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Stilisierte Deutschlandkarte auf Grundlage von Abbildung 1 des Blogbeitrags

Lukas Pfäffle/Markus Lang, 08.09.2026: Mythos Melkvieh Mittelschicht – Schichtspezifische Implikationen des Elterngeldes

Das Elterngeld wird häufig aus gleichstellungs- oder familienpolitischer Perspektive analysiert – wie wirkt es verteilungspolitisch?

Die Einführung des Elterngeldes führte neue Ziele in die deutsche Familienpolitik ein: Es zielt explizit auf die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie auf eine stärkere paritätische Aufteilung der Erziehungsarbeit zwischen beiden Elternteilen ab. Dass das Elterngeld auch eine umverteilende Wirkung hat, wird hingegen weniger berücksichtigt. In unserer Analyse betrachten wir u.a. die Elterngeldbezugsquote pro Kind unter einem Jahr auf Kreisebene in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Einkommen der Kreise. Auf den ersten Blick wird schnell ein Süd-Nord-Gefälle ersichtlich. Kreise mit durchschnittlichen und hohen Einkommen haben meist höhere Bezugsquoten als Kreise mit niedrigeren Einkommen. Das Elterngeld, das primär als Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie angedacht war und ist, zeitigt – ob gewollt oder ungewollt – umverteilende Effekte, von denen insbesondere die Mittelschicht profitiert. Das Elterngeld ist ein besonders plakatives Beispiel dafür, dass sozialpolitische Instrumente durch ihre Ausgestaltung Wirkungen jenseits ihrer eigentlichen Zielsetzungen entfalten.  

Die Mittelschicht als Seismograf der deutschen Gesellschaft

Die Mittelschicht spielt für die Selbstbeschreibung der deutschen Gesellschaft eine besondere Rolle (Barbehön/Haus 2015). Sie verfügt über eine eigentümliche Strahlkraft im Vergleich zu anderen Schichten. Dies drückt sich beispielsweise dadurch aus, dass ein großer Teil der Bevölkerung sich selbst in der Mittelschicht verortet. Wäre die subjektive Zuordnung maßgeblich, so wäre die deutsche Mittelschicht deutlich größer, als sie es nach verschiedenen statistischen und strukturellen Lagemaßen ist. Wenig verwunderlich ist daher eine besondere politische Sensibilität gegenüber den Anliegen der Mittelschicht. Wenn sich weite Teile der Bevölkerung dieser zugehörig fühlen, ist es politisch ratsam, ihre Interessen ernst zu nehmen. Vor diesem Hintergrund sind Debattenbeiträge, die die Mittelschicht als staatliches Melkvieh (Wemhoff 2009) oder vom Staat geplündert (Beise 2009), (selbst)betrogen (Herrmann 2024) oder als am Ende (Goffart 2019) charakterisieren, nicht einfach nur einige Beiträge unter vielen, sondern haben ein genuin politisches Momentum.

Da hilft es auch wenig, dass in der Forschung oft ein anderes Bild gezeichnet wird und gerade dem deutschen Sozialstaat in seiner Architektur eine Tendenz zur Ausrichtung an der Mittelschicht zugeschrieben wird (Hilpert 2012; Bonoli/Palier 2000). Insbesondere die Kopplung vieler sozialstaatlicher Leistungen an die Einkommenshöhe entspricht dem Interesse der Mittelschicht an der Sicherung ihres Status. Prominente Beispiele hierfür sind die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Aber auch neuere Instrumente wie das Elterngeld folgen dieser Logik. Das Elterngeld stellt in diesem Zusammenhang einen besonders interessanten Fall dar, da es im Gegensatz zu den Sozialversicherungen primär nicht auf die Reproduktion des Status und damit auch auf Statusunterschiede abzielt. Vielmehr werden mit ihm verschiedene familienpolitische Ziele verknüpft, darunter die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine stärkere Müttererwerbsbeteiligung. Die Diskussion des Elterngeldes erfolgt daher zumeist entlang dieser speziellen Zielsetzungen, während seine schichtspezifischen Implikationen weniger im Zentrum stehen. Die folgenden Ausführungen diskutieren daher nicht nur dieses Instrument mit Blick auf seine Verteilungswirkung, sondern korrigieren – so auch die wiederkehrende Erzählung einer sozialstaatlich geplünderten Mittelschicht.

Der Pudding an der Wand – wer ist die Mittelschicht?

Möchte man den Zusammenhang zwischen Elterngeld und Mittelschicht gezielter in den Blick nehmen, besteht eine erste Herausforderung darin, zu bestimmen, wer oder was die Mittelschicht überhaupt ist. Dieses Definitionsproblem stellt nicht nur den amtierenden Kanzler vor Schwierigkeiten, sondern auch die Sozialwissenschaften diskutieren über die richtigen Kriterien zur Abgrenzung. Neben dem Haushaltsäquivalenzeinkommen sind Bildungsabschlüsse und Qualifikationen sowie Berufsgruppen typische Verdächtige bei der Bestimmung der Mittelschicht (Burzan/Kohrs/Küsters 2014; Mau 2012; Hradil/Schmidt 2007). Für jede dieser Dimensionen sind zudem Ober- und Untergrenzen zu benennen, die festlegen, ab wann man zur Mittelschicht gehört und ab wann nicht mehr. Schnell merkt man, dass der Versuch einer endgültigen und klaren Definition der Mittelschicht dem Versuch gleicht, einen Pudding an die Wand zu nageln.

In einem Beitrag zu den Vierteljahresheften zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung haben wir daher einen etwas anders gelagerten Zugang zu diesem Problem gewählt, um uns der Wirkung des Elterngeldes anzunähern. Anstatt nach den Mittelschichtshaushalten zu suchen, wird nach Mittelschichtsregionen gesucht. Dieser Zugang greift die sozialstrukturellen Überlegungen bestehender Definitionen auf, ohne sie zu notwendigen Bedingungen einzelner Haushalte zu machen. Konkret bedeutet dies, dass wir uns das durchschnittliche Einkommen auf Kreisebene oder den Anteil der Beschäftigten mit akademischem Abschluss anschauen, um einen Zugang zur regionalen Schichtstruktur zu erhalten. Der Wechsel von der Haushalts- auf die Regionalebene umfasst dabei auch die Annahme, dass die eigene Lebensführung nicht nur von den sozialstrukturellen Merkmalen des eigenen Haushalts abhängt, sondern auch von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Wohnortes. Soll heißen: Haushalte, die nach diversen strukturellen Definitionen nicht als Teil der Mittelschicht gelten, kommen in ihrer Lebensführung den Mittelschichtshaushalten näher, wenn sie beispielsweise innerhalb der gleichen regionalen Infrastruktur der Kinderbetreuung agieren; dies gilt vice versa auch für Mittelschichtshaushalte in Regionen, die keine Mittelschichtsregionen darstellen.

Gibt es ein Richtiges (Leben) im Falschen? Das Elterngeld im deutschen Sozialstaat

Das Elterngeld stellte bei seiner Einführung einen Einschnitt in der deutschen Familienpolitik dar, die bis dahin stark am männlichen Hauptverdiener orientiert war. Die Zielsetzung einer stärkeren Müttererwerbsbeteiligung und partnerschaftlichen Aufteilung von Sorge- und Erziehungsarbeit (Bujard 2024) war eine echte Neuerung, deren Wirkung Gegenstand anhaltender Debatten und Analysen ist (Samtleben/Wrohlich/Zucco 2021; Unterhofer/Welteke/Wrohlich 2017; Geisler/Kreyenfeld 2019; Bünning 2015). Das Elterngeld folgt in seiner Architektur der für die Mittelschicht günstigen, horizontalen Umverteilungslogik des deutschen Sozialstaats, bei der sich die Leistungshöhe am vorangegangenen Einkommen orientiert. Hinzu kommt, dass die vielfältigen und flexiblen Nutzungsmöglichkeiten des Instruments (freie Aufteilung der Bezugsmonate unter den Elternteilen, paralleler oder sequenzieller Bezug) sich nur vollständig ausschöpfen lassen, wenn die damit verbundenen Einkommenseinbußen verkraftbar sind. Familien mit niedrigerem Haushaltseinkommen können die temporäre Reduktion ihres Haupteinkommens um ein Drittel weniger verkraften als Familien mit höherem Haushaltseinkommen (Schutter/Zerle-Elsäßer 2012: 218). Hinzu kommt, dass das Elterngeld mit anderen Leistungen, wie dem ALG II bzw. Bürgergeld verrechnet wird und dadurch weitere Anreize zum Bezug nimmt. Geschmälert wird diese positive Einbindung der Mittelschicht dadurch, dass der Höchstsatz von 1800 Euro seit der Einführung 2007 nicht mehr angepasst wurde und dadurch eine inflationsbedingte Entwertung stattfand. Im Laufe der Jahre sind daher immer mehr Angehörige der Mittelschicht nicht mehr in der Lage, mit dem Elterngeld 67 Prozent ihres Einkommens zu ersetzen, wodurch das Elterngeld an Attraktivität einbüßt (Destatis 2025). Dennoch ergibt sich der Gesamteindruck, dass es die Mittelschicht ist, die vom Instrument des Elterngeldes profitiert und es in ihrem eigenen Interesse nutzen kann. Jüngste Reformvorschläge setzen genau da an: Zwar soll die Bezugszeit verkürzt werden, aber zugleich sollen der Leistungs- und Höchstsatz angehoben werden. Hinsichtlich der Leistungshöhe würde das Elterngeld hierdurch wieder attraktiver für Familien der Mittelschicht.

Elterngeld (klassisch)

Eingeführt: 2007

Leistungshöhe: 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens;
mindestens 300 Euro – maximal 1800 Euro pro Monat

Leistungsbemessungsgrenze: 200.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (seit 2024) bzw. 175.000 Euro (seit 2025); zuvor (seit 2021) 300.000 Euro für Paare, 250.000 Euro für Alleinerziehende

Bezugsdauer: maximal 14 Monate, zwei unübertragbare Monate pro Partner, ansonsten variabel verteilbar; gleichzeitiger Bezug möglich (seit 2025 nur noch ein Monat parallel möglich). Weitere Reformen geplant.

Störe meine Kreise nicht – Regionale Nutzungscluster beim Elterngeld

Um diesen Sachverhalt empirisch zu untersuchen, betrachten wir verschiedene Zusammenhänge zwischen dem Elterngeldbezug auf Kreisebene und dem durchschnittlichen Einkommensniveau, dem Akademiker*innenanteil unter den Beschäftigten im Kreis sowie der Kinderarmutsquote.

Datengrundlage

Zusammenhänge zwischen Elterngeldbezug und regionalen sozioökonomischen Kontexten anhand der INKAR-Variablen monatliches durchschnittliches Haushaltseinkommen, Kinderarmut und Anteil der Beschäftigten am Wohnort mit akademischer Qualifikation (BBSR 2025). Um Bevölkerungsunterschiede zwischen Kreisen zu berücksichtigen, normieren wir die Zahl der Elterngeldbezieher auf die Zahl der unter 1-Jährigen im jeweiligen Kreis. Werte über 100 Prozent sind möglich, da beide Elternteile Elterngeld beziehen können.

Abbildung 1 zeigt, dass Landkreise mit hohen Bezugsquoten häufig durchschnittliche Haushaltseinkommen im mittleren oder höheren Bereich aufweisen, während Landkreise mit niedrigen Bezugsquoten überwiegend niedrigere Durchschnittseinkommen haben.  Sozioökonomisch stabile Regionen weisen in der Regel höhere Elterngeldbezugsquoten auf als strukturschwächere Regionen. Die verschiedenen strukturellen Vorteile des Elterngeldes für mittlere und gehobene Einkommen werden in diesen Zahlen offensichtlich, während sich die Verrechnung des Elterngeldes mit anderen Sozialleistungen und die geringe Leistungshöhe nachteilig auf die Nutzung in Regionen mit niedrigeren Einkommen auswirken.

Zahl der Elterngeldbezieher*innen (je 100 unter 1-Jährige) und durchschnittliche Monatseinkommen in Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands, 2022

Ähnlich wie in Untersuchungen auf der Grundlage von Mikrodaten fällt auf, dass ostdeutsche Regionen mit niedrigen Einkommen hohe Elterngeldempfängerzahlen aufweisen. Dies scheint jedoch, anders als Interpretationen von Ost-West-Dummyvariablen in Untersuchungen auf der Basis von Mikrodaten häufig suggerieren, nicht für alle ostdeutschen Regionen im gleichen Maße zu gelten. Hohe Nutzungsquoten finden sich in Kreisen des südlichen Thüringens und Sachsens sowie im Berliner Umland Brandenburgs, während sie in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern niedrig ausfallen. Innerhalb der ostdeutschen Bundesländer besteht somit eine Varianz in der Nutzung. Wenn also in Debatten etwa auf tradierte Rollen- und Familienbilder aus der DDR verwiesen wird, scheinen diese beim Elterngeld nur partiell ihren Niederschlag zu finden. Hieran schließen sich dann Fragen an, durch welche anderen Faktoren die regionalen Cluster bei ähnlicher Einkommensstruktur entstehen. Abbildung 2 unterstreicht die Überlegungen zur strukturellen Privilegierung und Deprivierung verschiedener Regionen anhand von Kinderarmut: In Landkreisen mit hoher Kinderarmut sind die Elterngeldbezugsquoten systematisch niedriger. Da für Haushalte, die Grundsicherung beziehen, kein Anreiz besteht, Elterngeld zu beantragen, entspricht auch dieses Ergebnis den Erwartungen. Dies widerspricht der Wahrnehmung einer geplünderten Mittelschicht – nicht strukturschwache Regionen profitieren überproportional von dieser Leistung, während andere zurückbleiben.

Zahl der Elterngeldbezieher*innen (je 100 unter 1-Jährige) und Kinderarmut (in Prozent) in Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands, 2022

Abbildung 3 zeigt den Zusammenhang zwischen dem Anteil akademisch qualifizierter Beschäftigter und dem Elterngeldbezug. In Landkreisen mit hohem Akademikeranteil sind die Elterngeldbezugsquoten systematisch höher als in Kreisen mit niedrigem Akademikeranteil. Dies ergänzt das Bild aus Abbildung 2: Während Kinderarmut (strukturelle Benachteiligung) negativ mit Elterngeldbezug korreliert, zeigt sich bei akademischer Qualifikation (kulturelles Kapital) ein positiver Zusammenhang. Beide Befunde deuten in dieselbe Richtung – nicht strukturschwache, sondern ökonomisch stabile Regionen mit günstigen Opportunitätsstrukturen profitieren überproportional.

ahl der Elterngeldbezieher*innen (je 100 unter 1-Jährige) und Anteil der Beschäftigten mit akademischem Abschluss (in Prozent) in Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands, 2022

Fazit

Auf dem ersten Blick ist das Elterngeld eine familienpolitische Maßnahme, die zuvorderst auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf damit verbunden eine Erhöhung der Müttererwerbsbeteiligung abzielt. Die Kombination der verschiedenen Befunde dieses Beitrags verdeutlicht jedoch seine schichtspezifischen Implikationen. Die strukturellen Anreize für mittlere und höhere Einkommen sowie die sozialrechtlichen Einschränkungen für niedrige Einkommen bewirken, dass das Elterngeld nicht in allen Einkommensschichten und Regionen gleichermaßen genutzt wird. In Regionen mit gehobenen Einkommen und hohem Anteil an Akademiker*innen wird die Vereinbarkeit finanziell unterstützt, während bei niedrigen Einkommen Anreize gering und Hürden bestehen bleiben. Die Betrachtung auf Kreisebene verweist zudem darauf, dass die Gelder des Instruments in unterschiedlichem Maße in die verschiedenen Regionen fließen. Beim Elterngeld bestehen daher Umverteilungstendenzen von unten nach oben und damit verbunden auch in den Süden der Republik.

Die räumliche Betrachtung des Elterngeldbezugs eröffnet neue Möglichkeiten, über das Verhältnis zwischen Mittelschicht und Sozialstaat nachzudenken. Zunächst gelingt es, vermeintliche und tatsächliche Belastungen der Mittelschicht zu erfassen und damit verschiedene Deutungen im öffentlichen Diskurs zu kontextualisieren. Sozialpolitik wirkt nicht in einem homogenen Geltungsgebiet, sondern zeigt räumlich heterogene Konsequenzen. Zudem zeigt es regionale Umverteilungseffekte feingliedriger, als es häufig durch die Betrachtung auf Landesebene oder in der noch gröberen Ost-West-Dichotomie der Fall ist. Die in politischen Debatten und Konflikten eingebrachten Argumente und Interessen werden dadurch stärker an ihren räumlichen Kontext rückgekoppelt. Künftige Konflikte über Reformen des Sozialstaats werden auch von diesen räumlich beeinflussten Interessen geprägt. Wenn die Mittelschicht tatsächlich über die Bedeutung verfügt, die ihr in der Literatur zugeschrieben wird, ist ein Verständnis der Wirkung des Sozialstaates in Mittelschichtsregionen hilfreich. Das Elterngeld ist seit seiner Einführung ein fester Bestandteil der deutschen Familienpolitik und aufgrund seiner direkten Wirkung und der bewussten Beantragung äußerst relevant für die beziehenden Familien. Nicht umsonst waren die jüngsten Reformen von 2024, die vornehmlich Einschränkungen beim Zugang und bei der Nutzung bedeuteten, von kontroversen Debatten begleitet. Auffällig war, dass auch aus der Union Kritik an diesen Maßnahmen kam. Offensichtlich gibt es auch hier ein Bewusstsein dafür, dass die eigene Klientel maßgeblicher Nutznießer des Instruments ist.

Sofern das Elterngeld weiterhin seine Funktion als Entlastung der Mittelschicht erfüllen soll, ist ein Inflationsausgleich unausweichlich. Umfassendere Anpassungen wären jedoch nötig, um die Umverteilungseffekte des Elterngeldes zu berücksichtigen. Sozialrechtliche Hürden für seine Nutzung (Verrechnung mit der Grundsicherung) müssten aufgehoben werden, aber auch die Sicherung des Lebensstandards müsste gewährleistet bleiben, wenn das Haupteinkommen temporär reduziert wird. Denkbar wäre hierfür, die Beträge zu staffeln, sodass Bezieher*innen mit niedrigerem Einkommen höhere Lohnersatzraten erhalten. Insgesamt verweist diese Diskussion darauf, familien- und gleichstellungspolitische Maßnahmen immer auch vor dem Hintergrund von Schichtung und Umverteilung zu denken, da sie andernfalls Gefahr laufen, Gleichstellung selektiv in bestimmten (bessergestellten) Schichten zu fördern und sie ansonsten zu belassen.

 

Zum Weiterlesen

Lukas Pfäffle/Markus Lang (2025): Geplünderte Mittelschicht? – Systematisierungsangebote am Beispiel des Elterngeldes. Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung, Jg. 2, Nr. 3, 313-334. 

 

Literatur

Barbehön, M./Haus, M. (2015): Middle class and welfare state – discursive relations. Critical Policy Studies, vol. 9, no. 4, 473-484. https://doi.org/10.1080/19460171.2015.1009840

BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) (2025): INKAR Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung. Laufende Raumbeobachtung des BBSR – INKAR, Ausgabe 07/2025, Monatliches Haushaltseinkommen; Kinderarmut; Beschäftigte am Wohnort mit akademischem Abschluss. https://www.inkar.de/

Beise, M. (2009): Die Ausplünderung der Mittelschicht: Alternativen zur aktuellen Politik. München: Deutsche Verlagsanstalt

Bonoli, G./Palier, B. (2000): How do welfare states change? Institutions and their impact on the politics of welfare state reform in Western Europe. European Review, vol. 8, no. 3, 333-352. https://doi.org/10.1017/S1062798700004944

Bujard, M. (2013): Die fünf Ziele des Elterngelds im Spannungsfeld von Politik, Medien und Wissenschaft. Journal of Familiy Research, vol. 25, no. 2: 132-153.  https://doi.org/10.20377/jfr-2013-25-2

Bünning, M.: What Happens after the ‘Daddy Months’? Fathers’ Involvement in Paid Work, Childcare, and Housework after Taking Parental Leave in Germany. European Sociological Review, vol. 31, no. 6, 738-748. https://doi.org/10.1093/esr/jcv072

Burzan, N./Kohrs, S./Küsters, I. (2014): Die Mitte der Gesellschaft: Sicherer als erwartet? Weinheim: Beltz Juventa

Destatis (2025): Elterngeldempfänger nach Geburtszeiträumen: Kreise, Jahre, Geschlecht. Tabelle: 22922-0040

Geisler, E./Kreyenfeld, M. (2019): Policy reform and fathers’ use of parental leave in Germany: The role of education and workplace characteristics. Journal of European Social Policy, vol. 29, no. 2, 273-291. https://doi.org/10.1177/0958928718765638

Goffart, D. (2019): Das Ende der Mittelschicht. Abschied von einem deutschen Erfolgsmodell. Berlin: Berlin Verlag

Herrman, U. (2022): Hurra, wir dürfen zahlen. Der Selbstbetrug der Mittelschicht. München: Piper

Hilpert, D. (2012): Wohlfahrtsstaat der Mittelschichten? Sozialpolitik und gesellschaftlicher Wandel in der Bundesrepublik Deutschland (1949-1975). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht

Hradil, S./Schmidt, H. (2007): (Angst und Chancen. Zur Lage der gesellschaftlichen Mitte aus soziologischer Sicht. In: Herbert-Quandt-Stiftung (Hg.): Zwischen Erosion und Erneuerung. Die gesellschaftliche Mitte in Deutschland. Ein Lagebericht. Frankfurt/Main: Societäts-Verlag, 163-226

Mau, S. (2012): Lebenschancen. Wohin driftet die Mittelschicht? Berlin: Suhrkamp

Pfäffle, L./Lang, M. (2025): Geplünderte Mittelschicht? – Systematisierungsangebote am Beispiel des Elterngeldes. Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung, Jg. 2, Nr. 3, 313-334. https://doi.org/10.3790/vaw.2025.1473304

Samtleben, C./Wrohlich, K./Zucco, A. (2021): Auswirkungen des Elterngeldes auf die partnerschaftliche Arbeitsteilung. München: DJI

Schutter, S./Zerle-Elsäßer C. (2012): Das Elterngeld: Wahlfreiheit und Existenzsicherung für (alle) Eltern? WSI-Mitteilungen 03/2012, 216-225.

Unterhofer, U./Welteke, C./Wrohlich, K. (2017): Elterngeld hat soziale Normen verändert. DIW Wochenbericht, Jg. 84, Nr. 34, 659-667. https://www.econstor.eu/handle/10419/168635

Wemhoff, C. (2009): Melkvieh Mittelschicht. Wie die Politik die Bürger plündert. München: Redline Verlag

 

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Oft gehört, trotzdem falsch" Magazin Mitbestimmung Ausgabe 02/2025

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Autoren

Dr. Lukas Pfäffle ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Allgemeine Soziologie der Universität Heidelberg. Seine Forschungs- und Lehrschwerpunkte liegen in der soziologischen Theorie und der Institutionenanalyse. Sein vorwiegendes Interesse gilt der Theoretisierung makrostruktureller Prozesse, die durch ihre sozialtheoretische Rückbindung und ihre handlungstheoretische Fundierung erfolgen, mit einem besonderen Fokus auf der Untersuchung des institutionellen Wandels in Sozialstaaten.

Dr. Markus Lang ist seit 2023 Postdoktorand am Max-Weber-Institut für Soziologie der Universität Heidelberg. Seine Forschung untersucht die sozialen Mechanismen hinter gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Handeln. Methodisch konzentriert er sich auf Messprobleme in der sozialen Bewegungsforschung, quantitative Textanalyse und neuere Netzwerkanalyseverfahren.

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