zurück

Reinhard Bispinck, 28.06.2018: Mindestlohnanhebung: Ein erster Erfolg – das strukturelle Problem bleibt vorerst ungelöst

Der Mindestlohn wird angehoben – um 5,8 Prozent, verteilt über zwei Jahre. Das ist mehr, als nach Gesetz und Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission zu erwarten war. Jedoch das Grundproblem bleibt: Der Mindestlohn ist zu niedrig.

Die lange Auseinandersetzung um die nächste Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes ist beendet. Die Mindestlohnkommission hat am 26.06.2018 einstimmig beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro festzusetzen. Damit wurde eine Anhebung um 5,8 Prozent verteilt auf einen Zeitraum von zwei Jahren erreicht. 

Dieses Ergebnis geht über das hinaus, was nach dem Gesetz und der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission zu erwarten war. Dort ist als „Regelfall“ eine Anpassung entsprechend der Tarifentwicklung der beiden vorhergehenden Kalenderjahre (also 2016 und 2017) vorgesehen. Das Statistische Bundesamt hatte bereits im Januar 2018 vorgerechnet, dass dies eine Steigerung des Mindestlohnes auf 9,19 Euro bedeutet. Bereits früh hatten die Gewerkschaften signalisiert, dass ihnen das nicht reichen würde. Angesichts der ausgezeichneten konjunkturellen Entwicklung und der problemlosen Verarbeitung des Mindestlohnes in den vergangenen Jahren sei eine stärkere Anhebung möglich und nötig. Dafür sprachen sozial-, verteilungs- und makroökonomische Gründe, wie beispielsweise WSI und IMK in einer gemeinsamen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission betont hatten.

Ähnlich wie bereits bei der vorangegangenen Anpassung 2017 ging man auch diesmal den Weg, die guten Tarifabschlüsse der aktuellen Tarifrunde, die eigentlich nicht in den vorgegebenen Zweijahreszeitraum fallen, in die Rechnung einzubeziehen. Allerdings wurde der positive Effekt auf das Jahr 2020 verschoben. Faktisch wurde aus der zweijährlichen eine jährliche Anpassung des Mindestlohnes. Ob diese Änderung auch in Zukunft beibehalten wird, muss sich erst noch zeigen. Außerdem hat sich die Kommission darauf verständigt, dass zumindest der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes vor der Mindestlohnanpassung 2021 wieder herausgerechnet wird. Die Basis der Anpassung wird 9,29 Euro statt 9,35 Euro betragen. Dies bedeutet einen kleinen Fortschritt gegenüber 2017, denn der Effekt der anderen Tarifabschlüsse wie z.B. in der Metallindustrie bleibt erhalten. Trotzdem legten die Arbeitgeber Wert auf die Feststellung, dass es bei einer regelgebundenen Mindestlohnanpassung bleibe. 

Zwei zentrale inhaltliche Ergebnisse des 2. Mindestlohnberichts der Kommission sollen hier hervorgehoben werden. Erstens: Der Mindestlohn hat „zu deutlichen Steigerungen des Stundenlohns am unteren Rand der Stundenlohnverteilung geführt“, insbesondere für Beschäftigte in Ostdeutschland und in Kleinbetrieben, geringfügig Beschäftigte, gering Qualifizierte und Frauen (2. Mindestlohnbericht, S. 9). Damit ist ein wichtiges Ziel des Mindestlohns zumindest im Ansatz erreicht. Zweitens: Alle Befürchtungen und teils hysterischen Prognosen über die vermeintlich katastrophalen Beschäftigungswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes haben sich nicht bestätigt. „Vielmehr ist im Zeitverlauf weiterhin eine Zunahme der Gesamtbeschäftigung und dabei insbesondere der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu beobachten.“ (ebenda, S. 85). Der Rückgang der geringfügigen Beschäftigung wurde durch zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kompensiert.

Das Grundproblem bleibt: Der Mindestlohn ist zu niedrig. Im Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern bleibt selbst der für 2020 vorgesehene Betrag von 9,35 Euro hinter den aktuellen Mindestlöhnen in Belgien (9,47 Euro), Irland (9,55 Euro), Niederlande (9,68 Euro), Frankreich (9,88 Euro) und Luxemburg (11,55 Euro) deutlich zurück. Misst man den Mindestlohn als Anteil des mittleren Lohnes (Medianlohn), erreicht Deutschland zurzeit mit knapp 47 Prozent allenfalls einen Platz im unteren Mittelfeld (WSI-Mindestlohnbericht 2018, S. 6). Nationale Indikatoren zeigen, dass der Mindestlohn oft nicht existenzsichernd ist: Rund 192.000 Vollzeitbeschäftigte erhalten Aufstockungsleistungen nach dem SGB II. Nach Berechnungen das WSI reicht der Mindestlohn bei einem vollzeitbeschäftigten Single in 16 von 20 Großstädten nicht aus, um ohne Aufstockungsleistungen leben zu können. Besonders problematisch sind die Auswirkungen auf die Altersversorgung: Das Bundesarbeitsministerium hat noch kürzlich konstatiert, dass erst mit einem Mindestlohn von 12,63 Euro ein Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung gesichert ist. „Wir sollten den Mindestlohn in einem überschaubaren Zeitraum auf zwölf Euro pro Stunde anheben“ forderte angesichts dieser Fakten Olaf Scholz (SPD) im vergangenen Herbst und steht damit in der politischen Diskussion nicht allein. Völlig offen ist allerdings, wie man diesem Ziel näher kommen kann. Von 2015 bis 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 10 Prozent (siehe Grafik). Selbst bei einer jährlichen Steigerung um 2,5 Prozent dauerte es bis 2030, um die 12-Euro-Marke zu erreichen. Die ausschließlich Regelbindung der Mindestlohnanpassung erweist sich mit Blick auf dieses Ziel offenkundig als Sackgasse. Es führt – wenn man das Ziel ernst nimmt – also kein Weg daran vorbei, über neue Strategien in der Mindestlohnpolitik zu diskutieren.

Ein Blick auf die Vorgeschichte der gerade beschlossenen Mindestlohnanhebung mag dabei hilfreich sein. Dass die Gewerkschaften überhaupt mehr durchsetzen konnten als das Statistische Bundesamt vorgerechnet hatte, hängt zweifellos mit der Politisierung des Themas zusammen. Seit geraumer Zeit ist die Verteilungsfrage zurück auf der politischen Agenda. Der nach wie vor große Niedriglohnsektor, die anhaltende soziale Spaltung und die um sich greifende soziale Unsicherheit haben in der Gesellschaft ihre Spuren hinterlassen. Die Bereitschaft, neue und weiterreichende Lösungen zur Bewältigung der sozialen Probleme in Betracht zu ziehen, ist zweifellos gewachsen. Die kommenden zwei Jahre sollten genutzt werden, um die Mindestlohndebatte in diesem Sinne voranzutreiben. 


 

Zum Weiterlesen

Herzog-Stein, Alexander / Lübker, Malte / Pusch, Toralf / Schulten, Thorsten / Watt, Andrew, Der Mindestlohn: Bisherige Auswirkungen und zukünftige Anpassung. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission. WSI Policy Brief, Nr. 24, Düsseldorf 2018.

Lübker, Malte / Schulten, Thorsten, WSI-Mindestlohnbericht 2018. WSI Report Nr. 39, Februar 2018.

Mindestlohnkommission, Zweiter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns - Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz, Berlin 2018.

 

Autor

Dr. Reinhard Bispinck, Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln, Promotion 1986. Ab 1979 wissenschaftlicher Referent am WSI, von 1989 bis 2017 Leiter des WSI-Tarifarchivs, 2013 bis 1017 Abteilungsleiter des WSI an der Hans-Böckler-Stiftung. Forschungsschwerpunkte: Tarifpolitik, Industrielle Beziehungen, Sozialpolitik.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen