Dienststellen mit Personalrat und mindestens 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Es wird jeweils ein Betriebs- oder Personalratsmitglied pro Betrieb bzw. Dienststelle befragt, bevorzugt die bzw. der Vorsitzende des Gremiums.

Wie wird befragt?
Es werden computergestützte Telefon-Interviews (CATI) eingesetzt.

Wie viele Personen werden befragt?
In den Auftaktwellen der Längsschnitterhebungen wird eine Fallzahl von rund 4.000 Befragten angestrebt. Weitere Befragungswellen erreichen in der Regel Fallzahlen von 2.000 bis 2.600, wobei 2.000 möglichst nicht unterschritten werden sollen.

Wie wird die Stichprobe rekrutiert?
Die Adressdaten entstammen der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Da in dieser Datei weder Telefonnummern noch Informationen über die Existenz von Betriebs- sowie Personalräten hinterlegt sind, werden zunächst Telefonnummern recherchiert, um eine hinreichend große Bruttostichprobe zwecks Verifizierung eines Mitbestimmungsgremiums sowie Befragungsbereitschaft zu kontaktieren.

Sind die Daten für die Öffentlichkeit zugänglich?
Die Erhebungswellen der Jahre 2007 bis 2011 stehen interessierten Wissenschaftler:innen grundsätzlich zur Verfügung. Für jüngere Erhebungswellen entwickelt das WSI derzeit ein Konzept zur Datenbereitstellung.

Allgemeine Informationen
Aktuelle Veröffentlichungen
 

Homepage der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung
 

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Kontakt

Weitere Fragen zur Methodik beantwortet Ihnen Dr. Wolfram Brehmer. Für Fragen zum Datenzugang wenden Sie sich bitte an Dr. Helge Emmler.

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