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Toralf Pusch/Hartmut Seifert, 30.10.2020: Kurzarbeit vs. Mehrarbeit in systemrelevanten Bereichen

Corona bedeutet für viele Beschäftigte Kurzarbeit – in systemrelevanten Bereichen haben sich die Arbeitszeiten aber oft verlängert. Der Beitrag analysiert beide Seiten der Arbeitszeitentwicklung während der Krise.

Kurzarbeit in der Corona-Krise

Der massive Einsatz von Kurzarbeit in der Corona-Pandemie hat einen dramatischen Anstieg der Arbeitslosenzahlen verhindern können. Mit geschätzten 6 Mio. (April) bzw. 5,8 Mio. Beschäftigten (Mai) ist Kurzarbeit so stark genutzt worden wie noch nie zuvor (Daten der BA). Damit einher gingen sehr starke Arbeitszeitverkürzungen. Das zeigt sich auch in den Ende Juni erhobenen Daten der Erwerbstätigenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Demnach reduzierte sich die Arbeitszeit von Kurzarbeiter*innen im Monat Juni auf etwa die Hälfte des Stands vor Beginn der Corona-Krise (minus 51 Prozent). In den Monaten Mai (minus 55 Prozent) und April (minus 54 Prozent) war die Arbeitszeitverkürzung unter den Kurzarbeiter*innen noch ausgeprägter.

Die durchschnittliche Arbeitszeit der übrigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war hingegen im Juni mit 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenniveau nur leicht gesunken. Hinter diesen Durchschnittswerten verbergen sich allerdings ganz unterschiedliche Entwicklungen. Denn den insgesamt 21 Prozent sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit einer deutlich kürzeren Arbeitszeit (einschließlich 13 Prozent wegen Kurzarbeit) stehen gut 14 Prozent mit deutlich verlängerten Arbeitszeiten gegenüber (48 Prozent davon Frauen, 52 Prozent Männer).

Längere Arbeitszeiten vor allem im Handel, im Gesundheitswesen und im öffentlichen Dienst

Die Corona-Pandemie hat vielen Arbeitnehmer*innen in systemrelevanten Wirtschaftsbereichen erhöhten Arbeitseinsatz abgefordert. Vor allem in den Bereichen Gesundheit und Soziales, im Handel und im öffentlichen Dienst ist dies bei 20 Prozent, 19 Prozent bzw. 17 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Fall. Ein ähnliches Bild wie für die Angestellten im öffentlichen Dienst ergibt sich auch für die dort arbeitenden Beamten, von denen 16 Prozent deutlich länger arbeiten als vor Beginn der Pandemie. Die Abbildung zeigt, wie die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den einzelnen Branchen von einer Verlängerung der Arbeitszeit betroffen waren.

Dass in den oben genannten Bereichen vielfach länger gearbeitet wird, bedeutet allerdings nicht, dass ein Teil der Belegschaft dort nicht auch kürzer arbeitet. Im Gesundheits- und Sozialdienstleistungen ist dies für 12 Prozent der Fall, davon 5 Prozent in Kurzarbeit. Mit 19 Prozent ist der Anteil mit einer Arbeitszeitverkürzung im Handel höher, 13 Prozent davon sind in Kurzarbeit. Im öffentlichen Dienst arbeiten 9 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten kürzer (davon 3 Prozent in Kurzarbeit); bei den Beamten weist der Anteil kürzerer Arbeitszeiten mit 8 Prozent einen ähnlichen Wert auf (Kurzarbeit ist bei Beamten nicht möglich). Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im öffentlichen Dienst übertrifft der Anteil von Arbeitnehmer*innen mit einer Arbeitszeitverlängerung aber denjenigen mit einer Arbeitszeitverkürzung deutlich. Im Handel sind die Anteile mit Arbeitszeitverkürzung und Arbeitszeitverlängerung etwa gleich groß; hier dürften Teilbereiche stärker von Arbeitsausfall betroffen sein.

Anstieg der Arbeitszeit erreicht eine relevante Größenordnung

Für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitszeit sich in der Corona-Pandemie verlängert hatte, fiel der Anstieg der Wochenarbeitszeit bis Juni 2020 spürbar aus. So nahm die Arbeitszeit in dieser Gruppe im Handel um durchschnittlich 5,7 Stunden zu, gefolgt vom öffentlichen Dienst mit 4,7 Stunden. Auch die Beamten mit einer Arbeitszeitverlängerung arbeiteten mit 4,3 Stunden pro Woche deutlich länger als vor Beginn der Pandemie. Im Gesundheits- und Sozialwesen betrug die Arbeitszeitverlängerung (bei den Beschäftigten mit Arbeitszeitausweitung) 2 Stunden pro Woche.

Fazit

Während der Anstieg der Kurzarbeit und der damit einhergehende Rückgang des Arbeitsvolumens in der Corona-Pandemie bisher viel Aufmerksamkeit erfahren hat, gibt es für die Arbeitszeitverlängerungen bisher vergleichsweise weniger Befunde. Dabei weisen die hier dargestellten Zahlen auf eine hohe Arbeitsbelastung in den systemrelevanten Bereichen während der Corona-Pandemie hin. Deutlich wird damit, dass die Corona-Krise eben keine „normale“ wirtschaftliche Krise ist. Die in diesem Beitrag präsentierten Daten zeigen, dass Ungleichheit in der Arbeitswelt viele Gesichter hat und sich Belastungen nicht nur in Einkommensverlusten und erschwerten Arbeitsbedingungen manifestieren, sondern für einen erheblichen Anteil der Beschäftigten auch in Mehrarbeit. Die Daten unterstreichen damit ein weiteres Mal, dass bestimmte Berufsgruppen für eine funktionierende Gesellschaft notwendig sind – zumal in Krisenzeiten. Angesichts dessen ist es dringend erforderlich, diesen Anstrengungen nicht bloß Respekt zu sollen, sondern sie auch angemessen materiell zu honorieren. Ein erster Schritt ist mit dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gemacht. Es bleibt aber eine Aufgabe für Tarifparteien und Politik, guter tariflicher Bezahlung auch in den Bereichen Einzelhandel und Pflege/Gesundheit mehr Geltung zu verschaffen. 

 

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Weitere Beiträge sind in Vorbereitung.

Autoren

Dr. Toralf Pusch ist Leiter des Referats Arbeitsmarktanalyse am WSI der Hans-Böckler-Stiftung. Er forscht zu Qualität der Beschäftigung, Auswirkungen des Mindestlohns und zu Erwerbsverbleib.

Dr. Hartmut Seifert war bis Januar 2009 Leiter der Abteilung WSI der Hans-Böckler-Stiftung. Er ist seit Februar 2009 im Ruhestand und wirkt in nationalen und internationalen Forschungsprojekten mit. Seine Themenschwerpunkte sind Arbeitsmarkt und Arbeitszeit.

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